Heise.de: Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

M'o

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1.338
Lest selbst...

Ich frage mich nur, ob nicht mal auch ein Hersteller verurteilt wird, weil er durch Auslieferung ohne Verschlüsselung die Strafttat begünstigte...
 
hallo,[quote='lyvi',index.php?page=Thread&postID=383562#post383562]Ola,

...
ich bin mir sicher dass das urteil so wie es ist aufgehoben wird..........

greeTz lyvi[/quote]ich bin sicher, das nicht :evil: . Wenn es rechtskräftig ist, ist es rechtskräftig. Ein anderer Richter mag in einer anderen Sache anders urteilen...

mfG
Rudolf
 
hi,
ich bin sicher, das nicht . Wenn es rechtskräftig ist, ist es rechtskräftig. Ein anderer Richter mag in einer anderen Sache anders urteilen...
rechtkräftig ist das urteil nur wenn es akzeptiert wurde,
habe das nirgends gelesen, wenn der betroffene einspruch macht gilt weiterhin die unschuld, bis zur nächsten instanz usw
ihr unterliegt der EU und da gibts (soweit mir bekannt ist)schon ein grunsatzurteil.

weiterziehen vor EU gericht in brüssel gar nicht weiterstreiten in deutschland.

oder bin ich auf dem holzweg?
 
hallo,
ich bin mir nicht sicher, das du den thread bis hier gelesen hast.
Das Problem ist unter anderem auch, das der Beschuldigte hier Dinge eingeräumt hat, die er besser unterlassen hätte.
Auf dieser Basis ist er in der Tat glimpflich davongekommen. Warum solte er unter diesen Umständen Rechtsmittel einlegen. Um noch härter verurteilt zu werden.
Entscheidend ist doch hier, das auch wenn er tatsächlich eingeladen worden wäre, den Router zu nutzen, er die Böse Absicht schon zugegeben hzat. Was soll er da noch argumentieren. Welcher Anwalt würde eine derart vermasselte Ausgangslage zur Grundlage eines politischen Musterprozesses machen wollen.
Und ggf. in wessen Interesse?
Und ganz so einfach ist das mit dem EG-Recht auch nicht. Da müßte er erst ein in Deutschland nicht anfechtbares Strafgerichtsurteil erhalten haben. In diesem Fall: lieber nicht, denke ich.
mfG
Rudolf
Ps.: Du lrebst in einem relativ freien Land. Das läßt sich leider nicht auf Deutschland übertragen. Hier ist die Zensur und die Obrigkeitshörigkeit preußische Tradition.
 
ich bin mir nicht sicher, das du den thread bis hier gelesen hast.
Hmmm.... nur halb erwischt
in der tat habe ich einige komentare nur überflogen und der bericht aus der ct ist auch schon einige tage her das ich den gelesen habe.
aber gelesen hab ich schon *smile*

nur verstehe ich den standpunkt vom richter nicht.......... oder will ihn nicht verstehen ein staat kann doch nicht das zusammenleben regeln er kann nur eine gewisse ordnung/ramen bieten .
an all den kleinen sachen wie "ein offener AC" ein gericht zu bemühen, bringt ja unsere geselschaft da hin wo wir hinsteuern.
und für mich ist der der die plattform bietet etwas zu tun, was man vielleicht nicht sollte, genauso schuldig.

oh ja der relativ freie PolizeiStaat Schweiz :D

PS: was bei euch die preußische hinterlassenschaft ist, ist bei uns das zwinglianische erbe.
 
hallo,
:thumbsup:
ich erinnere mich gerade an den Film "Die Schweizermacher".
Nun ja, die Polizei/Staatsanwaltschaft wurde ja auch nur tätig, da eine Anzeige vorlag. Und dann müssen sie halt ermitteln.
Was mir doch aber wichtig scheint in dem Zusammenhang ist, das es Verfahren gibt, die man halt als Delinquent besser nicht weiter führt, selbst dann wenn man eigentlich recht hat.
Wie heißt der schöne Richtersatz: Hier können sie ein Urteil bekommen, Gerechtigkeit gibt es erst nach dem Tod. :evil: .
Da ich als Delinquent und auch Kläger so meine Erfahrungen habe, wage ich mal die Einschätzung, das da selbst mit viel Geld und Öffentlichkeit nur noch was verschlimmert werden kann.
Wenn ich mein Auto mit Schlüssel abstelle, hafte ich ja in der Regel auch nur zivilrechtlich für evtl. Schäden. Anders siehts höchstens aus, wenn ich es so auf einem Abenteuerspielplatz abstelle und ein Kind sich und andere damit schädigt. Dann könnte ich vielleicht für die Straftaten mit zur Verantwortung gezogen werden.
In allen unklaren Fällen bloß´die Schnauze halten und den Anwalt rechtzeitig einschalten, bevor schon alles versaut ist! Gilt fast immer!
mfG
Rudolf
 
