Schenker Vision 14 als ernstzunehmende Thinkpad-Alternative?

Ich geb mir noch ein paar Tage Bedenkzeit, tendiere aber dazu, hier zuzuschlagen.
welches willst Du denn jetzt kaufen ? Für das nächste Semester will ich mir auch einen größeren Bildschirm als 12 Zoll kaufen - die Augen werden nicht besser. Muss allerdings auch bei mir wirklich problemlos unter/mit Linux laufen und eine wechselbare Tastatur haben - US Layout ist nun einmal zum reinen Programmieren einfacher.
 
wie ich schon geschrieben hatte, werfe einmal eine Suchmaschine Deiner Wahl an. Reklamationen wegen "über Lenovo" gekaufte Rechner werden über welche Kanäle abgewickelt ? Genau: Digital River. Und die arbeiten mit wem zusammen ? Du musst Dich immer an Digital River wenden bei einer Reklamation, und die lassen dann wo reparieren ? Bei Servion ?

Es gibt im B2B Geschäft bestimmt andere Regeln, ein Dozent an einer Deutschen Hochschule bekommt auch telefonische Rückantwort "direkt" von einem Lenovo Mitarbeiter. Der Student im gleichen Kurs darf sein Laptop abholen lassen wenn er es schafft endlich von TNT oder UPS als Abholer angefahren zu werden.

Wenn also Lenovo dann nur:
- neu von einem Fachhändler in Deutschland
- gebraucht, wenn zB von einer der Forensponsoren. Seit fast zwei Jahren werkelt bei mir jetzt u.a. auch ein X260 den ein hier schreibender Händler mir mit dem extra Hinweis auf B-Ware verkauft hatte. Und ich bekomme keinen Rabatt, aber das Teil war eher A-Ware und ich weis immer an wen ich mich direkt wenden müsste (Danke für den Service bisher an Matthias Rimkus)

PS: Im Jahr 2011 übernahm Lenovo die Mehrheit der Aktien an MEDION. :<=> Medion ist Lenovo

Ich muss nix anwerfen wenn du hier Unwahrheiten verbreitest.:eek:

Wenn ich eine Reklamation (eines Thinkpads) im Sinne von Reparatur habe, rufe ich Servion an und lasse das Gerät dort reparieren, fertig.
Kann ich sogar dort hinschicken und muss nix abholen lassen, wer eh nicht auf sein Gerät verzichten kann, bucht VOS oder hat ein Zweitgerät parat - alles eine Frage der Notwendigkeiten/Prioritäten.

Habe ich VOS mit drin, dann lasse ich den Techniker an meinen Wunschort kommen und das Gerät reparieren.

Selbst wenn das Gerät direkt über Lenovo (DigitalRiver) erworben wurde, muss ich für eine Reparatur nichts über DigitalRiver abwickeln!
Eine Reklamation im Sinne von Rückabwicklung ist was anderes...

Dein B2B Beispiel stimmt auch einfach nicht, es ist einfach das Garantielevel welches dir die Möglichkeiten bietet:

1.png

Jetzt gehts hier aber ganz schön weit vom Thema weg.
Ich fasse mal zusammen, was ich bisher gelernt habe:
  • niemand hier hatte so ein Teil in der Hand
  • Tuxedo benutzt die gleiche Basis für eines ihrer Notebooks, womit das Thema Linux-Kompatibilität abgehakt wäre. Aufpreis dafür sind knackige ~300€ in der Basisversion
  • Lenovo hat derzeit nichts Vergleichbares im Angebot, unabhängig vom Preisniveau
  • Die nächste Generation T14/T14s wird auch 16:10 haben, aber verlöteten RAM
Ich geb mir noch ein paar Tage Bedenkzeit, tendiere aber dazu, hier zuzuschlagen.
  1. Nein, scheinbar keiner - im CB-Forum vielleicht schon eher;)
  2. Nein, zumindest nutzen sie im Gehäsue zwei Lüfter...
  3. korrekt
  4. genau, Gründe wurden auch genannt
Was meinst du mit dem Tastaturlayout in deinem letzten Post?
 
