Fragen zu Rückgabe bzw. Fernabsatzgesetz

Helly

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27 März 2006
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Hallo allerseits!

Ich habe mein T60 Thinkpad am Mittwoch per DHL erhalten und werde es wahrscheinlich wieder zurückgeben.

Darum meine Frage an euch - hat jemand von euch schon ein Notebook bei Nofost.de zurückgegeben? Muss ich dabei etwas (ausser die 14-tägige Frist) beachten? Kann das Geschäft mir etwas vom Betrag abziehen, weil ich es aus der OVP genommen habe und das Sackerl zerrissen ist? Wie schnell werden die mir das Geld wieder zurückgeben? Muss es innerhalb von 14 Tagen wieder bei denen sein oder muss ich es vor Ablauf der Frist nur versendet haben?

Danke euch.

Lg
 
Ja, habe ich. Aber das klingt alles so kompliziert und aufwendig... Weiss nicht, ob es hinbekomme bzw. ob es sich überhaupt lohnt...
 
also bei mir ist es von der linken seite wo die cpu sitzt. ich denke es hat etwas mit der steuereung der cpu zutun. denn das passiert wenn die cpu ihren takt ändert
 
@Helly

beschreibe das Geräusch doch mal etwas genauer.
Ist es ein Fiepen? Oder ein seltsames knistern? Oder was ist es für ein Geräusch. Gib dir mal etwas Mühe mit der Beschreibung. Dann kann man dir eher helfen.
 
Konstantes Geräusch - wie ein "Surren" - hat eine sehr hohe Frequenz von der Tonlage - tut im Ohr weh. Es beginnt nach dem ich mich beim Windows einlogge und hört nicht auf. Es wird nur dann leiser, wenn ich es am Netzteil anstecke.
 
Original von Lui-Kim-Su

§§ 312d i.V.m. § 355, 357 BGB

anspruchsgrundlage ist § 346, wodurch der kaufvertrag in ein rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wird. deswegen auch das ganze rätselraten um ersatz für inbetriebnahmeschaden (§ 346 II und III glaube ich).
 
...ist kein Rätselraten? - ist eins der wenigen Rechte, die der Verkäufer noch hat?
 
@ gelly wg. "geräusch": meinst du dieses zirpen, das aus dem lautsprecher kommt? wenn ja, solltest du CPU-powermanagment im bios auf disabled setzten. das löst das problem.
wenn nein, müssen wir weiter reden.
 
Original von hja

...ist kein Rätselraten%u2026 - ist eins der wenigen Rechte, die der Verkäufer noch hat%u2026
nee, ich meinte was anderes: beim widerruf nach fernabsatzrecht mußt du keinen wertersatz dafür leisten, daß du die sache in betrieb genommen hast. alle händler, die also eine "rücknahmepauschale" verlangen, tun dies nicht rechtens.

mal davon abgesehen: von wenigen rechten, die man "noch" hat, würde ich nicht sprechen. es ist ein weit verbreiteter irrglaube, man habe ein "rückgabeRECHT" z.b. im kaufhaus. das ist auch heutzutage alles nur kulanz. vor existenz des fernabsatzrechts hatte man auf ostdeutsch "nüscht", d.h. man konnte eine sache eben NICHT so einfach zurückgehen lassen, auch wenn man sie online oder per telefon gekauft hatte. ein alter grundsatz noch aus dem römischen recht: "pacta sunt servanda" - ein vertrag ist ein vertrag ist ein vertrag :)

und wenn man gar mal über den tellerrand z.b. in die usa schaut, stellt man fest daß es dort so etwas gar nicht gibt. aber deren rechtssystem ist ja ohnehin teilweise merkwürdig.
 
?. Mit Pauschale etc? ist klar? - die ganze Sache hier dreht sich sowieso um ?ungelegte Eier? da wir ja alle nicht wissen, was denn überhaupt geschehen wird. Was darf oder wird ist alles spekulativ ? ebenso überhaupt die Frage, ob in o.g. Sache überhaupt etwas zurückgegeben wird?

Belassen wir es besser darauf, dass eine Rückgabe lt Gesetz möglich ist, ebenso wie unter bestimmten Umständen ein Wertausgleich geltend gemacht werden kann? (nicht jetzt auf ?unsere? Sache bezogen?)
 
Original von danage

Original von Lui-Kim-Su

§§ 312d i.V.m. § 355, 357 BGB

anspruchsgrundlage ist § 346, wodurch der kaufvertrag in ein rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wird. deswegen auch das ganze rätselraten um ersatz für inbetriebnahmeschaden (§ 346 II und III glaube ich).
Wiederruf %u2260 Rücktritt
Das Notebook sollte nur fein gesäubert werden damit die "Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist" (§ 357 Abs. 3).

Achtung § 356 BGB möglich.

Ich bin Laie -> kein Anspruch auf Richtigkeit
 
Noch eine Frage bitte - muss das Gerät innerhalb von 14 Tagen beim Händler sein oder muss nur am letzten Tag abgesendet werden. Z.B. ich habe das Gerät am Mittwoch, dem 12.04.06, erhalten. Kann ich es am 25.04.06 (Dienstag) zurücksenden und dabei noch immer innerhalb der 14-tägigen Frist bleiben?
 
Original von Helly

Noch eine Frage bitte - muss das Gerät innerhalb von 14 Tagen beim Händler sein oder muss nur am letzten Tag abgesendet werden.

Weder noch. Du musst innerhalb der 14-Tage-Frist den Händler nur über die Absicht der Rückgabe informieren. Die eigentliche Rückgabe erfolgt dann meist nach Rücksprache mit dem Händler oder aber direkt von dir zeitnah. Ich würde sagen, wenn du ihn Freitag über die Rückgabe informierst und dann auch die Frist abläuft, dann solltest du Montag oder Dienstag danach das Paket zur Post bringen.

