Windows-Lizenz an Lenovo und Geld zurück?

Stalafin

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Ich weiß nicht, in welches Forum das nun am besten passt, aber:

Wenn ich mit der Microsoft EULA nicht einverstanden erkläre, kann ich dann die Windows Lizenz an Lenovo zurückgeben und das Geld dafür wiederbekommen?
Bei Dell hat das eine Person ja versucht und es hat tatsächlich geklappt.

Thinkpads sind klasse, aber ich brauche wirklich kein Windows dazu (und ich möchte kein Geld für etwas zahlen, was ich nicht nutze).
 
Lenovo hat schließlich angeboten 78 EUR zu zahlen, verstehe daher die Aufregung nicht.
 
Ich hab gerade bei Lenovo angerufen, die meinen, seit 01.09. würde das nicht mehr gelten. Denen werd ich schon noch helfen :P

[Edit] hab jetzt nochmal 2x Angerufen, einer hat sich dann nach längerer Rücksprache mit einem Kollegen entschlossen ein Ticket zu öffnen. Das kann jetzt wohl zwei Wochen dauern. Blöd nur, dass bis dahin mein 14-tägiges Rückgaberecht verfällt, aber dann geht es eben zum Anwalt. :D
 
das sind mir hier echt die liebsten, direkt mit anwalt kommen wenn den paar ocken. Warum hast du nicht vor dem Kauf alles klar gemacht? Warum erst kaufen und dann im Nachhinein beschweren? Verstehen kann ich das leider überhaupt nicht.
 
Das liegt einfach daran, dass es keine Lenovos mehr ohne Windows gibt und ich einfach aus Prinzip keine Microsoftsteuer bezahlen will. Lenovo hat es schon so oft mit den Linuxbooks vergeigt, irgendwann müßen die es mal lernen.

Außerdem geht es schlicht weg ums Recht und das ist auf der Seite des Verbrauchers. Aus, Schluß, basta. Wenn die Leute von Lenovo dann auch noch meinen sie müßten ihre Kunden anlügen werd ich sowieso wütend. :thumbdown:
 
[quote='shizo23',index.php?page=Thread&postID=437133#post437133]das sind mir hier echt die liebsten, direkt mit anwalt kommen wenn den paar ocken. Warum hast du nicht vor dem Kauf alles klar gemacht? Warum erst kaufen und dann im Nachhinein beschweren? Verstehen kann ich das leider überhaupt nicht.[/quote]
Er will doch nur sein gutes Recht.
Laut der MS-EULA kann er das OS zurückgeben und sich das Geld auszahlen lassen. Vom Händler.


[quote='st@@tz',index.php?page=Thread&postID=434831#post434831]ich sag doch nur, dass es jedem selbst überlassen ist. wenn ich ein laptop kaufe, und ich weiss, dass es ein windows os hat, dann geh ich doch nachher nicht hin und will mein geld zurück?![/quote]
Wenn ich den Laptop in dem Wissen um die EULA gekauft habe und jetzt das, wsa mir vertraglich zugesichert ist, umsetzen will?

Wenn MS mir diese Option anbietet und Lenovo sie durch Erwerb der Lizenzen von MS akzeptiert, dann habe ich ja wohl ein Anrecht darauf.
 
Nach meiner Rechtsauffassung geht das auch ohne Bezug auf die MS EULA, denn es fehlt, wie schon genannt, die Wahlmöglichkeit. Insofern ist das ein unbegründetes Zwangsbundle, und das muss der Kunde nicht akzeptieren (ist ja kein "Sondermodell"). Fraglich ist allerdings, wie die genauen Einspruchskonditionen sind. ich vermute, man muss bereits vor dem Kauf das Zwangsbundle ablehnen. Lenovo muss dann im Gegenzug die aufgeschlagenen Kosten für Windows öffentlich machen und Kunden, die das nicht haben wollen, diesen Preisnachlass durchreichen (ggf. können sie aber Verwaltungskosten dafür aufschlagen).
 
