Das Optimale ist wirklich das Trennen der Verkehrswege und diese dann möglichst kreuzungsfrei planen oder anlegen.
Ich will dir nicht grundsätzlich widersprechen, aber ich finde gerade innerstädtisch, wo tendenziell wenig Platz ist und es viele Kreuzungspunkte gibt, die Trennung eher problematisch, denn sie führt einerseits dazu, die Verkehrsarten auch in den Köpfen zu trennen, selbst wenn die Physik das nicht hergibt, und andererseits dazu, dass die dann getrennten Wege zu schmal sind.
Ich fahre z.B. lieber zwischen den KFZ auf einer Fahrbahn ohne Schutzstreifen, als auf einem Schutzstreifen, denn die Schutzstreifen sind eigentlich immer zu schmal, um die 1,5m beim Überholen einzuhalten, was KFZ-Fahrer aber nicht davon abhält, es trotzdem zu tun. Auf der anderen Seite hat man dann oft das Dooring-Problem.
Aber das wird Zeit brauchen und aktuell ist die Verkehrsplanung ja eher wieder für noch mehr Autoverkehr und damit Straßenausbau ausgerichtet.
Ich will die Sache nicht zu sehr in die Länge ziehen, aber was in Berlin gerade nach der Verlängerung der A100 los ist könnte von Monty Python stammen.
Das sehen manche Radfahrer dann in dem Fuß(gänger)weg. Da muß ich allerdings gestehen, daß ich mit (angeleintem) Schäferhund dem aber auch mal die lange Leine lasse, wenn manche meinen, mit Volldampf passieren zu müssen. Das gibt nette Vollbremsungen oder dann doch Straßennutzung.
Das Fehlverhalten der Radfahrer ist natürlich nicht richtig, aber du hast hier gerade verkündet, dass du vorsätzlich andere Verkehrteilnehmer gefährdest. Und so wie es sich anhört, bist du auch noch stolz darauf.
Auf ein Miteinander ................ Peter
QED
Um die Sache abzukürzen - ich als Fußgänger empfinde Radfahrer nach eScooter Fahrer als die Rücksichtslosesten Verkehrsteilnehmer. Wegen eines Autos musste ich mich bisher noch nicht mit Hechtsprung in Sicherheit bringen.
Da ist insofern verständlich, als dass du dir mit diesen beiden Verkehrsteilenehmern am häufigsten deinen Verkehrraum teilen muss. Zu KFZ hast du dagegen oft eine Trennung.
Und um auch noch das mit der Fußgängerzone zu veranschaulichen, wir reden von der rot umrandeten Zone. Ich denke nicht, dass es da ein übermäßiges Opfer wäre abzusteigen und zu schieben, das sind keine 150m
Ich nehme also an, es geht um den Teil der Weißenburger Str. innerhalb der Fußgängerzone. Aus Sicht eines Radfahrers ist es ein großes Opfer, abzusteigen und zu schieben, etwa vergleichbar damit, als müsste man als Fußgänger über niedrige Absperrgitter klettern. Daher kann ich verstehen, dass Radfahrer auch in Fußgängerzonen lieber fahren als schieben.
Die Frage bleibt aber natürlich, warum die Radfahrer dort überhaupt langfahren wollen, wenn sie keine Anlieger sind. Und allein anhand der Karte denke ich, dass die Antwort davon abhängen dürfte, wie die praktische Umsetzung des Abbiegens von der Rosenheimer in die Metzstraße geregelt ist. Geht das als Radfahrer in einem Zug, inklusive geigneter Spuren für abbiegende Radfaher auf der Fahrbahn der Rosenheimer, oder muss man beide Straßen getrennt überqueren?
[*]heißt es Fahrrad und nicht Schiebrad, und
Aber es ist eine
Fußgängerzone. Da hat man sich als Radfahrer nun mal bestenfalls unterzuordnen, genauso wie ein Fußgänger nicht auf einem Radweg rumzutorkeln hat.
[*]gibt es in Fußgängerzonen Orte, die man auch mit dem Rad aufsuchen möchte.
Dann ist man Anlieger und kann dort gern Schiebender- oder falls erlaubt auch Fahrenderweise hin. Aber man ist als Radfahrer trotzdem im Verkehrraum einer anderen Verkehrsart und hat sich entsprechend zu verhalten.
Es gibt halt eine Regel die besagt, daß ein Verkehrsschild gilt, bis es durch ein dazu passendes aufgehoben wird.
Das gilt nur für wenige Schilder, zu denen es explizite Ende-Schilder gibt (Zonen, Ortschilder, ggf. Parkverbote). Für die meisten Schilder gilt, dass sie bis zur nächsten Einmündung gültig sind, andernfalls würden nämlich Verkehrsteilnehmer die aus diesen Einmündungen kommen, nichts von den durch die Schilder angeordneten Einschränkungen wissen.
Als Nutzer des Großraums München kenne ich es so: wenn man 50km außerhalb der Innenstadt (Stachus) an einem "Radfahrer frei"-Schild vorbei kommt und ........ es in ganz Bayern kein Aufhebungszeichen dafür gibt bzw. aufgestellt wird, dann ............... muß man auch nicht mangels Aufhebung irgendwo absteigen. *duck*
"Radfahrer frei" ist nur ein Zusatzschild, entfaltet also für sich allein gar keine Wirkung, sondern immer nur in Verbindung mit einem anderen Schild.
Seine Bedeutung ist außerdem kontextsensitiv. "Radfahrer frei" als Zusatz zu einer Fußgängerzone hat eine andere Bedeutung als das selbe Schild für die Gegenrichtung einer Einbahnstraße, denn im ersten Fall fordert es trotz Erlaubnis die Unterordnung des Radverkehrs unter den Fußverkehr, während es im zweiten Fall den Radfahrer zum gleichberechtigten Verkehrteilnehmer macht.