Fragen zu Rückgabe bzw. Fernabsatzgesetz

Helly

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27 März 2006
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Hallo allerseits!

Ich habe mein T60 Thinkpad am Mittwoch per DHL erhalten und werde es wahrscheinlich wieder zurückgeben.

Darum meine Frage an euch - hat jemand von euch schon ein Notebook bei Nofost.de zurückgegeben? Muss ich dabei etwas (ausser die 14-tägige Frist) beachten? Kann das Geschäft mir etwas vom Betrag abziehen, weil ich es aus der OVP genommen habe und das Sackerl zerrissen ist? Wie schnell werden die mir das Geld wieder zurückgeben? Muss es innerhalb von 14 Tagen wieder bei denen sein oder muss ich es vor Ablauf der Frist nur versendet haben?

Danke euch.

Lg
 
Eine Rechtsberatung wird Dir hier wohl niemand geben können und es gibt ja auch ausreichend Info dahingehend? u.a. http://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/FernAbsG.htm

Generell ist es jedoch so, dass der Verkäufer u.a. für die genutzte Zeit eine Nutzungsentschädigung fordern kann? wie hoch diese ausfallen könnte/darf ist so eine Sache? - aber er hat die rechtlichen Möglichkeiten. Da hier niemand die Vorgeschichte/Gründe kennt, kann wohl auch niemand etwas konkreter dazu sagen? (Unzufrieden mit Notebook, Schaden, Mangel usw.?) Es ist aber wie bei allem im Leben besser sich gütlich zu einigen und selber Verständnis auch für die Gegenseite aufzubringen (i.e. Verkäufer lieferte einen ?Nagelneuen? Artikel und bekommt einen ?gebrauchten? zurück?)
 
Danke für die Antwort und den Link.

Sei mir nicht böse, aber als ein Konsument, der EUR 2.000 bezahlt und dafür monatelang spart, bin ich nicht an der Meinung der Gegenseite, d.h. die des Händlers, interessiert.

Ich habe diesen Thread eröffnet, da ich Erfahrungsberichte von Leuten, die Notebooks zurückgeschickt haben (und solche gibt es in der T-Thinkpad Rubrik) haben wollte. Vorallem von Leuten, die bei Nofost bestellt haben.

Z.B. hier ist ein Auszug aus §4 aus deren AGB's:
"4. Widerrufsrecht / Rückgaberecht

Soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt, ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware dazu berechtigt, seine unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Vertragsabschluss mit pro-com gerichtete Willenserklärung zu widerrufen. Eine Begründung ist dabei nicht erforderlich... spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen an pro-com zurückzusenden. Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr von pro-com... Ein Rückgaberecht besteht nicht...:
- bei gebrauchten oder abgenutzten Waren sowie bei Verbrauchsmaterialien..."

Ich mache mir nur Sorgen wegen dem letzten Satz. Ich meine, dann dürfte man ja die Ware nur auspacken und anschauen. Wenn es wirklich so wäre, dass man es nicht einmal zu Testzwecken nutzen durfte, wäre ja das Fernabsatzgesetz für den A......
 
Die armen Händler,
viel Gewinnmarge ist bei diesen Geräten nicht drauf. Und Lenovo selbst nimmt meines Wissens kein einziges Gerät zurück, deshalb müssen die Teile wieder verkauft werden. Was fehlt denn dem Gerät, warum willst du es zurückgeben?

MfG Andreas
 
? es kommt ja auf den Grund der Rückgabe an? ?nur so?, oder weil Du es Dir anders überlegt hast? ist ja nun mal anders, als wenn ein Grund vorliegt? Mangel? daher ist die Benutzung/ Auspacken etc im Zusammenhang zu sehen. Natürlich darfst Du auspacken und ansehen, jedoch wenn Du nutzt und es liegt kein Mangel vor, dann kann der Händler selbstverständlich diese Nutzung berechnen? - Schaden/Mangel/Falschlieferung ist anders?
 
Arme Händler? :shock: :o

Sorry, aber EUR 2.000 sind für mich 2-Monatsgehälter... Also wer ist hier arm? Bei der Kohle denke ich schon nur an meine Bedürfnisse und nicht an den Händler.

Habe die selben Probleme, wie die anderen Leute - zu heiss & zu laut. Stufe 1 ist bei mir definitiv viel zu laut... Ist nicht mein erstes ThinkPad und ich weiss noch von früher, dass die schon mal besser waren. Mein ehemaliges T41p war auch eine Powermaschine, jedoch extrem leise. Ausserdem habe ich auch das Problem, dass sobald ich das Gerät vom Strom abstecke, der Lüfter lauter wird. Dies ist definitiv nicht aktzeptabel. Dann kann ich ja gleich mein Desktop PC an die Uni schleppen...
 
das hängt vom verkäufer ab. grundsätzlich bekommst bei normalen nutzen dein geld zurück. aber es gibt ausnahmen, wie zum beispiel norskit, dort werden fast alle zurückgenommene artikel berechnen und geld abgezogen. sogar grafikkarten, wenn man nur das kabel ausgepackt hat. andere wiederum sind da kulanter, vieles hängt deshalb vom verkäufer bzw. shop an :)
 
@hja: aber die AGB's sagen doch, dass eine Begründung nicht erforderlich ist...
 
es gibt sehr wenige shops, die so eine minderung der preise durchsetzen können. sie haben einfach angst, dass die kunden da nicht mehr kaufen. bis jetzt kenne ich nur die fälle von norskit.
 
@helly

Selbstverständlich darfst Du zurückgeben, einen Grund brauchst Du im Prinzip auch nicht- nur kommt es dann darauf an, ob/wie der Artikel zurückkommt%u2026 -und ob genutzt/benutzt %u2013 Versandkosten/Rücksendekosten sind ein anderes Problem%u2026 (Erstattung)

wenn Du hier http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=17 mal weiterliest... dort werden Deine art Probleme bis ins kleinste zerlegt...
 
Check doch mal mit TP Fancontrol wie schnell sich der Lüfter auf Stufe 1 dreht.
Zum Batteriebetrieb habe ich eben entsprechendes im passenden Thread gepostet.
 
sollte kein problem sein mit dem zurücksenden. halte die fristen ein und gut ists. wegen auspacken und anschalten wird niemand der klar denkt von einer abnutzung des gerätes sprechen. ich glaube da wird es keine probleme geben und wenn, dann bist du als verbraucher in einer günstigeren ausgangsposition.
 
Original von Ponch

Check doch mal mit TP Fancontrol wie schnell sich der Lüfter auf Stufe 1 dreht.
Zum Batteriebetrieb habe ich eben entsprechendes im passenden Thread gepostet.

der Lüfer dreht auf Stufe 1 mit 2800 Umdrehungen, irgendwie hört man den so gut wie gar nicht auf Stufe 1 :D
 
Original von Helly

Original von Ponch

Check doch mal mit TP Fancontrol wie schnell sich der Lüfter auf Stufe 1 dreht.
Zum Batteriebetrieb habe ich eben entsprechendes im passenden Thread gepostet.

der Lüfer dreht auf Stufe 1 mit 2800 Umdrehungen, irgendwie hört man den so gut wie gar nicht auf Stufe 1 :D

Aha und warum möchtst du es dann zurücksenden?
 
Original von hja

@helly

Selbstverständlich darfst Du zurückgeben, einen Grund brauchst Du im Prinzip auch nicht- nur kommt es dann darauf an, ob/wie der Artikel zurückkommt%u2026

Ich würde trotzdem nen Grund angeben. Dann weiß der Händler zumindest was einem an dem Gerät nicht gefallen hat, und kann u.U. sogar den Hersteller über die Mängel informieren.
 
.... bei der ganzen Sache ist noch zu bedenken, dass
a) Helly/Standort Wien und
b) www.nofost.de - NOtebooks FOr STudents ist eine Initiative der
IBM, Lenovo Deutschland und der pro-com DATENSYSTEME GmbH

?. Die Rückgabefrage auch nicht vereinfacht und wir vom deutschen FAG hier sprechen?. ?Helly? aber in Österreich (oder?) lebt?.
 
Ich habe geschrieben, dass ich ihn wahrscheinlich zurückgeben möchte und wollte mit einer Information vorsorgen, damit ich mich auskenne bei der Rückgabe.

