Heise.de: Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

M'o

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Ich frage mich nur, ob nicht mal auch ein Hersteller verurteilt wird, weil er durch Auslieferung ohne Verschlüsselung die Strafttat begünstigte...
 
Wenn ich mich also in ein unverschlüsseltes WLAN einwähle begehe ich ne Straftat?

Ein Glück warnen die heutigen WLAN-Softwares bei der Verbindung mit nem unverschlüsselten Netzwerk :D
 
Original von rudolfka
hallo,
Zitat Cunni:
Unter Umständen kann man sogar in einem fremden WLAN surfen, ohne es zu wissen, wenn der eigene Laptop sich, warum auch immer, nicht mit dem eigenen WLAN verbunden hat sondern mit dem des Nachbarn.
Zitat Ende

Ist ja nett, dass du mir ein derart scharfsinniges Zitat zuschreibst, hab ich aber nicht gesagt, das war moronoxyd.

Grüße,
Cunni
 
Original von rudolfka
hallo,
Zitat Cunni:
Unter Umständen kann man sogar in einem fremden WLAN surfen, ohne es zu wissen, wenn der eigene Laptop sich, warum auch immer, nicht mit dem eigenen WLAN verbunden hat sondern mit dem des Nachbarn.
Zitat Ende
Es wäre mir neu, daß ich Cunni heisse...


Original von rudolfka
Das würd ich natürlich ggf. auch meinen Anwalt vor Gericht einwenden lassen, wenn mein Nachbar richterliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte, wenn ich ihm 14 Tage nach der Tat die Nachtfotos seiner Freundin per email zusende mit der freundliichen Frage, ob es eine werbliche Zusendung sei und er damit einverstanden wäre, sie auf "Aufgepaßt und abgespritzt" zu veröffentlichen zb für eine Beteiligung von 2ct/ Klick. :D:D
Bitte Kontext beachten.

Daß in dem Fall, über den im heise-Artikel geschrieben wurde, ganz klar Vorsatz im Spiel ist, ist unstrittig.
Damit ist die Situation aber eine deutlich andere.


Mein Beispiel richtet sich gegen denen Vergleich von offenen WLANs mit unverschlossenen Wohnungen.
Und da hinkt der Vergleich auf beiden Beinen.

Um in deine unverschlossene Wohnung reinzukommen muss ich die Schwelle aus eigenem Antrieb übertreten.

Um unwissentlich über das WLAN seines Nachbarn zu surfen muss nur Sohnemann das Passwort im eigenen WLAN geändert haben oder der eigene Router ausgefallen sein oder das WLAN des Nachbarn das eigene übertrahlen oder, oder, oder.

Aktives Wohnung betreten vs. passives mit einem WLAN verbunden sein, daß sich selber als verfügbar angepriesen hat.
(Und das ist ja eigentlich der grösste Fehler in der Begründung des Gerichtes: Wenn ein WLAN seine Dienste per DHCP anbietet, dann kann man schlecht behaupten, daß man das WLAN unerbeten genutzt hat -- das ist ja wie eine Einladung.)
 
hallo,
tschuldigung, die Verwechslung war nicht beabsichtigt.:rolleyes:

Sinn meines Einwandes war ja gerade anzumerken, das der Delinquent für die Dummheit verurteilt worden ist, sein eigenes völlig unverschuldetes gesetzestreues Verhalten unnötig durch seine Aussage kriminalisiert zu haben. Wenn ein Richter einen um Strafe bettelnden Angeklagten vor sich hat, der jede Entschuldigung im Vorwege der Verhandlung verbaut hat, was soll der arme Staatsdiener denn tun?
Wenn der Einbrecher sagt: 'Jawohl, da war ne Schwelle und ich bin drübergegangen, weil sie nicht 2,50m hoch war, dann kann er schlichtweg nicht mehr glaubwürdig sagen, er habe von der Schwelle nichts gewußt. Insofern würde auch eine Revisionsinstanz fürchte ich den anderen Einwand nicht wirklich klären.

mfG
Rudolf
 
Deutsche Rechtssprechung/beugung.
Andererseits kann sich jeder Software zum knacken diverser W-lan Sicherungstools herunterladen, um dann das offene Fenster für sich zu beanspruchen.
Netsniffer und Consorten.
Das ist dann wiederum völlig legal.Der Besitz, beim nutzen dieser Ware bin ich mir nicht sicher, sollte aber m,Meinung auf den Index gestellt werden.

Yon
 
Ich finde das absolut richtig!

Eine offene Autotür ist doch auch keine Einladung das Auto zu benutzen!

Oder geht ihr durch jede Gartentür weil sie offen steht???

Und wer eine W-Lan Software benutzt die sich ungefragt mit allen W-Lan Netzen verbindet die das so rumschwirren ist selbst schuld/macht sich eben schuldig!

MfG
 
Original von rudolfka
Kaum einer schreibt die Logs nämlich mit.
Die Logs von WLAN und Telefonanlage gehen bei mir einmal täglich per Email in ein Archiv. Bei einem komischen EVN habe ich darin schon mal gesucht. Die meisten der emails sind aber völlig ungelesen.


Zurück zum Thema:
Der Besitzer des AP und Routers hat die Geräte (oder das Gerät) so konfiguriert, dass sie jedem dahergelaufenen Zugang gewähren und eine IP zuweisen. Das Gericht geht davon aus, dass es nicht die Absicht des Beitzers war, diesem bestimmten Menschen eine IP zuzuweisen. Irgend etwas versetehe ich nicht.
 
@Osterhasenesser

alleine der Tatbestand das man sich einwählt ist doch ausschlaggebend!
 
Original von tcone
Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.
Aha. Darüber kann man natürlich streiten...
Über diesen Punkt bin ich auch gestolpert. Der Eigentümer des WLAN-Routers hat ja diese Entscheidung eben nicht getroffen, da er sein WLAN völlig offen liess. Das kann man ja fast schon als Einladung verstehen (machen manche ja auch absichtlich). Was anderes wäre es gewesen, wenn er es irgendwie abgesichert hätte, und sei es nur durch WEP oder durch Zulassen bestimmter MAC-Adressen. Das ist zwar alles andere als ein Schutz, aber immerhin signalisiert es, dass er den Anschluss nicht teilen möchte.
 
Original von wasser
Und wer eine W-Lan Software benutzt die sich ungefragt mit allen W-Lan Netzen verbindet die das so rumschwirren ist selbst schuld/macht sich eben schuldig!
Aha?

Da hast du zumindest unter Windows aber nicht viel Wahl...


Mit der gleichen Berechtigung könntest du sagen, daß Leute ihre WLANs absichern sollen, wenn sie nicht wollen, daß andere auf ihr Angebot per DHCP reagieren.

Wie gesagt: Ein Router, der auf eine DHCP- (bzw. vorher schon auf eine WLAN-) Anfrage reagiert sagt "hallo, hier bin ich, benutz mich". Das ist eine Einladung, nichts anderes.
Wer das nicht will kann DHCP abschalten oder sein WLAN verstecken (das nutzt nichts gegen Leute, die geziehlt suchen, klar, macht aber deutlich, daß man eben nicht alle einlädt).

WEnn du jetzt sagst: Ja, aber viele Nutzer wissen ja nicht, daß ihr WLAN offen ist, so hast du vollkommen Recht.
Aber genauso ist vielen Nutzern eben nicht bewusst, daß sich ihr Notebook mit jedem x-beliebigen WLAN vebinden kann, auch wenn der Betreiber es vielleicht nicht will.
 
Original von wasser
Und wer eine W-Lan Software benutzt die sich ungefragt mit allen W-Lan Netzen verbindet die das so rumschwirren ist selbst schuld/macht sich eben schuldig!
Jeder Windows User?
 
Original von moronoxyd
Original von wasser
Und wer eine W-Lan Software benutzt die sich ungefragt mit allen W-Lan Netzen verbindet die das so rumschwirren ist selbst schuld/macht sich eben schuldig!
Aha?

Da hast du zumindest unter Windows aber nicht viel Wahl...
Tja, niemand wird gezwungen (privat) dieses Windows zu nutzen ;)

Im Ernst: Was kann ich den dafuer, wenn ich jemand zu dumm ist seinen Internetzugang richtig abzusichern...
Wer sein Computerequipment nicht benutzen kann solls lassen. Auto darf ja auch nur fahren, wer Nachweisen kann, dass er auch fahren kann... Wenn ichs net kann(quasi keinen Fuehrerschein habe) und werde erwischt muss ich mit Strafe rechnen. Aber wenn ich meine Computerequipment fuer eine Straftat zur Verfuegung stelle, passiert nix - in diesem Punkt schuetzt Unwissenheit scheinbar doch vor Strafe...
 
Original von EuleR60
Original von wasser
Und wer eine W-Lan Software benutzt die sich ungefragt mit allen W-Lan Netzen verbindet die das so rumschwirren ist selbst schuld/macht sich eben schuldig!
Jeder Windows User?

Mein 0815 Win XP Prof verbindet sich nicht einfach so ohne mein zutun mit einem X beliebiegen W-LAN???

Ich wollte damit ja auch nur sagen, ich hoffe ihr versteht den Vergleich!!!

Wenn ihr vor einem offenes Gartentor mit einem leckeren Kuchen auf dem Tisch vorbeigeht, empfindet man das doch nicht automatisch als Einladung rein zugehen und einfach zu zulangen oder?

Aber ein offenes W-Lan das euch nicht gehört, das ihr zwar seht, steht euch zur freien Verfühgung??? nur weil der Besitzer die "Tür" nicht abgeschlossen hat ???

MfG

Edit: So ist wohl der Deutsche, alles was nicht angeschlossen und mit einem Besitzerschild versehen ist kann man benutzen und einfach mitnehmen!

Selbst Schuld wer sein Besitz nicht gut genug sichert, oder???

Da ist dann wohl der Besitzer bei Verlust Schuld nicht der Dieb!!!
 
Original von butzel
Was kann ich den dafuer, wenn ich jemand zu dumm ist seinen Internetzugang richtig abzusichern...
Vor einiger Zeit waren WLAN-Router defaultmaessig auf unverschluesselt voreingestellt. Die Anwender wurden nicht darauf hingewiesen. T-Online Kunden haben sich nur ueber fremde Mails in ihrer Mailbox gewundert.
Wer sein Computerequipment nicht benutzen kann solls lassen.
Computer werden unter Multimedia verhoekert. So wie Radios und Fernsehgeraete. Dass man eigentlich gewisse Vorkenntnisse benoetigt, um Schaden von sich und anderen fernzuhalten, wird den Kunden nicht erzaehlt. Derlei koennte ja dem Umsatz schaden. Wenn jemand mal was von Gefahren in Netz gehoert hat, wird ihm eine bunte Schachtel mit "Sicherheitssoftware" verkauft. Damit ist dann alles voll krass sicher. Es gibt hier ja auch genug Leute, die auf diesen Voodoo hereinfallen.
Mecker nicht ueber die Anwender, sondern ueber die Idioten, die ihnen unsicheren Muell verkaufen. Die Anwender darfst du freundlich ueber die Probleme informieren.
 
Original von wasser
Aber ein offenes W-Lan das euch nicht gehört, das ihr zwar seht, steht euch zur freien Verfühgung??? nur weil der Besitzer die "Tür" nicht abgeschlossen hat ???
Per DHCP eine IP zuweisen betrachte ich nicht als fehlendes Abschliessen sondern als aktive Unterstützung.
 
Original von DVormann
Original von wasser
Aber ein offenes W-Lan das euch nicht gehört, das ihr zwar seht, steht euch zur freien Verfühgung??? nur weil der Besitzer die "Tür" nicht abgeschlossen hat ???
Per DHCP eine IP zuweisen betrachte ich nicht als fehlendes Abschliessen sondern als aktive Unterstützung.

Das würde ein Autodieb auch sagen, wenn der Schlüssel noch gesteckt hat :D
 
Wenn der Besitzer dem Dieb den Schlüssel in die Hand drückt: Ja. DHCP läuft auf dem Server. Der Server nimmt ganz aktiv die Zuteilung der IP vor. Der Server gibt dem Anfrager eine IP.

Man fragt nach einer IP und bekommt sie zugewiesen. Wie kann der aktiv Zuteilende nicht beabsichtigen eine IP zuzuteilen?
 
Original von EuleR60
Original von butzel
Wer sein Computerequipment nicht benutzen kann solls lassen.
Computer werden unter Multimedia verhoekert. So wie Radios und Fernsehgeraete. Dass man eigentlich gewisse Vorkenntnisse benoetigt, um Schaden von sich und anderen fernzuhalten, wird den Kunden nicht erzaehlt. Derlei koennte ja dem Umsatz schaden. Wenn jemand mal was von Gefahren in Netz gehoert hat, wird ihm eine bunte Schachtel mit "Sicherheitssoftware" verkauft. Damit ist dann alles voll krass sicher. Es gibt hier ja auch genug Leute, die auf diesen Voodoo hereinfallen.
Mecker nicht ueber die Anwender, sondern ueber die Idioten, die ihnen unsicheren Muell verkaufen. Die Anwender darfst du freundlich ueber die Probleme informieren.
Im Gesamten magst Du recht haben, aber es ist nicht mein Job als Geschaedigter den Schaediger freundlich auf seinen Fehler hinzuweisen...
Wenn ich zu einem Autoverkaeufer gehe (unbedarft) und er mir das Auto verkauft, darf ich auch noch kein Auto fahren. Wenn ich dann bei einer Fahrt ohne Fuehrerschein sage "ich wusste nix von einem Fuehrerschein" hilft mir das auch nichts...
Der Anwender sollte nicht bei "Geiz-ist-Geil" kaufen, sondern ggf. beim Fachhaendler mit kompetenter Beratung. Wir alle sind noch muendige Buerger, oder nicht?
Ich will dem Anwender nicht verbieten seinen Computer zu verwenden bzw. ins globale Dorf aufzubrechen. Aber niemand darf sich Wundern, wenn mann einen auf den Deckel bekommt weil sein Computer Amok laeuft...

Butzel
( auch nur ein Anwender )
 
Original von wasser
Mein 0815 Win XP Prof verbindet sich nicht einfach so ohne mein zutun mit einem X beliebiegen W-LAN???
Sowas kann recht schnell passieren.
Du richtest dein WLAN ordentlich mit Verschluesselung ein. Die Verbindung wird beim Start des Systems automatisch aufgebaut.
Jetzt findet der Rechner irgenwann mal sein Netz nicht, weil der Router nicht eingeschaltet ist. Also sucht er sich ein anderes. In das Netz ohne Verschluesselung kommt er rein, also baut er die Verbindung auf. Du bemerktst davon nichts, es funktioniert ja auch alles.
Dummerweise hast du jetzt eine Straftat begangen.
 
hallo,
Zitat:
Aber wenn ich meine Computerequipment fuer eine Straftat zur Verfuegung stelle, passiert nix - in diesem Punkt schuetzt Unwissenheit scheinbar doch vor Strafe...
Zitat Ende.

Nein, so eben nicht. Wenn jemand mit deinem Wissen oder ohne dein Wissen über deine DSL-IP eine Sahnetorte bestellt, haftest du nach anderen Urteilen durchaus für die Fahrlässigkeit und mußt dich kostenpflichtig durchfressen.
Der Einwand von moronoxyd war doch ein anderer, wenn ichs denn n8un richtig verstanden habe. Dadurch, das das offene Wlan mich förmlich einlädt, seine IP zu nutzen begehe ich eben kein "Eindringen". Ich überschreite keine "Schwelle" oder ähnliches. Schon gar nicht vorsätzlich. Und wenn ich keinen weitergehenden Schaden verursache, z.B. durch Manipulation fremder Daten sei dieses eben nicht strafbar.
Sehe ich im Prinzip genauso, die Diskussionb hier zeigt, das solch abs(urdes)traktes denken aber eben offensichtlich viel Raum für "Mißverständnisse läßt. Und erstens sind unsere Richter nicht in jedem 'Fall die Hellsten und zweitens gilt das offensichtlich auch für die von "Ermittlungen" betroffenen, wenn Sie eben ohne Not, nur weil sie sich im Recht fühlen "dumme" Aussagen machen, von wegen die Schwelle gesehen zu haben und übertreten zu haben. Dann haben sie (gut gemeint) eben sowohl Vorsatz als auch Eindringen zugegeben und das begreifen unsere Strafverfolger ziemlich schnell.
Also im Fall der Fälle: Schnauze halten, Widersprüche einlegen und einen Anwalt hinzuziehen. Alles andere ist Dummheit!
mfG
Rudolf
 
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