X2xx/s (X200/s-260) Fragen zum X220 (nach dem Kauf)

tunfaire

Member
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2015
Beiträge
92
Hallo.

Ich bin (wenn alles hinhaut) bald ein Thinkpad X220 Nutzer und bevor es hier ist, habe ich schonmal ein paar Fragen:

Ich habe das Gerät bei ebay ersteigert und den Verkäufer vorher bezüglich des Paneltyps gefragt. (IPS Panel ist für mich DER ausschlaggebende Punkt für das Lenovo im Vergleich zum bsp. Dell Latitude).

Darauf hin bekam ich 2 Bilder zugesendet, ein von der Rückseite mit den ganzen Nummern und ein Screenshot mit dem WIN7 Leistungsindex - Bild.

Laut dieser Angaben handelt es sich um ein Gerät von 07/2012 mit der Typnummer 4291WCF. Der Screenshot lässt auf niederländische Systemsprache schließen, entspricht ansonsten aber den Angaben aus der Autkion (8Gb Ram, 160Gb SSD Intel i7. Leistungsindex ist 6,3.)

In der Auktion gab der Verkäufer als Typ die Nummer NYG4BGE an und das Tastaturlayout ist offenbar englisch.

Was das Ganze etwas mysteriös macht: Nach der Auktion wurde ich von jemandem darauf hingewiesen, daß der dort abgebildete Rechner ganz klar ein T-Modell ist, also mit Tabletfunktion.

Passt das mit den Angaben irgendwie zusammen? Ich habe schon die Lenovo Serviceseiten durchgesucht, konnte aber keinen Hinweis darauf finden, ob es sich anhand der Teile um ein Convertible handelt. Offenbar ist aber ein USB 3.0 Anschluss verbaut, was die T - Modelle garnicht hatten oder?!

Ich könnte natürlich einfach warten, bis es hier ist, mag aber lieber etwas Vorlauf haben, um gleich reagieren zu können, wenn es kommt und auch - wenn möglich - allgemein eure Empfehlungen, ob ich das Notebook behalten oder ggf. reklamieren sollte.

Etwas unseriös erscheint mir die Sache schon, wenn das Produktbild tatsächlich nicht mit den Angaben übereinstimmen sollte. Vielleicht handelt es sich gar um ein gestohlenes Gerät?
Zudem gibt der Verkäufer an, das Gerät wäre 1 jahr alt, und auf Nachfrage kommt dann ein Bild, aus dem schonmal das Baujahr 07/2012 hervorgeht...auch hat auf Nachfrage behauptet, der Akku hält noch bis zu 15 Stunden, was bedeuten würde, daß er neu sein muss bzw. einem T - Modell wieder eindeutig widerspricht, da es die ja garnicht mit 9 - Zellen Akku gab?! Die Frage nach der Originalrechnung hat er komplett ignoriert. Ich will aber garnicht von unlauteren Absichten ausgehen, da der Verkäufer wohl ausländischer Herkunft ist, kann es auch gut auf verständigungsproblemen beruhen.

Mein Plan bisher ist, das Notebook zu behalten, wenn es in einwandfreiem Zustand ist (minimale Gebrauchsspuren sind angegeben) und der Akku noch min. 70% Kapazität hat. Oder was sollte man sonst noch prüfen? Wie würdet ihr vorgehen?

Gibt es über Lenovo oder sonst irgendwie die Möglichkeit, anhand der Seriennummer zu erfahren, ob das Thinkpad als gestohlen gemeldet ist?

Welches Tool eignet sich am besten, den Zustand des Akkus zu ermitteln?

Vielen Dank

Grüße

Tunfaire
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Haja, wenn schon der Verdacht besteht, daß das Gerät gestohlen wurde, dann weiß ich halt nicht, ob Du dann noch glaubhaft versichern könnten in gutem Glauben gehandelt zu haben. Und dann könnte ich mir durchaus Konsequenzen haben...
 