Frag aber, wie das mit den Portokosten ist. Auch wenn du sie nicht zahlen musst, kann es sein, dass du sie vorlegen sollst (sofern der Händler keinen Rücksendeaufkleber oder ähnliches hat), damit er kein Strafporto bei Paketen zahlen muss, die unentgeltlich versand wurden. So Pakete werden in der Regel auch nicht angenommen.
 
Wenn Du es behalten möchte, dann behalte es? wenn Du für 14Tage ein Notebook für lau haben möchtest, dann solltest Du Dich wirklich selber mal fragen, ob Deine Einstellung von fairem Geschäftsgebaren nicht etwas deformiert ist.

Wenn Du das Recht hast innerhalb von 14 Tagen ohne Gründe etwas zurückzugeben, dann sollte der Fairheit halber auch rechtzeitig eine Entscheidung gefällt sein und nicht bis zur allerletzten Minute ausgenutzt werden?. ? ich kann da wirklich kein Verständnis für dieses Verhalten aufbringen und bin erstaunt, dass Du selber keine Schamgrenze kennst diese peinliche Ansinnen auch noch zum Diskussionspunkt zu machen?.
 
ich finde das FAG super, denn man hat als käufer noch die macht über die qualität selbst zu entscheiden. natürlich gibts leute, die sowas ausnutzen, aber wiederum muss der hersteller/verkäufter aufpassen gute ware zu liefern. beispiel: dell 2005FPW, hatte pixelfehler und super schlechte ausleuchtung, in den ersten revision war fast jedes panel nicht zu gebrauchen, viele rücksendungen. der neue 2007 scheint super zu sein, keine ausleuchtungsschwächen, keine pixelfehler. ich denke dell hat dazugelernt, dass schlechte ware nur die kosten erhöhen. stellt euch vor, die 14Tage gibt es nicht, dann würde der verkäufer/hersteller alle machen können
 
@trixter: wenn es das widerrufsrecht nicht gäbe, würde bei dell wohl auch viel weniger eingekauft werden. dell ist ja ein versandhändler -- man kann sich die produkte nirgend real anschauen.
btw: weiter oben wurde mal gesagt, in den usa gebe es kein äquivalent zu unserem widerrufsrecht bei fernabsatzgeschäften. das stimmt nicht. meines wissens -- aber im anglo-amerikanischen recht kenne ich mich nicht aus -- hatten die das sogar schon vor der eu bzw. dtld.

@hja woher, weißt du, dass helly nur für zwo Wochen ein Notebook "für lau" haben will? hat er das gesagt? wenn ja, geb ich dir insoweit recht, als das natürlich nicht im sinne der gesetzlichen regelung ist und dass es dreist wäre, hier dieses gebaren ratsuchend aufzutischen. allerdings kann ich mich nicht entsinnen, dass helly so verfahren will. ich kenne ihn/sie nicht, aber es ist nicht in ordnung jemandem etwas zu unterstellen, oder?
die frage ist jedenfalls berechtigt, denn wenn man die frist versäumt ist es aus mit dem widerruf.

deswegen: die frist beginnt nur zu laufen, wenn ordnungsgemäß über das w.recht belehrt wurde. gesetzt den fall das ist so, kann der w. durch erklärung in textform (§ 126b BGB, also auch e-mail) oder durch rücksendung der sache erklärt werden. im falle der rücksendung muss diese vor fristablauf erfolgen (§ 355 Abs. 1 S.2, 2. Halbsatz BGB).

emzett
 
@emzett
Posting1 [Hallo allerseits!
Ich habe mein T60 Thinkpad am Mittwoch per DHL erhalten und werde es wahrscheinlich wieder zurückgeben] in diesem Thread ließ mich zu dem Schluss kommen, denn wenn ich eine Mängelrüge habe, dann sorge ich dafür, dass mein Anspruch umgehend geltend gemacht wird- und eiere nicht 2 Wochen mit dem Entschluss oder der Entscheidung herum.


Selbstverständlich geht mich die ganze Sache nichts an und im Prinzip ist mir auch egal, was andere tun, denken oder sagen, jedoch wenn schon öffentlich etwas diskutiert wird, möchte ich nicht versäumen auch meinen Senf dazu zu geben
 
das mit dem senf finde ich vollkommen ok -- ist ja auch ein stück weit der sinn dieses forums :wink:
und wie gesagt, wenn es so ist wie du sagst, fände ich das auch nicht astrein. aber wir wissen es nicht und ich will nichts unterstellen.

ganz unabhängig von dem fall finde ich aber, dass man die zwei Wochen schon haben sollte. für die meisten leute sind 2000 euronen ne menge holz und da darf man sich schon reiflich überlegen, ob man ein gerät behält oder nicht.

aber was du meinst ist ja ein anderer fall. in krasser form sieht der so aus: mein kumpel heiratet am wochenende. ich bestelle mir rechtzeitig die neueste profi-Digital-Spigelreflexkamera und ein schickes Objekitv sowie Blitzgerät, Stativ usw. für zusammen locker 10.000 Euro. Mache damit meine Aufnahmen und sende das ganze vor ablauf der zwo Wochen zurück. wenn ich vorsichtig war, ist das den geräten nicht anzusehen und ich bekomme das geld zurück.
-- gut, gewisses risiko ist dabei. aber die ausrüstung zu mieten kostet locker ein paar hunderter. -- also ich glaube, sowas kommt nicht ganz selten vor. und da kann ich den händler verstehen, wenn er sich beschwert.
 
ja aber das sind einzelfälle und im leben gibts halt nicht nur ehrliche menschen. das ist so und das bleibt so :=)
 
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