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Das Problem habe ich mal bei einer ETW versucht auf zu klären. Wir wurden durch Verwechselung abgemeldet und merkten das erst bei fehlender Lastschrift (1/2 jährlich, 2.Whg wenig genutzt). Der Mieter eines Nachbarn hat gewechselt. Dazu genügt ein Vertrag mit dem neuen Lieferanten, der - per Vertrag - die Abmeldung des alten Zählers via dessen Nummer an den alten Lieferanten gibt. D.h. Lieferant neu schreibt an Lieferant alt, Zähler xy4711 gehört jetzt mir. Und fertig. Wir wurden nie benachrichtigt. Der alte Lieferant darf die Ummeldung nicht verzögern, blockieren, usw. - dafür haben Gesetzgeber und Gerichte gesorgt. Rückfragen darf Lieferant alt auch nicht, weil Lieferant neu nach DSVGO nix persönliches weiter geben darf (und auch nicht macht, um Storno zu vermeiden).Spannend ist dennoch, auf welcher rechtlichen Basis dein alter Versorger die Abmeldung so einfach durchgeführt hat, bzw. auch, wie du von ihm darüber in Kenntnis gesetzt worden bist.
Selbst wenn es nach außen für Laien so ausschaut, als seien Netzbetreiber und Stromlieferant die selbe Unternehmung, gibt es so etwas seit rund 15 Jahren nicht mehr. Das nennt sich Anbandelung.
Deshalb war auch nicht mehr nach zu vollziehen, wer in der Zwischenzeit welchen Strom erhalten und bezahlt hat, wir jedenfalls nix. Ich habe wegen der DSVGO auch nicht raus bekommen, wer der Mieter war. Das Wort Datenschutz und DSVGO ist mir bei der Nachforschung so oft um die Ohren geflogen, daß ich wirklich sau-grantig wurde ...
Das ist mir geläufig und habe ich auch verwendet, notfalls eben per Anwalt, nur ....... irgendwie wollte ich kein Schlachtfest veranstalten, war sauer genug. Meine Gesprächspartnerin hat sich eh schon am Boden gewunden (bildlich jetzt), aber .... ich wollte nur meinen alten Vertrags-Status, der Rest .... was soll's, wissen oder nicht, war dazu für mich ziemlich unwichtig. Sie wollte ohne Rückversicherung nicht auf den alten Vertrag zurück (Chef war außer Haus oder wo auch immer) und wir haben uns arrangiert. Als Trostpflaster ~2 Tage später Verzicht auf das nicht berechnete halbe Jahr, Wert ca. 12 Weißbierhalbe ...... und die alte Konditionen. Es ist ein Problem eine Grenze zu ziehen, weil man sich immer zweimal im Leben siehtDas Stichwort dazu wäre ein begründetes "berechtigtes Interesse" nach bspw. Art. 6 lit. f)
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