2800 Umdrehungen sind eh super, aber das ist irgendwie nicht stabil. Manchmal spuckt der Fan Control Fehlermeldung aus und man hat keine Kontrolle mehr über den Lüfter. Werde mich noch damit beschäftigen, habe ja noch Zeit...
 
eine Rückgabe bei nofost.de funktioniert tadellos.

nach dem deutschen Widerrufsrecht, kann man ohne Angabe eines Grundes die Ware innerhalb von 14 Tagen wieder zurückschicken.

Die Dir dabei entstehenden Rücksendekosten werden Dir dann auch erstattet werden, wenn der Kaufpreis über 40 EUR lag.

Die in den AGBs angegeben Sachen wie "Wertersatz für Wertminderung, da nicht mehr neu, etc. " kannst Du unbeabsichtlicht lassen, da zumindest bei einem Computer Du diesen auch erstmal einschalten darfst und damit zwangsläufig auch gezwungen bist, ein Benutzerkonto zu erstellen.

Das gleiche gilt übrigens auch, wenn der Computer für Dich noch z.B. mit mehr RAM aufgerüstet worden ist... zwar ist der dann nach Deinen besonderen Wünschen angefertigt worden, nach der Rechtsprechung gilt dies jedoch nicht, wenn die einzelnen Komponenten leicht und ohne Zerstörung wieder getrennt werden können (sog. "Dell-Entscheidung").

Abziehen dürfen sie Dir daher keine Bearbeitungsgebühr.

von nofost.de habe ich gehört, dass der Kaufpreis komplett innerhalb von wenigen Tagen wieder erstattet worden ist.

Also.
nur rechtzeitig einen Widerruf abschicken oder gleich den Computer als Paket schicken

CU
Mika
 
Der Beitrag von Mika ist der einzige bisher, der die Rechtslage richtig beschreibt. Was insb. hja weiter oben geschrieben hat (z.B. Nutzungsentschädigung oder dergleichen), ist zum Glück falsch. Das schreibe ich nicht, um hja schlecht dastehen zu lassen - das steht mir gar nicht zu - sondern nur, um helly nicht durcheinander zu bringen.

Außerdem: Das FAG (Fernabsatzgesetz) von dem der ein oder andere Beitrag spricht, gibt es als solches nicht mehr. Seit dem 1.1.2002 (Schuldrechtsreform) ist es in das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) integriert (§§ 312b ff.).
In Österreich dürfte die Gesetzelage nur in den Randbereichen anders sein, da die genannten Regelungen auf eine EU-Richtlinie (97/7/EG) zurück gehen. Aber wenn in Deutschland gekauft wird, gilt natürlich deutsches Recht.

Meine Erfahrung ist, dass die meisten Händler seriös sind, was ihre gesetzlichen Verpflichtungen angeht. Oft genug erlebt man aber auch, dass Händler (gerade die mit den besonders guten Preisen) versuchen, einem was vom Pferd zu erzählen und auf die Unkenntnis der Rechtslage beim Verbraucher spekulieren. In solchen Fällen sollte man wissen, wovon man spricht, sich in Zweifelsfällen an Profis wenden (Verbraucherzentrale ist billiger als Anwalt und hilft bei Standarfragen schnell weiter) und nicht auf nicht verifizierbare Auskünte in Onlinerecht-Foren vertrauen.

Wenn man also ein Notebook bestellt hat, sollte man es sehr behutsam behandeln, keine Chips manpfen, während man auf der Tastatur und dem Display hantiert und eben so verfahren, wie man bei der sorgsamen Prüfung eines teueren Produkts nach dem normalen Menschenverstand umgeht. Ob das "Sackerl" (ich liebe österreichisch!) kaputt ist, spielt natürlich keine Rolle, denn sonst könnte man das Notebook ja gar nicht prüfen. Der Händler ist praktisch gesehen erst dann berechtigt, einen Teil des Kaufpreises einzubehalten, wenn eher mehr tun muss, als das Gerät neu zu verpacken (also neues "Sackerl"), z.B. wenn das Notebook deutlich verschmutzt ist usw.
 
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