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Und das kann schon nach einem Monat der Fall sein, abhängig von der Höhe der Abschlagszahlung.Zitat: Eine vollständige Stromsperre ist nur bei Zahlungsverzug ab 100 € Rückstand ,Zitatende
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Und das kann schon nach einem Monat der Fall sein, abhängig von der Höhe der Abschlagszahlung.Zitat: Eine vollständige Stromsperre ist nur bei Zahlungsverzug ab 100 € Rückstand ,Zitatende
Übernehmen Hausverwaltungen sehr ungern wenn nicht sogar gar nicht, weil unwirtschaftlich und viel Ärgerdas ist natürlich sehr klein, wobei wir mit 9 Eigentümern nun auch nicht gerade riesig sind
Ich glaube bei Wasser nicht.Eines Tages geht das auch bei fernablesbaren Wasserverbrauchszählern.
Ich denke das passiert auch bei Privathaushalten die eine Wärmepumpe und oder eine Wallbox für das E-Auto besitzen. Das ist schon ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre.mit dem man externe Großverbraucher steuern/drosseln kann
Du irrst, in meiner Heimatstadt haben die Energieversorger ein ganzes Wohngebäude mit zig Wohneinheiten komplett von der Versorgung getrennt. Selbst die pünktlichen Zahler waren betroffen, weil die entsprechende Hausverwaltung die Zahlungen der Bewohner an die Energieversorger nicht weitergeleitet hatten, wenn alles an einem Strang hängt, trifft es jeden. Das Dilemma war, der Hausverwalter existiert nicht vor Ort sondern in einer hunderte von Kilometern entfernten Stadt, die derzeit sich in einer Insolvenzphase befand. Deren Bude konnte in den Wintermonaten auch nicht beheizt werdenwird Wasser NIE abgestellt.
Nein. Das ist ja Vertragsbestandteil für entsprechende Tarife.Das ist schon ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre.
Dann habe ich mal von einem Mitarbeiter unserer Stadwerke 'ne falsche Info bekommen.Du irrst, in meiner Heimatstadt haben die Energieversorger ein ganzes Wohngebäude mit zig Wohneinheiten komplett von der Versorgung getrennt. Selbst die pünktlichen Zahler waren betroffen, weil die entsprechende Hausverwaltung die Zahlungen der Bewohner an die Energieversorger nicht weitergeleitet hatten, wenn alles an einem Strang hängt, trifft es jeden. Das Dilemma war, der Hausverwalter existiert nicht vor Ort sondern in einer hunderte von Kilometern entfernten Stadt, die derzeit sich in einer Insolvenzphase befand. Deren Bude konnte in den Wintermonaten auch nicht beheizt werden
Wenn ich das jetzt in der Eile richtig verstanden habe, steht je nach Belastung des Stromnetzes eine Drosselung im RaumeAbschalteinrichtung" zwecks Stromsperre
Hier vor Ort sind die Energieversorger nur Kompromissbereit wenn Du alternative Zahlungsmöglichkeiten anbietest, ansonsten greifen sie rigoros durch. Leider hat unsere Stadt die höchste Arbeitslosen- und Sozialhilfequote. Mit 15,1 % mit die Höchste. Fast jeder 5te Bürger ist bereits überschuldet und ich wohne im Nord-Westen Deutschlands. Aber das ist ein anderes trauriges ThemaDann habe ich mal von einem Mitarbeiter unserer Stadwerke 'ne falsche Info bekommen.
Das kann ich mir nur schwer vorstellen, weil § 33 AVBWasserV dazu eigentlich sehr deutliche Kriterien benennt und die Versorger da entsprechend der Rechtsprechung restriktiv entscheiden. Der bloße Nachweis der Überweisung an die Hausverwaltung würde - siehe Verordnung - den Versorger in die Pflicht nehmen, unverzüglich wie zu liefern.Du irrst, in meiner Heimatstadt haben die Energieversorger ein ganzes Wohngebäude mit zig Wohneinheiten komplett von der Versorgung getrennt.
Der örtliche Versorger hatte angemahnt und gedroht das Gebäude von der Versorgung zu trennen, der Hausverwalter hatte die von den Mietern gezahlten Gelder nicht weitergeleitet. Die Bewohner / Mieter gingen aus Protest auf die Straße um die Missstände öffentlich zu machen. Leider hatte sich der Hausverwalter nicht darum gekümmert und das Geld veruntreut, wie ich bereits schrieb, der Hausverwalter befand sich in der Insolvenz, das Geld verschwand in der Insolvenzmasseden Versorger in die Pflicht nehmen, unverzüglich wie zu liefern.
Habe ich gerade mal nachgeschaut....Das kann ich mir nur schwer vorstellen, weil § 33 AVBWasserV
Habe ich doch oben verlinkt.Gibt es denn eine seriöse Quelle für die Existenz einer eingebauten "Abschalteinrichtung" zwecks Stromsperre?
Habe ich gerade mal nachgeschaut....
Zitat:
Punkt 1:
Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Kunde den allgemeinen Versorgungsbedingungen zuwiderhandelt
Zitatende:
Dann Zitat:
Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist das Wasserversorgungsunternehmen berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen
Zitatende:
(3) Das Wasserversorgungsunternehmen hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. Die Kosten können pauschal berechnet werden.
Problematischer ist die Vertragspartnerschaft.Der bloße Nachweis der Überweisung an die Hausverwaltung würde - siehe Verordnung - den Versorger in die Pflicht nehmen, unverzüglich wie zu liefern.
Keines der oben genannten Punkte war zutreffend, weil monatelang niemand Zahlungen an den Versorger geleistet hatte und die Mieter deren Hausgelder an die insolvente Hausverwaltung überwiesen. Die Mieter wurden zuvor nicht über die Insolvenz informiert. Die Gründe für die Einstellung entfielen nicht weil die Hausverwaltung trotz Aufforderung nicht zahlte. Deshalb sah der Versorger keinen Anlass zu liefern.Problematischer ist die Vertragspartnerschaft.
was ist denn das für ein schräges Modell - normalerweise schließt man doch den Vertrag selbst mit dem Energieversorger und nicht pauschal über die Hausverwaltungniemand Zahlungen an den Versorger
So kenne ich das auch, Gas und Wasser auf jeden Fall, eventuell Strom, je nach Anbieter den man gewählt hat. Dann gehen allgemein Strom bei Wohnungseigentümer Gemeinschaften über die Hausverwaltung, vielleicht auch in Miethäusern. Wasserverbrauch geht über ISTA und Co. mit der Energieverbrauchsabrechnung die dann wiederum über die Hausverwaltung laufen.normalerweise schließt man doch den Vertrag selbst mit dem Energieversorger
ich auchIch selbst habe nur Strom gesondert beauftragt
nopeHat man beim Wasser überhaupt "Wahlrecht"?
ist bei uns auch so, aber wenn die Hausverwaltung nicht zahlt, kann der Versorger ja wohl nicht auch den Wohnungen den Strom abdrehen. Drum finde ich den Sachverhalt wirklich erstaunlich. Zumal der Gesetzgeber das persönliche Wahlrecht durch das Verbot von Sammelkabelanschlüssen gestärkt hat. Drum ist es für mich echt schwer vorstellbar, dass nun ausgerechnet bei Strom das so gehen sollallgemein Strom bei Wohnungseigentümer Gemeinschaften über die Hausverwaltung
Moment, ich erinnere :Wasserverbrauch wird nicht mit Smartmetern gemessen
Das Thema betraf nicht das Abdrehen von Strom, sondern es ging um die Wasserversorgungden Wohnungen den Strom abdrehen. Drum finde ich den Sachverhalt wirklich erstaunlich
ah, ok - hatte ich falsch verstanden. Das ist dann natürlich ka***Wasserversorgung
Firmen wie ISTA kosten eine Menge Geld. Wäre es nicht sinnvoller, die Technik selbst anzuschaffen und auszuwerten?Moment, ich erinnere :
nennt sich "Switch to Smart "
funkfähiger Mess- und Verteiltechnik
Heizkostenverteiler
Wohnungswasserzähler warm
Wohnungswasserzähler kalt
Funkmodule
Kommunikationseinheit
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