Verleihnix
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Beamte haben sich eben keinen Zugriff verschafft, oder sind deutsche Hacker bei schweizer Banken eingebrochen und haben die Daten abgefischt?
Die Straftat ist das unefugt Zugriff verschaffen, die geschieht hier durch die Übergabe des Datenträgers.
Und wenn jemand jemandem Geld gibt, damit er ihm unbefugt Zugriff verschafft was ist der dann? Doch nicht etwa Bestimmungstäter? Nee.
Ein Straftäter bewegt sich außerhalb des Gesetztes. Warum sollte er dann noch den Schutz des Gesetzes genießen dürfen? Ein Drogenhändler kann sich schließlich auch nicht mehr auf die Unverletzlichkeit der Wohnung berufen wenn man bei ihm eine Hausdurchsuchung durchführen will.
Die Hausdurchsuchung ist im Gesetz geregelt: Wenn das und das so ist, dann darf man eine HD so und so machen.
Wenn wer ein Gesetz findet, in dem drinnensteht, das man wenn das und das so ist, Raubmordkopien bestellen darf oder auch nur irgendwas in die Richtung machen darf, bin ich sehr beeindruckt.