"Update" Der Stromnetzbetreiber will Zählerwechsel vornehmen, ich habe widersprochen ...

Wenn der Stromanbieter das per Post macht, könnte aber auch einfach ein Brief verloren gegangen sein. Kommt (leider) viel zu oft vor...
 
Ich sag mal so. Seit dem Urteil XI R 8/21 des BFH ist ein ein Vermieter, der eigenen Strom an Mieter verkauft als Stromanbieter einzustufen. Damit hat er alle Rechte und Pflichten die jeder gewerbliche Anbieter auch hat.
Das beginnt beim Liefervertrag, den er mit jedem "Kunden" treffen muss (das geht nicht per Nebenkostenabrechnung), Umsatzsteuerpflicht, Messwesen etc.

Da er auch einfach nur ein Lieferant ist, muss der Mieter weiterhin die Möglichkeit haben den Lieferanten zu wechseln.

Nach BGH-Beschluss vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) kann das Stromnetz des Vermieters ggf. sogar als Verteilnetz gelten. Dafür gelten dann noch ganz andere Regularien.

Das Thema "Mieterstrom" ist dabei schon vergleichsweise uralt.
 
Habe heute noch eine Mieterin befragt, ob sie mehr Infos hat. Sie sagte sie hat auch nichts bekommen und wurde auch gekündigt. Es wurde auch nicht gesagt wie es weitergeht.
Frage ist was jetzt zu tun wäre? Zurücklehnen und Popcorn essen bis die Rechnung kommt?
Der Versorger hat mir jedenfalls das zuviel gezahlte Geld zurücküberwiesen.
Für den Versoger ist das Kapitel abgeschlossen. Schriftlich habe ich das auch.
War sogar vor Ort nur Schulterzucken.

Ich find das alles sehr merkwürdig. Ich glaube der Vermieter ist da etwas übers Ziel
hinausgeschossen. Der wollte vermutlich alles sanieren, hat sich gedacht der Strom
wird billig und ich kann auch noch was verdienen. Bevor ich die Mieter um Einverständnis frage ziehe ich es einfach durch, da wird dann sowieso keiner mehr fragen.

Eine Möglichkeit wäre einfach einen Neuanschluss zu provozieren. Dann
muss ja jemand hinter dem Ofen hervorkommen und sich erklären.
 
Spannend ist dennoch, auf welcher rechtlichen Basis dein alter Versorger die Abmeldung so einfach durchgeführt hat, bzw. auch, wie du von ihm darüber in Kenntnis gesetzt worden bist.
Das Problem habe ich mal bei einer ETW versucht auf zu klären. Wir wurden durch Verwechselung abgemeldet und merkten das erst bei fehlender Lastschrift (1/2 jährlich, 2.Whg wenig genutzt). Der Mieter eines Nachbarn hat gewechselt. Dazu genügt ein Vertrag mit dem neuen Lieferanten, der - per Vertrag - die Abmeldung des alten Zählers via dessen Nummer an den alten Lieferanten gibt. D.h. Lieferant neu schreibt an Lieferant alt, Zähler xy4711 gehört jetzt mir. Und fertig. Wir wurden nie benachrichtigt. Der alte Lieferant darf die Ummeldung nicht verzögern, blockieren, usw. - dafür haben Gesetzgeber und Gerichte gesorgt. Rückfragen darf Lieferant alt auch nicht, weil Lieferant neu nach DSVGO nix persönliches weiter geben darf (und auch nicht macht, um Storno zu vermeiden).

Das meinige Problem war weniger die fehlende Lastschrift, der Strom lief ja unbezahlt weiter (vermutlich auch wegen DSVGO *LOL*), aber ich wollte meinen alten Vertrag bei Lieferant alt wieder zu alten Konditionen. Ist vielleicht nicht so arg bekannt, aber es gibt immer wieder mal Tarifänderungen für alte Stammkunden, so daß man auf einmal auch nicht mehr zahlt, als Wechsler. Neukunden, die mal gewechselt hatten, zahlen mehr bei neuen Verträgen. Deshalb habe habe ich sehr penetrant gebohrt und auf "altem Kundenstatus" und altem Tarif bestanden. Irgendwann ist mir die Schnur geplatzt und ich habe gedroht, wenn jetzt noch einmal Datenschutz oder ähnlicher Unsinn erzählt wird, geht alles an einen Anwalt. Ja ...... wir haben den alten Tarif wieder und brauchen "das verlorene halbe Jahr" nicht nach zahlen. Frieden, Freude, Eierkuchen, und vor kurzem (Febr.) wieder mal Preisnachlaß.

Im eigenen Haus läuft noch die Drehscheibe, nicht widersprochen, nur freundlich den bleibenden Stammkunden raus gehängt. "Bei uns ändert sich nix, ihr ändert bitte auch nix". Lieferant ist der alte, Zählerablesung koordiniert eine andere Firma ab, die allerdings Tochter des alten Lieferanten ist, mit dem ich den Stromvertrag habe und die Rechnung kriege. Deren interner Klüngel ist mir wurscht.

Bei der vorstehenden Mieter-Geschichte kann ich nur staunen und bin froh, selber bestimmen zu können. Ich wollte hier nur mal die Probleme aufzeigen, die der Gesetzgeber mit der ganzen Anbieterfreiheit und Wechselmöglichkeit zusammen gebastelt hat. Der Stromerzeuger, Netzbetreiber, Zählerbesitzer, Anbieterwechsel, ................... (wenn man dann noch gelernt aus dem E-Fach kommt, kann man sich nur noch wundern ........... und versuchen, möglichst wenig besch......ummelt zu werden).

PS Zum besseren Verständnis: der alte Mieter, der den Mix verursacht hat, war kurz nach dem Wechsel ausgezogen. Der neue Mieter hatte den richtigen Zähler angegeben (seinen eigenen). Deshalb war auch nicht mehr nach zu vollziehen, wer in der Zwischenzeit welchen Strom erhalten und bezahlt hat, wir jedenfalls nix. Ich habe wegen der DSVGO auch nicht raus bekommen, wer der Mieter war. Das Wort Datenschutz und DSVGO ist mir bei der Nachforschung so oft um die Ohren geflogen, daß ich wirklich sau-grantig wurde und einen Anwalt androhte, der per Gericht dann alle Info kriegt. Danach war wenige Tage später alles paletti (ohne Anwalt).
 
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