Spannend ist dennoch, auf welcher rechtlichen Basis dein alter Versorger die Abmeldung so einfach durchgeführt hat, bzw. auch, wie du von ihm darüber in Kenntnis gesetzt worden bist.
Das Problem habe ich mal bei einer ETW versucht auf zu klären. Wir wurden durch Verwechselung abgemeldet und merkten das erst bei fehlender Lastschrift (1/2 jährlich, 2.Whg wenig genutzt). Der Mieter eines Nachbarn hat gewechselt. Dazu genügt ein Vertrag mit dem neuen Lieferanten, der - per Vertrag - die Abmeldung des alten Zählers via dessen Nummer an den alten Lieferanten gibt. D.h. Lieferant neu schreibt an Lieferant alt, Zähler xy4711 gehört jetzt mir. Und fertig. Wir wurden nie benachrichtigt. Der alte Lieferant darf die Ummeldung nicht verzögern, blockieren, usw. - dafür haben Gesetzgeber und Gerichte gesorgt. Rückfragen darf Lieferant alt auch nicht, weil Lieferant neu nach DSVGO nix persönliches weiter geben darf (und auch nicht macht, um Storno zu vermeiden).
Das meinige Problem war weniger die fehlende Lastschrift, der Strom lief ja unbezahlt weiter (vermutlich auch wegen DSVGO *LOL*), aber ich wollte meinen alten Vertrag bei Lieferant alt wieder zu alten Konditionen. Ist vielleicht nicht so arg bekannt, aber es gibt immer wieder mal Tarifänderungen für alte Stammkunden, so daß man auf einmal auch nicht mehr zahlt, als Wechsler. Neukunden, die mal gewechselt hatten, zahlen mehr bei neuen Verträgen. Deshalb habe habe ich sehr penetrant gebohrt und auf "altem Kundenstatus" und altem Tarif bestanden. Irgendwann ist mir die Schnur geplatzt und ich habe gedroht, wenn jetzt noch einmal Datenschutz oder ähnlicher Unsinn erzählt wird, geht alles an einen Anwalt. Ja ...... wir haben den alten Tarif wieder und brauchen "das verlorene halbe Jahr" nicht nach zahlen. Frieden, Freude, Eierkuchen, und vor kurzem (Febr.) wieder mal Preisnachlaß.
Im eigenen Haus läuft noch die Drehscheibe, nicht widersprochen, nur freundlich den bleibenden Stammkunden raus gehängt. "Bei uns ändert sich nix, ihr ändert bitte auch nix". Lieferant ist der alte, Zählerablesung koordiniert eine andere Firma ab, die allerdings Tochter des alten Lieferanten ist, mit dem ich den Stromvertrag habe und die Rechnung kriege. Deren interner Klüngel ist mir wurscht.
Bei der vorstehenden Mieter-Geschichte kann ich nur staunen und bin froh, selber bestimmen zu können. Ich wollte hier nur mal die Probleme aufzeigen, die der Gesetzgeber mit der ganzen Anbieterfreiheit und Wechselmöglichkeit zusammen gebastelt hat. Der Stromerzeuger, Netzbetreiber, Zählerbesitzer, Anbieterwechsel, ................... (wenn man dann noch gelernt aus dem E-Fach kommt, kann man sich nur noch wundern ........... und versuchen, möglichst wenig besch......ummelt zu werden).
PS Zum besseren Verständnis: der alte Mieter, der den Mix verursacht hat, war kurz nach dem Wechsel ausgezogen. Der neue Mieter hatte den richtigen Zähler angegeben (seinen eigenen). Deshalb war auch nicht mehr nach zu vollziehen, wer in der Zwischenzeit welchen Strom erhalten und bezahlt hat, wir jedenfalls nix. Ich habe wegen der DSVGO auch nicht raus bekommen, wer der Mieter war. Das Wort Datenschutz und DSVGO ist mir bei der Nachforschung so oft um die Ohren geflogen, daß ich wirklich sau-grantig wurde und einen Anwalt androhte, der per Gericht dann alle Info kriegt. Danach war wenige Tage später alles paletti (ohne Anwalt).