P.s. Der Verkäufer schweigt nun wieder still und sendet das Geld nicht. Möglicherweise hat er geglaubt, ich würde das Notebook zurück senden und er muß erst dann zahlen...

So würde ich das auch sehen und so sehen es m.W. auch die Paypal-Richtlinien vor (bin da aber nicht ganz auf dem aktuellen Stand). Würdest du es als Privatverkäufer denn anders machen?

Gruß, der tomatenfisch
 
Mach, dass du das Ding zurückgibst!
Paypal Kundenservice kontaktieren ob Zeugen + versichertes Paket als Nachweis ausreichen.
 
Der Verkäufer schweigt nun wieder still und sendet das Geld nicht. Möglicherweise hat er geglaubt, ich würde das Notebook zurück senden und er muß erst dann zahlen...
Selbstverständlich musst Du das Gerät erst zurück schicken, bevor Du das Geld über Paypal zurück bekommst :)
Versichertes Paket mit der Möglichkeit zur Sendungsverfolgung (Nachweis) ist angebracht :thumbup:
Und zeitnah sollte es sein. Sonst wirds unglaubwürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Masterpasswort ist an Thinkpads ein absoluter Quatsch, die neueren Geräte sind da nahezu unknackbar, ein paar Tricks gibt es, aber wirklich sicher ist keiner von denen. Da musst du schon etwas mehr Geld ausgeben. Und Du baust doch auch in einen Gebrauchtwagen vom Polen um die Ecke kein neues Zündschloss ein weil es zufällig etwas ramponiert ist und der Schlüssel fehlt :rolleyes:
 
Paypal verlangt, daß ich das Notebook zuerst zurücksende, bevor ich Geld sehe. Allerdings schreiben sie mir etwas nebulös, daß ich 200€ erstattet bekomme, sie für alle Kosten darüber jedoch keine Garantien übernehmen können und eine Unterschrift vom Käufer benötigen. Was für eine Unterschrift sie meinen und ob die, welche er beim Empfang des Paketes leistet, dafür ausreicht, ist unklar.

Bisher war ich ja auch noch der Meinung, mich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen und den Paypal Käuferschutz nicht in Anspruch nehmen zu müssen.

Wie die üblichen Paypal Richtlinien aussehen, ist mir wurscht. Ich fordere vom Verkäufer einfach, daß er mir das Geld zahlt, bevor ich die Ware zurücksende. Anders herum lief es doch genauso: Erst Geld, dann Ware. Ich habe im Gegensatz zu ihm ein makelloses Ebay Profil und den berechtigten Verdacht, am Ende weder Geld noch Ware zu haben.

Würdet ihr dem im Ernst den Laptop nach all dem Theater zurücksenden und dann brav auf die Kohle warten?

Ich habe ihm jetzt eine Frist bis morgen gesetzt, mir das Geld zu überweisen oder einen vernünftigen Vorschlag zu unterbreiten. Gleichzeitig schreibe ich Paypal an, was das nun mit den 200€ auf sich haben soll und wo davon in ihren eigenen Richtlinien die Rede ist. (ich hab nix Derartiges gefunden)

Wenn sowohl der Verkäufer als auch Paypal mir nicht mein Geld zurückzahlen, werde ich erstmals in meinem Leben gerichtlich gegen jemanden vorgehen. Darf ich annehmen, daß man bei einem Thinkpad auslesen kann, wann ein Passwort gesetzt wurde?
 
Würdet ihr dem im Ernst den Laptop nach all dem Theater zurücksenden und dann brav auf die Kohle warten?
Ja, weil andersrum gehts definitiv nicht. Erst Ware zurück, dann Rückerstattung. War schon immer so und Paypal Käuferschutz funktioniert auch nur so.
 
Jap. hatte ich ja geschrieben: Daß Paypal das so will ist ok aber ich hatte die Sache eigentlich gerade ohne Paypal klären wollen -dem Verkäufer zuliebe- bevor ich gesehen hab, daß der Verkäufer den Artikel genau so wieder eingestellt hatte(@ MoritzL Danke für deine Aufmerksamkeit).

