"Update" Der Stromnetzbetreiber will Zählerwechsel vornehmen, ich habe widersprochen ...

Der einzige Vorteil ist, dass Wohnnachbarn das nicht mehr mitbekommen wenn jemandem in der Nachbarschaft die Energieversorgung unterbrochen wird weil derjenige nicht mehr zahlt
Ich weiß nicht, wo die das in Deutschland verbauen oder welche Modelle dort zum Einsatz kommen, aber in Österreich würde man das definitiv mitbekommen. Bei Mehrparteienhäusern hängen die Stromzähler größtenteils in Zählernischen im jeweiligen Stockwerk im Stiegenhaus, den Schlüssel dafür bekommt man in jedem Baumarkt. Unsere Smartmeter leuchten bei einer "Stromunterbrechung" afaik wie ein Weihnachtsbaum. Was genau dann am Display angezeigt wird, weiß ich nicht. Macht aber auch keinen Unterschied mehr, wenn die LEDs fröhlich leuchten und teilweise sogar durch die Lüftungsöffnungen zu sehen sind...

Bei einem EFH sieht es natürlich wieder anders aus.
 
Keines der oben genannten Punkte war zutreffend, .....
Dumm gelaufen. Aber in solchen Fällen wird man sich ja irgendwie mit dem Stromanbieter einigen können. Dass diese säumige Zahler sanktionieren wollen finde ich nachvollziehbar.
Wenn in Deiner Gegend dauernd ein Techniker rausfahren muss um Stromanschlüsse abzustellen und später wieder zu aktivieren, dann finde ich es nachvollziehbar, dass der Anbieter diesen Prozess optimieren will. Auch sind diese "speziellen" Stromkunden vielleicht keine so zuverlässigen Zulieferer von Zählerständen und eventuell sind das dann auch die Häuser, wo man nicht so gerne klingelt und um Zugang zum Zähler bittet.
 
Nur haben diese Kunden dann auch kein Geld, um die dauernde Belastung der Smartmeter-Kosten stemmen zu können.
 
Nur haben diese Kunden dann auch kein Geld, um die dauernde Belastung der Smartmeter-Kosten stemmen zu können.
Bei unserem Stromanbieter gibt es Kunden, die seit 2025 einen SmartMeter haben, unserer wurde gerade eingebaut und andere Kunden bekommen erst 2027 oder 2028 einen SM. Der Messtarif in der Stromrechnung ist dadurch nicht beeinflusst.

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"Die Kosten für den flächendeckenden Einbau der Smart Meter werden über den Messtarif abgerechnet. Der Messtarif ist Teil Ihrer Stromrechnung und deckt die Kosten für das Messwesen. Nachdem die BKW Ihren Smart Meter installiert hat, werden Sie von der BKW daher keine separate Rechnung betreffend die Kosten des Smart Meters erhalten."
 
Da steht was der Netzbetreiber darf, aber nicht was das Smartmeter technisch kann. Mir ist nicht klar, ob es den Anschluss komplett trennen kann.
Dazu gibt es einen extra Abschnitt in Wikipedia, laut dem das Gerät den Strom z.B. als Sanktion abschalten kann:


Zu den Kosten der Smartmeter gibt es von der Verbraucherzentrale eine Übersicht:
 
Dazu gibt es einen extra Abschnitt in Wikipedia, laut dem das Gerät den Strom z.B. als Sanktion abschalten kann:
Da steht aber auch:
Die BSI-Spezifikation des Smart Meter Gateway sieht keine Möglichkeit vor, den kompletten Anschluss aus der Ferne zu schalten.
Damit kann die Funktion in Deutschland nicht genutzt werden, selbst wenn die Zählerhardware es kann.
 
Das heißt aber nicht, dass in einigen Modellen diese Möglichkeit dennoch verbaut wird. Zumindest am Anfang des Abschnitts wird ja darüber geschrieben.
 
Wäre es nicht sinnvoller, die Technik selbst anzuschaffen und auszuwerten
Ich schon, aber die Miteigentümer nicht, somit muss ich in den sauren Apfel beißen
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nur haben diese Kunden dann auch kein Geld,
Zumal sich dieses Gebäude im sozialen Brennpunkt befindet, da gibt es kaum Alterativen.
In unserer Stadt gibt es mehrere soziale Brennpunkte, ein Stadtteil hat eine Arbeitslosenquote von mehr als 25% Da sind dann die Energieversorger sehr auf der Hut und reagieren sofort
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt aber nicht, dass in einigen Modellen diese Möglichkeit dennoch verbaut wird. Zumindest am Anfang des Abschnitts wird ja darüber geschrieben.
Mich wundert ein wenig, dass die Funktion in der Zählerhardware integriert wird. Ich habe heute mal jemand vom Fach gefragt. Übliche Hausanschlüsse sind mit 3 x 63A abgesichert. Das müssen schon ordentliche Schalter sein. Billiger und kleiner wird die HW dadurch nicht.
 
wenn plötzlich der Verbrauch gravierend ansteigt. Defekte Wasserleitungen z.B. sollten so recht schnell auffallen.
Aber nicht wenn der Defekt vorm Wasserzähler auftritt. Die Wohnungsinhaber haben je Wohneinheit einen Warmwasserzähler und einen Kaltwasserzähler, bei meinen Miteigentümern sind pro Wohneinheit je zwei Warmwasser- und je zwei Kaltwasserzähler und im Keller befindet sich der Hauptwasserzähler. In dem oben genannten Fall würde eine Wasserverbrauchsdifferenz entstehen, wenn zwischen den einzelnen Wohnungswasserzählern und dem Hauptwasserzähler ein Wasserrohrbruch entsteht. Wenn keine Feuchtspuren zu erkennen sind, dann merkt man es erst wenn der Ableser einmal im Jahr die Zählerstände erfasst und die Jahresabrechnung erstellt wird
 
Dazu gibt es einen extra Abschnitt in Wikipedia, laut dem das Gerät den Strom z.B. als Sanktion abschalten kann:
Und darin liegt die eigentliche Gefahr. Sanktionen können sich nicht nur auf fehlende monetäre Zahlungsströme beziehen sondern auf alle möglichen Willkürlichkeiten ausgeweitet werden, analog dem heute praktiziertem Debanking. Dabei ist zu beachten dass genau das, was heute opportun erscheint schon morgen einem Verbrechen gleichkommen könnte.
 
Was ist für Dich ein normaler Stromzähler? Sicherlich kein analoger mehr, in dem sich eine Scheibe dreht und das Zählwerk mechanisch arbeitet. Für die Netzbetreiber ist ein digitaler Stromzähler (völlig ohne Smartmeter) bereits modern ;-)

Die Ablesungen sind scheinbar unterschiedlich gehandhabt. Mancherorts kommen noch Ableser jährlich vorbei, aber ich kenne es dann so, dass eh nur eine Karte mit Bitte um Ablesung eingeworfen wird. Letztendlich gehts ja nur darum, dass die regelmäßig aktuelle Stände erhalten.
Die sich drehende rot markierte Scheibe in den alten Stromzählern war für mich als Kind damals ein Staun-Erlebnis, dass Strom überhaupt messbar war.
 
Ich denke das passiert auch bei Privathaushalten die eine Wärmepumpe und oder eine Wallbox für das E-Auto besitzen. Das ist schon ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre.
Naja, 4,2kW sind - wohlgemerkt nur bezogen auf den Großverbraucher - eine ganze Menge. Bei mir wird hier mit 2,3kW das ganze Haus beheizt. Den ganzen Winter. Inkl. Warmwasser. Und das ist ein Altbau, kein energetisch hochoptimierter Neubau. Und es geht ja nur darum, das Netz zu stabilisieren. Wäre dir lieber, du kannst ein E-Auto dauerhaft mit 22kW laden, aber dafür bricht das Netz zusammen? Immerhin kann die Drossel ja auch nur 2x pro Tag für maximal 2 Stunden greifen. 20 der 24 Stunden täglich gibt's also mit Sicherheit keine Drossel und von mir aus 28°C im Wohnzimmer aus der Wärmepumpe und volle Power am E-Auto.

Du irrst, in meiner Heimatstadt haben die Energieversorger ein ganzes Wohngebäude mit zig Wohneinheiten komplett von der Versorgung getrennt. Selbst die pünktlichen Zahler waren betroffen, weil die entsprechende Hausverwaltung die Zahlungen der Bewohner an die Energieversorger nicht weitergeleitet hatten, wenn alles an einem Strang hängt, trifft es jeden. Das Dilemma war, der Hausverwalter existiert nicht vor Ort sondern in einer hunderte von Kilometern entfernten Stadt, die derzeit sich in einer Insolvenzphase befand.
Kommt mir bekannt vor und hatte ich an meiner alten Anschrift auch. Da war das Problem, dass es nur einen Wasserzähler für's ganze Haus gab. Das Geld dafür wurde über die Nebenkosten an den Vermieter gezahlt. Dieser hat das Geld aber nicht an die Stadtwerke weitergeleitet. Daher kam auch die Androhung, Wasser und Allgemeinstrom (Treppenhaus) abzuschalten, obwohl wir alle pünktlich gezahlt hatten.
Das kann ich mir nur schwer vorstellen, weil § 33 AVBWasserV dazu eigentlich sehr deutliche Kriterien benennt und die Versorger da entsprechend der Rechtsprechung restriktiv entscheiden. Der bloße Nachweis der Überweisung an die Hausverwaltung würde - siehe Verordnung - den Versorger in die Pflicht nehmen, unverzüglich wie zu liefern.
Also die Stadtwerke haben das hier anders gesehen. Sie meinten, wir könnten uns als Mieter zusammentun und etwas gründen, weiß nicht mehr die genaue Rechtsform, dann die schon angehäuften Schulden begleichen und dann selbst über diesen Zusammenschluss zahlen.
Am Ende haben sie immer mal wieder angedroht abzuschalten, dann hat der Vermieter mal wieder kurz beglichen, dann blieb es aktiv. Nur einmal war kurz Allgemeinstrom abgestellt für ein paar Tage. Keine Ahnung, ob sie am Ende wirklich auch Wasser abgestellt hätten. 14x haben sie es immerhin per Aushang im Haus inkl. Mahnung der Kosten angedroht. Jede dieser Mahnungen/Androhungen kostet immerhin 50€ (dafür kommt tatsächlich jemand persönlich vorbei). 700€, die der Vermieter zum Fenster rausgeworfen hat...

