Händler: Ralf Scharbert

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das ist richtig, man muss aber auch immer daran denken das man im internet NICHT anonym unterwegs ist, ich verstehe manchmal nicht warum es leute gibt die ihre gute kinderstube komplett vergessen sobald sie in einem forum eingeloggt sind.
und man haftet ja nicht nur persönlich, auch der forenbetreiber haftet als mitstörer für postings seiner mitglieder.

daher:
man kann seinem unmut ruhig ausdruck verleihen, aber sachlich und ruhig. und vor allem ohne beschimpfungen, verunglimpfungen, drohungen, mutmaßungen o.ä.
 
Original von tüte
ich hatte eigentlich mit einer entschuldigung gerechnet das du den hier besprochenen händler unter betrugsverdacht gestellt hast... nachdem du ja mitbekommen haben müsstest, das die wenigstens (um es deutlich zu sagen: niemand) deine meinung teilt...

aber man kann scheinbar nicht alles haben...

tüte

Guten Tag tüte,

es tut mir echt leid, das ich deine Auffassung zu dem Thema einfach nicht teilen kann und ich wüsste auch überhaupt nicht wofür ich mich bei Herrn Scharbert entschuldigen sollte. Herr Scharbert mag ein netter Händler sein, aber nett und freundlich sind Händler meistens, denn sie wollen ihre Ware ja auch verkaufen.

Trotzdem kann man kein Notebook, welches Gebrauchsspuren aufweist als "NEUWERTIG" bezeichnen denn das ist dann für mich eine Arglistige Täuschung.

Man kann natürlich auch das B.- Wort benutzen und das heißt wie?
Frage geht an tüte.
 
Original von iloveibm
Original von tüte
ich hatte eigentlich mit einer entschuldigung gerechnet das du den hier besprochenen händler unter betrugsverdacht gestellt hast... nachdem du ja mitbekommen haben müsstest, das die wenigstens (um es deutlich zu sagen: niemand) deine meinung teilt...

aber man kann scheinbar nicht alles haben...

tüte

Guten Tag tüte,

es tut mir echt leid, das ich deine Auffassung zu dem Thema einfach nicht teilen kann und ich wüsste auch überhaupt nicht wofür ich mich bei Herrn Scharbert entschuldigen sollte. Herr Scharbert mag ein netter Händler sein, aber nett und freundlich sind Händler meistens, denn sie wollen ihre Ware ja auch verkaufen.

Trotzdem kann man kein Notebook, welches Gebrauchsspuren aufweist als "NEUWERTIG" bezeichnen denn das ist dann für mich eine Arglistige Täuschung.

Man kann natürlich auch das B.- Wort benutzen und das heißt wie?
Frage geht an tüte.

weisst du was arglistige täuschung überhaupt ist?! neuwertig ist defaul wort bei den händler und du bist doch nicht 10jahre alt und sich sein teil zu denken. was möchtest du denn 400 euro den haben? t60p?
 
Wenn man ohne Arglist eine Suchmaschine nimmt:
Synonyme für "neuwertig":
ungebraucht, neu, ungenutzt, ungetragen, gut erhalten, nicht abgenützt

Und wenn sich iloveibm auf diese "Weise, logisch, annähern" kann, wäre dass sicher ein Fortschritt.

Wir können ja eine Umfrage starten: Welchen Zustand assoziiert Ihr mit der Umschreibung "Mehrere Jahre altes Thinkpad in neuwertigem Zustand"? :D
 
das ist richtig, man muss aber auch immer daran denken das man im internet NICHT anonym unterwegs ist, ich verstehe manchmal nicht warum es leute gibt die ihre gute kinderstube komplett vergessen sobald sie in einem forum eingeloggt sind.

Das ist nicht nur im Internet so, sondern auch auf den (Damen-)Klos :-)

q3player
 
Arglistige Täuschung

weisst du was arglistige täuschung überhaupt ist?! neuwertig ist defaul wort bei den händler und du bist doch nicht 10jahre alt und sich sein teil zu denken. was möchtest du denn 400 euro den haben? t60p?[/quote]


Warum sprecht ihr immer von 400 Euro??? ?( ?( ?( ?(

Das Notebook was Herr Scharbert mir angeboten hat, kostete 460 Euro und das obwohl kein Brenner und keine WLAN-Karte eingebaut war. Also bitte mal besser lesen lernen und endlich mal mit der Schleimerei aufhören ist ja wirklich grässlich.

Ich weiß nun ja nicht ob du ein Notebook ohne WLAN und Brenner für 460 Euro kaufen möchtest, aber naja muss ich auch nicht................................


@trixter
weisst du denn das nicht? Nagut dann erkläre ich dir mal den Begriff
Arglistige Täuschung

Wann ist eine Täuschung "arglistig"?

Arglist erfordert vorsätzliches, also absichtliches Handeln des Verkäufers. Dieser muss also bewusst in Kauf genommen haben, dass er durch seine Täuschung Ihren Entschluss zum Kauf der Ware beeinflusst. Arglist ist grundsätzlich immer dann anzunehmen, wenn der Verkäufer falsche Tatsachen vorspiegelt oder wahre, aber für den von ihm gewünschten Vertragsabschluss ungünstige Tatsachen verschweigt.

So, noch Fragen??, Hoffe nicht.
 
jó iloveibm, aber der händler hat nicht so gehandelt und du kannst doch nicht erwarten kratzfreien notebook bekommen, ansonsten kannst ja das cover wechseln und hast nageln neuen :D
 
@iloveibm:

ich zitiere notch:
Wenn man ohne Arglist eine Suchmaschine nimmt:
Synonyme für "neuwertig":
ungebraucht, neu, ungenutzt, ungetragen, gut erhalten, nicht abgenützt
davon abgesehen geht es mir nicht um deine oder meine oder herrn scharberts definition von neuwertig (ich verstehe nichtmal worüber du dich aufregst, man kauft das als neuwertig beschrieben notebook und wenn es den eigenen vorstellungen nicht entspricht, gibt man es zurück. dafür hat der gesetzgeber dem fernabsatzkunden ja weiträumige fristen und rechte zugesprochen.)
es geht mir schlicht und einfach darum das du hier deine meinung in einer unzulässigen weise vertrittst und einen händler mit straftrechtlich relevaten behauptungen betitelst.

und deutschland ist niemand ein betrüger, immerhin ein begriff aus dem strafrecht(!) bis ein deutsches gericht ein rechtskräftiges urteil gesprochen hat und den angeklagen des betruges für schuldig gesprochen hat.
-basta-
daran gibt es nichts zu rütteln und da braucht auch keiner mit haarspaltereinen kommen.

du hast es trotzdem getan. und dafür könntest du dich entschuldigen, denn du bist im unrecht. auch wenn du dich vielleicht nicht im unrecht fühlst.

aber nein, du setzt noch einen drauf:
du bezichtigst ihn nun der arglistigen täuschung, ein begriff aus dem zivilrecht (bgb).
damit die arglistige täuschung vorliegt, muss der händler dich wissentlich und absichtlich täuschen damit du einen vertrag eingehst, er muss also auf einen vorteil für ihn abzielen.
hat herr scharbert das getan? nein, mag sein das er sich unglücklich ausgedrückt hat, aber, du hättest ja 14 tage zeit gehabt das notebook zurück zu geben, ergo auf keinen fall einen schaden. wenn dann hätte der händler einen schaden in forum von arbeit und postokosten, etc gehabt.

ich kann, will und werde dir hier keine rechtsberatung geben,
lass es dir kurz und knapp, dafür umso deutlicher sagen:

wennn herr scharbert zivilrechtlich gegen dich vorgehen würde, säßest du in der sche***.
wir müssten deine ip rausgeben, der provider deinen namen und ruck zuck stehst du vor gericht und würdest ev. verurteilt werden.

grüße
tüte
 
Original von tüte
@iloveibm:

ich zitiere notch:
Wenn man ohne Arglist eine Suchmaschine nimmt:
Synonyme für "neuwertig":
ungebraucht, neu, ungenutzt, ungetragen, gut erhalten, nicht abgenützt
wennn herr scharbert zivilrechtlich gegen dich vorgehen würde, säßest du in der sche***.
wir müssten deine ip rausgeben, der provider deinen namen und ruck zuck stehst du vor gericht und würdest ev. verurteilt werden.

grüße
tüte

wozu tüte, der händler hat auch schon seine mail mit namen bestimmt, das ist ein jugentlicher, der leider von reallife noch wenig versteht :) so einer brauch so eine anklage, dann läuft der papa amok :)
 
Original von tüte
@iloveibm:

i

wennn herr scharbert zivilrechtlich gegen dich vorgehen würde, säßest du in der sche***.
wir müssten deine ip rausgeben, der provider deinen namen und ruck zuck stehst du vor gericht und würdest ev. verurteilt werden.

grüße
tüte

Er hat den Namen und Anschrift doch bereits, da iloveIBM Kunde ist.... - Herr Scharbert ist sehr nett.... - ich würde keine Minute zögern und ihn anzeigen... - so etwas sollte sich niemand gefallen lassen... (müssen)
 
naja, anzeigen ist da nicht, da musst du schon eine zivilklage anstrengen...

tüte
 
RE: Arglistige Täuschung

Ich hoffe, jetzt kann mich spätestens jeder an dieser Stelle verstehen warum ich mit diesem geistigen Tiefflieger kein Geschäft machen wollte.

Werde morgen mal seine Aussagen per Mail an meinen Anwalt weiterleiten, denn der Herr ist ja unbelehrbar und mal sehen was wir da so machen können.

Ich glaub - hier braucht mal einer verbal und finanziell ein "Arschvoll"

Vor allen wie täusche ich den arglistig mit einem Widerruferecht von einem Monat - Hallo - auf welchem Planeten bist du denn aufgewachsen ???

Vorallen so etwas zu schreiben ohne die Texte vorher zu lesen - dass hier viele Beispiele von super Bewertugen vorliegen und nicht einer dieser Gerätebesitzer unzufrieden ist ( Klartext Preis / Leistung und Beschaffenheit war okay ) - das ist mehr als dumm.

Entweder hier kommt jetzt eine Entschuldigung und zwar in aller Form für diesen Unsinn und zwar in mehr wie drei sinnvollen Sätzen oder das Ganze geht morgen an meinen Hausanwalt!

Warte bis 23:59Uhr!
 
Ob der Bengel nun ein Dreikäsehoch ist oder nicht.

Es ändert nichts daran, dass Hr. Scharbert in der Öffentlichkeit fortwährend Betrüger genannt wird und ihm arglistige Täuschung unterstellt wird.

Das ist nicht nur ehrenrührig und beleidigend, sondern obendrein geschäftsschädigend.

Ich würde auch rechtliche Schritte einleiten.

was sein Vater dazu sagt, lieber Trixter, ist in etwa so interessant, wie das Fahrrad in China, das gerade umfällt.

Gruss
 
RE: Arglistige Täuschung

Original von Ralf Scharbert
Ich hoffe, jetzt kann mich spätestens jeder an dieser Stelle verstehen warum ich mit diesem geistigen Tiefflieger kein Geschäft machen wollte.

so geht das aber nicht herr scharbert,

nach ihrem letzten post können sie sich den gang zum anwalt sparen,
"geistigen Tiefflieger" ist nicht viel besser als betrüger oder der vorwurf der arglistigen täuschung.
ich würde sagen damit steht es 1:1 unentschieden.

auch hier bitte ich die äußerungen nochmals zu überdenken, auch wenn ich ihren ärger verstehen kann.

tüte
 
Original von abigeil
was sein Vater dazu sagt, lieber Trixter, ist in etwa so interessant, wie das Fahrrad in China, das gerade umfällt.

ein sack reis, es ist ein sack reis der in china umfällt, lieber abigeil :D

tüte
 
Geistiger Tiefflieger

Liebe tüte,

wenn ich morgens aufstehe und in den spiegel schaue - möchte ich sagen, es ist okay was ich hier machen und auch so etwas gehört dazu.

Sicherlich ist es menschlich und das bin ich auch nur - nur ich stehe hier auch unter meinem wirklichen Namen für diese Aussage gerade und dann kann ich auch in den Spiegel schauen.

Ich bleib dabei, denn wenn ich eins bin - dann ist das ehrlich, direkt und konsequent - sicher wirst du das verstehen - als Mensch und nicht als Moderator!

Es steht auch nicht 1:1 sondern wenn 2:1 denn erst war es Betrug - dann arglistige Täuschung und wenn der Spaß vor Gericht geht, hat er ein richtiges problem und ich krieg ein kleines Du, Du vom Richter, sieh hier mal die Verhältnismässigkeit - da ist mein geistiger Tiefflieger doch ne Lachnummer gegen.
 
hi,
also ich meine man sollte den ganzen thread in mülleimer kicken...
am ende kommt sowieso nix produktives raus.

und:

1. iloveibm soll sich ein neues versiegeltes gerät irgendwo bestellen.
2. schadet so ein ding hier ungerechtfertigterweise ralfs geschäft.


gruss andy.... der bald nen neuen 40" lcd fernseher hat. :D
 
neuer LCD Fernseher

Mist, wenn die Frau hier Verwalter der eisernen Reserven ist ;-))

Viele Grüße und wir bekommen das irgendwann noch mal hin, okay!
 
@ iloveibm + Ralf Scharbert

Also ich meine, hier sollte man sich doch noch gütig einigen. Wobei ich absolutes Verständnis für den Standpunkt von Herrn Scharbert habe. So kann man das in der Tat nicht stehen lassen.

An die Adresse von iloveibm gerichtet. Begründe hier doch nochmal ganz genau deine Gründe, warum du dem Händler Herrn Scharbert Betrug oder arglistige Täuschung unterstellst. Hallo! Es ist ja gar kein Kaufvertrag zustande gekommen. Ungeachtet dessen schreibst du sogar selber, daß Herr Scharbert recht schnell auf deine Anfrage per email geantwortet hat. Ja, was willst du denn noch mehr?

Keiner hat dich gezwungen das Thinkpad zu kaufen oder nicht. Ist ja schließlich dein gutes Recht als Kunde. Wenn die Vorstellungen zwischen dem Händler und dem Kunden zuweit auseinandergehen, dann kommt es nicht zum Geschäft, so einfach ist das. Wo bitteschön ist denn hier argliste Täuschung oder gar Betrug im Spiel? Außerdem hast du ein Rückgaberecht bei Nichtgefallen. Denke doch mal darüber nach.

Versuche doch einfach mal im Geiste die Rollen zu tauschen. Wenn du der Händler Ralf Scharbert wärest, wie würdest du dich denn fühlen, wenn dich jemand in einem öffentlichen Forum einen Betrüger nennt? Ich möchte hier für niemanden Partei ergreifen aber nach allem was man hier liest sind die Kunden des Herrn Scharbert i.d.R. sehr zufriedene Kunden.

Muß aber meinen Vorschreibern hier beipflichten. Eine Entschuldigung und Richtigstellung seitens iloveibm ist hier mehr als angebracht. Dann muß das ganze auch nicht zum Rechtsanwalt gehen. Denn eigentlich will das doch keine der beiden Parteien, oder? Der einzige der von einer Zivilklage profitiert ist letztenendes nämlich der Anwalt.

Liebe Grüsse,

Damion!
 
Status
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