[erledigt] Probleme mit dem IBM Repaircenter (TP X61s)

Sebastian2691

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Hallo!

Melde mich seit längerer Zeit endlich mal wieder zurück, allerdings mit einem RIESIGEN Problem, ich hoffe, ihr könnt mir helfen. ;)

Habe in den Sommerferien ein gebrauchtes TP X61s von einem Forenmitglied gekauft, es war zum Kaufzeitpunkt technisch in einwandfreiem Zustand, äußerlich sah es bis auf ein paar Kratzer aus wie neu. :) (mit VOS und TPP)
Ein paar Tage später klemmte plötzlich ne Taste auf der Tastatur und nach einem Anruf mit einem sehr unfreundlichen Mitarbeiter, kam dann zwei Tage später der Techniker mir einer neuen Tastatur zu mir nach Hause. (Mitarbeiter weigerte sich, mir eine neue Tastatur zu schicken, da er meinte, dies sei nur den Businesskunden vorbehalten!)

Naja, egal, Tastaturaustausch geht ja innerhalb von paar Minuten und wenn Lenovo extra Geld für nen Techniker ausgeben möchte, ist doch nicht mein Problem, dachte ich, bis der Techniker nach Tastaturausbau ein "lockeres" WLAN Kabel entdekte und es mit dem Schraubenzieher festdrücken wollte, da fing auch schon der Ärger an, bei Festdrückversuch ist er ausgerutscht und einmal quer mit dem Schraubenzieher übers Mainboard geratscht. :cursing:
Nach einigen Anrufen mit Lenovo und dem gleichen (unfreundlichen) Mitarbeiter (hab keinen anderen bekommen, warum auch immer), musste ich das Gerät zum Mainboardtausch ins Repaircenter nach Heppenheim schicken, da er sich weigerte, einen MB Tausch vor Ort durchführen zu lassen. (der etwas "heftige" Anruf dauerte fast 30 Minuten und wurde dann seitens Lenovomitarbeiter einfach beendet)

Nach 3 Wochen habe ich das TP zurückbekommen, aber mit einem gebrauchten MB (was weiß ich, wo das schon überall verbaut war, wenn das MB schon vom Servicetechniker kaputt gemacht wird, möchte ich auch ein neues MB haben, schließlich war meins ja noch recht neu ;))
Das ist aber nur ein Problem gewesen, das andere wäre, der Laptop startet überhaupt nicht, garnichts, hängt sich gleich beim BIOS auf, egal ob ich original FRU oder sonstige HDD/RAM verbaue, er startet nicht.
Auch sieht man, dass es repariert wurde, überall Kratzer und Macken von Schraubenzieher am ganzen Gehäuse, mehrere "weiße" Risse im Palmrest, scheinbar von misslungenen Aushebelversuchen, SEHR lockere Scharniere und ein Spiel zwischen TFT und Baseunit von rund 4cm, schrecklich!!!!!!!! 8|

Naja, den Rest möchte ich euch ersparen, nach der dritten Reparatur sind nun alle Schrauben vollkommen abgenutzt und kaum noch lösbar, das ursprünglich "neuwertige" Gerät sieht aus, als ob es bereits 10 Jahre im harten Baustelleneinsatz hinter sich hat, er startet immernoch nicht und plötzlich steht da ein vollkommen verbogenes Blech aus dem Akkuschacht, der es unmöglich macht einen Akku reinzuschieben, vorallen letzteres ist kaum vorstellbar, das sowas an den Kunden geschickt wird, eine riesen Frechheit!!!!!!

Nun ist Lenovo bereit, nachdem ich eine Beschwerde eröffnen ließ und die Bilder vom Gerät vor der Reparatur geschickt habe, es auszutauschen, wenn Heppenheim einwilligt, aber komischerweise ist dort kein Fehler von den inzwischen durch schlampige Reparaturen angehäuften 20 Fehlern feststellbar, auch sieht das Gerät angeblich aus wie neu, in dem Fall wird es natürlich nicht ausgetauscht und ich weiß nun solangsam nicht mehr weiter, was ich machen soll, nachdem bereits der 2. Versuch durch Heppenheim abgelehnt wurde und das Gerät nach wie vor die Fehler aufweißt, nicht in Betriebnehmbar ist und immernoch diese Metallplatte vollkommen verbogen aus dem Akkuschacht herausragt.

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen, wie ich nun am besten Lenovo ohne Heppenheim dazu kriege, ein neues Gerät zu bekommen, denn nur weil Lenovo dem Repaircenter und seine "Geschichten vom angeblichen Neugerät" glaubt, ich nun mit einem vollkommen kaputten X61s da stehe, "rechtliche Schritte" möchte ich nicht einleiten, dazu fehlen mir allein schon die Kosten für Anwalt etc. ;)

Gruß Sebastian
 
wenn ich das alles hier lese - muss ich durchgehend schmunzeln :D
wärs mein eigenes würd ich wahrscheinlich laut heulen und rumschreien und irgendwas kaputtmachen :(

au mann! sowas wünscht man nichtmal seinen schlimmsten feinden... viel glück!
beim nächsten anruf dort würd ich wie eine computerstimme vorher erwähnen, dass dieses gespräch zu lehrzwecken aufgezeichnet wird... :D
 
Kannst du mir bitte diese Ausführung näher erläutern und noch den Paragraphen nennen?
... nach 3 Erfolglosen Reparaturversuchen laut § XX ein Recht auf ein Austauschgerät habe ...
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=698660#post698660]Einen Anwalt einschalten...[/quote]hätte ich bereits nach dem 3. Reperaturversuch gemacht.
Siehs doch sportlich. Da ist ein frustrierter, unfähiger Hotlinemitabeiter, unmotivierte Techniker (im Regelfall angelernte Hilfskräfte wie die Hotlinemitarbeiter) und natürlich ein Gesetzgeber der dich vor diesen Leuten schützt. Also wieso überlegst du solange? Anwalt und alles wird gut.

Die Geschichte liest sich ja fast wie wenn 1&1 :thumbdown: -> Lenovo gekauft hätte. :-). Dort regiert ebenfalls Arroganz und Dummheit.

Meine moralische Unterstützung sei dir gewiss. Viel Erfolg. :thumbsup:
 
[quote='Ned',index.php?page=Thread&postID=698666#post698666]Kannst du mir bitte diese Ausführung näher erläutern und noch den Paragraphen nennen?
... nach 3 Erfolglosen Reparaturversuchen laut § XX ein Recht auf ein Austauschgerät habe ...
[/quote]

BGB §437, §439 und §440 -> http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Aber das weiß eigentlich "jeder", gesetzlich ist der Hersteller dazu verpflichtet, ein Gerät nach 3 erfolglosen Reparaturen auszutauschen. ;)

Aber wie macht man das eigentlich mit dem Anwalt, geht man da einfach hin und sagt was los ist, oder wie, muss mich wohl mal später ein bisschen bei Google informieren!?
Und welche Kosten kommen da auf mich zu, in der Vergangenheit kann ich mich nicht daran erinnern, dass meine Eltern, bis auf einmal wegen anderem Thema, einen Anwalt brauchten, von daher kenne ich mich damit überhaupt noch nicht aus was Anwalt, etc. angeht. ;)
 
gut beraten ist man in solch einer Situation immer mit einer RS Versicherung...

Gruss Bimbo-01
 
[quote='Sebastian2691',index.php?page=Thread&postID=698686#post698686]BGB §437, §439 und §440 -> http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Aber das weiß eigentlich "jeder", gesetzlich ist der Hersteller dazu verpflichtet, ein Gerät nach 3 erfolglosen Reparaturen auszutauschen. ;)

[/quote]Solltest du an der Hotline so großkotzig rübergekommen sein wie hier, wundert mich die Story kein Stück... :thumbup:
 
Garantie und Gewährleistung.

Will dein Fall nicht beurteilen aber hier was zu den beiden unterschieden.
Eine Garantie eines Herstellers ist eine freiwillige Leistung und kann ausschlüsse enthalten.
Die Gewährleistung ist gesetztlich (EU) festgelegt auf 2 Jahre.
Im ersten halben Jahr hat der Kunde keine Beweispflicht. Ab dem dem zweiten halben Jahr muß der Kunde beweisen das der Fehler schon bei der Herstelung vorlag (über den Sinn wollen wir mal nicht weiter nachdenken).
Praktisch hättest Du die möglichkeit zu wandeln nur im ersten Halbjahr nach der dritten Reperatur gehabt, soviel gesteht der Gesetzgeber, dem Händler/Hersteller zu. Ab dem zweiten Halbjahr braucht der Händler/Hersteller nicht mehr wandeln.
Das der Service kein Meisterstück vollbracht hat ist auch klar.
 
was ist daran jetzt so großkotzig?
man bezahlt für ein "arbeitsgerät" einen batzen geld und für den VOS + TPP service nochmal einiges. da kann man sich wohl drauf verlassen, dass man den im vorhinein bezahlten service wohl in anspruch "nehmen darf".
manche menschen brauchen ihr thinkpad auch zum "arbeiten", nicht jeder hat mehrere davon zuhause rumstehen... und für genau sowas sollte es ja wohl den vos+tpp geben.
dem service mitarbeiter am telefon kann das herzlich egal sein, wie der gesprächspartner drauf ist, es handelt sich ja um eine dienstleistung (jaja, am anderen ende sitzen auch nur menschen...). und nach x fehlgeschlagenen versuchen wär meine laune auch nicht mehr die beste.

bzgl. dem austaschgerät nach 3 erfolglosen reparaturversuchen: ist vom gesetzgeber so definiert worden und sollte gefälligst auch umgesetzt werden... amazon sagt mir ja auch nicht, dass sie den artikel nun doch nicht mehr innerhalb der 14 tage zurücknehmen weil grad wer schlechte laune hat...
 
Wenn es dir gar zu Bund wird kannst du dir auch beim Verbraucherschutz Hilfe holen. Die haben Verschiedenen Leistungen (Kostenfrei?!) und helfen bei solchen Problemen weiter.
 
großkotzig weil er hier munter Froenmitglieder diffamiert: siehe seine Aussage: "Aber das weiß eigentlich "jeder""... :cursing:

Sorry, aber soll das hier ein Umgangston werden den wir pflegen sollen? :thumbdown:
 
achso, hätt gedacht das war rein auf die service-"kontakte" bezogen.
bzgl. den 3 fehlgeschlagenen versuchen - das sollte man nun doch wohl wissen "müssen", weil man ansonsten (so wie es hier geschildert wird) vom support über den tisch gezogen wird. LEIDER.
das sich jeder einzelne kunde im falle des falles seiner rechte im klaren sein sollte/muss, kanns ja auch nicht sein, oder?
 
[quote='Ned',index.php?page=Thread&postID=698727#post698727]großkotzig weil er hier munter Froenmitglieder diffamiert: siehe seine Aussage: "Aber das weiß eigentlich "jeder""... :cursing:

Sorry, aber soll das hier ein Umgangston werden den wir pflegen sollen? :thumbdown:[/quote]

Was soll denn daran großkotzig sein? :wacko:
Ich schreib ja nur, "Aber das weiß doch jeder", da das eigentlich jeder weiß genau so wie das z.B. die Woche 7 Tage hat.

Das ist ja schon fast selbstverständlich und war in keinsterweise dazu gedacht, etwas gegen andere Forenmitglieder zu schreiben. ;)

Und wenn du in meiner Situation wärst, mal schauen wie du dann reagierst, wenn dir ein Lenovo Mitarbeiter "unfreundlich" sagen möchte, dass du "keine ahnung davon hast", so ein Mitarbeiter hab ich bisher noch nie erlebt, aber wenn man versucht einen anderen ans Telefon zu bekommen werde ich ständig zu diesem Typen weitergeleitet, da sich keiner mit der Sache beschäftigen möchte. :thumbdown:

@Ruedi1952

Da kannst du sogar Recht haben, Garantie ist ja ne Freiwillige Sache, aber ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass der Hersteller seine Garantiebedingungen auch nicht so machen darf, wie er möchte, daher gilt die 3x Reparatur Regel m.w. auch da, aber genau kann das wohl nur ein Jurist oder so sagen. :D
Aber auch wenn, der Fehler bestand ja nicht von Anfang an, sondern wurde in 7 Reparaturen, die erste, wo der Fehler durch den Techniker verursacht wurde, nicht mitgezählt, nur ausgebreitet und verschlimmert.
Jedesmal kam das Versprechen von Lenovo, "wenn sie das Gerät entgültig zum letzten mal einschicken, werden wir die Maschine zu 100%" reparieren und das soll ich dann laut Mitarbeiter auch nach der 8. bzw. der fast angestandenden 9. Reparatur noch glauben. :thumbsup:
 
