hallo,
wenn Sie dich wegen Verdunkelungsgefahr oder Behinderung einzusperren bereit sind, gilt erst recht, das Du nur nach Rücksprache mit und im Beisein deines Anwalts bei der Staatsanwaltschaft eine Aussage machen solltest. Wenns nämlich so weit ist, steht eh schon einiges in den Akten, von dem du besser vorher Kenntnis gehabt hättest und du kannst dich mit jeder gutgemeinten Äußerung nur noch tiefer reinreißen.
Zb.: Zu schnell gefahren. Du hoffst mit einem blauen Auge davonzukommen mit der Begründung einen dringenden Termin gehabt zu haben. Flugs hast du aus einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit eine vorsätzliche gemacht. 'Ohne Not. Nur zu deinem Nachteil.
Alle wenns und abers führen nur in die Irre. Im entscheidenden Moment bist du viel zu aufgeregt dazu, dich in ihre Juristenwelt hineinzudenken. Darum ganz klar: Niemals nicht was zur Sache aussagen und freundlich und bestimmt auftreten, damit sie dich nicht provozieren. Wenn damit nicht erledigt, wie ein Gestörter immer nur Sätze sprechen wie: Ich heiße, ich wohne, mein Beruf ist, ich möchte mit einem Anwalt reden, ich möchte telefonieren, ich möchte auf Toilette, ich habe Durst, ich habe Hunger, ich lege Widerspruch ein gegen ED-Behandlung, Festnahme etc., ich unterschreibe nichts. Und niemals! provozieren lassen. Das löst den Jagdinstinkt aus. Die sehn dann nur das sich windende Beutetier. :evil:
mfG
Rudolf