Wenn ich den Käuferschutz bemühe, kann ich ja darauf vertrauen, mein Geld zu bekommen. Aber wenn ich ohne Paypal Käuferschutz einfach nur mit dem Verkäufer aushandele, das Geschäft rückgängig zu machen, will ich mein Geld erstattet bekommen, bevor ich das Ding zurück sende.

Ist alles etwas verworren aber auch egal - hab gerade mit Paypal telefoniert. Das mit der 200€ Erstattung war ein Systemfehler. Ich bekomme auf jeden Fall die vollen 335€ zurück. Werde das Paket mit einem Nachbarn als Zeugen verpacken und bei der Einlieferung mitsamt dem Beleg fotografieren.

Was ich laut Paypal Info auch machen kann ist, mich an die nächste Polizeidienststelle zu wenden. Ggf. wird der Laptop direkt eingezogen und ich bekomme mit dem Beleg für die Beschlagnahmung mein Geld von Paypal und der Verkäufer muß sich dann gegenüber der Polizei erklären.
 
Mich würde mal interessieren woher die Annahme kommt, dass das Teil gestohlen worden sein könnte...
 
Mich würde mal interessieren woher die Annahme kommt, dass das Teil gestohlen worden sein könnte...

Weil ein SVP gesetzt ist und der Verkäufer dieses wohl nicht kennt oder vergessen hat.

Mit dem VK evlt. vor Gericht ziehen kann ein langwieriger Prozess werden.

Zurücksenden und auf die Kohle von PP warten

Nobby
 
Ich nehme garnix an, sondern habe lediglich den Verdacht. Zu der Sache mit dem PW kommt noch das falsche Bild in der Artikelbeschreibung (x201t) und die Tatsache, daß der Verkäufer auf Fragen bezüglich der Herkunft des Laptops nicht eingeht, sondern mir lediglich Einzeiler mit allgemeinen Entschuldigungen sendet.

Da Paypal den Fehler mit den 200€, die sie mir angeblich nur sicher erstatten wollten, bereinigt hat, werde ich es so machen wie von Nobby empfohlen: Laptop geht zurück, Geld kommt dann von Paypal. Verkäufer wird im Auge behalten und jeder Versuch von ihm, den Laptop wieder zu verkaufen, ebay gemeldet.
 
Weil ein SVP gesetzt ist und der Verkäufer dieses wohl nicht kennt oder vergessen hat.
Sagt nix aus. Selbst namhaft große Anbieter verkaufen TPs bei ebay, sogar mit dem Hinweis eines gesetzten Passwortes.
Meist wird bei Firmen, wenn die ausrangiert werden, schnell die HDD entfernt und dann gehen die ungesehen weg. Da schaut keiner mehr nach, ob irgend welche Passwörter gesetzt.

Verkäufer wird im Auge behalten und jeder Versuch von ihm, den Laptop wieder zu verkaufen, ebay gemeldet.
Vergäutete Zeit. Ebay interessiert sich ein Scheiß. Was willste denen sagen?
Wie chris1308 schon schrieb: Wer bei den Bewertungen dort kauft...sollte lernfähig sein.

Uwe
 
Nun gut, dann werde ich wohl am besten in der Bewertung darauf hinweisen, daß ein Bios PW gesetzt ist. Wer das dann liest, wird hoffentlich mal danach schauen. Wäre das Windows nicht holländisch gewesen, hätte ich das wohl auch erst bemerkt, wenn es viel zu spät ist.

Ich finde übrigens nicht, daß nur weil viele Händler Laptops mit gesetzten Bios Passwörtern verkaufen, das die Sache irgendwie besser macht. Wenn ein Händler darauf hinweist, ist es natürlich ok, ansonsten ist es schon mehr als eine Nachlässigkeit, denn wenn man nicht gerade in einem Forum unterwegs ist und die Entfernung des PW angeboten bekommt, steht man nach einem Festplattencrash, Virus o.Ä. mit einem schwarzen Ziegelstein da. Und das dann evtl. viele Monate oder gar Jahre nach dem Kauf, ohne Möglichkeit der Reklamation.

