Justizministerin: "Daten kann man nicht stehlen."

Beamte haben sich eben keinen Zugriff verschafft, oder sind deutsche Hacker bei schweizer Banken eingebrochen und haben die Daten abgefischt?

Die Straftat ist das unefugt Zugriff verschaffen, die geschieht hier durch die Übergabe des Datenträgers.
Und wenn jemand jemandem Geld gibt, damit er ihm unbefugt Zugriff verschafft was ist der dann? Doch nicht etwa Bestimmungstäter? Nee.

Ein Straftäter bewegt sich außerhalb des Gesetztes. Warum sollte er dann noch den Schutz des Gesetzes genießen dürfen? Ein Drogenhändler kann sich schließlich auch nicht mehr auf die Unverletzlichkeit der Wohnung berufen wenn man bei ihm eine Hausdurchsuchung durchführen will.

Die Hausdurchsuchung ist im Gesetz geregelt: Wenn das und das so ist, dann darf man eine HD so und so machen.

Wenn wer ein Gesetz findet, in dem drinnensteht, das man wenn das und das so ist, Raubmordkopien bestellen darf oder auch nur irgendwas in die Richtung machen darf, bin ich sehr beeindruckt.
 
[quote='Verleihnix',index.php?page=Thread&postID=778925#post778925]Die Straftat ist das unefugt Zugriff verschaffen, die geschieht hier durch die Übergabe des Datenträgers.
Und wenn jemand jemandem Geld gibt, damit er ihm unbefugt Zugriff verschafft was ist der dann? Doch nicht etwa Bestimmungstäter? Nee.[/quote]

Blödsinn. Der deutsche Staat hat sich keinen Zugriff zu den Datenbank der schweizer Banken verschafft. Das war der betreffende Mitarbeiter. Dieser hat auch nicht im Auftrag des deutschen Staates gehandelt.

Ich finde es ja süß wie hier Steuerhinterzieher verteidigt werden, aber man sollte immer auf dem Boden der Tatsachen bleiben.

Raubmordkopien bestellen darf

Es wurde eben nichts bestellt. Bleib mal bei den Fakten.
 
Steuerstraftaten verjähren in schwere Fällen (darum gehts hier) nach 10 Jahren.
Die CD zu kaufen ist wahrscheinlich nicht legal
Anstiftung zu §202a StGB Ausspähen von Daten (da der deutsche Staat durch den Kauf der Liechtensteiner CD den Markt für geklaute Bankdaten erst geschaffen hat)

Lest doch bitte mal grundlegende Fakten bevor hier wild mit mißverstandenen aufgeschnappten Begriffen argumentiert wird.
Ich bin raus, sorry.

edit: details zu 202
 
[quote='Cortis',index.php?page=Thread&postID=778933#post778933]Die CD zu kaufen ist wahrscheinlich nicht legal
Anstiftung zu §202a StGB Ausspähen von Daten[/quote]
War die CD nicht vorher da?
 
[quote='Cortis',index.php?page=Thread&postID=778933#post778933]Die CD zu kaufen ist nicht legal
§202a StGB Ausspähen von Daten[/quote]Hmmm ... Sicher?

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft,
Kein Deutscher Staatsmitarbeiter (=Käufer) überwindet eine Zugangssicherung.

Der Verkäufer mag sich strafbar gemacht haben, doch wenn die Tat in der Schweiz von einem Nichtdeutschen durchgeführt wurde dann liegt keine Straftat nach Deutschem Recht vor?

Wir haben es mit der Zuständigkeit unterschiedlicher Staaten für verschiedene Teile des Gesamten zu tun.
 
Der deutsche Staat hat sich keinen Zugriff zu den Datenbank der schweizer Banken verschafft. Das war der betreffende Mitarbeiter. Dieser hat auch nicht im Auftrag des deutschen Staates gehandelt.

Der betreffende Mitarbeiter hat sich damals nur selbst unbefugten (oder befugten) Zugriff verschafft. Das Nichtvernichten einer Sicherungskopie nach Ende der Dienstzeit ist ev. eine Obliegenheitsverletzung.

Das war aber früher.
Jetzt geht es darum das der ehem. Mitarbeiter durch Übergabe der Kopie einem unbefugten Dritten Zugriff auf die Daten verschaffen soll.
Dafür will dieser Dritte ihn bezahlen.


Ich finde es ja süß wie hier Steuerhinterzieher verteidigt werden, aber man sollte immer auf dem Boden der Tatsachen bleiben.
Wo verteidige ich hier jemanden? Ich greife nur an. :)
Die Steuerhinterzieher der BRD sind mir persönlich wurscht, machts einen Internetpranger, not my beer.
Ich richte mein Augenmerk jetzt auf den sich anbahnenden Amtsmissbrauch.

Zitat:
Es wurde eben nichts bestellt. Bleib mal bei den Fakten.
Nee. Der ehem. Mitarbeiter bietet keinen Zugang gegen Bares an, und der Dritte will nicht bei ihm bestellen. Immerhin gibts kein Fernabsatzgesetz, da der Käufer gewerblich handelt.
 
Vielen Dank für die Definition der Schwarzarbeit! -Dann ist ja alles klar...- ist also keine strafbare Handlung, sondern ein zusätzliches Einkommen, das nicht versteuert werden braucht, weil die allgemeine Ansicht es so sieht.

Gut das ich nicht mehr in Deutschland lebe- sonst fange ich auch noch an mir so ein seltsames Weltbild zusammen zu stricken...

Erster Schritt: raus aus dem Thread- sonst fange ich mir hier noch was, dass solche Äusserungen entstehen lassen kann... - was immer Ihr nehmt! Setzt es ab, es ist nicht gut für Euch!
 
Wie gesagt, die CD wurde nicht in Auftrag gegeben.

[quote='Cortis',index.php?page=Thread&postID=778933#post778933]Ich bin raus, sorry.[/quote]

Ja besser ist das.

[quote='Verleihnix',index.php?page=Thread&postID=778942#post778942]
Das war aber früher.
Jetzt geht es darum das der ehem. Mitarbeiter durch Übergabe der Kopie einem unbefugten Dritten Zugriff auf die Daten verschaffen soll.
Dafür will dieser Dritte ihn bezahlen. [/quote]

Ja, und? Der deutsche Staat ist kein schweizer Bürger und kann sich daher auch nicht nach schweizer Recht strafbar machen. Nach deutschem Recht schon gar nicht.

Nee. Der ehem. Mitarbeiter bietet keinen Zugang gegen Bares an, und der Dritte will nicht bei ihm bestellen. Immerhin gibts kein Fernabsatzgesetz, da der Käufer gewerblich handelt.

Nein er bietet keinen Zugang an. Er verkauft einen Datenträger mit Datensätzen. Zugang zum System einer schweizer Bank erlangt der deutsche Staat dadurch nicht. Die CD wurde nicht vom deutschen Staat in Auftrag gegeben. Nochmal: Bleib bei den Fakten.

@techno: Es hat einfach keinen Sinn mit Dir zu diskutieren. Wo habe ich Schwarzarbeit gut geheißen? Komm mal wieder runter.
 
das ist wirklich ein schweres thema. ich kann nicht pauschal darüber urteilen, ob ich steuerhinterziehung als extrem schlimm oder als "teilweise verständlich" sehen kann.

es gibt menschen, die verdienen durch blödes labern, schlechtes management und kaputtwirtschaften extrem viel geld. wenn solche leute, die das geld eh "nicht verdient" haben, dann noch ins ausland schaffen, krieg ich schon nen hass. es gibt aber menschen, die arbeiten sehr hart für ihr geld und bekommen auch teilweise viel. dahinter steckt oftmals eine lange bildungszeit mit entsprechender späterer karriere etc. menschen, die einfach versucht haben das beste aus ihrem leben zu machen. wenn sie dann schon einen höchststeuersatz zahlen, der deutlich höher ist als der steuersatz von personen, die wenig geld verdienen, haben sie schon einiges für den sozialstaat getan. wenn diese personen dann aber noch >25% auf ihre kapitalerträge zahlen sollen, oder ihre kinder dann ihr erbe wieder versteuern sollen, frage ich mich, wer dann den hals nicht vollkriegen kann. diese menschen, oder der staat.

was ich damit sagen will, steuerhinterzieher ist FÜR MICH nicht gleich steuerhinterzieher.

zum thema daten-cd. ich finde es nicht ok, dass der staat offensichtliches diebesgut kauft. das spiegelt wieder nur die gier wieder, dass sie mit ihren 2,5mio geschätzte 400mio einnehmen könnten. das thema hat rein gar nichts mit dem prinzip der rechtmäßigkeit zu tun. denn sollten sie 2,5mio für geschätzte 3,5mio ausgeben, würden sie die cd NIE un NIMMER kaufen! ebenso bin ich mir sicher, dass führende politiker sich erstmal daraus filtern lassen werden, wenn sie auch auf der cd sein sollten.. beweisen kann ich sowas natürlich nicht, aber die werden bestimmt nicht zulassen, dass sie selbst in die presse kommen, wenn sie vorher so gehetzt haben..
 
[quote='Virility',index.php?page=Thread&postID=778947#post778947]zum thema daten-cd. ich finde es nicht ok, dass der staat offensichtliches diebesgut kauft. das spiegelt wieder nur die gier wieder, dass sie mit ihren 2,5mio geschätzte 400mio einnehmen könnten. das thema hat rein gar nichts mit dem prinzip der rechtmäßigkeit zu tun.[/quote]
Damit ist der Kreis zum ersten Beitrag geschlossen:
- der Staat bestimmt, was Diebesgut und Diebstahl ist
- der Staat bestimmt, was rechtmäßig ist

Und wenn die Regierung behauptet, dass die Zahl Drei gerade ist, wird dies eben per Gesetz festgelegt. :D
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=778954#post778954]
Und wenn die Regierung behauptet, dass die Zahl Drei gerade ist, wird dies eben per Gesetz festgelegt. :D[/quote]

und das zeigt widerrum, dass wir gerade auf einem ganz bösen weg sind. :thumbdown:
 
[quote='Virility',index.php?page=Thread&postID=778955#post778955]und das zeigt widerrum, dass wir gerade auf einem ganz bösen weg sind. :thumbdown:[/quote]
Das sind wir schon seit 2000 Jahren...
 
[quote='Virility',index.php?page=Thread&postID=778947#post778947]es gibt aber menschen, die arbeiten sehr hart für ihr geld und bekommen auch teilweise viel. dahinter steckt oftmals eine lange bildungszeit mit entsprechender späterer karriere etc. menschen, die einfach versucht haben das beste aus ihrem leben zu machen. wenn sie dann schon einen höchststeuersatz zahlen, der deutlich höher ist als der steuersatz von personen, die wenig geld verdienen, haben sie schon einiges für den sozialstaat getan. wenn diese personen dann aber noch >25% auf ihre kapitalerträge zahlen sollen, oder ihre kinder dann ihr erbe wieder versteuern sollen, frage ich mich, wer dann den hals nicht vollkriegen kann. diese menschen, oder der staat. [/quote]

Warum sollen sie nicht Steuern auf Kapitalerträge zahlen? Schließlich können sie ja auch Verluste von der Steuer absetzen. Zudem arbeiten nicht sie sondern das Geld. Und wer hat wohl die Ausbildung dieser Leute bezahlt? Weißt Du was ein Studium kostet? Kannst Dich ja mal im Ausland umsehen. Da sind unsere Studiengebühren ein Witz.
Wer hat die Infrastruktur bezahlt damit die Karrieremenschen ihr Business überhaupt erst betreiben können? Es ist nur fair dass von jemandem der ohnehin so viel Geld hat dass er sorglos bis ans Ende seiner Tage leben kann etwas zurückfliesst an die Gemeinschaft die ihm diesen Aufstieg erst ermöglicht hat. Wie wäre wohl die Karriere verlaufen wenn derjenige in der 3. Welt geboren worden wäre?
 
@t42p

er zahlt doch schon unmengen an steuern!
sein gehalt wird mit einem erhöhten steuersatz versteuert! er zahlt also schon mehr, als jemand anders. zudem konsumieren diese menschen mehr und zahlen durch die mwst auch wieder mehr. diese doppelt und dreifach besteuerung von dem gleich geld ist doch hirnrissig! ein absetzen von verlusten ist natürlich genausowenig sinnvoll.

und komm mir nicht mit der 3. welt....sowas ist mehr als an den haaren herbeigezogen.
 
Ja, und? Der deutsche Staat ist kein schweizer Bürger und kann sich daher auch nicht nach schweizer Recht strafbar machen. Nach deutschem Recht schon gar nicht.

Eine Person, auch wenn sie Staatsorgan ist, kann sich aber strafbar machen und wenn das in Ausübung der staatlichen Funktion geschieht bleibt das AmtsM.

"Nein er bietet keinen Zugang an. Er Verkauft einen Datenträger mit Datensätzen.Zugang zum System einer schweizer Bank erlangt der deutsche Staat dadurch nicht."

Ok, wir redeten aneinander vorbei.Du gehst von einem Systemzugriff auf die Datenbank selbst aus, ich rede von einem Zugriff auf die Daten, und lesender Zugriff ist Zugriff auf Daten. Wer unbefugt und sei es auch nur lesend auf Daten zugreifen will und einen anderen dafür bezahlt die Voraussetzungen dafür zu schaffen ist kriminell.

"Die CD wurde nicht vom deutschen Staat in Auftrag gegeben. Nochmal: Bleib bei den Fakten.
Hab ich nicht behauptet. Das Herstellen der CD ist auch kein Problem. Ich sagte die Übergabe der CD wird von Personen die als Staatsorgane handeln in Auftrag gegeben. Und dieser Auftrag lautet im Klartext:
Verschaff mir, der ich nicht dazu befugt bin, lesenden Zugriff auf die Daten auf das ich mich besser bereichern kann.


Verschaffen ist ja ein Verb das die Handlungsweise selbst offen läßt, hier gehts nur um den Taterfolg. Und Taterfolg ist das (lesenden)Zugriff haben auf die Daten. Das langt

Datendiebstahl: Wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmässig zu bereichern, computerunterstützt verarbeitete Daten, über die er nicht oder nicht allein verfügen darf, sich verschafft, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Beide Strafen können auch nebeneinander verhängt werden.
 
[quote='Virility',index.php?page=Thread&postID=778974#post778974]@t42p

er zahlt doch schon unmengen an steuern!
sein gehalt wird mit einem erhöhten steuersatz versteuert! er zahlt also schon mehr, als jemand anders. zudem konsumieren diese menschen mehr und zahlen durch die mwst auch wieder mehr. diese doppelt und dreifach besteuerung von dem gleich geld ist doch hirnrissig! ein absetzen von verlusten ist natürlich genausowenig sinnvoll.[/quote]

Wieso ist das hirnrissig? Eigenheimbesitzer zahlen schließlich auch Grundsteuer etc. Es ist nur fair dass die die mehr haben auch mehr an den Sozialstaat abtreten. Das nennt man sozial gerecht.

und komm mir nicht mit der 3. welt....sowas ist mehr als an den haaren herbeigezogen.

Weil es Dir nicht ins Konzept passt? Ohne Infrastruktur ist es nicht möglich Reichtum zu erwirtschaften. Wer soll die Infrastruktur bezahlen wenn nicht der der am meisten davon profitiert?

@Verleihnix:

Nochmal, der deutsche Staat unterliegt nicht dem schweizer Recht. Da kannst Du die Formulierungen der Gesetzestexte noch so zurechtbiegen und -wenden wie Du möchtest.
 
sie zahlen doch auch mehr!!!!!

du zahlst nicht nur absolut mehr, weil du mehr verdienst, sonder du zahlst auch im verhältnis mehr ! warum sollten die leute, die eh schon im verhältnis deutlich mehr zahlen, auch das noch zusätzlich versteuern?
 
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