@ Sebastian2691
Sich weiter mit der Lenovo Hotline oder mit Heppenheim auseinander zu setzen hat doch in deinem Fall keinen Sinn mehr.
Ich würde über die verkorksten Reparaturversuche Beweise sichern und die Angelegenheit einen Anwalt regeln lassen.

Alles andere kostet nur Nerven und bringt dich kein Stück weiter.
 
Ruedi hat Recht.

Nach 3 erfolglosen Rep.versuchen kann man sich nur an den Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung wenden.

Gegenüber Lenovo kann man rechtlich nichts fordern, da die Garantie eine freiwillige Leistung ist und nicht gesetzlich.

Bei der Gew. ist es gesetzlich geregelt, weshalb man nur auf diesem Weg, der leider nur über den Händler führt, einen Austausch erreichen kann
(oder über die Kulanz von Lenovo, vllt. hilft da auch eine Zeitung nach)

Würde das auch dem Anwalt melden, oder der c´t. Vllt. haben die ein offenes Ohr.
 
Die Garantie kann der Hersteller formulieren wie er möchte.
Die Gewährleistung ist wie du schon erkannt hast vom Gesetzgeber festgelegt.
Allerdings gilt die Gewährleistung in erster Linie gegenüber dem Händler, falls dieser nicht mehr existiert o.ä. kann man sich an die nächste Stelle wenden.

Wenn dein erster Fehler innerhalb von 6 Monaten nach Kauf beim Händler aufgetreten ist, dann könntest du es imho mal über den Händler und Gewährleistung probieren.
Allerdings kann es sein, dass das hier nichts mehr hilft, da du schon über die Garantie den Fehler beseitigen lassen wolltest.
 
@Ned
Halt mal die Füße still und dichte dem Threadersteller nicht gleich Großkotzigkeit an.
 
Halt du mal lieber die Füße still. Bist du hier der Blockwart?! Ist ja traurig wie du in dieser von allen verabscheuten Figur des Oberlehrers aufgehst!

Edit by Goonie: Bitte vermeide in Zukunft solche unprovozierten Beleidigungen, das ist nicht der Stil unseres Forums. Du hast Post.
 
@Ned
Ich habs doch geahnt das ich wieder einen Wadenbeisser gefunden habe.

Fängst du jetzt auch noch mit mir hier an Titel zu verteilen?

Bunny Lover ^^ :D
 
[quote='qwertz',index.php?page=Thread&postID=698747#post698747]Ruedi hat Recht.

Nach 3 erfolglosen Rep.versuchen kann man sich nur an den Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung wenden.

Gegenüber Lenovo kann man rechtlich nichts fordern, da die Garantie eine freiwillige Leistung ist und nicht gesetzlich.

Bei der Gew. ist es gesetzlich geregelt, weshalb man nur auf diesem Weg, der leider nur über den Händler führt, einen Austausch erreichen kann
(oder über die Kulanz von Lenovo, vllt. hilft da auch eine Zeitung nach)

Würde das auch dem Anwalt melden, oder der c´t. Vllt. haben die ein offenes Ohr.[/quote]

Nagut, dann hat er wohl doch recht, in dem Fall gelten auch die §, welche ich verlinkt habe, für die Gewährleistung. :)

Aber wie gesagt, von mir aus könnten die das Gerät X-mal reparieren, aber wenn es schon kurz vor dem "brennen" ist, bin ich nicht mehr bereit, mit einem Gerät, welches Lenovo als "Sicherheitsrisiko" einstuft, weiter zu arbeiten und schon garnicht, wenn ich nichtmal der verursacher des Defektes bin.

Vielleicht sollte ich mich doch erstmal an die c´t oder computerbild wenden bevor ich einen Anwalt einschalte, wer weiß, vielleicht klappts ja. ;)
 
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