zu gutes x200 Tablet Angebot ?

uljanow

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hi,
mich würde mal interessieren, wieso es so große Preisunterschiede zwischen diesem [1],[2] Angebot und den gängigen Thinkpad-Modellen mit vergleichbarer Ausstattung gibt. Das macht mich etwas misstrauisch. Außerdem ist die Rede von 16,7 Millionen Farben und Multiview. Heißt das, das verwendete LCD-Display ist kein TN-Panel sondern ein höherwertigeres IPS oder MVA ?


Danke im voraus

[1] http://notebookshop-berlin.de/produ...0---Core-2-Duo-SL9400---1-86-GHz-NS---Ce.html
[2] http://www.it-shop.t-systems.de/tsy...l?_n_=catalog&_t_=factsheet1&articleid=317505
 
@Snips

Du zitierst von T-Systems, hier geht es um intecberlin ;)

Allerdings sieht es da wohl nicht anders aus.

Trotzdem glaube ich nicht, dass da eine reelle Chance besteht, das Gerät trotzdem zu dem Kurs geliefert zu bekommen.

Jedenfalls nicht ohne rechtliche Schritte. Und selbst dann nur unwahrscheinlich, denke ich.
 
Eine Auftragsbestätigung die kein neues Angebot darstellt ist immer die Annahme des Auftrags zu den vereinbarten Konditionen. Und ob eine solche vorliegt (oder nur der Eingang der Bestellung bestätigt wurde) hat im Zweifel nicht der Ladeninhaber zu entscheiden.
 
Also würdest Du einen Richter entscheiden lassen? Oder wie soll man das verstehen? ;)
 
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die rechtliche Wirkung einer Auftragsbestätigung in der Form ausgedehnt werden, dass mit der Auftragsbestätigung, sofern dieser nicht widersprochen wird, bereits der Vertrag geschlossen wird.
Also AGB's lesen.
 
[quote='mcflow1985',index.php?page=Thread&postID=487154#post487154]Also würdest Du einen Richter entscheiden lassen? Oder wie soll man das verstehen? ;)[/quote]
Wenn ihr tatsächlich eine Auftragsbestätigung bekommen habt ist es allein eure Entscheidung ob ihr auf der Lieferung bestehen wollt oder nicht.

Rechtlich ist die Sache dann nicht besonders kompliziert..
 
Hat jemand mit sowas Erfahrung?

Zum Thema "rechtlich eindeutig" - Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus :rolleyes:
 
[quote='Snips',index.php?page=Thread&postID=487139#post487139]



§ 2.1 Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot an p+c zum Abschluss eines Vertrags. p+c bestätigt den Zugang des Angebots durch eine E-Mail oder eine schriftliche Erklärung. Diese Zugangsbestätigung ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme des Angebots.

§ 2.2 Die Annahme des Angebots durch p+c kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder, indem p+c dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

also sofern da nicht ausdrücklich drinnsteht, dass der vertrag damit zustandekommt, is es nicht verbindlich.[/quote]völlig wurst was da steht, zumal die Bestellung des Kunden kein Angebot an p+c ist einen Vertrag abzuschließen, sondern das Online-Angebot von p+c durch die Bestellung vom Kunden angenommen wird.
 
@ Michell Es ist genau umgekehrt. Die Bestellung des Kunden ist das Angebot, die Auftragsbestätigung die Annahme. ;)
 
[quote='xlr2',index.php?page=Thread&postID=487176#post487176]@ Michell Es ist genau umgekehrt. Die Bestellung des Kunden ist das Angebot, die Auftragsbestätigung die Annahme. ;)[/quote]

Und damit der Vertrag auch geschlossen, unabhängig von den AGB.
 
Demnach hätte der Händler vorher prüfen müssen, ob der Artikel lieferbar ist oder nicht.

Wenn der Artikel aber nun wirklich nicht lieferbar ist, muss der Händler dann einen gleichwertigen (teureren) Artikel liefern?

Ich habe meine Bankverbindung angegeben, damit man mir das Geld zurücküberweisen kann.

Ist der Vertrag damit aufgehoben?
 
Der Händler hätte dir das beschriebene X200 Tablet oder einen gelichwertigen Ersatz liefern müssen.. Es ist ja nur z.Zt. nicht lieferbar. In 3-4 Wochen (oder wann auch immer) wäre es ihm ja möglich gewesen den Vertrag zu erfüllen.
[quote='mcflow1985',index.php?page=Thread&postID=487199#post487199]
Ich habe meine Bankverbindung angegeben, damit man mir das Geld zurücküberweisen kann.

Ist der Vertrag damit aufgehoben?[/quote]
Ja, das könnte schon sein. ;)
 
[quote='Michell',index.php?page=Thread&postID=487170#post487170][quote='Snips',index.php?page=Thread&postID=487139#post487139]



§ 2.1 Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot an p+c zum Abschluss eines Vertrags. p+c bestätigt den Zugang des Angebots durch eine E-Mail oder eine schriftliche Erklärung. Diese Zugangsbestätigung ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme des Angebots.

§ 2.2 Die Annahme des Angebots durch p+c kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder, indem p+c dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

also sofern da nicht ausdrücklich drinnsteht, dass der vertrag damit zustandekommt, is es nicht verbindlich.[/quote]völlig wurst was da steht, zumal die Bestellung des Kunden kein Angebot an p+c ist einen Vertrag abzuschließen, sondern das Online-Angebot von p+c durch die Bestellung vom Kunden angenommen wird.[/quote]

das was da online steht is lediglich die einladung zur abgabe eines angebots, der händler kann dann annehmen oder auch nicht.
 
[align=justify]Guten Abend,
es hat sich ja im Laufe des Tages einiges getan. Als erstes zitiere ich mal aus den AGB's von Intec- Berlin:

"2.3 Der Verkäufer wird den Zugang des Kaufangebots des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege (Fax oder E-Mail) bestätigen. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers, spätestens aber durch die vorbehaltslose Annahme der Ware durch den Kunden zustande. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang beim Verkäufer anzunehmen. Einer Annahme steht es gleich, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefert. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen."

In der rot markierten Zeile wird deutlich, dass der Kaufvertrag erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande kommt. Da ich eine Auftragsbestätigung in PDF- Format erhalten habe und mir am Telefon zugesagt wurde, dass der Artikel in ca. 14 Tagen lieferbar ist, zudem ich auch Anspielungen auf dem niedrigen Kaufpreis gemacht habe, ohne das am Telefon ein Einwand kam, ist er Fall für mich relativ klar. Mir wurde sogar am Telefon gesagt, dass sie das Gerät direkt für mich bei lenovo bestellen werden, sobald das Geld auf deren Konto eingegangen ist.

Oder sieht das jemand anders?[/align][align=justify]Gruß[/align]Daniel
 
Ich sehe das genauso, aber wie gesagt, da wird man es wohl auf einen Rechtsstreit anlegen müssen.
Und dann liegt es noch immer im Ermessen des Richters. Und bis es soweit ist, bekommst du das Gerät überall zu dem Kurs...

Also mir ist es das nicht wert. Was meint Ihr?
 
Na, für dich ist der Zug möglicherweise sowieso abgefahren, mclfow1985. Du weisst ja: "Wie gewonnen, ...." ;)
 
Du meinst, weil ich meine Bankverbindung für die Rückerstattung angegeben habe?!

Evtl ja, aber dein Zitat verstehe ich trotzdem nicht :rolleyes:
 
Du hast mich falsch verstanden. Ich wusste schon, wie das Zitat weitergeht. Aber der Bezug ist mir unklar ;)
 
[quote='mcflow1985',index.php?page=Thread&postID=487299#post487299]Du meinst, weil ich meine Bankverbindung für die Rückerstattung angegeben habe?![/quote]
ja, genau das meinte ich.
 
Auch das war mir klar ;)

Aber ich fand das Zitat trotzdem unpassend. Ist ja jetzt auch egal :)
 
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