Fragen zu Rückgabe bzw. Fernabsatzgesetz

Helly

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27 März 2006
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Hallo allerseits!

Ich habe mein T60 Thinkpad am Mittwoch per DHL erhalten und werde es wahrscheinlich wieder zurückgeben.

Darum meine Frage an euch - hat jemand von euch schon ein Notebook bei Nofost.de zurückgegeben? Muss ich dabei etwas (ausser die 14-tägige Frist) beachten? Kann das Geschäft mir etwas vom Betrag abziehen, weil ich es aus der OVP genommen habe und das Sackerl zerrissen ist? Wie schnell werden die mir das Geld wieder zurückgeben? Muss es innerhalb von 14 Tagen wieder bei denen sein oder muss ich es vor Ablauf der Frist nur versendet haben?

Danke euch.

Lg
 
Original von Helly

Ich habe geschrieben, dass ich ihn wahrscheinlich zurückgeben möchte und wollte mit einer Information vorsorgen, damit ich mich auskenne bei der Rückgabe.

2800 Umdrehungen sind eh super, aber das ist irgendwie nicht stabil. Manchmal spuckt der Fan Control Fehlermeldung aus und man hat keine Kontrolle mehr über den Lüfter. Werde mich noch damit beschäftigen, habe ja noch Zeit...

Also das ist mir noch gar nicht passiert. Zudem läuft der Lüfter ja auch mit Bios Control sehr oft nur mit Stufe 1. Vorausgesetzt du hast es so eingestellt wie ich dir gesasgt habe.
 
Ich möchte jetzt unsere Klugsch#+ß Kommentare zum Fernabsatzgesetz nicht weiter vertiefen, da wir alle ja so oder so keinen Einfluss auf den Ablauf der Sache haben? abgesehen davon ist die Rechtslage in o.g. Sache sowieso etwas anders da die Deutsch/Österreichische Grenze noch zusätzlich dazwischen liegt?. -

Jedenfalls antworte ich nur, wenn ich mir sicher bin und kopiere deshalb nachstehende Bemerkung zu meiner ?Ehrenrettung? hinein:

Der Händler kann eine Nutzungsentschädigung fordern. Hierzu gilt § 357 BGB. Hier ein Ausschnitt aus Absatz 3:

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Lassen wir uns nun nicht alle verrückt machen und weiter mit Halbweisheiten alle anderen verunsichern?

Wie bei allem gilt: ?nicht Recht haben ? Recht bekommen? ?
 
@ hja: Es stimmt, wir sollten das hier nicht weiter vertiefen, aber wenn hier jemand ein Problem hat, ist es doch gut, ihm möglichst kompetent zu helfen. Und "Klugsch..." würde ich es nicht nennen, wenn man etwas klarstellt oder Irrtümer ausräumt. Das hilft doch dem Kollegen bei der Lösung seines Problems.

Deswegen nochmal kurz zu Deinem jüngsten Beitrag, hja:

Zum einen spielt es vorliegend gerade keine Rolle, ob eine nationale Grenze zwischen Käufer und Verkäufer liegt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Zum anderen: § 357 III BGB ist keine Vorschrift, die sich nur über den Wortlaut erschließen lässt. Vordergründig sieht es nämlich tatsächlich so aus, als könnte der Verkäufer ohne Weiteres Wertersatz verlangen, wenn die Kaufsache durch den Käufer in Gebrauch genommen wird. Gemeint ist damit aber folgendes: Der Verbraucher hat Wertersatz zu leisten wenn allein schon durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache eine Verschlechterung entsteht. Diese Norm wird relevant v.a. bei Pkw, wo alleine durch die Ingebrauchnahme eine erhebliche Wertminderung eintritt (bis zu 20%). § 357 III Satz 3 BGB hat jedoch Vorrang vor § 357 III Satz 1 BGB, so dass das Recht auf Prüfung der Sache unbeschadet besteht und kein Wertersatz verlangt werden kann, wenn man die Sache nur prüft. Bei Notebooks und dem meisten anderen Kram läuft § 357 III Satz 1 BGB sozusagen leer.

Sag mir Bescheid, wenn Du Belege für das alles willst; schicke ich Dir dann gerne. Würde an dieser Stelle aber zu weit führen.
 
?wie bereits zuvor beschrieben bringt es für alle nichts, wenn wir uns hier gegenseitig Halbwahrheiten und Meinungen um die Ohren schlagen oder, oder wie Du es versuchst zu machen nach Deiner Meinung nach zu bewerten. - Letztendlich haben wir alle keinen Einfluss auf den Ablauf der Sache.

Und zu Deinen Ausführungen?. ? selbst unter Rechtsanwälten/vor Gericht gibt es bei jedem Rechtsstreit 50% die mit ihrer Ansicht falsch liegen, obwohl sie der Ansicht waren im Recht zu sein? - also was wir hier als Laien anstellen hat nur unterhaltsamen Wert und bringt eh nichts?
 
Original von hja

Und zu Deinen Ausführungen?. ? selbst unter Rechtsanwälten/vor Gericht gibt es bei jedem Rechtsstreit 50% die mit ihrer Ansicht falsch liegen, obwohl sie der Ansicht waren im Recht zu sein? - also was wir hier als Laien anstellen hat nur unterhaltsamen Wert und bringt eh nichts?
laß doch gut sein, was emzett schreibt stimmt. ich studiere auch jura und habe das gleiche problem in einem anderen thread auch schon einmal erklärt. der verbraucher hat in der tat eine sehr gute stellung bei fernabsatzverträgen - die begründung liegt hauptsächlich darin, daß er nicht in der lage ist, die ware in augenschein zu nehmen bevor er sie erhält.

die EU tut halt auch was für ihre bürger.

mal abgesehen von der rechtslage sollten sich hier mal einige fragen, ob sie es für moralisch einwandfrei halten (TRIXTER z.b.) ein notebook nur weil 3 pixel defekt sind zurückzuschicken. ich jedenfalls halte das für rechtsmißbrauch.
 
?. Mit diesem Nachsatz (Pixel) wirst Du jetzt aber in ein Wespennest gestoßen haben? - ebenso wie ich es mit der richtigen Behauptung des evtl. Schadensausgleiches gemacht habe. Dies sollte doch nur aufzeigen, was alles möglich ist und nicht, dass dies gefordert werden kann oder darf? - dies macht der Verkäufer schon selber?

- ich wünsche ?Helly?, das alles gut geht ? es ist immer besser vorher alle Eventualitäten zu kennen, einen gesunden Menschenverstand walten zu lassen?. Und weit, weit weg bleiben von allen Rechtsstreitigkeiten, denn dann sind Anwälte im Spiel, die fleißig und gut am Missgeschick anderer partizipieren und ausnutzen, dass es immer ?halbe/halbe? ausgeht und die dann immer ihr Geld bekommen?- egal wovon...
 
Original von danage

mal abgesehen von der rechtslage sollten sich hier mal einige fragen, ob sie es für moralisch einwandfrei halten (TRIXTER z.b.) ein notebook nur weil 3 pixel defekt sind zurückzuschicken. ich jedenfalls halte das für rechtsmißbrauch.
Ich sehe diesen Punkt anders: wenn das Display nicht in Ordnung ist, ist das meiner Meinung nach ein Mangel. Da braucht man die Fernabsatzregelungen im BGB gar nicht zu bemühen. Und moralisch verwerflich ist an einem Bestehen auf ordnungsgemäßer Erfüllung gar nichts.

Gruß, Mario
 
danage? gehts noch? ich zahle doch keine 3100 euro um mich mit 3 pixelfehlern und mit schlecht ausgeleuchteten dispaly abzufinden, abgesehen von anderren kleinen fehlern. in der preisklasse bin ich einfach kompromisslos und das wird jeder vernünftige mensch unterschreiben, ansonsten brauche ich kein thinkpad, wenn ich nicht auf qualität achte. also denkt über deine aussage einwenig nach
 
1. pixelfehler sind keine sachmängel i.s.d. § 434 bgb.
2. manche hier sehen das anders.
3. ihnen stehen keine gewährleistungsrechte zu.
4. sie nutzen sie das widerrufsrecht um dies zu umgehen.

was solln das sonst sein?
 
ich kenne keinen der bei 3 pixelfehler nmicht reagiert, der muss schon wirklich mit jeder scheisse zufrieden sein. soll ich 3100e zahlen und fehler akzeptieren?
 
Original von danage

1. pixelfehler sind keine sachmängel i.s.d. § 434 bgb.
Warum nicht, was spricht dagegen? Um mal richtig dicke Krümel zu kacken: Ich hab ein Thinkpad gekauft mit bsp. 1024x768 Pixel. Drei funktionieren nicht --> mangelhaft // Wenn du einen Rechner mit zwei RAM-Bausteinen kaufst und nur einer funktioniert, ist das doch auch ein Mangel. Oder übersehe ich da jetzt was? Eine andere Frage ist die Erheblichkeit...

Original von danage

2. manche hier sehen das anders.
zB ich

Original von danage

3. ihnen stehen keine gewährleistungsrechte zu.
4. sie nutzen sie das widerrufsrecht um dies zu umgehen.
Du hast doch selbst so schön erklärt, auf welcher Überlegung das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen basiert: Der Käufer kann die Ware nicht im Geschäftslokal in Augenschein nehmen und vor dem Verkauf überprüfen. Könnte er dies und würde er auf Pixelfehler wert legen, würde er das Gerät nicht kaufen. --> Dieses Prüfungsrecht nimmt der Käufer dann eben zu Hause nach Übersendung im Rahmen einer Zweiwochenfrist wahr und schickt es bei Nichtbestehen seiner Qualitätskontrolle, die er sonst im Laden vollzogen hätte, zurück. Von einem Missbrauch kann ich da nichts erkennen, zumal in meinen Augen ja, wie gesagt, daneben sogar Gewährleistungsrecht eingreift, also auch kein "Umgehen".

Original von danage

was solln das sonst sein?
Ihr gutes Recht.

Gruß, Mario, der auch ein wenig Jura studiert hat
 
Ok, also das Lüfterproblem habe ich nun halbwegs gelöst. Jedoch ist nun was Neues dazugekommen. :cry:

Ich höre ein relativ lautes "Surren", welches aus der Nähe des Lüfters kommt. Das Geräusch hat eine sehr hohe Frequenz, so dass wenn man stundenlang am Notebook sitzt, man Kopfweh bekommt. Sobald ich es an Strom anschliesse, ist dieses "Surren" weg bzw. es wird relativ leiser und nicht mehr so lästig. Jemand da, der selbes Problem hat? :(
 
Glaub mir, ich bin kein Mensch der sich über alles aufregt. Ja, ich hatte z.B. ein t43p und es hat geknackst. Aber das war nur ab und zu und war somit noch ertragbar.

Bei diesem Notebook ist das Geräusch konstant. Man bekommt nach einiger Zeit das Gefühl, als ob man eine Fehlfunktion im Ohr und nicht am Notebook ist. Hast du noch nie ein Surren im Ohr gehabt? Falls ja, dann weisst du wie es sich anhört...

Mir geht es nur darum, dass das Surren permanent da ist und nicht aufhört. Deshalb meine Frage, kann es mir helfen das Notebook umzutauschen oder haben die alle dieses Geräusch?

Da waren doch mal paar Leute, die das selbe Problem hatte... Wie habt ihr weiters gehandelt?
 
@helly, ja ich habe das geräusch auch, aber nur mit 9cell akku, mit 6 cell no way. ansonsten kommt das mit 9 cell sporadisch und nur kurz vor.
 
Hmm, dann werd ich mich mal bzgl. Umtausch erkundigen. Habe versucht zu erkennen woher das Geräusch kommt. Aber es ist schwer zu sagen - entweder Lüfter oder die Festplatte...
 
Original von Helly

Hmm, dann werd ich mich mal bzgl. Umtausch erkundigen. Habe versucht zu erkennen woher das Geräusch kommt. Aber es ist schwer zu sagen - entweder Lüfter oder die Festplatte...
Hast du dir mal den von hja gepostesten Link angeschaut. Da wird beschrieben, wie einige das Problem gelöst haben. Am häufigsten hat wohl das Undervolten geholfen...

Gruß, Mario
 
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