Und nochmal in aller Deutlichkeit: Ich beschuldige niemanden des Betruges oder Verkaufs von Hehlerware. Ich habe lediglich einen Verdacht und habe mit dem Gedanken gespielt, diesen Verdacht polizeilich prüfen zu lassen. Das hat nix damit zu tun, daß ich irgendwie verärgert bin, dem eine reinwürgen möchte oder sonst irgend etwas Kleingeistiges. Es ginge alleinig darum, den zukünftigen Käufer dieses Laptops davor zu bewahren, damit möglicherweise reinzufallen.

Aber ich sehe ein, daß der Weg, das über einen entsprechenden Hinweis in der Bewertung zu regeln, sauberer wäre und dem (vermutlich einfach recht unbedarften) Verkäufer keine unnötigen Probleme zu bereiten.
 
Sicher dich komplett ab beim "Zurücksenden".
Auch wenns übertrieben scheint, würd ich z.B. ein Video aufnehmen, wie ich alles verpacke etc.
 
Hehe, also bin ich nicht als Einziger sehr sehr vorsichtig. :-)

Mein Plan ist wie folgt:

Ich habe jetzt einen Onlinepaketschein gekauft, den drucke ich aus und dann gehe ich morgen mit meiner Freundin zur Packstation und dort wird sie dauerhaft filmen, wie ich den Laptop in Nahaufnahme eingeschaltet drehe und wende, dann ausschalte, in Bläschenfolie einwickle, in den Karton stecke, den Karton zuklebe, das Versandetikett aufklebe, das Paket scanne, in das Fach einlege und dieses verschließe.

So sollte es absolut sicher sein oder hab ich irgendwas übersehen?
 
So, ich hab heute, weil meine Freundin keine Zeit für die Packstationsaktion hatte und die Filiale mit dem Fahrrad näher war, das Paket zur Post gebracht.

Das mach ich so nicht nochmal. Mögen die garnicht, wenn man in ihren heiligen Räumen fotografiert. Als ich dann meinte, daß ich filme, war der Ofen ganz aus. Wüste Beschimpfungen und die Drohung, die Polizei zu alarmieren, waren die Folge. Meine Erklärung, ich wolle mich nur absichern, würde gar nicht stimmen, ich bekäme doch den Beleg und auch der Hinweis, daß ich nicht sie, sondern mein Paket filme, wie es verpackt und gescannt wird, haben nicht interessiert.

Man sei immerhin eine Bank und da wäre filmen nicht erlaubt und beim nächsten Mal würde sie ganz sicher die Polizei holen. Hinweisschilder von der Art habe ich nicht finden können aber das war ebenso uninteressant für sie wie der Hinweis, daß ich wohl von ihrer Überwachungskamera aber schon gefilmt werden dürfe. ("Das dient unserer Sicherheit")

Mag ja sein, daß sie sogar Recht hat und in irgendwelchen AGB geschrieben steht, daß das Filmen dort nicht erlaubt ist aber anstatt mal freundlich Nachzufragen und dann darauf hinzuweisen, daß das Video leider gelöscht werden muß, weil das Filmen eben nicht zulässig ist, gleich dieses dummdreiste Vorgehen, garnicht erst zuzuhören, sondern nur loszupoltern und den anderen als Lügner zu bezeichnen, ohne selbst irgendeine Ahnung zu vom Hintergrund zu haben (eben mangels Zuhören).

Naja, passt aber auch ins Bild: eben von vorne bis hinten eine große Sch***e mit diesem Laptop. Hoffentlich reicht das dann erstmal wieder für die nächsten Jahre an Reinfällen mit Ebayern.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben