Heise.de: Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

M'o

Active member
Registriert
30 Dez. 2006
Beiträge
1.336
Lest selbst...

Ich frage mich nur, ob nicht mal auch ein Hersteller verurteilt wird, weil er durch Auslieferung ohne Verschlüsselung die Strafttat begünstigte...
 
LOL, ich hab das erst total falsch verstanden. Ich dachte durch die Überschrift dauernd, es sei eine Straftat, wenn man sein WLAN nicht sichert :D

Das wäre ja schon sehr absurd... aber durch den Text wurde mir dann schon klar, wie es gemeint ist. Finde ich jetzt nicht besonders schlimm, wer ins Internet will, der soll sich halt einen legalen Zugang beschaffen und fertig.
 
Ich hab letzt auch ein offenes WLAN gefunden, auf dem Linksys-Router noch das Standard-PW... Ich habe mir gedacht ich tue dem Besitzer mal einen Gefallen und setzte mal ein sicheres PW und aktiviere die WLAN-Verschlüsselung...

Es war übrigens kein Internetzugang angeschlossen am Router und auch keine sonstigen PCs, war wohl zu Testzwecken gerade mal ausgepackt worden.

Ich persönliche finde da wären die Routerhersteller in der Pflicht, die Konfiguration so zu gestalten das ihre Geräte zumindest mit einer WEP-Verschlüsselung zu versehen sind.

MfG Hanussen
 
mit meinem thinkpad entpfange ich bei mir zu hause ich glaube 5 wlan verbindungen. eine davon is logischerweise meine, welche auch ausgiebig gesichtert ist aber auf 3 von 4 verbindungen konnte ich so zugreifen. waren GAR nicht gesichert. wenn ich wüsste welchem nachbarn diese gehören, würde ich die person mal drauf hinweisen 8o
 
Uiui... Also Laptop weg, wenn sich die WLAN-Karte mal eben mit dem nächsten verfügbaren Accesspoint verbindet.

Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.
Aha. Darüber kann man natürlich streiten...

Ich frage mich, ober der Accesspoint auch die MAC-Adresse des Typen mitgeloggt hatte. Ansonsten wird die Strafverfolgung u.U. schwierig.
 
Ich frage mich, ober der Accesspoint auch die MAC-Adresse des Typen mitgeloggt hatte. Ansonsten wird die Strafverfolgung u.U. schwierig.

Das machen selbst die billigen Arcor Router... Sollte also nich allzu schwer sein :D
 
Original von riese
Ich frage mich, ober der Accesspoint auch die MAC-Adresse des Typen mitgeloggt hatte. Ansonsten wird die Strafverfolgung u.U. schwierig.

Das machen selbst die billigen Arcor Router... Sollte also nich allzu schwer sein :D

Wenn jemand schon in fremde WLAN's einsteigt, sollte er nicht so dä(h)mlich sein, seine eigene Mac Adresse zu verwenden.

Gruß Patrick
 
Finde ich ja mal eine spannende Ansicht...

Aus dem Urteilsbericht:

"Diese Nachricht hat der Angekl. abgehört. Abhören meint dabei das tatsächliche Wahrnehmen. Während der Internetnutzung greift der Angekl. auf die zugesandte IP-Adresse zu und wertet sie aus. Die Nachrichten wurden damit abgehört. Fraglich ist, ob die Nachrichten zudem nicht für den Angekl. bestimmt waren. Hier ist - entgegen der in de Literatur vertretenen Ansicht - anzunehmen, dass die IP-Adresse gerade nicht für den Angekl. bestimmt war, auch wenn dieser der eigentliche Kommunikationspartner mit dem WLAN-Router ist. Denn die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, wird vom Eigentümer des WLAN-Routers - hier dem Zeugen - und nicht dem Gerät selbst getroffen."

Aha. Das ist ja mal ein interessantes Verständnis. Wenn ich meinem Router sagen könnte, welche IP für welchen Rechner bestimmt wäre... das wäre manchmal sehr hilfreich ;)

Weiterhin:

Außerdem hat sich der Angekl. gemäß § 44 i.V.m. § 43 II Nr. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes strafbar gemacht. Voraussetzung ist das Vorliegen von personenbezogenen Daten.

