@ mccs + cmaster
Toll, dass ihr den Staat und seine Institutionen auf diese arschige Art für eure zivilen Zwecke missbraucht. DANKESCHÖN! :cursing:
 
@Arminius

Und die Gegenseite (U+C) macht was, wenn sie sich die IPs illegal beschafft indem sie ein Gericht übertölpelt ?

Ich bin zwar nicht betroffen, würde mich aber auch mit allen Mitteln dagegen wehren. Ob das nun "arschig" ist oder nicht - wir leben im Raubtierkapitalismus, da ist für Moral kein Platz (wie man sieht).


LG Jü
 
@ Briefkastenopa -
Deshalb nötigt man aber noch lange nicht Polizisten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar anderen Paragraphen!
DAS ist das arschige!

Warum denn? Einen Polizisten darf man doch auf seine Pflichten aufmerksam machen, oder nicht?
 
sicher, aber man kann es auch übertreiben! Und der Grat zur Nötigung ist recht schmal, wenn man den obigen Weg geht.

In der Regel erreicht man, auch bei Polizisten, mit einem "normalen" Verhalten (überfreundlich, zurückhaltend o.ä. muss nicht sein, einfach nur "normal"!) mehr als mit Überheblichkeit, Arroganz, Besserwisserei etc. - um hier nicht von Nötigung zu sprechen.

Aber ok, diese Tugenden wie Freundlichkeit, Kooperationsbereitschaft und Verständnis für den anderen gehen vielen Usern hier ja scheinbar mittlerweile ab. Scheiß Ellenbogengesellschaft...
 
Das sind Staatsdiener, und wenn die sich nicht entsprechend ihrer Norm verhalten und eine Anzeige ablehnen, obwohl sie sie eigentlich aufnehmen müssen, dann kommt man mit ein paar warmen Worten wohl auch nicht weiter...
 
Laut golem.de hat U+C auch angekündigt evtl. auch weitere Streaming-Plattformen zu überwachen und Massenabmahnungen auszusprechen.
Zum Thema wie man an die IPs gelangt ist, wurde auf die anwaltliche Schweigepflicht verwiesen. Wenn das nicht schon alles aussagt :)
http://www.golem.de/news/redtube-co...n-koennten-ueberwacht-werden-1312-103329.html
Ach ja in dem Artikel wird auch geschrieben, dass in Kürze wohl noch weitere Abmahnungen folgen, bisher kam die Kanzlei allerdings erst dazu nur die Telekom Kunden anzuschreiben, sie besitzt aber noch über mehr IP-Adressen.

Da ja in anderen Berichten davon ausgegangen wird, dass evtl. eine Werbeeinblendung dazu dient, um an die IPs zu kommen, dann ist meine Frage wie das wohl aussieht, wenn ich ein Plugin wie Flash-Block installiert habe. Kann man hier davon ausgehen, dass ich dann nur weil ich die Seite aufgerufen habe auch das Video angesehen habe? Klar jetzt könnte man sagen, wenn man Flash-Block etc. installiert hat, dann würde die Werbung nicht angezeigt werden (falls es sich um eine Flash-Werbung handelt), aber man könnte jetzt natürlich weiter gehen und sagen, dass man eben nur auf diese eine Werbung geklickt hat, aber ansonsten nichts angesehen hat.
Was ich hiermit sagen will, ich würde es ziemlich ungewöhnlich finden, dass man durch das alleinige öffnen einer html Seite mit eingebetteten Flash eine Urheberverletzung begeht. Nur weil ich die html-Seite geöffnet habe, muss ihc mir noch lange nicht das Video angesehen haben, bzw. es auch im Browser geöffnet haben ...
Aber solange nicht gesagt wird, woher die IP Adressen kommen, ist das hier alles Spekulation.
 
Es wäre eine Pflichtverletzung des Polizisten, einen mündigen Bürger mit einem solchen Anliegen nicht der Wache zu verweisen, um sich einen Rechtsanwalt zu suchen, anstatt eine Anzeige aufzunehmen und somit den Staat zum Büttel dieses Bürgers zur Durchsetzung seiner zivilen Streitigkeiten zu machen. Ein Betrug kann erst dann vorliegen, wenn es auch zu einer Vermögensverlagerung gekommen ist und der Abgemahnte etwas zahlt - und somit ist er selbst Schuld. Hier würde also weder die Beschwerde noch die Strafvereitelung ziehen.
Die Polizei mit solchem Schitt lahmlegen, sich aber aufregen, wenn bei einem Einbruch oder Lärm durch die Nachbarn keiner kommt.
 
Das sind Staatsdiener, und wenn die sich nicht entsprechend ihrer Norm verhalten und eine Anzeige ablehnen, obwohl sie sie eigentlich aufnehmen müssen, dann kommt man mit ein paar warmen Worten wohl auch nicht weiter...

also bislang wurden meine Anzeigen immer freundlich und ohne Widerworte aufgenommen. Denn i.d.R. kennen die Beamten ("Staatsdiener" ist nicht gleichzusetzen mit "mein Lakai") ihre Aufgaben und Pflichten recht gut. Aber ok, wenn man hier meint, dass man mit Arroganz & Besserwisserei punkten kann, dann geht gerne weiter so durch euer Leben.

Ansonsten siehe Arminius - ein RA wäre hier eigentlich die 1. Wahl...
 
Ein Betrug kann erst dann vorliegen, wenn es auch zu einer Vermögensverlagerung gekommen ist und der Abgemahnte etwas zahlt - und somit ist er selbst Schuld.

Das ist schlichtweg falsch.

§ 263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wobei natürlich immer noch nicht bekannt ist, wie es um die Rechtmäßigkeit der Abmahnung steht.
 
Tja, die Einnahmen aus Abmahnungen von "klassischem Filesharing" scheinen auszutrocknen, da müssen wohl neue Einnahmequellen her...
 
Freundlichkeit ist keine Tugend; Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Mäßigung dagegen schon.
 
Aber ok, diese Tugenden wie Freundlichkeit, Kooperationsbereitschaft und Verständnis für den anderen gehen vielen Usern hier ja scheinbar mittlerweile ab. Scheiß Ellenbogengesellschaft...
ebenfalls +1

@CMaster: faszinierend zu sehen, daß Du glaubst es jedesmal besser zu wissen, als diejenigen, deren täglich Brot sowas ist... :facepalm:
 
Freundlichkeit ist keine Tugend; Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Mäßigung dagegen schon.

diese Äußerung von Dir sagt schon genug aus, denn selbstverständlich ist Freundlichkeit eine Tugend. Im Übrigen schließt "Freundlichkeit" Deine anderen genannten Tugenden nicht aus - auch wenn Du es Dir scheinbar nicht vorstellen kannst.
 
Auf jeden Fall habe ich hier niemanden persönlich angegriffen, soviel zur Mäßigung.
 
@CMaster: faszinierend zu sehen, daß Du glaubst es jedesmal besser zu wissen, als diejenigen, deren täglich Brot sowas ist...

Was soll denn das bitte? Es ist nunmal so, ein Polizist darf die Anzeige nicht verweigern. Und dieses "jedesmal" verbitte ich mir!

nein, Deine Äußerung ist nicht richtig. Denn Du schreibst (bzw. zitierst) selbst von "Versuch". "Betrug" ist die vollendete Handlung, unvollendet ist es eben der "versuchte Betrug".

Du hast natürlich Recht, dennoch bleibt es eine Straftat und die Verweigerung der Anzeige ist und bleibt Strafvereitelung (im Amt).
 
nö, CMaster. Das "jedesmal" von hha hat durchaus seine Berechtigung, das brauchst Du Dir nicht zu verbitten. Im Übrigen ist "abraten" nicht gleichzusetzen mit "verweigern". Und arminius sprach von "abraten" und einen Anwalt hinzuzuziehen.

@henricus: wenigstens besitzt Du diese Tugend, das ist doch schonmal was! Am Rest kannst Du ja arbeiten!
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben