Fragen zu Rückgabe bzw. Fernabsatzgesetz

Helly

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27 März 2006
Beiträge
40
Hallo allerseits!

Ich habe mein T60 Thinkpad am Mittwoch per DHL erhalten und werde es wahrscheinlich wieder zurückgeben.

Darum meine Frage an euch - hat jemand von euch schon ein Notebook bei Nofost.de zurückgegeben? Muss ich dabei etwas (ausser die 14-tägige Frist) beachten? Kann das Geschäft mir etwas vom Betrag abziehen, weil ich es aus der OVP genommen habe und das Sackerl zerrissen ist? Wie schnell werden die mir das Geld wieder zurückgeben? Muss es innerhalb von 14 Tagen wieder bei denen sein oder muss ich es vor Ablauf der Frist nur versendet haben?

Danke euch.

Lg
 
Original von schmolch

@hja und abigeil
[...] (prä-)pubertären Frust in einem anderem Forum
Ich glaub da hat der schmolch zielsicher zwei der Forennutzer rausgesucht, die die Pubertät schon eine ganze Weile hinter sich haben, wahscheinlich auch schon bevor der schmolch geboren wurde... ;-)
 
@onkel25

Juuup?. - Long time ago?. (?10% Gruppe?) daher auch die Entrüstung über ?Anti Social behaviour? (hört sich besser an als ?Asozial?) ? wenn gegebene Rechte bedingungslos und ohne Bedenken für sich selber ausgenutzt werden?.

Wobei... bei der Ausdrucksweise von ?Schmolch? es nicht verwunderlich ist, dass er diese Verfahrensweise gutheißt? diese Dinge gehen üblich Hand in Hand?
 
Tja, sehr schade, dann kann man wohl nicht mehr darauf hoffen, daß sich in den nächsten Jahren eine gewisse "Intelligenz" entfaltet.

Wenn man einer Beschuldigung noch nicht einmal versucht zu widersprechen und stattdessen nur kurz eine abwertende Floskel zum Besten gibt ist das natürlich auch eine gute Möglichkeit sehr plastisch die eigene Persönlichkeit zu präsentieren.
 
@schmolch - ich danke dir vielmals, du sagst genau das, was ich denke.

@abigeil - der witz war echt gut!

Werde mir das Notebook behalten und versuchen das Problem in den Griff zu bekommen. Sollte es nicht helfen, darf sich halt der IBM Support um die Behebung bemühen.

Danke sonst allen, die mir weitergeholfen haben.
 
@all

wie schaut eigentlich die Sache mit dem FAG aus wenn man von nem Notebook die häßlichen Intel, ATI, nVidia aufkleber bereits entfernt hat?

Kann der Händler den Wert mindern?
 
Original von ralfbauer
@all

wie schaut eigentlich die Sache mit dem FAG aus wenn man von nem Notebook die häßlichen Intel, ATI, nVidia aufkleber bereits entfernt hat?

Kann der Händler den Wert mindern?

Falsche Frage :D
der Wert IST schon gemindert - durch das Entfernen der Aufkleber durch den User -, da der Händler das Gerät nun als gebraucht verkaufen muss ... diese Wertminderung muss der Verursacher natürlich tragen ...

Dabei ist es übrigens nebensächlich, was der User subjektiv von den Aufklebern hält! ;) Objektiv bekommt der Händler das Gerät nicht mehr zum Neuwert verkauft ... und nur das zählt!
 
Original von ralfbauer
wie schaut eigentlich die Sache mit dem FAG aus wenn man von nem Notebook die häßlichen Intel, ATI, nVidia aufkleber bereits entfernt hat?

Soviel Dummheit gehört bestraft und daher sieht es schlecht für dich aus. Du hast das Gerät damit behandelt, als wäre es dein Eigentum. Damit ist es nicht mehr FAGable. Herzlichen Glückwunsch zum neuen Gerät!

G.
 
Habe gerade den x60 von ok2.de bekommen. Leider habe ich sofort 2 tote Pixel gefunden, genau in der Mitte. Damit kann ich nicht leben. Die Helligkeit von dem Display gefällt mir auch nicht. Nun habe ich schon ein Benutzerkonto eingerichtet. Kann ich es so zurückschicken oder muss ich erst eine Recovery CD erstellen. Aber x60 hat keinen DVD-Laufwerk... Werden mir bei ok2.de die vollen Kosten erstattet, auch wenn das Betriebsystem verändert wurde?
 
eine Recovery CD zu erstellen würde ich an Deiner Stelle bleiben lassen. In dem Moment, wo Du diese erstellt hast, kann ein nachfolgender Besitzer diese nicht mehr erstellen. Somit hast Du den Wert des Gerätes schonmal deutlich gemindert.

Am besten bei ok2.de anrufen und telefonisch klären. Sind recht nett, unser Forensponsor! ;)
 
Ich glaube, du wirst mit einem kleinen Abzug rechnen müssen. In einer ähnlichen Situation (Händler in Ö, Samsung Notebook) mußte ich einmal 30 Euro für das Neuaufsetzen bezahlen.

mm
 
Wie gesagt, mit einem Betrag in dieser Größenordnung (0 bis 50 Euro) wirst du rechnen müssen
mm
 
ich denke, man muss deutlich unterscheiden zwischen der 14 tage rückgabefrist, und einer 14tägigen nutzung.

man hat also meines erachtens das recht, das teil, ohne spätere abzüge, auszupacken, anzuschalten und zu testen. das wars.
das kann man noch am 13ten tag nach der lieferung tun.

wenn man aber 13 tage lang "testet" , und dann erst wieder einpackt und zurückschickt, ist das ganz was anderes (solches verhalten kommentiere ich hier lieber nicht ), muss man sich nicht über abzüge wundern.

mit den versandkosten zum kunden verhält es sich ähnlich.
ist das gerät in ordnung, aber der kunde hat z.b. einen anderen "geschmack" , dann muss er die versandkosten für den versand tragen. ist das gerät defekt oder hat makel, muss der händler alles zahlen.
 
Original von kopernikus
ich denke, man muss deutlich unterscheiden zwischen der 14 tage rückgabefrist, und einer 14tägigen nutzung.

man hat also meines erachtens das recht, das teil, ohne spätere abzüge, auszupacken, anzuschalten und zu testen. das wars.
das kann man noch am 13ten tag nach der lieferung tun.

wenn man aber 13 tage lang "testet" , und dann erst wieder einpackt und zurückschickt, ist das ganz was anderes (solches verhalten kommentiere ich hier lieber nicht ), muss man sich nicht über abzüge wundern.

wie lange man testet, ist unerheblich, solange man nur Dinge macht die für einen Funktionstest angemessen sind. Ganz klar muss man solange man sich nicht sicher ist das man es behalten will das Teil so behandeln als wäre es nicht sein Eigentum.


Original von kopernikus
mit den versandkosten zum kunden verhält es sich ähnlich.
ist das gerät in ordnung, aber der kunde hat z.b. einen anderen "geschmack" , dann muss er die versandkosten für den versand tragen. ist das gerät defekt oder hat makel, muss der händler alles zahlen.

Das ist so nicht korrekt wie die jüngst bestätigenden Urteile belegen. Und ich habe auch kein Problem damit. Dafür ist es Fernabsatz, ich muss es ggf. zu Hause begutachten um zu entscheiden, der Händler spart sich dafür die Filial/Ladenmiete.
 
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