Fremder Teilnehmer in meinem WLAN

fabs0

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Hallo zusammen,

habe gerade festgestellt, dass ich einen fremden Teilnehmer in meinem Wlan habe. Trotz WEP (ich weiß, unsicher, aber mein Uralt-router kann nichts anderes :P )
Ich kenne mich leider auf diesem Gebiet nicht aus und wollte euch mal fragen, was ich für Möglichkeiten habe?

Kann ich irgendwie herausfinden, wer das ist? Kann ich irgendwie auf den Rechner zugreifen? Die IP habe ich ja..

Danke schonmal!
 
[quote='Donut',index.php?page=Thread&postID=490756#post490756]das mit der Anzeige ist glaub nicht nötig. Da gabs doch mal n Grundsatzurteil wo einer im Netz einer Famillie war und Zeugs gezogen hatte. Damals hieß es der Besitzter des WLANs kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was event. andere unrechtmäßige Benutzer in dem Netz treiben.

müsste man mal googeln.[/quote]
Das ist so nicht richtig, es gibt da sehr verschiedene Urteile dazu. Es gibt aber z.B. auch eins, welches feststellt, das WEP-Verschlüsselung rechtlich ausreicht, um nicht als Störer haftbar gemacht zu werden. Trotzdem amcht man sich das Leben leichter, wenn man Anzeige erstattet, denn zivilrechtlich (und wenn es nicht gerade um Kinderpornografie geht und ich will ja hier nicht vom schlimmsten ausgehen, wird im Falle von P2P strafrechtlich nichts auf einen zukommen, da Bagatelldelikt) hat man eine sekundäre Beweislast. Man muss also selbst auch darlegen, das man es NICHT war und ein Richter würde einen dann eventuell schon fragen, warum man nicht unmittelbar nach dem Bemerken des unrechtmäßigen Zugriffs aufs eigene WLAN Anzeige erstattet hat.
Deshalb, da kann ich mich nur wiederholen, würde ich die Zeit investieren und Anzeige erstatten, um mir möglichen Ärger einfach vom Hals zu halten, auch wenn man nur davon ausgeht, das der Nachbar einfach mal kurz testen wollte, ob er das WLAN geknackt bekommt.
 
du sgast zwar das man Anzeige erstatten soll aaaber sind wir mal ehrlich wer bemerkt das einer in seinem wlan war ich kenne Leute die sich den Router einmal einrichten lassen und gut is das ist nicht einfach mal so getan
2. dann könnte ja jeder im netz scheiße bauen mit ner psp ins wlan gehen und sagen da war einer und schon ist die weste wieder rein man kann ja nicht nachweisen ob der ke geknackt wurde.
alles in allem ist das ganze noch sehr schwammig
 
[quote='ArcHammer',index.php?page=Thread&postID=490751#post490751]falls etwas illegales über dein netz läuft musst du immernoch beweisen das du es nich warst.[/quote]

moin,

das kann man so nicht stehen lassen. auch wenn er derzeit gerade die gestapo wieder einführen möchte, noch hat schäuble mit seinen gehilfen die beweislast nicht umgekehrt, und man ist unschuldig, solange nicht das gegenteil bewiesen ist (zumindest theoretisch). wäre ja auch blöd, wenn jeder alles beweisen muesste, was er nicht war. die haben sich schon was dabei gedacht, als sie diese gesetze gemacht haben (damals waren das noch verantwortungsvolle menschen, mit achtung vor dem recht, im gegensatz zu heute....)

und der täter ist derjenige, der das illegale macht, und nicht der inhaber des anschlusses, zumal hier ja sogar versucht wurde, mittels WEP den zugang zu verhindern.....

besser ist es sogar, wenn man selbst nichts von dem eindringling bemerkt hat, dann muss man sich auch nicht fragen lassen, warum man das geduldet hat....
wenn da jemand wirklich was illegales über den anschluss macht, muss man halt damit leben, dass die wohnung gestürmt, der hund und eventuell anwesende personen erschossen, und alle rechner beshclagnahmt werden.
dann, nach einigen monaten, wenn alle geschädigten w, die überlebt haben, wieder genesen sind, haben die auch die rechner gefilztr, und festgestellt, dass sie nichts feststellen konnten, und das ganze wird eingestellt....

alles andere wurde ja schon gesagt, ein guter router kostet 30,- euro, das wäre mir die privatsphäre allemal wert.


um rauszufinden, woher das signal kommt, würd ich ne richtantenne hernehmen, und schauen, aus welcher richtugn das signal am stärksten ist. gerade in einem kleine dorf, hat man so schnell die quellle. eine dosen-antenne kost nur cent-beträge..



gruß
 
ja und wenn man dann in die richtung latscht stellt man fest das der jenige mit dem laptop leider nicht mehr dasteht
 
Ich glaube auch nicht, dass es jemand mit seinem Notebook auf der Straße war.
1. kalt und ungemütlich in dieser Jahreszeit
2. fällt das in einem Dorf sofort auf, wenn da öfters jemand mit einem Notebook im Auto vor einem Haus steht
3. spätestens bei einer Regelmäßigkeit fällt es auf.

Ich denke ja immer noch, dass es ein Nachbar sein müsste.

Aber der TS hat ja noch nicht die Frage beantwortet, ob derjenige wirklich Zugang zum Netz hatte oder nur dessen MAC im Router-Protokoll aufgetaucht ist. Kann ja zum Beispiel sein, dass sich der Nachbar aus versehen mit dem falschen Netz verbunden hatte und schwupps steht dessen MAC-Adresse in den Logs.

Vielleicht waren es ja die bösen Sat1-Abzocker mit ihrer WLAN-Abzocke. :D
Selten so gelacht, als sie quasi mit ihrem "1-Click-Hacker-Programm" ohne zutun des Opfers seinen Bildschirm vor sich sahen. :rolleyes: Die Leute werden auch immer mehr für dumm verkauft, pure Panikmache.
 
@kopernikus
was ich meinte is das falls man auf ihn zukommt aufgrund des anfangsverdachtes einer illegalen handlung über den internetzugang des betroffenen, wird er als betrieber des hotspots nachweisen müssen das er nicht der "täter" war.falls er das nicht anchweisen kann liegt der fall ähnlich wie bei verkehrsdelikten mit geborgten fahrzeugen.der halter haftet wenn er nicht beweisen kann das ein anderer war.
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=490935#post490935]
und der täter ist derjenige, der das illegale macht, und nicht der inhaber des anschlusses, zumal hier ja sogar versucht wurde, mittels WEP den zugang zu verhindern.....
[/quote]


Und das möchte ich mal nicht _so einfach_ stehen lassen.

Es gibt da sowas wie "Indizienbeweise". Und die sprechen im ersten Augenblick mal dafür, dass unter einer bestimmten IP-Adresse etwas Illegales gemacht wurde.

Die Verantwortung für den Anschluss, der zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Adresse hatte, liegt nun mal beim Anschlussinhaber. Das ist so ähnlich wie mit der Halterhaftung im Straßenverkehr ;)



EDIT: bingo - zwei .... - ein Gedanke :D
 
moin,



eine halterhaftung im strassenverkehr gibt es einzig und allein beim falschparken, bei nichts anderem!! und da bekommt der halter auch keine strafe/verwarnung, sondern muss nur die kosten tragen. das kann man also garnicht vergleichen, das ist ganz was anderes.

bei allen anderen verkehsrdelikten, wie rotewn ampeln, zu schnell fahren, jemanden mutwillig umfahren usw. haftet nur der fahrer. alles andere wäre ja auch ziemlich unsinnig.

und seiner verantwortung für den anschluss ist der inhaber sdurch die verschlüsselung nachgekommen, es ist also alles in butter.
und selbst, wenn berechtigte mit dem zugang mist bauen, ist der inhaber dafür nicht zu belangen.


daß man erstmal verdächtig ist, hatte ich ja schon geschrieben. aber das macht nichts, derzeit ist schliesslich jeder verdächtig, weshalb wir ja auch alle überwacht werden.



mit einer guten richtantenne muss der übrigens nicht vor dem haus stehen, der kann auch nen kilometer weit weg sein. ;)


gruß
 
ich glaub jetz driften wir in den bereich der rechtsprechung ab aber:
der halter haftet in jedem falle wenn er nicht beweisen kann das ein anderer gefahren ist.bsp ist das auf den papa angemeldete auto das bei rot über die ampel gedonnert ist.wenn auf dem foto ein männchen zu erkenne ist geht der polizeipräsident davon aus das es der papa war.wenn er sagt er war es nicht, zahlt er trotzdem,er war ja der halter.
in solchen fällen geht der gesetzgeber davon aus das jemand für das fahrzeug oder im falle hier im forum für den internetzugang/hotspot verantwortlich ist.und den zieht er bei verstössen oder straftaten zur rechenschaft.erst wenn der betroffene glaubhaft machen kann das er nichts mit der tat zu tun hat kommt er rasu aus der sache.sonst könnte ja bei fahrerflucht jeder einfach sagen das er es nicht war und damit wäre die sache erledigt.
 
[quote='ArcHammer',index.php?page=Thread&postID=490961#post490961]der halter haftet in jedem falle wenn er nicht beweisen kann das ein anderer gefahren ist.bsp ist das auf den papa angemeldete auto das bei rot über die ampel gedonnert ist.wenn auf dem foto ein männchen zu erkenne ist geht der polizeipräsident davon aus das es der papa war.wenn er sagt er war es nicht, zahlt er trotzdem,er war ja der halter.[/quote]

moin,

das ist natürlich nicht richtig, auch wenns ein weit verbeiteter irrglaube zu scheint. . ich habs schonmal erwähnt, derzeit hat schäuble mit seinen gehilfen die beweisladst noch nicht umgekehrt!!

da wird das foto verglichen, wenn vorhanden, oder zeugen vernommen, und der fahrer ermittelt. denn nur der fahrer wird bestraft, nicht der halter!
wäre das anders, bräuchte man ja garkeine fotos mehr von zuschnell-fahrern machen, sondern ließe gleich den halter dafür zahlen.

es gibt ne menge leute, die sagen, sie seien nicht gefahren..., dann werden alle klamotten aus dem kleiderschrank genommen, und ne probe vom autositz gezogen, und verglichen. zudem noch das zündschloss genau untersucht, eventuelle zeugen vernommen usw.. das macht man, weil man beweisen muss, und meist auch kann, wer gefahren ist.
wenn ich mein auto verliehen habe, und nicht weiß wer gefahren ist, kann ich den natürlich auch nicht nennen.

ich erklärs nochmal zu fuß.
hättest du mit deiner vollkommen faslchen annahme recht, der halter hafte für alles, wäre es so: ich leihe mir ein auto. das verleihe ich weiter. der name des vonmir leihenden ist mir unbekannt. dieser überfährt mutwillig eine person damit. jetzt käme also deiner meinung nach der halter in den knast, weil er den fahrer nicht nennt bzw. nennen kann? oder etwa ich, weil ich die straftat begangen habe, mir den namen nicht zu merken? ich hoffe, diese beispiel hilft dir, zu verstehen, dass du dich irrst.


dieses bildzeitungswissen, es gäbe halterhaftung bei allem, sollte wirklich endlich mal ausgemerzt werden.

der halter haftet lediglich bei falschparken, und da auch nur für die kosten, er wird nicht gebührenpflichtig verwarnt!



und um zurück zum thema zu kommen. wenn denn ein verdacht vorliegt, werden die die bue stürmen, und alles, was irgendwie nach computer aussieht mitnehmen und untersuchen. und das tun sie, um beweise zu sammeln, mit denen genau einer person nachgewiesen werden kann, dass sie es war. pauschal den anschlussinhaber für eine tat zu bestrafen, die andere zu verantworten haben, wäre sicher in der DDr und in china möglich, hier bei uns gilt noch das gesetz. und da gibts keine halterhaftung bei straftaten..

gruß
 
Ich kann mir einfach nicht verkneifen...



:S in die Runde *schmunzel*



Gruß
Trimmi
 
soweit ich das weis isses so die ip die scheiße baut ist auch drann. da ists quasi echt pech wenn da jemand drinne war
Zum Falle, damals als ich noch webhoster war hostete ich die page eines amokläufers der angab in der schule am nächsten tag n massaka zu machen ich natürlich jung und naiv glaubte auf meinem server würde sowas nie stattfinden. dann kamen die bullen zu mir und ich war der blöde nicht er ok zu ihm kam das sek usw aber mich hats auch erwischt obwohl ich sagte laut impressum is jeder für seinen space elber verantwortlich aber letztendlich wars meins erver quasi mein tatort
seit dem habe ich viel gelenrt usw
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=490967#post490967]dieses bildzeitungswissen, es gäbe halterhaftung bei allem, sollte wirklich endlich mal ausgemerzt werden.

der halter haftet lediglich bei falschparken, und da auch nur für die kosten, er wird nicht gebührenpflichtig verwarnt!


[/quote]


OK. Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechtlich gesehen gebe ich dir Recht.

Aber: schau mal in § 7 Straßenverkehrsgesetz, da gibt es eine - sogar verschuldensunabhängige(!) - Halterhaftung.

Diese meinte ich.

Und genau so haben einige Gerichte in Fällen des Missbrauchs un- oder schlecht gesicherter WLANs entschieden, es ging nicht um strafrechtliche, sondern zivilrechtliche (Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung) Haftung!



@Trimmi: *beschwingt zurückschmunzel* :)
 
Rechtliche Diskussionen sind im Forum eigentlich noch nie gutgegangen... insbesondere weil die Wenigsten hier über eine fundierte juristische Ausbildung verfügen :rolleyes:

Grüße,
Cunni
 
Sat1-Abzocker mit ihrer WLAN-Abzocke[/url]. :D
Selten so gelacht, als sie quasi mit ihrem "1-Click-Hacker-Programm" ohne zutun des Opfers seinen Bildschirm vor sich sahen. :rolleyes: Die Leute werden auch immer mehr für dumm verkauft, pure Panikmache.
Oh man,das ist ja echt mal billig gemacht!
Das schlimmste dabei, der coole Typ zum Schluß erzählt was von wpa/wpa2 und er kann es ja nur wissen, weil, er hat nen IBM ---> siehe Foto! :D :D :D
 

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Sofort Anzeige erstatten, Router auswechseln und Protokolle sichern. Wenn der Typ nämlich Illegales mit Deinem Zugang betrieben hat, fällt das am Ende auf Dich zurück. Zudem kann er wohlmöglich Deine gesamte Internet-Kommunikation abhören. Daher würde ich auch sämtliche Passwörter ändern nachdem der Bösewicht ausgesperrt ist.
 
Was passiert denn, wenn man das tatsächlich zur Anzeige bringt. Wer weiß was? Interessiert mich wirklich. Einen Nutzen hätte das ja nur, wenn damit gerichtsfest dokumentiert wäre, dass ein "Einbruch" passiert ist.

Habe keine Ahnung von der Materie, aber ich kann mir gut vorstellen, dass die StA so etwas sehr schnell einstellt. Aber was passiert vorher? Die brauchen ja eine Grundlage um zu ermitteln oder zumindest, um so zu tun. Reicht da ein Ausdruck vom Log? Oder kommt da ein Spezi-Kommando und filzt die persönliche IT oder nimmt sie erstmal mit? Will man ja vllt auch nicht unbedingt haben.

Ohne Gewähr würde ich Beweise sichern, neue Passwörter, WPA2/AES einrichten und gut ist. Zu >99% waren es nur Nachbars Script-Kiddies und nicht Osamas p2p-KiPo-Kommandos.
 
[quote='2647-4EG',index.php?page=Thread&postID=491088#post491088]ich kann mir gut vorstellen, dass die StA so etwas sehr schnell einstellt. [/quote]Glaube ich ja auch. Es ist ja weder irgendwas passiert, noch wurden Daten geklaut oder Schaden angerichtet. Warum sollte da weiter ermittelt werden? Es gibt weitaus wichtigeres zu tun, als einem "Schwarz-Surfer" ausfindig zu machen...

Es steht ja nach wie vor die Frage im Raum, ob überhaupt ein 'Einbruch' stattgefunden hat oder ob es lediglich ein Versuch/Versehen war, aufgrund dessen irgendeine MAC-Adresse in den Logs aufgetaucht ist. :rolleyes:
 
Da es sich um eine Straftat handelt muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Ob es zu einem Ergebnis führt ist eine andere Sache.
Auch kann gar nicht gesagt werden ob ein Schaden entstanden ist (ausgespähte Daten, illegale Aktivitäten über den Netzzugang des Opfers). Wichtig ist aber vor allem die Beweise zu sichern, damit der TS nicht für eventuelle Straftaten des Täters im Netz belangt wird.
 
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