diablo666
Moderator a.D.
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Dumm nur das meine Tante keine Mail bekommen hat, sondern normale Post..
hättest mal dazu schreiben sollen
Zuletzt bearbeitet:
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Dumm nur das meine Tante keine Mail bekommen hat, sondern normale Post..
Dumm nur das meine Tante keine Mail bekommen hat, sondern normale Post..
Der Artikel ist interessant ...
Urgs, das ist sch****, AH. Da ist wohl jemand übers offene WLAN rein *sigh*
Offen ist es nicht, das weiß ich. Hoffe nicht das die wep hat, aber das werde ich alles prüfen.
kein Ergebnis geistiger Leistung, sondern lediglich das Ergebnis körperlicher Leistung sind
Das ist bei Abmahnungen generell ein schlechter Rat. Nur in diesem speziellen Fall ist das mal eine Option.Dies geht z.z. in mehreren Foren um, wer nichts in der Art getan hat, kann solche Schreiben ignorieren.
Sorry, aber das ist totaler Quatsch. Die Polizei wird in dem Fall nicht mal tätig werden (Zivilrecht).Immerhin ist die Polizei im Ernstfall in der Lage nach zu weisen, ob man sowas auf den Rechner hat oder nicht.
Wie der BGH (06.07.2012, Az. V ZR 122/11) klargestellt hat, gelten solche Erkärungen wohl lebenslang.aus Post #1: ... Solche Erklärungen wirken bis zu 30 Jahre lang, auch wenn sich die Rechtslage ändern sollte.
Oha! Da bin ich anderer Meinung und habe das auch schon mehrfach erfolgreich durchgezogen. Natürlich ist die Polizei nicht gerade erfreut, solchen Mist zu bearbeiten. Natürlich denken die Menschen bei der Polizei das gleiche wie ich: Warum kann der Gesetzgeber da nicht klar geregelte Gesetze formulieren und beschliessen? Warum sollen Bürger und Polizei das ausbaden?Sorry, aber das ist totaler Quatsch. Die Polizei wird in dem Fall nicht mal tätig werden (Zivilrecht).
Sollte ein Polizist die Anzeige ablehnen, bitte ich ihn immer zum Diktat: "Dienstaufsichtsbeschwerde". Da reicht als Grund schon, dass er die Dienstaufsichtsbeschwerde(!) nicht aufnehmen möchte. Wirkt meist sofort!
§ 258
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
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Dumm nur das meine Tante keine Mail bekommen hat, sondern normale Post..
falls es jemanden interessiert, kann ich ihm das schreiben gerne mal zukommen lassen.