http://www.verkehrsportal.de /stvg/stvg_07.php[/url]
also wenn jemand mit einem pkw (oder was anderem zulassungspflichtigen) rumfährt und er hat sich den pkw geliehen, dann haftet der fahrer in einem schadensfall für die entstandenen schäden.
falls der fahrer nicht gleich halter ist und alkoholisiert war, bekommt der halter des pkw im rahmen dieses gesetzes eine sogenannte halteranzeige mit dem text: "sie odneten an bzw. ließen zu, dass das fahrzeug xy vom fahrzeugführer xyz im alkoholisierten zustand geführt worden ist."
aus der sache mit dem geliehenen fahrzeug kommt man nur raus (die sta stellt die anzeige ein), wenn man glaubwürdig nachweisen kann, dass man im moment der straftat keine einwirkungsmöglichkeit auf den täter (fahrer) hatte.
ich habe z.b. zwei pkw und ein motorrad auf meinen namen zugelassen und in meinem beisein fährt keiner, der auch nur eine flasche bier getrunken hat, mit meinen fahrzeugen, weil ich bei einem möglichen unfall haftbar gemacht werden könnte, wenn der alkoholgrad bei dem fahrer 0,3%o überschreiten würde. und die versicherung könnte die zahlung einstellen, weil trunkenheit im straßenverkehr eine vorsatztat ist (sie wird vermutlich zahlen, sich dann aber einen betrag, zur zeit glaube ich 5000€, wieder zurück holen.)
zurück zum thema:
wie bereits erwähnt
1. empfangsdaten auf pc sichern und ausdrucken
2. neuen router kaufen
3. mit dem datenausdruck zur polizei und eine anzeige gegen unbekannt erstatten.
die polizei ermittelt dann im auftrag der staatsanwaltschaft gegen den unbekannten. falls nicht ausserordentlich deutliche rückschlüsse auf den oder die täter wird das verfahren vermutlich nach 6 bis 8 wochen eingestellt.
gruß in't huus
gatasa