mir ist es egal ob Moderator oder Forumsboss:
diese Aussage ist eben trotzdem falsch. Da sind die Gesetze und die Rechtsprechung eindeutig. Nur weil Händler dies gerne machen, dürfen die das eben nicht. Der Händler kann eben nicht auf den Hersteller verweisen, viel Spaß, wenn Du wirklich den tatsächlichen Hersteller Deines Rechners in China in Regress nehmen willst. Genau aus diesem Grund - Unmöglichkeit der Haftbarmachung eines dem Kunden unbekannten Herstellers - wurden die Deutschen Gesetze ja angepasst.
Ach so, ist dass jetzt etwa Deiner Meinung nach Majestätsbeleidigung?
Wenn Händler gerne auf den Hersteller verweisen und Kunden darauf eingehen obwohl sie das nicht müssen ist das dennoch kein Kundenfreundliches Verhalten.
Ich glaube nicht, dass Du Mornsgrans & Co. erklären musst, was Garantie und Gewährleistung sind.
Du kannst auch gerne Deine Geräte zum Händler tragen. Wenn der Mitarbeiter überarbeitet oder wenig motiviert ist, dann liegt Dein Notebook erstmal eine Woche dort, bevor es zum Hersteller geht. Wenn der Händler es dann wieder zurück hat, dann wird das Paket irgendwann (beim überarbeiteten oder wenig motivierten Mitarbeiter - es gibt natürlich auch Positivbeispiele) ausgepackt und Du wirst informiert, dass Du das Gerät abholen kannst.
Da ich vorgestern ein X1 Carbon auf der Lenovo(DigitalRiver?)-Homepage bestellt habe (der Rabatt war einfach zu gut....), möchte ich den Thread noch mal hoch holen.
Also kann man festhalten, dass man wenn man bei Lenovo unter der Adresse https://www.lenovo.com/de/de - vermeintlich - direkt kauft, dem gar nicht so ist, sondern statt dessen bei Digital River und damit verarscht wurde? Und das vom grössten Computerhersteller der Welt? So jedenfalls der Herr "r.polli". Also sorry, das glaube ich ehrlich gesagt so nicht. Ich hab mal gegoogelt; Digital River wurde dort als fintech-Zahlungsdienstleister beschrieben, der mit lenovo "zusammen arbeitet". Ich lasse das mal so stehen, ohne das jetzt genauer analysieren zu wollen, da es mich ehrlich gesagt gar nicht so interessiert, da ich ja eh die Hersteller-Garantie habe 3 Jahre lang.
Händler-Gewährleistung und Hersteller-Garantie laufen völlig unabhängig voneinander parallel. Wie die anderen hier schon richtig festgestellt haben, kann ich mich - natürlich - jederzeit innerhalb der Garantie an den Hersteller wenden, auch direkt nach dem Kauf, denn die Hersteller-Garantie läuft 3 Jahre ab Kauf, und nicht etwa 1 Jahr nach Ablauf der 2 Jahre Händlergewährleistung, so wie es uns r.polli verkaufen will. Hab selber mal vor ca. 12 Jahren ein T400, das ich in einem ebay-Privatkauf als Messe-Ausstellungsgerät ohne jemals vorhandenen Erst-Kaufbeleg gekauft habe, im zweiten Garantiejahr beim Hersteller reklamiert (defekte Tastatur). Hat super geklappt.
Na, da bin ich ja mal seeehr gespannt auf meine neues "Digital River X1 Carbon"........wann (Die Lieferzeit wurde mit 1-2 Werktagen angegeben) und in welchem Zustand das hier aus Irland (?) eintrifft. Wobei ich das gar nicht mal nur ironisch meine, da ich zugeben muss, dass ich jetzt selber nach googeln von Lenovo/Digital River nicht die allerbesten Sachen gelesen habe. https://www.sueddeutsche.de/digital...gefangen-in-der-kundendienst-hoelle-1.1594655. Also das wäre ja ein Ding, wenn man ausgerechnet auf der Herstellerseite keine Hersteller-Produkte kaufen sollte. Da hätte ich in meinem Alter doch tatsächlich noch wieder was dazu gelernt. Auch steht ja nicht exakt "Lieferzeit", sondern "Versand innerhalb". Bin sehr gespannt, was mich erwartet......
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