Heise.de: Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

hallo,
Zitat:
Selbst Schuld wer sein Besitz nicht gut genug sichert, oder???
Zitat Ende.

Ich find schon, der Staat aber nicht. Bestimmte Verschlüsselungstechnologien und ähnliches, die die Chance bieten, fremde Lauscher und staatliche Kriminelle (Abhören ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Gefahr im Verzuge) auszusperren, sind ja quasi vermittels internationaler Abkommen durch US-Recht für Deutsche und andere potentielle Schurkenstaaten verboten. Zur Zeit ist diese Kriminalisierung der Absicherung aber noch umstritten. Andererseits wird dir bereits heut verboten, dein 'Auto durch Selbstschußanlagen, Nebel- ubd Gaswerfer oder auch nur eingebaute Rasierklingen wirksam zu schützen. Du darfst nur den Schutz benutzen, den priveligierte Kriminelle standardmäßig außer Kraft setzen können.
Außerdem war es bisher noch nie strafbar einer Einladung meines Nachbarn, sein Klo oder sonstwas zu benutzen, nachzukommen. Und genau das ist es ja, wenn dir die IP förmlich aufgedrängt wird. Es ist ja auch nicht strafbar deinen Nachbarn zu fragen, ob er dir den Haustürschlüssel gibt. Es soll sogar Pärchen geben, die den Schlüssel des Partners häufig bei sich tragen ohne ihn geklaut zu haben=)

mfG
Rudolf
 
hallo,
Zitat:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Zitat Ende.
Das scheint richtig zu sein, aber nur auf den ersten Blick! Zum Beispiel ist es nicht immer richtig, wenn es sich um Straftaten dreht, die du nur vorsätzlich begehen kannst. Das ist z.B. u.a. der Betrug.
Da diese Rechtsmaterie für uns Laien häufig schwer nachvollziehbar ist und obendrein son Richter auch noch freie Beweiswürdigung hat, wenn er in etwas nur eine Schutzbehauptung sieht, halte ich es nach wie vor für das allerwichtigste, wenn man mit sowas konfrontiert wird generell überhaupt nichts zur Sache auszusagen. So machen es die professionellen Kriminellen schließlich auch und haben Erfolg damit!8o 8o
mfG
Rudolf
 
Original von EuleR60
Original von wasser
Mein 0815 Win XP Prof verbindet sich nicht einfach so ohne mein zutun mit einem X beliebiegen W-LAN???
Sowas kann recht schnell passieren.
Du richtest dein WLAN ordentlich mit Verschluesselung ein. Die Verbindung wird beim Start des Systems automatisch aufgebaut.
Jetzt findet der Rechner irgenwann mal sein Netz nicht, weil der Router nicht eingeschaltet ist. Also sucht er sich ein anderes. In das Netz ohne Verschluesselung kommt er rein, also baut er die Verbindung auf. Du bemerktst davon nichts, es funktioniert ja auch alles.
Dummerweise hast du jetzt eine Straftat begangen.


Deine Darstellung hat nur zwei kleine Denkfehler:
1. Laut dem Heise-Artikel hat der Beklagte sich bewusst und absichtlich in das WLan eingeklinkt, also aktiv und nicht aus Versehen.

2. Wenn WINDOWS sich mit einem ungesichertem Netzwerk verbinden soll/will, erfolgt noch eine Sicherheitsabfrage. Spätestens dann weißt Du, dass es nicht Dein WLan ist.
 
Original von rudolfka
Bestimmte Verschlüsselungstechnologien und ähnliches, die die Chance bieten, fremde Lauscher und staatliche Kriminelle (Abhören ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Gefahr im Verzuge) auszusperren, sind ja quasi vermittels internationaler Abkommen durch US-Recht für Deutsche und andere potentielle Schurkenstaaten verboten.
Ähm... ich b in da jetzt nicht Fachmann in dem Bereich, aber soweit ich das verstehe ist zwar der Export von bestimmten Verschlüsselungsverfahren aus der USA in bestimmte andere Staaten verboten, aber nicht generell, nicht nach Deutschland und es ist auch nicht illegal, in Deutschland solche Verschlüsselungsverfahren zu nutzen.


Aber ist wohl richtig, daß US- und andere Sicherheitsbehörden versuchen, den Vertrieb von starken Sicherheitsalgorithmen zu unterbinden, solange es keine Hintertür für sie gibt.
Aber meines Wissens ist da noch nichts offiziell, und wird es hoffentlich auch nie, weil die Gefahren von Hintertüren (Vertrauensverlust auf der einen Seite, Angreifbarkeit durch echte Schurken auf der anderen) hoffentlich im Ernstfall auch die Gesetzgeber davon überzeugen, daß das eine ausnehmend dumme Idee ist.

Wobei, wenn ich mir ansehe, was für Dummheiten der Gesetzgeber in letzter Zeit so vollbracht hat... ;)



Ach, und rudolfka: Ist es so schwer, den Zitatbutton von WBB zu nutzen?
Deine händische Methode ist schlechter Lesbar, weil es Zitat und eigenen Beitrag weniger deutlich voneinander trennt, und ausserdem eher zu Fehlern bei der Zuordnung führt. (Ich erinnere nur daran, daß ich nicht cunni bin *g*)
 
hallo,
Original von moronoxyd
Ach, und rudolfka: Ist es so schwer, den Zitatbutton von WBB zu nutzen?
Deine händische Methode ist schlechter Lesbar, weil es Zitat und eigenen Beitrag weniger deutlich voneinander trennt, und ausserdem eher zu Fehlern bei der Zuordnung führt. (Ich erinnere nur daran, daß ich nicht cunni bin *g*)
so besser?-
Das blöde ist nur, das wenn ich auf den Button drücke, ich immer soviel Text rauslöschen muß, um den es nicht geht. Ausschneiden, Tastaturkürzel, einfügen, geht irgendwie reibungsloser. Denke aber über Kürzel für
nach.
mfG
Rudolf
 
Original von rudolfka
hallo,
Zitat:
Aber wenn ich meine Computerequipment fuer eine Straftat zur Verfuegung stelle, passiert nix - in diesem Punkt schuetzt Unwissenheit scheinbar doch vor Strafe...
Zitat Ende.

Nein, so eben nicht. Wenn jemand mit deinem Wissen oder ohne dein Wissen über deine DSL-IP eine Sahnetorte bestellt, haftest du nach anderen Urteilen durchaus für die Fahrlässigkeit und mußt dich kostenpflichtig durchfressen.

moin moin,

sorry dass ich das thema noch mal aufrolle, aber ich meinte etwas anderes:
*anonymisiert* A wurde Opfer eines ddos-angriffes, jetzt hat er noch vor dem Absturz die IP von B,C,D mitloggen koennen. Das Verfahren verlief im sande bevor es noch begann. B,C,D als (deutsche) Bot-Rechner-Zu-Verfuegungsteller gingen als techn. Leien frei aus und A welcher das Opfer war blieb auf seinem Schaden sitzen... Zumindest haetten B,C,D nach meinem Verstaendnis aus Ihrer Fahrlaessigkeit eine Mitschuld gehabt, aber es wurde damals anders entschieden.

Btw. warum zitierst du immer mit "Zitat" und nicht mit "
" und "[/Quote" - ware um einiges uebersichtlicher
 
Original von moronoxyd
Original von rudolfka
Bestimmte Verschlüsselungstechnologien und ähnliches, die die Chance bieten, fremde Lauscher und staatliche Kriminelle (Abhören ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Gefahr im Verzuge) auszusperren, sind ja quasi vermittels internationaler Abkommen durch US-Recht für Deutsche und andere potentielle Schurkenstaaten verboten.
Ähm... ich b in da jetzt nicht Fachmann in dem Bereich, aber soweit ich das verstehe ist zwar der Export von bestimmten Verschlüsselungsverfahren aus der USA in bestimmte andere Staaten verboten, aber nicht generell, nicht nach Deutschland und es ist auch nicht illegal, in Deutschland solche Verschlüsselungsverfahren zu nutzen.


Aber ist wohl richtig, daß US- und andere Sicherheitsbehörden versuchen, den Vertrieb von starken Sicherheitsalgorithmen zu unterbinden, solange es keine Hintertür für sie gibt.
Aber meines Wissens ist da noch nichts offiziell, und wird es hoffentlich auch nie, weil die Gefahren von Hintertüren (Vertrauensverlust auf der einen Seite, Angreifbarkeit durch echte Schurken auf der anderen) hoffentlich im Ernstfall auch die Gesetzgeber davon überzeugen, daß das eine ausnehmend dumme Idee ist.

Wobei, wenn ich mir ansehe, was für Dummheiten der Gesetzgeber in letzter Zeit so vollbracht hat... ;)

Wenn ich schon mal dabei bin "tote" zum leben zu erwecken, dann richtig ;)

In D'Land ist es nach Befragung "meines" Rechtsberaters ist es im Gegensatz zu anderen Staaten (z.B. seit '91 Frankreich ) nicht strafbar zu verschluesseln und die USA kann Dir nix, solange Du nicht in die USA kommst (oder dahin gebracht wirst ;) )...

@letzter zitierter satz:
das faende ich schon wieder richtig heavy aber vlt. gibbet ja bald ein EU recht.
Dazu - weil ich das Thema vorkurzen in einem anderen Kreis hatte: Du kannst aber gezwungen werden den Schluessel preis zugeben (sofern Dich keine andere "staatliche" Pflicht daran hindert).

jetzt aber gute nacht
 
Meines Wissens nach hat die USA in Sachen Verschlüsselung einen "Sonderstatus", weil die Verschlüsselungsprogramme eine Backdoor für die Geheimdienste haben müssen.
Deshalb dürfen außerhalb der USA verwendete Verschlüsselungsprogramme nicht IN den USA verwendet werden.

Aber das hat ja nix mit dem Urteil zu tun ;)
 
Perplex...
Ich könnte also ein Wlan hinstellen ohne jegliche Verschlüsselung und warten bis es wer nutzt. Den dann anzeigen und eventuell Schadensersatz einsacken???
Quasi so, als wenn ich durch die Stadt laufe, mich vor ein Auto werfe und sage Du hast mich angefahren?

?( ?( ?(

Greetz
 
Original von Bryan99
Wilkommen in Deutschland.

Absicht oder Panne? ;)

Das Thema finde ich garnicht mal so uninteressant.

Um es mal mit den gefallenen Vergleichen zu beschreiben. Ein offenes WLan mit DHCP ist wie ein nicht abgeschlossenes Auto, bei dem ein Zettel dran klebt: "Bitte einsteigen". Also mit Einladung.
Es wäre so, als wenn ich durch die Stadt laufe, das "Auto" frage, ob ich einsteigen darf und dann den Zettel sehe.

Ich finde auch die Fragestellung absurd, ob man sich in ein offenes WLan einloggen darf. Dafür sind sie doch da. Ich kann doch nicht wissen, dass der "Besitzer" das nicht möchte, wenn er mich doch wie oben beschrieben eingeladen hat.
Dann würde ich mich ja jedes mal strafbar machen, wenn ich mich in einen öffentlichen HotSpot einlogge. Ich kann doch nicht zwischen den beiden Absichten unterscheiden, wenn das Netz offen ist.

Das Verhalten des Angeklagten kommentiere ich hier mal nicht...
 
Ich sag nur "Rechtsstaat Deutschland"...
 
Original von midas
Ich finde auch die Fragestellung absurd, ob man sich in ein offenes WLan einloggen darf.
Wir haben hier einen Garten, der zu Strasse hin nicht durch Zaun oder Tor abgesichert ist. Vor einigen Jahren stieg ein Paerchen in den Garten und fing an, sich Zweige von den Bueschen abzuschneiden.
Sind sie durch das Fehlen eines Zaunes dazu berechtigt?
Dafür sind sie doch da.
Woher weisst du, dass der Besitzer das auch so sieht?
Nur weil etwas ungesichert in der Gegend herumliegt, habe ich nicht das Recht, mich daran zu vergreifen.
Vorher fragen waere nicht schlecht.
 
hallo,
Original von M'o
Ich sag nur "Rechtsstaat Deutschland"...
ich halte diese Bemerkung in Bezug auf das Urteil eines Amtsgerichtes, das zudem noch einen geständigen Angeklagten, der um Strafe bettelte, verurteilt hat für unangemessen. Es ist zwar richtig, das es einem Delinquenten egal sein kann, ober er nach Recht und Gesetz verurteilt wurde oder aus Willkür. Grundsätzlich bedeutet aber ersteres, das er es durch eigenes Verhalten hätte bewußt verhindern können.=)
mfG
Rudolf
 
Original von midas
Original von Bryan99
Wilkommen in Deutschland.

Absicht oder Panne? ;)

...

Vollste Absicht, nüchtern war ich auch. ;-)

Ich glaube die Gerichte (bzw. Richter) haben einfach mit
der Entwicklung der Technik nicht Schritt halten können.

Man denke mal an die Urteile zu Forenbeiträge (Haftung) usw.

Das gibt es wirklich nur hier glaube ich.
 
Original von EuleR60
Original von midas
Ich finde auch die Fragestellung absurd, ob man sich in ein offenes WLan einloggen darf.
Wir haben hier einen Garten, der zu Strasse hin nicht durch Zaun oder Tor abgesichert ist. Vor einigen Jahren stieg ein Paerchen in den Garten und fing an, sich Zweige von den Bueschen abzuschneiden.
Sind sie durch das Fehlen eines Zaunes dazu berechtigt?
Sicher nicht.
Aber der Vergleich hinkt.

Ein offenes WLAN mit einem DHCP-fähigen Router wäre wie ein nicht eingezäunter Garten, in dem ein Gartenzwerg steht, der ständig "komm rein, komm rein" ruft.

Ein DHCP-Server beantwortet die Frage "Ist hier ein Netz, in das ich einsames kleines Notebook mich einklinken kann?" mit der Antwort "Ja, hier sind alle notwendigen Daten".

Und das IST eine Einladung.
 
hallo,
das sehe ich auch so.
Du hättest IST auch noch fett und gesperrt setzen können;) ;) .

Und darum ist es auch so ärgerlich, das son Dummbatz sich da quasi selbstbezichtigt hat und derart um strafe gebettelt hat, das son Amtsrichter doch gar nicht anders konnte...

Jetzt muß erstmal irgendein Amtsgericht davon überzeugt werden abzuweichen oder ein Obergericht, das neu zu analysieren. Da die meist nicht jünger werden, je weiter es raufgeht, sind die meist auch nicht so besonders fleißig mit "wissenschaftlichen" Begründungen. Also beim nächsten derartigen Fall ohne Dummbatz müssen wir dann zusammenlegen, um den zu überzeugen, einen Anwalt zu nehmen, der seine Berufsbezeichnung zurecht trägt und der bereit ist, das auch etwas höher zu tragen.

Der Dummbatz ist natürlich nicht persönlich herabsetzend gemeint. Es ist nur eine verniedlichende Bezeichnung eines Straftäters, der eigentlich nichts strafbares getan hätte, hätte er das Ermitteln den Behörden überlassen...

mfG
Rudolf
p.S:
'Und ums mal deutlich zu sagen: das angelsächsische Recht ist nach Beurteilungsmaßstäben menschlicher Logik kein Deut besser, nur teurer. Oder habt ihr in Deutschland schon sonen gestörten Richter erlebt, der verlangt, das man in die Bedienungsanleitung einer Mikrowelle schreibt, das sie nicht zum Trocknen lebender Tiere geeignet ist?...
 
hallo,
Dazu - weil ich das Thema vorkurzen in einem anderen Kreis hatte: Du kannst aber gezwungen werden den Schluessel preis zugeben (sofern Dich keine andere "staatliche" Pflicht daran hindert).
Das würd mich ja nun doch nochmal interessieren. Wie soll das gehen, das man dich zwingt, dich an etwas zu erinnern, Das du vergessen hast und mit dem du Dich vorraussichtlich dann selbst belasten würdest?
Mit Folter und Drogen nachdem man dich ins Ausland verschleppt hat?
Erste Bürgerpflicht ist doch sowieso: Wenn du auch nur den Verdacht hast, das man dich beschuldigen könnte: Schnauze halten!

mfG
Rudolf
 
Ola,
[quote='Rock Lobster',index.php?page=Thread&postID=374158#post374158]LOL, ich hab das erst total falsch verstanden. Ich dachte durch die Überschrift dauernd, es sei eine Straftat, wenn man sein WLAN nicht sichert :D

Das wäre ja schon sehr absurd... aber durch den Text wurde mir dann schon klar, wie es gemeint ist. Finde ich jetzt nicht besonders schlimm, wer ins Internet will, der soll sich halt einen legalen Zugang beschaffen und fertig.[/quote]

bei uns in der schweiz ist das so.
der besitzer unterlässt seine sorgfalspflicht, er währe verpflichtet alles mögliche seiner seite zu tun, um missbrauch zu unterbinden.

-bei uns zahlt eine versicherung nicht wenn mann/frau das fenster nicht schliesst und ein dieb einsteigt.
-das selbe beim auto ist es offen und steckt der schlüssel kommt der besitzer für sämtlichen schaden auf, wen ein fremder es entwendet.
das ist dan auch kein Diestal sondern entwendung fremden eigentums..........

der bürger hat nur eine leitung verwendet kein einbruch kein diebstal nichts aber absolut gar nichts ilegales getan weil der besitzer die sorfalspflicht verlezt hat.

währe ich richter würde ich den bsitzer ermahnen den AC zu sichern um potenziel kriminellen mitbürgern das werkzeug zu entziehen,
er stellt ja indirek,t die möglichkeit zur verfügung.
ganz streng genommen könnte das schon fast als anstifftung gedeutet werden.

ich bin mir sicher dass das urteil so wie es ist aufgehoben wird..........

greeTz lyvi
 
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