Thinkpad gefunden

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Mr.Banany

Member
Themenstarter
Registriert
16 März 2007
Beiträge
474
Was haltet ihr von diesem Angebot

Beschreibung ist von Lapstore "geklaut",das Thinkpad angeblich gefunden, ein "individueller" Aufkleber entfernt und Windows ist mit unbekannten Passwort versehen.

Hatte eigentlich vor das bei Ebay zu melden. Evtl. ist es aber auch sinnvoller das Teil zu kaufen und auf Grund der Daten auf der Festplatte zu versuchen den ursprünglichen Besitzer zu ermitteln.

Was meint ihr? Gruß


PS: Schade hätte gern für das Thinkpad für den Preis mitgesteigert aber mein Gewissen macht da nicht mit.
 
Original von kubiterano
Original von Mr.Banany
man kann....wenn keiner mitbietet. da es sich offiziell um eine auktion handelt glaub ich kaum das das geht. aber auch nur eine Leienmeinung. Gruß
wie meinst du das mit "leienmeinung" ?(

Also ich mein das so, daß ich kein Jurist bin. Man könnte es aber so interpretieren, daß man es für 1,99 ersteigern kann, wenn kein anderer mitbietet. Gruß
 
ich versteh eure aufregung nicht ganz... gewinnt doch einfach die auktion, laßt euch das teil zuschicken um es zu prüfen (es steht ja nirgends, daß er erst nach zahlungseingang verschickt) und überweist dann danach die 1,99?.
 
Original von kubiterano
Original von ChrisB
Original von kubiterano
Original von Mr.Banany
man kann....wenn keiner mitbietet. da es sich offiziell um eine auktion handelt glaub ich kaum das das geht. aber auch nur eine Leienmeinung. Gruß
wie meinst du das mit "leienmeinung" ?(

Laie = http://de.wikipedia.org/wiki/Laie
danke, was ein laie ist, wußte ich bereits. ich hatte wegen der "leienmeinung" gefragt :rolleyes:

Weil wir halt keine Juristen sind. Sorry wegen der Rechtschreibung ;-) Gruß
 
hier die antwort:
Nachfolgende Mitteilung wird Ihnen zur weiteren Veranlassung übersandt.

Mit freundlichem Gruß
AXXXXX HXXXXXXXX

Landeskriminalamt Baden-Württemberg

--------------------------------------------------------------------------------

Zusatz für Hinweisgeber:

Ihre eMail wurde an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet. Bitte richten Sie zukünftige Anfragen in diesem Zusammenhang an die E-Mail-Adresse der Polizeidirektion Ludwigsburg

poststelle@pdlb.bwl.de

Mit freundlichem Gruß
AXXXX HXXX

mal sehen
 
ziemlich frech vom FInder Profit aus einen "verlorenen" Notebook zu ziehen.

So schwer kann es doch nicht sein den Eigentümer zu finden, ich meine wie viele x31 Thinkpads sind in den letzten Tage in dieser konkrete Stadt oder Dorfgemeinschaft verloren gegangen?
 
Kann nicht mal jemand der da in der Nähe wohnt einen Besichtigungstermin ausmachen und dann einfach das Notebook nehmen und wegrennen? :D

Ich meine, man hat es ja dann auch gewissermaßen gefunden :D
 
Original von joshis
ziemlich frech vom FInder Profit aus einen "verlorenen" Notebook zu ziehen.

So schwer kann es doch nicht sein den Eigentümer zu finden, ich meine wie viele x31 Thinkpads sind in den letzten Tage in dieser konkrete Stadt oder Dorfgemeinschaft verloren gegangen?


man könnte die festplatte einfach als slave betreiben oder von cd booten. Die Daten (Briefkopf oder so..) lassen mit Sicherheit auf den benutzer schließen. Hab mal ein handy gefunden und einfach Papaa angerufen...lol und Gruß
 
Hallo,

habe den Thread gerade gelesen.
@McPixl richtig gemacht!!!
Die Nachricht wird wie eine förmliche Anzeige wegen Fundunterschlagung bearbeitet. Der Käufer kann an dem X31 kein Eigentum erwerben, auch wenn er gutgläubig handelt.
Die Aussage des Verkäufers, dass er das Thinkpad gefunden hat, ist bereits ein Schuldeingeständnis.
Die Anzeige wird seine gewohnten Wege gehen (Beschlagnahme des X31/Beschuldigtenvernehmung des Verkäufers etc...) und natürlich ausfindig machen des Eigentümers.

Gruß ans Forum
 
so oder man hätte es zur Polizei bringen können aber auf keinem Fall bei ebay verhökern :)

naja ich vertehe auch nicht warum man überhaupt ein X31 verkauft .
 
Original von knielhub
Die Aussage des Verkäufers, dass er das Thinkpad gefunden hat, ist bereits ein Schuldeingeständnis.

Wofür ?

Dass Bürger dieser Republik gestzlich verpflichtet sind, Fundsachen zu "Fundstellen" zu bringen, ist mir, ehrlich gesagt, neu.

Dass jemand ein "Fundstück" im internet verhökert, erinnert mich an Junkies, die alles zu Geld machen wollen / müssen.

MfG
 
Also ich denke dafür das:

Man findet nicht einfach so ein TP mit abgekratzter Serial. Mal im Ernst wer macht sowas ich persönlich brauche sie noch.

Dann war ja Netzteil usw optisches Laufwerk dabei so viel Zufall?

" Vom Laster gefallen, gefunden usw"

meint meist das selbe
 
@T42p


Schuldeingeständnis der Straftat der Fundunterschlagung!!!

Fundunterschlagung ist eine spezieller Straftatbestand der Unterschlagung!!

Gruß
 
Original von krawunke
Original von knielhub
Die Aussage des Verkäufers, dass er das Thinkpad gefunden hat, ist bereits ein Schuldeingeständnis.

Wofür ?

Dass Bürger dieser Republik gestzlich verpflichtet sind, Fundsachen zu "Fundstellen" zu bringen, ist mir, ehrlich gesagt, neu.
d.h. du würdest einfach alles, was du findest, behalten... und findest das ok? 8o
 
Fundunterschlagung.

So so.

Wenn ich auf der Strasse oder im Park etwas finde, bin also gestzlich verpflichtet, das aufzuheben und einer "Fundstelle" dem Blockwart zu geben ?

Mach ich mich auch strafbar, wenn ich den Gegenstand liegen lasse ?
 
Original von knielhub
@T42p


Schuldeingeständnis der Straftat der Fundunterschlagung!!!

Fundunterschlagung ist eine spezieller Straftatbestand der Unterschlagung!!

Gruß

Und wieso schreibst Du das an mich wo ich das noch vor Dir geschrieben habe? :D
 
@ kubiterano

ob ich etwas Gefundenes abgebe, hängt für mich von dem schätzbaren Wert der Sache für den Besitzer ab.

Meine moralische Erziehung würde mich dazu verleiten, den Gegenstand seinem Besitzer wieder zukommen zu lassen.

Eine Schachtel Zigaretten würde ich behalten.

Dass dies aber im BGB drinsteht, ist mir in der Tat neu.

MfG
 
@Krawunke

Ja, man ist verpflichtet einen "gefundenen Gegenstand", sollte er einen Wert von 20 Euro übersteigen abzugeben. Ich denke in diesem Fall ist dieser Wert, der als nicht "geringfügig" anzusehen ist, klar überschritten :D

Ps.: @krawunke: Bezüglich der Fundunterschlagung steht diese nicht im BGB, sondern im StGB - Strafgesetzbuch

Gruß ans Forum
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben