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@ Briefkastenopa -
Deshalb nötigt man aber noch lange nicht Polizisten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar anderen Paragraphen!
DAS ist das arschige!
Das sind Staatsdiener, und wenn die sich nicht entsprechend ihrer Norm verhalten und eine Anzeige ablehnen, obwohl sie sie eigentlich aufnehmen müssen, dann kommt man mit ein paar warmen Worten wohl auch nicht weiter...
Ein Betrug kann erst dann vorliegen, wenn es auch zu einer Vermögensverlagerung gekommen ist und der Abgemahnte etwas zahlt - und somit ist er selbst Schuld.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Aber ok, diese Tugenden wie Freundlichkeit, Kooperationsbereitschaft und Verständnis für den anderen gehen vielen Usern hier ja scheinbar mittlerweile ab. Scheiß Ellenbogengesellschaft...
Das ist schlichtweg falsch.
ebenfalls +1Aber ok, diese Tugenden wie Freundlichkeit, Kooperationsbereitschaft und Verständnis für den anderen gehen vielen Usern hier ja scheinbar mittlerweile ab. Scheiß Ellenbogengesellschaft...
Freundlichkeit ist keine Tugend; Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Mäßigung dagegen schon.
@CMaster: faszinierend zu sehen, daß Du glaubst es jedesmal besser zu wissen, als diejenigen, deren täglich Brot sowas ist...
nein, Deine Äußerung ist nicht richtig. Denn Du schreibst (bzw. zitierst) selbst von "Versuch". "Betrug" ist die vollendete Handlung, unvollendet ist es eben der "versuchte Betrug".