Soooo, Lenovo hat mir geschrieben:

Windows Lizenzrückgabe
Sehr geehrter Kunde,
Sie haben sich für die Rückgabe der zu Ihrem Lenovo-Gerät gehörenden Windowslizenz
entschieden. An die Rückgabe sind jedoch verschiedene Voraussetzungen geknüpft und wir
benötigen einige Angaben von Ihnen.
1.) Die Windows Lizenz darf nicht aktiviert, registriert und beim Start akzeptiert worden
sein (nachprüfbar). Mit der Unterschirft auf diesem Dokument bestätigen Sie uns,
dass Sie keine der genannten Aktionen durchgeführt haben.
2.) Bitte senden Sie uns den unbeschädigten Windows Lizenzkleber von Ihrem Gerät per
Post zu einschließlich der bei Vista beiliegenden Anytime Upgrade CD.
3.) Ebenfalls benötigen wir eine Rechnung Ihrer Maschine, aus der Type, Model und
Seriennummer Ihres Gerätes hervorgehen.
4.) Ihre kompletten Daten einschließlich einer Bankverbindung für die Überweisung.
Sobald uns alles vorliegt wird Ihnen einen Betrag von € 30 brutto, dies entspricht € 25,21
plus MwSt, für die Windowslizenz überwiesen.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der oben gemachten Angaben und die
Akzeptanz der obigen Bedingungen.
Unterschrift Kunde
Tja, was soll man da zu sagen?

  1. Warum geht es auf einmal doch? Ich fühle mich ziemlich belogen vom Support.
  2. 30€ entspricht mit Sicherheit nicht dem Preis der Lizenz. Vor ein paar Wochen wurden noch 70€ zurückgezahlt.
  3. Ich kann den Lizenzsticker gar nicht unbeschädigt entfernen, er wurde dazu designed, dass er beim abziehen kapput geht.
  4. Ich habe keine Anytimeupgrade CD bekommen.
Das Angebot finde ich mehr als dreist! :thumbdown:
 
das mit der anytime dvd find ich echt hammer.
ich kenne niemanden, der die zu vista dazubekommen hat.

und das mit dem COA is schon echt lachhaft.

die 30€ halte ich allerdings für angemessen.
 
Wenn die Anytime CD nicht dabei war, entfällt dieser Punkt natürlich.
Und der Sticker kann natürlich auch kaputt eingeschickt werden.
Ob die 30Euro stimmen müsste Lenovo offenlegen. Ich schätze auch der Betrag ist zu niedrig.
Ansonsten ist das doch so in Ordnung.
 
Guten Tag.

Aufgrund dieses Threads hab ich ebenfalls einige Mails an Lenovo geschickt.

In der ersten Mail hat Lenovo mir ebenfalls 30€ Brutto angeboten (siehe Formula Dateianhang). Ob dies pro Lizenz gilt oder pro Notebook habe ich trotz Nachfrage leider nicht erfahren.
In der zweiten Mail hies es, in Rücksprache mit Microsoft würden sie keine Lizenzen mehr zurücknehmen. Ich solle mich an Microsoft direkt wenden. Auch das tat ich.
Welch Wunder, Microsoft Privatkundenbetreuung teilte mir das Gegenteil mit.

Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für den Fall, dass Sie ein Betriebssystem vorinstalliert mit einem Komplett System erwerben, übernimmt jegliche Betreuung des Programmes der ausliefernde Hardwarehersteller.

Der Umtausch, bzw. die Rücknahme und Kostenerstattung wird daher - wie in den Lizenz- und Nutzungsbedingungen beschrieben - nach den Richtlinien Ihres Hardwareherstellers gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Sandra W.
Privatkundenbetreuung



Ich wendete mich erneut an Lenovo, mit Verweis auf die Antwort von Microsoft.
Auf die Rückmeldung seitens Lenovo warte ich noch ^^
 
da kommen die sicher ganz schön ins schwitzen, das ist nämlich ein hochbrisantes Thema 8)
 
[quote='IBMam',index.php?page=Thread&postID=438487#post438487]Auch wenn dem Benutzer eine Rückgabe nicht einfach und ohne Wertverlust gestaltet wird, was verständlich erscheint, ist es eine sehr interessante Möglichkeit die vom M$ EULA geboten und aus Kulanzgründen von Lenovo durchgeführt wird. :thumbup: [/quote]
Ähm.. ich bin kein Jurist, aber wenn es in der EULA steht und Lenovo die Lizenzen von MS weiter vertreibt, ist Lenovo nach meinem Rechtsverständnis daran gebunden, die Lizenzen zurückzunehmen und einen angemessenen Preis (Einkaufspreis + üblichen Aufschlag - Verwaltungsgebühren) zu zahlen.
Entweder das oder MS muss a) die Software zurücknehmen und den entsprechenden Preis erstatten und b) seine Lizenzvereinbarungen mit den OEMs schleunigst überarbeiten.

Es kann schließlich nicht angehen, daß ein Händler für das Produkt, daß er weiterverkauft, nicht mehr einsteht.
 
Ich bin auch kein Jurist aber ich würde die Rechtslage so einschätzen:
Da man zum Kaufzeitpunkt keine Möglichkeit hatte die Eula zu lesen und zu prüfen, darf MS gar keine andere Regelung machen, denn es muss dem Nutzer ja möglich sein, die Eula abzulehnen. Das wurmt MS aber natürlich, denn es stellt ein immenses Geschäftsrisiko dar, wenn nun plötzlich in Millionenzahlen Kunden ihre Windows Lizenz zurückgeben.

Lenovo bzw. allgemein der Hardwareanbieter mag das ganze auch nicht. Denn er verdient i.d.R. an dem OEM OS. Das wird nämlich durch die "Nervware" wie Norton Antivirus und andere Demoversionen queersubventioniert. Dummer Weise funktioniert das mit dem Rückerstatten dann nicht.

MS und Lenovo sind hier jedenfalls verpflichtet, eine für den Kunden komfortable Lösung anzubieten, es ist kein Kulanzfall.
Die Rückerstalltung muss in voller Höhe erfolgen. In diesem etwas älteren Fall waren es z.B. €90,-

Dann kommt hinzu, dass ein Zwangsbundling unter bestimmten Umständen nicht gestattet ist. Diese Umstände sehe ich hier als gegeben. Grundsätzlich muss der Käufer also die Wahl haben, welches Betriebssystem er auf einer HW haben möchte, und im Zweifelsfall kann er eben auch keines wählen und muss dabei den Preisvorteil in voller Höhe erhalten. D.h. ich zahle einfach z.B. 60 Euro weniger an der Kasse wenn ich Windows nicht will. Wie der Laden die Rückgabe der Lizenz organisiert ist dessen Problem. Dafür gibt es aber soweit ich sehe noch keine Präzedenzfälle. Ich weiß nicht, ob man dies als Einzelperson erstreiten kann, oder ob das nur z.B. über die EU Kommission geht.

Schließlich ist dieser Windows Lizenzaufschlag individuell ausgehandelt (OEM Lizenz). Hier ist es hinter den Kulissen wohl üblich, dass MS gegenüber einem Hardwarehersteller nur gute Rabatte gewährt, wenn im Gegenzug alle Geräte mit Windows ausgestattet werden. Es könnte also sein, dass die contra-Linux Entscheidung von Lenovo eine Reaktion auf Druck von MS war? Übrigens ist die OEM Lizenz auch frei veräußerbar (also z.B. bei ebay).
 
Lenovo hat mir nicht geantwortet. Ich hab jetzt nochmal eine email hingeschickt. mal schauen wie es wird.
Ich lese hier desöfteren "nach meiner Auffassung", oder "Ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach..."...
Ich bin selbstverständlich eurer Meinung, was das angeht. Aber die zählt hier leider nicht, sondern das was im Gesetz steht. Deshalb die Frage, gibt es hier einen Juristen der was dazu sagen kann. Jaja ich weiß keine Rechtsberatung etc.
Einfach nur mal die Sachlage ein bischen erklären und erläutern, würde sicherlich viel helfen!
 
Juristen haben wir ja hier nicht so viele...

Ich denke du kannst eine angemessene Frist setzen (besser über normalen Brief statt Email). Und bei Nichteinhaltung alle entstehenden Kosten in Rechnung stellen (Aufwände, Porto, Gerichtsverfahren, etc).

Bei dem Betrag wirds dann schon schwieriger. Ich würde so raten: den obigen Gerichtsentscheid angeben und 90,-€ verlangen.
 
wenn das die Sachlage ist, dann fehlen mir ehrlich gesagt die Quellenangaben. Oder zumindest irgendwas seriöses wo ich sowas nachlesen kann. Denn ich als kleiner User hab ja keine Ahnung!
Bitte nicht falsch verstehen, aber ohne Quellenangaben ist so eine Aussage für mich nichts wert. Ich brauch ja irgendwas auf das ich mich stützen kann.
 
Und habt Ihr ne Ahnung wo das Enden wird? Richtig, das gleiche Gerät wird dann eben auf euren Wunsch für das gleiche Geld angeboten, nur dann ohne Windows. Das gibts dann beim anderen sozusagen umsonst :thumbsup: .
 
da wird es schon Kostenvorteile für Linux geben (andere mal aussen vor gelassen). Und wenn es Alternativen am Markt gibt, wird es langfristig kostengünstiger und auch qualitativ besser (siehe z.B. Telco Markt).
 
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