*g*
In allen unklaren Fällen bloß´die Schnauze halten
kopf nick und zustimm

ich kann dir nicht wiedersprechen und besser schreiben hätte ich es auch nicht können.

aber schnauze halten kann schon mal bedeuten für einige monat in U-haft zu sitzen ....

ich währe dafür das richter auch "salamonische" urteile fällen dürfen, soweit damit niemandem geschadet wird.
aber das geht nicht mal in der schweiz ..

die schweizermacher ist einer der filme die mann gesehen haben muss.
es ist ein schlichtweg ein einmaliges zeitdokumment auch wenns ein spielfilm ist.

greeTz lyvi

als bättmümpfeli läsi jätzt nu mal das ganzi durch.
 
zitat von lyvi:
ich kann dir nicht wiedersprechen und besser schreiben hätte ich es auch nicht können.

aber schnauze halten kann schon mal bedeuten für einige monat in U-haft zu sitzen ....


jeder mensch hat im deutschen rechtssystem das recht zu schweigen, siehe http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331&q=23C3
im video spricht vor dem ccc in hamburg der bundesweit bekannte strafverteidiger udo vetter aus düsseldorf. das video wurde vor einiger zeit hier schon mal verlinkt.

ach ja, und nur weil man das kennwort verschweigt, kann man nicht einfach eingesperrt werden, dazu müssen noch weitere haftgründe zu kommen. wir haben gott sei dank nicht das anglikanischer rechtssystem, wo man wegen behinderung der strafverfolgungsbehörden eingesperrt werden kann.

gruß in't huus

gatasa
 
wegen behinderung schon aber es gilt immernoch dass du dich nicht selbst belasten musst
 
hallo,
wenn Sie dich wegen Verdunkelungsgefahr oder Behinderung einzusperren bereit sind, gilt erst recht, das Du nur nach Rücksprache mit und im Beisein deines Anwalts bei der Staatsanwaltschaft eine Aussage machen solltest. Wenns nämlich so weit ist, steht eh schon einiges in den Akten, von dem du besser vorher Kenntnis gehabt hättest und du kannst dich mit jeder gutgemeinten Äußerung nur noch tiefer reinreißen.
Zb.: Zu schnell gefahren. Du hoffst mit einem blauen Auge davonzukommen mit der Begründung einen dringenden Termin gehabt zu haben. Flugs hast du aus einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit eine vorsätzliche gemacht. 'Ohne Not. Nur zu deinem Nachteil.

Alle wenns und abers führen nur in die Irre. Im entscheidenden Moment bist du viel zu aufgeregt dazu, dich in ihre Juristenwelt hineinzudenken. Darum ganz klar: Niemals nicht was zur Sache aussagen und freundlich und bestimmt auftreten, damit sie dich nicht provozieren. Wenn damit nicht erledigt, wie ein Gestörter immer nur Sätze sprechen wie: Ich heiße, ich wohne, mein Beruf ist, ich möchte mit einem Anwalt reden, ich möchte telefonieren, ich möchte auf Toilette, ich habe Durst, ich habe Hunger, ich lege Widerspruch ein gegen ED-Behandlung, Festnahme etc., ich unterschreibe nichts. Und niemals! provozieren lassen. Das löst den Jagdinstinkt aus. Die sehn dann nur das sich windende Beutetier. :evil:

mfG
Rudolf
 
kann ich nur zustimmen.
Ein RA sagte mal zu mir mit Polizisten spricht man nicht
Die können nämlich wirklich jede Aussage in einem so schlechten Licht hinstellen das man vor Gericht echte Probleme hat.
 
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