Ich bin auch kein Jurist aber ich würde die Rechtslage so einschätzen:
Da man zum Kaufzeitpunkt keine Möglichkeit hatte die Eula zu lesen und zu prüfen, darf MS gar keine andere Regelung machen, denn es muss dem Nutzer ja möglich sein, die Eula abzulehnen. Das wurmt MS aber natürlich, denn es stellt ein immenses Geschäftsrisiko dar, wenn nun plötzlich in Millionenzahlen Kunden ihre Windows Lizenz zurückgeben.
Lenovo bzw. allgemein der Hardwareanbieter mag das ganze auch nicht. Denn er verdient i.d.R. an dem OEM OS. Das wird nämlich durch die "Nervware" wie Norton Antivirus und andere Demoversionen queersubventioniert. Dummer Weise funktioniert das mit dem Rückerstatten dann nicht.
MS und Lenovo sind hier jedenfalls verpflichtet, eine für den Kunden komfortable Lösung anzubieten, es ist kein Kulanzfall.
Die Rückerstalltung muss in voller Höhe erfolgen. In
diesem etwas älteren Fall waren es z.B. €90,-
Dann kommt hinzu, dass ein Zwangsbundling unter bestimmten Umständen nicht gestattet ist. Diese Umstände sehe ich hier als gegeben. Grundsätzlich muss der Käufer also die Wahl haben, welches Betriebssystem er auf einer HW haben möchte, und im Zweifelsfall kann er eben auch keines wählen und muss dabei den Preisvorteil in voller Höhe erhalten. D.h. ich zahle einfach z.B. 60 Euro weniger an der Kasse wenn ich Windows nicht will. Wie der Laden die Rückgabe der Lizenz organisiert ist dessen Problem. Dafür gibt es aber soweit ich sehe noch keine Präzedenzfälle. Ich weiß nicht, ob man dies als Einzelperson erstreiten kann, oder ob das nur z.B. über die EU Kommission geht.
Schließlich ist dieser Windows Lizenzaufschlag individuell ausgehandelt (OEM Lizenz). Hier ist es hinter den Kulissen wohl üblich, dass MS gegenüber einem Hardwarehersteller nur gute Rabatte gewährt, wenn im Gegenzug
alle Geräte mit Windows ausgestattet werden. Es könnte also sein, dass die contra-Linux Entscheidung von Lenovo eine Reaktion auf Druck von MS war? Übrigens ist die OEM Lizenz auch frei veräußerbar (also z.B. bei ebay).