Nach der Legaldefinition des § 3 I BDSG sind Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Solche Daten fallen grundsätzlich auch bei IP-Adressen und Zugangsdaten an. Denn insbesondere die IP-Adresse kann jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden. Indem auf den Router zugegriffen wird, werden personenbezogene Daten im Sinne dieses Gesetzes abgerufen.

Auch spannend.

Mal sehen, ob es in die nächste Instanz geht - da es aber nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gab, könnte es sein, dass der Angeklagte auf weiteren "Ärger" verzichtet hat.
 
Original von Paddelpatrick

Wenn jemand schon in fremde WLAN's einsteigt, sollte er nicht so dä(h)mlich sein, seine eigene Mac Adresse zu verwenden.

heise.de
Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk,...

Sie haben ihn wohl in flagranti ertappt - was soll da eine fremde MAC ?
 
Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen.
Stimmt. Die IP Adresse war nicht für den Angeklagten bestimmt. Die IP Adresse war für den Laptop des Angeklagten bestimmt.

Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.
Das Gerät weist einem Fremden ein IP Adresse zu, obwohl der Eigentümer das nicht will?

... IP-Adressen, da diese jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
Seit wann kann man eine IP einem MEnschen zuordnen? Einer MAC oder einem Satz Zugangsdaten eine IP zuordnen ist sehr fraglich. (Stichwort "IP spoofing") Aber einer Person eine IP zuordnen? Wie soll denn das gehen?
 
Original von DVormann
Aber einer Person eine IP zuordnen? Wie soll denn das gehen?

Ich glaube, die meinen die IP, die der Anschlussinhaber vom ISP bekommt. Die kann man ja zumindest dem Anschlussinhaber zuordnen...Trotzdem finde ich das äußerst wackelig... Mir fehlen aber leider die telemedienrechtlichen Spezialkenntnisse, die hier wohl erforderlich sind.
 
hallo,
damit dürftest du genau den beschriebenen Tatbestand erfüllt haben. Darüber hinaus kommt bestimmt auch Sabotage von Datenverarbeitungsanlagen in Betracht. Andererseits hat der Besitzer ja einen Reset-Knopf und ein geneigter Richter könnte evtl. nur dein Notebook beschlagnahmen, eine Verwarnung aussprechen und dich durch Gerichts-, Sachverständigengebühren und Anwaltskosten etwas ramponieren.
Würd sowas nicht unbedingt publizieren, auch wenn mans macht...
Ist sone Art schriftliches Geständnis...
mfG
Rudolf
 
wenm mein nachbar mit seinem ungeschützen router via dhcp IPs für alle in die umwelt rotzt mache ich mich jetzt also strafbar, wenn ich meinen laptop einfach da stehn hab und mein nachbar sein wlan einschaltet?
 
hallo,
Zitat:
Aber einer Person eine IP zuordnen? Wie soll denn das gehen?
Zitat Ende.
Spätestens wenn wir demnächst einen Personalausweischip eingesetz bekommen, wird das kein Problem mehr sein. Ist auch sehr bequem für alle.
Genaugenommen find ich die Entscheidung korrekt. Es wurde festgestellt, das ich , auch wenn ich meine Wohnung unverschlossen zurücklasse damit niemandem das Recht einräume, meine Woihnräume zu betreten. Wers trotzdem tut ist halt ein Einbrecher/Hausfriedensbrecher.
Das Strafmaß ist eigentlich moderat: Dem Delinquenten wurde sein Notebook abgenommen, Füße und Hände wurden ihm belassen. 'Ich find das geht in Ordnung.

mfG
Rudolf
 
Original von Raidri
wenm mein nachbar mit seinem ungeschützen router via dhcp IPs für alle in die umwelt rotzt mache ich mich jetzt also strafbar, wenn ich meinen laptop einfach da stehn hab und mein nachbar sein wlan einschaltet?

Das wird dann auf der subjektiven Tatbestandsseite (Vorsatz) scheitern...
 
Hmmm
Wenn ich mein Auto unverschlossen abstelle und die Polizei sieht dies nehmen die das Fahrzeug in Sicherheitsverwahrung mit der Begründung ich würde so eine Straftat provozieren, und ich muss dafür zahlen.

Ich finde die sollten ungesichtere Router beschlagnahmen.
 
Original von rudolfka
Genaugenommen find ich die Entscheidung korrekt. Es wurde festgestellt, das ich , auch wenn ich meine Wohnung unverschlossen zurücklasse damit niemandem das Recht einräume, meine Woihnräume zu betreten. Wers trotzdem tut ist halt ein Einbrecher/Hausfriedensbrecher.
Der Vergleich hinkt.

Deine Wohnungstür springt nicht auf, wenn ein Fremder daran vorbeiläuft, und versperrt ihm den Weg zu anderen Wohnung, so daß er quasi gezwungen wird, in deine reinzugehen.

Die meisten WLAn-Karten verbinden sich mit dem erstbesten WLAN, wenn kein bekanntes, bevorzugtes in der Nähe ist.

D.h. während jemand, der deine unverschlossene Wohnung betritt, das bewusst tut, verbindet sich mein Laptop mit deinem WLAN eher versehentlich.

Unter Umständen kann man sogar in einem fremden WLAN surfen, ohne es zu wissen, wenn der eigene Laptop sich, warum auch immer, nicht mit dem eigenen WLAN verbunden hat sondern mit dem des Nachbarn.

Mir und wohl auch dir wird das nicht passieren, weil wir unsere Geräte entsprechend konfiguriert haben.
Aber Otto Normallaptopuser hat von der Materie keine Ahnung und schaut nicht nach, mit welchem WLAN sein Laptop verbunden ist, solange er nur surfen kann...
 
Ich wette der Richter wollte schon immer mal einen l33t hax0r verknacken - ein Wunder dass er den Typ nicht mit Paragraph 263a StGB beschossen hat. Das 2. Wunder ist, dass der Laptop nur eingezogen und nicht unbrauchbar gemacht wurde (Letzter Absatz) -- vielleicht weil es ein Thinkpad ist ?
 
hallo,
Zitat Cunni:
Unter Umständen kann man sogar in einem fremden WLAN surfen, ohne es zu wissen, wenn der eigene Laptop sich, warum auch immer, nicht mit dem eigenen WLAN verbunden hat sondern mit dem des Nachbarn.
Zitat Ende

Das würd ich natürlich ggf. auch meinen Anwalt vor Gericht einwenden lassen, wenn mein Nachbar richterliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte, wenn ich ihm 14 Tage nach der Tat die Nachtfotos seiner Freundin per email zusende mit der freundliichen Frage, ob es eine werbliche Zusendung sei und er damit einverstanden wäre, sie auf "Aufgepaßt und abgespritzt" zu veröffentlichen zb für eine Beteiligung von 2ct/ Klick. :D:D

Ist eine klasse Therapie gegen offene Wlans. Kaum einer schreibt die Logs nämlich mit. Insofern wird es ihm schwer fallen nachzuweisen, wie die Bilder auf den Fremdrechner kamen. Könnte genauso sein, das er sie unbewußt selbst dahin befördert hat.Sein Fehler wird vermutlich überhaupt gewesen sein, Aussagen gemacht zu haben. Wahrschjeinlich hat er sich auch noch besonders auffällig mit seinem Notebook unter das Fenster des Wlan-Eigentümers gestellt. Möcht fast mal bezweifeln, das die Polizei ihn überhaupt orten lassen mußte. Glaub auch nicht das son Durchschnittsbeamter im Getrichtssaal auf Anhieb ne Wlan von ner UMTS-Karte unterscheiden könnte.
mfG
Rudolf
 
hallo,
Zitat:

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § <a name="2,2" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/149.html" tip="<div class="tooltip_oben">Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen</div><div class="tooltip_unten">StGB > Besonderer Teil > Geld- und Wertzeichenfälschung</div>">149[/url] Abs. 2 und 3 entsprechend.
Zitat Ende aus dem von dir verlinkten Gesetz.

Cunni folgend müßte es nun diverse Festnahmen in Herstellerfirmen von Wlan-Routern und Wlan-Software geben. Pfui, diese Hehler! (Wo ist hier eigentlich der Zeigefinger als Icon?)

mfG
Rudolf
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben