[quote='ArcHammer',index.php?page=Thread&postID=490961#post490961]der halter haftet in jedem falle wenn er nicht beweisen kann das ein anderer gefahren ist.bsp ist das auf den papa angemeldete auto das bei rot über die ampel gedonnert ist.wenn auf dem foto ein männchen zu erkenne ist geht der polizeipräsident davon aus das es der papa war.wenn er sagt er war es nicht, zahlt er trotzdem,er war ja der halter.[/quote]
moin,
das ist natürlich nicht richtig, auch wenns ein weit verbeiteter irrglaube zu scheint. . ich habs schonmal erwähnt, derzeit hat schäuble mit seinen gehilfen die beweisladst noch nicht umgekehrt!!
da wird das foto verglichen, wenn vorhanden, oder zeugen vernommen, und der fahrer ermittelt. denn nur der fahrer wird bestraft, nicht der halter!
wäre das anders, bräuchte man ja garkeine fotos mehr von zuschnell-fahrern machen, sondern ließe gleich den halter dafür zahlen.
es gibt ne menge leute, die sagen, sie seien nicht gefahren..., dann werden alle klamotten aus dem kleiderschrank genommen, und ne probe vom autositz gezogen, und verglichen. zudem noch das zündschloss genau untersucht, eventuelle zeugen vernommen usw.. das macht man, weil man beweisen muss, und meist auch kann, wer gefahren ist.
wenn ich mein auto verliehen habe, und nicht weiß wer gefahren ist, kann ich den natürlich auch nicht nennen.
ich erklärs nochmal zu fuß.
hättest du mit deiner vollkommen faslchen annahme recht, der halter hafte für alles, wäre es so: ich leihe mir ein auto. das verleihe ich weiter. der name des vonmir leihenden ist mir unbekannt. dieser überfährt mutwillig eine person damit. jetzt käme also deiner meinung nach der halter in den knast, weil er den fahrer nicht nennt bzw. nennen kann? oder etwa ich, weil ich die straftat begangen habe, mir den namen nicht zu merken? ich hoffe, diese beispiel hilft dir, zu verstehen, dass du dich irrst.
dieses bildzeitungswissen, es gäbe halterhaftung bei allem, sollte wirklich endlich mal ausgemerzt werden.
der halter haftet lediglich bei falschparken, und da auch nur für die kosten, er wird nicht gebührenpflichtig verwarnt!
und um zurück zum thema zu kommen. wenn denn ein verdacht vorliegt, werden die die bue stürmen, und alles, was irgendwie nach computer aussieht mitnehmen und untersuchen. und das tun sie, um beweise zu sammeln, mit denen genau einer person nachgewiesen werden kann, dass sie es war. pauschal den anschlussinhaber für eine tat zu bestrafen, die andere zu verantworten haben, wäre sicher in der DDr und in china möglich, hier bei uns gilt noch das gesetz. und da gibts keine halterhaftung bei straftaten..
gruß