@ cucu
Zur Versicherung deines Notebooks: musst du - im Verlustfall etc. - nicht trotzdem die Kaufquittung vorweisen? Sodass sie dich zwar entschädigen, aber nicht den Neupreis zur Grundlage nehmen, wenn du nicht der Erstbesitzer warst, sondern den "Erstpreis", den du entrichtet hast? Höchstens. Wenn nicht den damaligen Zeitwert?
Nein. Ich muss entweder eine maximal drei Monate alte Kaufquittung/Rechnung vorlegen, die an mich adressiert ist und (bei Geräten mit Seriennummer) die Seriennummer des Geräts enthält. Das ist eine Möglichkeit, zu beweisen, dass ich das Gerät besitze. Die andere Möglichkeit, wenn z.B. keine Rechnung mit Seriennummer auf meinen Namen existiert, das Gerät älter als 3 Monate ist oder ich es z.B. gebraucht gekauft oder gar geschenkt bekomme habe, ist der "Foto-Beweis". Dafür wird der Artikel auf eine aktuelle Tageszeitung gelegt (damit man sieht, dass die Bilder aktuell sind) und fotografiert. Auf den Fotos muss halt der Artikel an sich drauf sein, die Seriennummer und man sollte erkennen können, dass der Artikel funktionstüchtig ist. Damit beweise ich halt, dass ich das Gerät wirklich besitze, dass die Fotos aktuell sind und dass ich kein defektes Gerät versichere, um dann kurz später plötzlich den Schaden zu melden.
Egal, ob ich den Artikel neu zu einem vergünstigen Preis gekauft habe, gebraucht kaufte oder gar geschenkt bekommen habe, als Versicherungswert wird immer der Neuwert angegeben, so lange der aktuelle Zeitwert vom Gegenstand noch über 50% des aktuellen Neuwerts liegt. Erstattet bei Schäden oder Diebstahl wird dann halt die Reparatur bis hoch zur Versicherungssumme - so dass ich mir davon den Artikel notfalls neu kaufen kann.
Mal ein paar Beispiele an Hand des W520, teilweise kompliziert erfunden, aber damit sind alle Fälle abgedeckt ^^
- Der Laptop hat neu 2000€ gekostet, Zeitwert liegt bei 1500€ (also über 50% des Neuwertes). Aktuell kostet er neu auch noch 2000€. Also gibt man 2000€ an.
- Der Laptop hat neu 2000€ gekostet, Zeitwert 1500€. Aktuell kostet er neu 2500€. 1500€ Zeitwert ist immer noch über 50% des aktuellen Neupreises, also gibt man den aktuellen Neupreis von 2500€ an.
- Der Laptop hat neu 2000€ gekostet. Zeitwert 900€. Aktuell kostet er noch 1500€ neu. Der Zeitwert liegt zwar unter 50% vom Originalpreis, aber immer noch über 50% des aktuellen (!) Neupreises. Also gibt man 1500€ an.
- Der Laptop hat neu 2000€ gekostet. Zeitwert 900€. Neupreis aktuell 2000€. Der Zeitwert liegt unterhalb von 50% des aktuellen Neupreises. Also gebe ich den Zeitwert von 900€ an.
- Der Laptop hat neu 2000€ gekostet. Ich habe ihn gebraucht von einem guten Freund für einen Freundschafts-Sonderpreis von 900€ bekommen. Der Zeitwert (vergleichbare eBay Auktionen) liegen aber bei 1500€. Der aktuelle Neupreis liegt auch noch bei 2000€. Dann gebe ich 2000€ an, auch wenn ich viel weniger bezahlt habe dafür. Aber der Zeitwert liegt über 50% des aktuellen Neupreises, also versichere ich zum Neuwert.
- Der Laptop hat 2000€ gekostet. Ich bekomme ihn geschenkt. Soll ich jetzt 0€ Versicherungswert angeben? Ich hab ihn ja geschenkt bekommen. Ne, wieder mal schauen, Zeitwert z.B. 1500€, Neupreis immer noch bei 2000€, also 2000€ angeben.
So das klingt jetzt komplizierter als es ist, ich wollte nur alle Fälle, die auftreten können, einmal darstellen. In Kurzform: Es ist absolut egal, was du für das Gerät bezahlt hast, das versichert wird. Wenn dein Artikel neu ist, schaust du, wo der aktuelle Neupreis im Netz liegt und gibst den Wert an. Wie gesagt, egal was du dafür bezahlt hast.
Wenn du den Artikel gebraucht bekommen hast, schaust du, wo der aktuelle Gebrauchtpreis von deinem Artikel liegt (der Versicherer hat eine Liste für häufige Artikel, ansonsten auf eBay schauen) und schaust dann, wo der aktuelle Neupreis von diesem Artikel ist. Liegt der Wert deines Artikels unter 50% des Neuwertes gibst du den Gebrauchtpreis an, sonst den Neupreis.
Beispiel anhand meines Laptops, wobei das auch schon ein kompliziertes Beispiel ist: Der Neupreis (August 2011) lag bei 2000€ (für Uni/WiMi/Studenten). Ich habe das Gerät im Oktober 2011 für 1300€ gekauft. Dann habe ich es mit SSD und RAM für zusammen 480€ aufgerüstet. Macht also 2480€ Neupreise oder 1780€, die ich bezahlt habe. Was ich für das Gerät und für die Aufrüstung bezahlt habe, interessiert den Versicherer aber nicht, auch nicht, was alles zusammen mal neu gekostet hat. Er will nur wissen, wo der aktuelle Zeitwert liegt - das habe ich nachgeschaut, ein gleiches Laptop ohne die Aufrüstungen ist letzte Woche für 1510€ auf eBay gehandelt worden, die SSD für 220€, der RAM wohl für ~80€. Der Zeitwert von meinem Laptop liegt also bei 1810€. Dann schaue ich mir dazu im Vergleich die aktuellen Neupreise an - Laptop weiterhin 2000€ (gibt es nicht mehr zu kaufen, dann nimmt man den letzten Verkaufspreis als es das Ding noch gab), SSD ca. 310€, RAM ca. 90€. Macht einen aktuellen Neupreis von 2400€. Da 1810€ Zeitwert oberhalb von 50% des aktuellen Neupreises von 2400€ liegen, gebe ich als Versicherungssumme 2400€ an, zahle 3,25% von 2400€ an die Versicherung und bekomme im Schadensfall maximal 2400€ (bzw. sogar maximal 2620€ aufgrund einer 10% Unterversicherungsklausel) ersetzt.
In einem Jahr ist mein Laptop vielleicht nur noch 900€ wert, die SSD noch 150€ und der RAM noch 50€. Das sind dann nur noch 1100€, die Neupreise für die Artikel liegen aber vielleicht immer noch bei 2300€. Da 1100€ weniger als 50% des aktuellen Neupreises sind, kann ich dann eine Änderung auf 1100€ vornehmen, zahle nur noch 3,25% von 1100€ und bekomme im Schadensfall auch nur noch 1100€ (bzw. 1210€) maximal ersetzt.
Puh, das klingt gerade 10x so schwer, wie es eigentlich ist
Bei Aktivas ist es aber tatsächlich etwas einfacher. Da kann man den Betrag einfach frei wählen, maximal allerdings den Neupreis. Ein Laptop ist 2400€ wert? Versichere es mit 2400€ Summe. Oder 2000€. Oder 1000€. Oder 10€. Davon zahlst du dann halt deine 3,3% und im Schadensfall gibt es maximal den versicherten Betrag ersetzt. Halt nur 10€, wenn du nur 10€ versichert hast. Allerdings kannst du es nicht für 5000€ versichern, wenn es nur 2400€ neu kostet - halt maximal dann 2400€. 10% Unterversicherungsklausel gibt es aber nicht. Und leider sind die Bedingungen, was die Versicherungssumme angeht, ziemlich schwammig. Es steht nur was vom Neuwert da, also dass man maximal den Neuwert versichern kann. Dabei wird aber nirgendwo erwähnt, ob der aktuelle Neupreis gemeint ist oder der Neupreis beim Kauf des Artikels "damals". Außerdem wird auch nicht erwähnt, ob es der Neupreis im Netz sein muss oder der Neupreis, den man selbst dafür bezahlt hat. Und von Gebrauchtgeräten ist überhaupt keine Rede. Ich hab leider keine Ahnung, wie die das lösen, sie schweigen halt darüber. Auch muss man keine Rechnungen oder Beweisfotos vorher einreichen - erst im Schadensfall. Wie es dann mit Gebrauchtware ist oder mit Rechnungen, die nicht auf den eigenen Namen sind, darüber schweigt Aktivas ebenso. Mir gefällt nicht, dann evtl. im Schadensfall erst mit der Versicherung streiten zu müssen, ob ich jetzt 2000€ bekomme oder nur 1000€, weil ich ja auch nur 1000€ bei einem guten Freund bezahlt hab - egal ob der Artikel gerade für 1000€ wirklich wieder zu beschaffen ist oder nur für 2000€. Oder gar streiten zu müssen, ob ich den Artikel je besaß, weil ich keine Rechnung auf meinen Namen habe...
Vielleicht weiß hha da aber ja mehr, wie sowas ablaufen würde dann?