Habe ich doch oben verlinkt.
Mich wundert ein wenig, dass die Funktion in der Zählerhardware integriert wird. Ich habe heute mal jemand vom Fach gefragt. Übliche Hausanschlüsse sind mit 3 x 63A abgesichert. Das müssen schon ordentliche Schalter sein. Billiger und kleiner wird die HW dadurch nicht.
Dreiphasige 63A Schütze sind tatsächlich schon verdammt unhandlich. Das wundert mich auch sehr, dass so etwas im Zähler integriert sein soll und das noch standardmäßig. Bis auf dieses eine Dokument, was bei Wikipedia als Quelle genutzt wird und auf eine Anleitung verweist, haben wir auch keine richtige Quelle. Mich würde wirklich sehr wundern, wenn das in der Fläche verbreitet ist. Ich denke eher, dass der Großteil ([fast] alle) der Smartmeter keine solche Möglichkeit haben, sondern nur das Kommunikationsmodul für die Drosselung von Wallbox/ggf. Wärmepumpe.
 
Der Lastabwurf beim Endverbraucher erfolgt auf der steuerunsseite und nicht auf der lastseite. Da werden keine Lastschütze zur Trennung verwendet. Es kommen Rundsteuersignale übers Stromnetz. Die entsprechenden Verbraucher werden dann steuerungsseitig abgeregelt.

Früher in meiner Kindheit und mit Nachtspeicheröfen war das allerdings so. Es waren dicke Lastschütze in der Verteilung verbaut, die abends um 22:00 Uhr angezogen und morgens um 06:00 Uhr abgefallen sind. Das lief auch schon damals über Impuls gesendet uebers Stromnetz.
Da waren be uns jm 120 m² EFH minimum 60KW Heizleistung verbaut.
 
Das ist ja eben das Ding. Wenn da nur ein Steuersignal kommt (und das vielleicht sogar nur zur Abregelung, noch nicht mal zur Abschaltung), ist jegliche Aufregung, die hier so kommt, dahin. Aber es wird ja behauptet, dass der Stromzähler tatsächlich auch die Last trennen könne. Und das bezweifel ich eben wie gesagt. Auch wenn Wikipedia das behauptet und auf eine Anleitung verlinkt. Also zumindest bezweifel ich das in der Fläche. Einzelne Modelle mag es ja geben.
 
Bis auf dieses eine Dokument, was bei Wikipedia als Quelle genutzt wird und auf eine Anleitung verweist, haben wir auch keine richtige Quelle.
Enpal.de:
Nein, ein Smart Meter kann in Deutschland den Strom nicht einfach komplett abschalten.

Eine Abschaltung ist rechtlich nur in zwei Fällen zulässig:
  1. Bei Vertragsauflösung
  2. Bei nicht bezahlten Rechnungen
Aber selbst dann gelten strenge Voraussetzungen. Der Netzbetreiber darf nicht willkürlich handeln. Er ist an gesetzliche Vorgaben gebunden und muss den Kunden vorher informieren.
Also kann man über die Smartmeter Strom abschalten, wenn eine der o.a. Bedingungen erfüllt ist und die gesetzlichen Vorlagen erfüllt wurden.

Aber auch hier:
Alle anderen Haushalte erhalten ein Messsystem ohne Smart-Meter-Gateway. Bei diesem Bauteil handelt es um eine Komponente, die eine Verbindung über das Internet für die Datenübermittlung herstellt. Zudem ermöglicht es bei Bedarf eine Fernabschaltung.
und
Gibt es Unterschiede zwischen EVU-Sperre und dem Strom abschalten bei Smart Metern?
... Bei einem Smart Meter kann ein Haushalt hingegen per Fernabschaltung theoretisch komplett vom Strombezug getrennt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, wann man Strom abschalten *darf* ist ja was anderes, als wann man abschalten *kann*.
 
Und beides ist mit "ja" zu beantworten, im ersten Fall unter bestimmten Bedingungen. Und das war ja gefragt.
 
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