Dein B2B Beispiel stimmt auch einfach nicht, es ist einfach das Garantielevel welches dir die Möglichkeiten bietet:
Dein oA Premier Onsite Support ist ein billiger Abklatsch vom Lenovo Premier Support für B2B Kunden. Also erzähle mir hier nicht von meinen Beispielen, die angeblich nicht stimmen. Die Studenten in den Kursen bekommen so einen Support erst gar nicht, selbst wenn sie sich diesen leisten könnten. Denn schaue Dir einmal an, für welche Geräte dieser Service zu buchen ist.

Und wie gut der tolle Service ist kannst Du sogar hier oft genug nachlesen (ein Beispiel):

Und Dein Gerät darfst Du zur Reparatur nicht dahin schicken wohin Du willst. In den ersten sechs Monaten (ich glaube es sind ab 2022 12 Monate) musst Du Dich an den Händler wenden. Der ist während dieser Zeit Dein Ansprechpartner. Und wenn Digital River sagt : nicht nach Servion, dann geht das Teil eben nach Finnland, Polen oder in meine Heimat die Česká republika.

Dies hier ist imho bestimmt nicht nur ein Forum für Laptops über der 2500 € Marke.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hier: https://bestware.com/de/schenker-vision-14-full-hd.html
Auf die Gefahr hin, einen weiteren Grabenkrieg loszutreten: mir ist zum Programmieren ein deutsches Layout lieber :eek:
Reine Gewohnheitssache. Aber der Konfigurator gibt ja viele Varianten für alle Geschmäcker her.
danke für den Tipp. Werde ich mit in meine Auswahl nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde als TP Nachfolger / Alternative auch das Framwork (http://frame.work) vorschlagen

(momentan hab ich noch ein T460s mit Linux)
 
Meh...
Framework liest sich auf Anhieb wie ein gutes Konzept.
Aber die Umsetzung, und das ganze drum herum. schreckt mich irgendwie ab. Kann nicht genau sagen woran es liegt, das Produkt als Ganzes überzeugt mich einfach nicht. Vielleicht bin ich auch nicht die Zielgruppe. Vielleicht wenn ich 15 Jahre jünger wäre, und mehr Zeit hätte.
 
Dein oA Premier Onsite Support ist ein billiger Abklatsch vom Lenovo Premier Support für B2B Kunden. Also erzähle mir hier nicht von meinen Beispielen, die angeblich nicht stimmen. Die Studenten in den Kursen bekommen so einen Support erst gar nicht, selbst wenn sie sich diesen leisten könnten. Denn schaue Dir einmal an, für welche Geräte dieser Service zu buchen ist.

Und wie gut der tolle Service ist kannst Du sogar hier oft genug nachlesen (ein Beispiel):

Und Dein Gerät darfst Du zur Reparatur nicht dahin schicken wohin Du willst. In den ersten sechs Monaten (ich glaube es sind ab 2022 12 Monate) musst Du Dich an den Händler wenden. Der ist während dieser Zeit Dein Ansprechpartner. Und wenn Digital River sagt : nicht nach Servion, dann geht das Teil eben nach Finnland, Polen oder in meine Heimat die Česká republika.

Dies hier ist imho bestimmt nicht nur ein Forum für Laptops über der 2500 € Marke.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


danke für den Tipp. Werde ich mit in meine Auswahl nehmen.
Sorry bei so viel billiger Polemik bin ich eigentlich geneigt den Ignorebutton zu tätigen, aber nochmal für dich:

Selbst wenn der genannte Premier Onsite Support ein billiger Abklatsch sein sollte, man hat die genannten Möglichkeiten.

Wenn die Studenten oder wer auch immer ein Gerät von Lenovo erwerben wo ich diese Garantieerweiterung nicht kaufen kann, was kann Lenovo dafür? Darüber macht man sich vorher Gedanken...

Genauso zu deiner 2500€ Aussage:

Ich habe ein Studentenmodell für 1399€ erworben, da sind 3 Jahre VOS und 3 Jahre auf Akku schon inkludiert...


Hier ein normal erwerbliches Gerät, dort kann ich auch die Garantieerweiterung zubuchen, also hör einfach auf hier rumzutrollen, so kommt es einem nämlich vor - Link zum schlechten Lenovo-Service - ist nämlich bekannt und gibt es bei anderen Herstellern auch.

Ich hatte in über 10 Jahren eine defekte SIM-Karte, die der VOS-Techniker vorm Zerlegen des x230 im Gerät vergessen hatte - Ausnahmen bestätigen die Regel;)

Wenn du noch nicht mal Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht von Reklamationen via Hersteller/Händler unterscheiden kannst, dann solltest du einfach die Finger still halten anstatt hier sowas zu verbreiten.

Ich bin nämlich als Endkunde überhaupt nicht gezwungen mich an den Händler zu wenden, ich kann, denn er ist in den 24 Monaten ab Kauf mein Ansprechpartner und nicht der Hersteller. Die Beweislastumkehr wurde nun von 6 auf 12 Monate verlängert.

Unabhängig davon KANN ich mich davon an den Hersteller oder Servicepartner wenden, dieser KANN mich an den Händler verweisen, was bei Lenovo Thinkpads kaum der Fall sein dürfte, denn Servion repariert diese wenn sie innerhalb der Garantie liegen und es als Garantiefall anerkannt wird.
 
Und Dein Gerät darfst Du zur Reparatur nicht dahin schicken wohin Du willst. In den ersten sechs Monaten (ich glaube es sind ab 2022 12 Monate) musst Du Dich an den Händler wenden. Der ist während dieser Zeit Dein Ansprechpartner.
Das ist so nicht richtig:
Solange der Rechner Garantie hat, kann der Händler auf den Hersteller verweisen. Man kann aber auch direkt zu einem zertifizierten Lenovo-Servicepartner gehen und dort den Rechner reparieren lassen - siehe z.B. Servion. Wendet man sich an den Händler, schickt dieser es eh zu einem der Reparaturdienste, was für den Kunden nur Zeitverlust bedeutet, weil noch eine Instanz zwischengeschaltet wurde.
Die Beweislastumkehr wurde nun von 6 auf 12 Monate verlängert.
Richtig und das wurde auch endlich Zeit, da der Verbraucher eigentlich keine Möglichkeit besitzt, einen Mangel zum Auslieferungszeitpunkt nachzuweisen, ohne teure Gutachter zu beauftragen.
 
sorry, aber da gibt es Unterschiede bei der Gesetzlichen Gewährleistung und der Garantie. Im ersten Fall, und da gibt es wohl nach den Negativbewertungen der Kunden die meisten Probleme, ist immer der Händler Dein Ansprechpartner. Und dieser darf Dich eben nicht an den Hersteller verweisen.
 
...ist immer der Händler Dein Ansprechpartner. Und dieser darf Dich eben nicht an den Hersteller verweisen.
Ich glaube nicht, dass Du Mornsgrans & Co. erklären musst, was Garantie und Gewährleistung sind.

Du kannst auch gerne Deine Geräte zum Händler tragen. Wenn der Mitarbeiter überarbeitet oder wenig motiviert ist, dann liegt Dein Notebook erstmal eine Woche dort, bevor es zum Hersteller geht. Wenn der Händler es dann wieder zurück hat, dann wird das Paket irgendwann (beim überarbeiteten oder wenig motivierten Mitarbeiter - es gibt natürlich auch Positivbeispiele) ausgepackt und Du wirst informiert, dass Du das Gerät abholen kannst.
 
mir ist es egal ob Moderator oder Forumsboss:
Das ist so nicht richtig:
Solange der Rechner Garantie hat, kann der Händler auf den Hersteller verweisen.
diese Aussage ist eben trotzdem falsch. Da sind die Gesetze und die Rechtsprechung eindeutig. Nur weil Händler dies gerne machen, dürfen die das eben nicht. Der Händler kann eben nicht auf den Hersteller verweisen, viel Spaß, wenn Du wirklich den tatsächlichen Hersteller Deines Rechners in China in Regress nehmen willst. Genau aus diesem Grund - Unmöglichkeit der Haftbarmachung eines dem Kunden unbekannten Herstellers - wurden die Deutschen Gesetze ja angepasst.
Ich glaube nicht, dass Du Mornsgrans & Co. erklären musst, was Garantie und Gewährleistung sind.
Ach so, ist dass jetzt etwa Deiner Meinung nach Majestätsbeleidigung?

Wenn Händler gerne auf den Hersteller verweisen und Kunden darauf eingehen obwohl sie das nicht müssen ist das dennoch kein Kundenfreundliches Verhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig und das wurde auch endlich Zeit, da der Verbraucher eigentlich keine Möglichkeit besitzt, einen Mangel zum Auslieferungszeitpunkt nachzuweisen, ohne teure Gutachter zu beauftragen.
Moment mal, ist es nicht genau andersherum, der Verkäufer muss dem Käufer doch eben in dem auf jetzt 12 Monate verlängerten Zeitraum nachweisen, dass dieser Mangel nicht schon bei Übergabe bestand und vom Kunden verursacht wurde...

Bei Verbrauchsgüterkäufen haften Unternehmer grundsätzlich für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sogenannte versteckte Mängel, also Mängel, die bereits vorhanden waren, vom Käufer jedoch erst später entdeckt wurden. Zu Lasten des Verkäufers gilt die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, welche sich innerhalb der ersten sechs Monaten nach Kauf zeigen, bereits bei Übergabe der Kaufsache vorgelegen haben. Ist der Verkäufer der Ansicht, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist und vom Käufer generiert wurde, muss er dies in den ersten sechs Monaten beweisen

@r.polli

Du bringst hier gewisse Dinge einfach durcheinander...

Mit Verweisen des Händlers auf den Hersteller ist doch nur gemeint, repariere es direkt bei ihm ohne den Schritt über uns zu gehen, denn wie Morgrans schrieb ist dann eine weitere Instanz dazwischen...

Wie soll ausserdem ein Händler - Beispiel Galeria.de - ein ThinkPad selbst reparieren?
Richtig, er wendet sich an den Hersteller oder sagt dir, sie können es direkt mit dem Hersteller klären, das geht schneller...
 
diese Aussage ist eben trotzdem falsch.
Wenn man schon Korinthen kacken will - dann sollte man es richtig machen. Natürlich KANN der Händler auf den Hersteller/Garantiegeber verweisen. Wenn du dann drauf bestehst, dass du unbedingt das Gerät erst zum Händler schicken willst, dann muss der Händler sich drum kümmern. Ist halt Quatsch, weil es deutlich mehr Versandlauf erfordert (du zum Händler, Händler muss es bearbeiten, zum Hersteller schicken, wieder zurück bekommen, ggf. testen, wieder zum Kunden schicken). Ja, es ist dein Recht das zu haben. Nur - bringt es doch niemanden vorwärts?

Und am Ende landet das Gerät ja so oder so beim Hersteller - oder einer zertifizierten Werkstatt. Ne Reparatur beim Händler will - richtigerweise - auch niemand ;).
 
Wenn man schon Korinthen kacken will
dann KANN ich auch betrunken mit dem Auto fahren. Ich darf es trotzdem nicht.

Das Spielchen mit dem Verweis auf die Hersteller ist schon vielen Händlern von Deutschen Gerichten untersagt worden. Nur weil die es können dürfen die es trotzdem nicht. Eine seltsame Moral, nur weil etwas nicht ausreichend kontrolliert oder geahndet werden kann darf ich es machen ?


Ich möchte (den Interessierten) einmal schildern, warum ich so langsam kein Verständnis mehr habe für die Geiz ist Geil Geschäftspolitik von Lenovo und anderen Herstellern.

Seit ich jetzt Rentner bin habe ich mich wieder an einer Hochschule eingeschrieben. In einem Fach mit Studierenden aus vielen Ländern. Deutsche und Englische Sprache ist vorgeschrieben, aber nicht alle der Kids kommen auch mit Deutschen Formularen und den "Feinheiten" von in Deutscher Sprache verfassten Kaufverträgen klar. Seit dem ich einmal zwei Studis in einer Regressangelegenheit helfen konnte - ich war halt auch lange Zeit Büromensch - darf ich das jetzt öfter machen.

Ein typischer Kauf von einem Laptop kann auch wie folgt aussehen. Hat der Studi/die Familie Geld wird ein Produkt mit dem Apfel gekauft. Ist ganz wenig da, ist es ein Teil vom Elektronik Kistenschieber.

Viele sehen dann hier sehr viele Dozenten und andere Lehrende mit einem Lenovo. Es wird auf die Lenovo Seite gegangen und ein für sie bezahlbares Teil gekauft. Das irgend wann einmal der Hinweis auftaucht, dass man nicht bei Lenovo kauft sondern bei Digital River wird entweder übersehen oder nicht verstanden.

Solange der Rechner dann funktioniert gibt es auch keine Probleme. Bei Fehlern versuchen sich die Kids dann an Lenovo zu wenden. Ab da wird nur noch an Digital River verwiesen. Rücksende Ticket bestellen, Termin mit TNT oder UPS machen, 14 Tage warten ohne Reaktion auf Rücksendung von Medion, gesagt bekommen, dass ein defektes Scharnier oder ein angeblicher Wasserschaden nicht von der Gewährleistung gedeckt sind, mit viel Glück dann irgend wann ein schlecht verpacktes Paket bekommen und hoffen, dass nicht nur Pfuscher gewerkelt haben.

(Ein) Zitat (von vielen):

Es tut mir leid zu hören, dass es zu so einem Problem mit dem Rechner gekommen ist. Leider können wir in so einem Fall nichts unternehmen, da dies in der Kompetenz von Digital River liegt. Ich würde empfehlen in Bezug auf das Anliegen weiter mit den Mitarbeitern von Digital River zu kommunizieren.

Wenn man solche Spielchen schon vier mal gelesen hat, dann .....
 
Zuletzt bearbeitet:
dann KANN ich auch betrunken mit dem Auto fahren. Ich darf es trotzdem nicht.
Das eine ist ne Straftat, das andere ist ein Hinweis, dass es so schlicht schneller geht. Bei nem vernünftigen Händler würde ich auch absolut davon ausgehen, dass der sich so oder so auch kümmert. Ich habe deine Situation noch nie mit nem Thinkpad erlebt - und ich hatte schon einige Kontakte mit Lenovo. Kann es sein, dass sich die Erfahrungen, die du beschreibst, auf Ideapads beziehst? Da ist der Garantieweg usw. eh ein anderer, genauso wie die Reparaturfirmen usw.. Gerade die Mediongeschichte weißt halt schon sehr darauf hin. Als Student direkt bei Lenovo kaufen ist halt auch der nächste Quark - gibt nicht für Umsonst Campusrabatt bei entsprechenden Händlern (z.B. ok1 oder campuspoint).
Ich bin persönlich bisher am besten damit gefahren, mich entweder direkt an Lenovo - oder noch besser: an Servion zu wenden. Da ist man auf der sicheren Seite.
defektes Scharnier
Naja, das wäre nur dann von Gewährleistung oder Garantie gedeckt, wenn der Fehler nicht vom Studi verursacht worden wäre. Wasserschaden - ähm - erfahrungsgemäß recht häufig bei Studis - natürlich ist das weder von Garantie, noch von Gewährleistung gedeckt.

(Ein) Zitat (von vielen):
Grundsätzlich sehe ich aber so oder so nicht das reale Problem. Die Studis haben sich direkt an Lenovo gewendet - die dann sagen: Geh zum Händler. Der Händler (ja, Digitalriver hat nen recht miesen Ruf, scheint mir zumindest), muss sich dann drum kümmern. Müsste man dann halt auch machen. 2 Wochen sind aber so oder so nicht so unfassbar viel Zeit, gerade wenn es noch Klärungsbedarf zwischendurch gibt. Und: Die Frage ist durchaus auch, ob überhaupt Garantie noch vorhanden war. Gibt einige Modelle mit nur 1 Jahr Garantie ;). Dann wäre halt so oder so der Hersteller der falsche Ansprechpartner.

Aber stell dir doch bitte mal vor, wie es in den von dir geschilderten Fällen sonst gelaufen wäre.

Studi meldet sich bei Digital River. Die bekommen das NB. Nehmen die Fehlermeldung, schicken die weiter an Lenovo und sagen: Schaut mal. Lenovo sagt: Flüssigkeitsschaden. Schickt das NB zurück (Verpackung wird sich da nicht ändern) an Digitalriver. Digitalriver nimmt das, klebt nen neuen Versandaufkleber drauf und schickt es dir weiter. Resultat? Gleich. Selbes bei dem beschädigten Scharnier - denkst du wirklich, der Händler wäre kulanter? Gerade DR? Und vor allem: Pfuscher wirst du im Zweifelsfall sogar mehr beim Händler haben, als beim Hersteller. Und kein Händler dieser Erde wird das NB wirklich reparieren, solange das Gerät noch in Garantie ist ....
 
Ach so, ist dass jetzt etwa Deiner Meinung nach Majestätsbeleidigung?
Du musst nicht versuchen meine Worte so auszulegen, als wären sie gegen Dich gerichtet.
Du brauchst es Mornsgrans deswegen nicht zu erklären, weil Mornsgrans den Unterschied kennt. Das hat nichts damit zu tun, ober Präsident, Moderator oder sonstwas hier im Forum ist.
Das Spielchen mit dem Verweis auf die Hersteller ist schon vielen Händlern von Deutschen Gerichten untersagt worden. Nur weil die es können dürfen die es trotzdem nicht. Eine seltsame Moral, nur weil etwas nicht ausreichend kontrolliert oder geahndet werden kann darf ich es machen ?
Du irrst. Natürlich kann der Händler auf den Hersteller verweisen. Was Du meinst (aber nicht schreibst): Der Händler ist durch den Verweis nicht aus der Sache raus. D.h. wenn der Hersteller z.B. die Rep. ablehnt, dann kann sich der Käufer weiterhin an den Händler wenden.
 
Richtig und das wurde auch endlich Zeit, da der Verbraucher eigentlich keine Möglichkeit besitzt, einen Mangel zum Auslieferungszeitpunkt nachzuweisen, ohne teure Gutachter zu beauftragen.
Moment mal, ist es nicht genau andersherum, der Verkäufer muss dem Käufer doch eben in dem auf jetzt 12 Monate verlängerten Zeitraum nachweisen, dass dieser Mangel nicht schon bei Übergabe bestand und vom Kunden verursacht wurde...
...und vorher musste der Kunde ab dem 7. Monat nach dem Kauf mit einem Gutachten anrücken.

@r.polli:
Prinzipiell gebe ich Dir Recht, dass der Käufer sich bei Mängeln an den Händler wenden kann, um seine Ansprüche erfüllt zu bekommen.
In der Praxis hat er Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder Wandelung. Die Nachbesserung kann der Händler vor Ort sicher nicht leisten, weil er meistens keine eigene Werkstatt besitzt und diese Arbeit an den Garantieleistungsanbieter/Hersteller delegieren wird.
Darum halte ich es in der Praxis durchaus für legitim, den Käufer direkt auf die Möglichkeit der Garantie-Inanspruchnahme zu verweisen. Besteht der Kunde dennoch auf Inanspruchnahme der Gewährleistung, muss der Händler dieses auch leisten, was in der Regel mit längeren Wartezeiten verbunden sein wird.
 
@Mornsgrans

Ok, also müsste er jetzt erst nach 12 Monaten mit einem Gutachten anrücken korrekt?

Dein Ursprungstext liest sich ein wenig verwirrend, da man daraus schlussfolgern könnte, das der Käufer schon innerhalb der ersten 6 Monate (jetzt 12) ein Gutachten benötigt...

Zur Praxis bei (Nach)Erfüllung der Ansprüche:

Was viele, vermutlich die Meisten nicht wissen, hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung auch in Form einer (Ersatz)Lieferung von mangelfreier Ware - ich muss mich also gar nicht mit einer Reparatur abspeisen lassen.
Der Händler kann dies verweigern wenn dies für ihn nur mit unverhältnismäßig Kosten möglich ist:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)​

§ 439 Nacherfüllung​


(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
(6) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. Der Verkäufer hat die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen.


Glaube das Video hatte ich auch schonmal verlinkt:


Gerade in Bezug auf "mangelhafte Handys" die bei Media Markt und Co. erworben wurden interessant...
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles was fehlt ist der Trackpoint. Aber mal ehrlich, das ist für mich jetzt das letzte Alleinstellungsmerkmal von Thinkpads. Darauf kann ich zu Gunsten eines großen Touchpads dann auch verzichten.

Ich bin ehrlich. Sowas wuerde ich nicht kaufen.
Mit Touchpads komme ich nicht gut zurecht, am X260 und T460s im BIOS deaktiviert.
Der rote Knubbel ist super, gerade wenn es eng wird.
Eine BT-Maus habe ich mir nur fuer zuhause angeschaft um die Tastatur etwas zu schoenen.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben