Streaming: Legal - illegal, schei**egal? was zählt denn nun?

Think_freak

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Nach dem Bericht eines Köllner Anwaltes im Focus, sowie dem hier verfassten Video von http://www.sempervideo.de/?p=3116 ist es legal.

Anscheinend gibt es noch kein einziges Präzedenzurteil zu diesem Thema...

PS: Es handelt sich hier nicht um Musikstreaming, ausschliesslich um Filme...z.B von Kino.to
 
In dem Video wird eine ziemlich obstruse Rechtsmeinung vertreten, auf die ich mich nicht verlassen würde.
Da es wirklich noch sehr umstritten ist, ob 'streaming' eine Art von Speicherung/Vervielfältigung ist, die unter $ 16 UrhG <das heißt übrigens Urheberrechtsgesetz und nicht wie im Video behauptet Urheberschutzgesetz> fällt, würde ich das erstmal sein lassen. Zumal die Qualität nicht wirklich überzeugend ist.
 
@Goe

ich bin Dr. House Fan. Bei Kino.to z.b gibt es alle Folgen als Stream mit einem wirklich rasantem Server aus Toga. Quali ist okay, schafft sogar mein HSDPA von O2 ohne Probleme...

Es scheint da eine absolute Rechtsunsicherheit zu bestehen, jedoch benutzen das Teil hunderttausende von Leuten, ohne sich die Frage der Illegalität zu stellen. Da bisher noch niemand verklagt wurde, wird fröhlich weitergestreamt...
 
Aussage eines dahergelaufenen Anwalts UNGLEICH Richterspruch!! So sehe bestimmt nicht nur ich das ^^

Und wenn man schon Fan von Dr. House ist, verstehe ich nicht, wie man sich die Quali antun kann,,, :whistling:
 
Es gibt keinen Richterspruch !!! das ist das Thema, die Quali reicht für unterwegs im Womo oder sonstwo...

Anscheinend sind die trägen deutschen Anwälte zu dusselig um mal einen verbindlichen Rechsspruch zu iniitieren :thumbdown:
 
Also ich ziehe da immer gern den Vergleich mit dem früheren Aufnehmen von Radiosendungen, war auch nicht rechtlich korrekt, aber kaum nachverfolgbar...
Beim stremen kommt noch der feine Unterschied, dass man die Daten lokal speichert auf seinem Rechner und diese dann wiedergegeben werden, sowie man per IP Identifizierbar ist.

Technisch ist stream nichts anderes als runterladen und abspielen, dies könnte denke ich auch beim Richterspruch sehr wichtig werden, denn man eignet sich Daten an die Urhaberrechtlich geschützt sind...
 
irgendwo gibt es im Gesetz den "flüchtigen" Speicher, das zählt nicht als Download! Die IP kann kaum ermittelt werden , da die Server ja im Ausland stehen, ausserhalb des deutschen Rechszugriffs
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=568569#post568569]irgendwo gibt es im Gesetz den "flüchtigen" Speicher, das zählt nicht als Download! Die IP kann kaum ermittelt werden , da die Server ja im Ausland stehen, ausserhalb des deutschen Rechszugriffs[/quote]Ok das mit dem flüchtigen Speicher wußte ich nicht, wird aber sicherlich geändert werden... Ebenso kann jeder Provider jede mögliche IP sperren, so dass z.B. auch Provider per Gesetzt gezwungen werden können bestimmte IP oder ganze Berieche zu sperren, so dass die Streamserver gesperrt werden. Den Weg dorthin hat die Regierung bereits eingeschlagen, siehe http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,618467,00.html...
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=568573#post568573]@ Audino

na, da sind wir ja schon wieder bei der Internetzensur... fliessende Grenzen :!:

hier der Focus-Artikel: http://www.focus.de/digital/internet/tid-13838/raubkopierer-kino-to-statt-kino_aid_380416.html[/quote]Ja den kenne ich schon, für mich ist das flüchtige Speichern (streamen) ebenso ein Mitschnitt, also eine Vervielfältigung und damit eine Verbreitung.
Wird denke ich der erste Richter der darüber entscheid muss auch so sehen...
 
Gegen Internetzensur hilft JAP - einfach mal anschauen...

LG Hogan
 
[quote='Hogan',index.php?page=Thread&postID=568587#post568587]JAP[/quote]Das glaube ich kaum, denn du surfst dann über die Server von JAP und damit erleichterst du eine Zensur... Ist zwar nicht deren ziel, aber wenn JAP einfach ebay bei Ihren Serven sperrt ist die Zensur da.
 
@Audino

na hoffentlich sieht der erstbeste Richter das auch so, aber ich glaube ein schlauer RA wird ein negatives Urteil verhindern :D welcher Richter weiss denn schon was der Unterschied zwischen Download und Stream ist?
 
[quote='audino',index.php?page=Thread&postID=568589#post568589][quote='Hogan',index.php?page=Thread&postID=568587#post568587]JAP[/quote]Das glaube ich kaum, denn du surfst dann über die Server von JAP und damit erleichterst du eine Zensur... Ist zwar nicht deren ziel, aber wenn JAP einfach ebay bei Ihren Serven sperrt ist die Zensur da.[/quote]

Jupp, wenn Du das Häckchen "Anti-Zensur-Dienst" natürlich nicht setzt ... :) In China gehts doch auch...

LG Hogan
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=568592#post568592]@Audino

na hoffentlich sieht der erstbeste Richter das auch so, aber ich glaube ein schlauer RA wird ein negatives Urteil verhindern :D welcher Richter weiss denn schon was der Unterschied zwischen Download und Stream ist?[/quote]Nun ja beim Gericht gibts auch soetwas wie Sachverständige die sicherlich ganz gut den Unterschied darlegen können :-)
 
Stichwort Proxy, DNS, VPN... von diesen Bürokraten lassen wir uns nicht verklapsen :D
 
Stichwort Proxy, DNS, VPN... von diesen Bürokraten lassen wir uns nicht verklapsen :D

@Audino

bisher gibt es aber noch keinen Richterspruch!!! also ist das Streamen zumindest geduldet... äh zulässig?

@Timekeeper

rollstuhlfahrende Stasifreunde mögen vieles nicht...aber wir mögen Euch auch nicht!
 
Hier wird es wohl auch kaum ein Richterspruch geben. Grund: Initiator eines Verfahren gegen Streamer (man denke auch einmal an Youtube und co - fast jeder streamt also) müsste der Rechteinhaber sein. Der wird aber kaum riskieren, hier ein abschlägiges Urteil zu kassieren - eben weil die Rechtslage unklar ist. Wenn aber die Medien berichten, dass Streamen legal ist, dann wird es für die Rechteinhaber ganz dünn. Darum lebt man lieber in der Schwebe und geht ggf. gegen die Stream-Anbieter vor.

Grüße,
Cunni
 
[quote='cunni',index.php?page=Thread&postID=568760#post568760]geht ggf. gegen die Stream-Anbieter vor.[/quote]In Toga?

Bei Stream Anbietern ist Tuvalu auch beliebt. Nicht nur wegen der "Mehrdeutigkeit" des TLD .tv.
 
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