eBay: Artikel-Bild -- Abmahnung oder Betrug?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

maui_muc

New member
Themenstarter
Registriert
7 Feb. 2009
Beiträge
174
Hey Leute,

hat eigentlich nichts mit Thinkpads zu tun aber ich wollte mal um eure Meinung fragen.

Also ich habs ja nicht geglaubt aber jetzt hat es mich erwischt. Gestern hab ich mir ein paar Bilder für meine eBay Auktionen GEKLAUT. Nichts besonderes, nur amateurhaften Scheiß. (Ich war mir schlicht und ergreifen zu faul die Kamera in die Hand zu nehmen)

Dann heute morgen, ich hatte noch nicht mal die Augen richtig offen, kommt irgend so ein Knilch und schreibt folgendes:
... Sie verwenden Sie mein urheberrechtlich geschütztes Foto ...

Daher verlange ich:
1. unverzügliche Entfernung meines Bildes aus Ihrer Aukion bis spätestens ...
2. Entrichtung von Gebühr im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Die Rechtsprechung sieht ca. EUR 100,00 je Bild vor, ich bin mit einer Zahlung von ...

Die Erledigung zu Punkt 1. erwarte ich fristgemäß, Ihre Einverständniserklärung zu Punkt 2 erwarte ich bis spätestens ...
Ich meine, wirklich? Da könnte doch jeder kommen. Um welchen Paragraphen handelt es sich? Braucht es dazu nicht die Justiz oder einen Anwalt oder so?

Es ist doch nur Elektronikschrott und es ist doch nicht der geringste Schaden entstanden. (Btw. kann mir jemand den Wert eines unbegrenzt vervielfältigbaren 'Gutes' verständlich machen, das keinerlei kreativen Gehalt hat?)

Wie reagiert man auf so was? Was würdet ihr tun? Wo kann man Hilfe bekommen?

In meiner Rage hab ich sofort und äußerst beleidigen geantwortet. Das war wohl das dümmste was ich tun konnte. Aniway ...

Gruß, Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
@maui_muc: Wenn ich mir diesen Thread durchlese kann ich nur den Kopf schütteln.


Du fragst hier nach Meinungen, aber willst anscheinend nur deine eigene Ansicht bestätigt bekommen: "Ja, die Forderung von 50€ ist völlig überzogen, der hätte einfach ein Auge zudrücken sollen, ist ja nicht so schlimm."

Sorry, aber so läuft das nun mal nicht.


Du schreibst, daß du die Sache ganz entspannt sehen würdest. Aber: Im Betreff unterstellst du der anderen Partei einen Betrugsversuch. Und daß du auf das Schreiben nach eigener Aussage beleidigend geantwortet hast, klingt auch nicht entspannt.

Die Tatsache, daß die andere Seite wusste, daß du das Bild nicht selber geschossen hast, legt nahe, daß er tatsächlich der Rechteinhaber ist. Denn irgendwoher muss er ja wissen, daß du die Rechte nicht hast.


Und was die Höhe seiner Forderung angeht: Ich bin kein Fachmann, aber 50€ klingen für mich sehr human.
Ja, die Summe steht in keiner Relation zu dem Gewinn, den du aus dem Verkauf der Anlage schlagen wirst. Nur: Darum geht es hier auch nicht.

Was wäre denn in deinen Augen verhältnismäßig? 10€? 2,50€?

Wenn du in den Öffentlichen schwarz fährst und dabei erwischt wirst, zahlst du auch nicht einfach das Nutzungsentgelt nach (außer du hast viel Glück), sondern eine Strafe. Diese ist deutlich höher als der Fahrpreis, weil sie eben abschreckend wirken soll und außerdem die Aufwände, die der geschädigten Partei (und nein, das bist nicht du!) durch den Vorgang entstehen, decken soll.


Mein Rat: Zahl die 50€ und verbuche sie als Lehrgeld.
Alles andere kann potentiell deutlich teurer werden. Und die Schuld dafür müsstest du dir selber geben, weil du erst einen Fehler gemacht hast und jetzt nicht einsichtig warst.
 
Hinzufügen ist eventuell noch, dass der Rechteinhaber durch die nichtlizensierte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes einiges an Opportunitätskosten hatte. Er musste z.Bsp. Zeit aufwenden, um die nichtlizensierte Nutzung aufzuspüren, seinem Recht hinterherrennen (-> email schreiben) etc.
Da ist der TE mit 50EUR noch gut dabei, vorausgesetzt, der Abmahner ist rechtlich legitimiert Urheberrechte geltend zu machen. Das ist das einzige, was m.E. zu klären ist. Alles andere wurde bereits gesagt, denn nicht der Urheberrechtsinhaber ist in der Bringschuld, sondern der, der Werke Dritter in der Öffentlichkeit nutzt (aber: IANAL!).

Bei Freier Software läuft das genauso: GPL, BSD, WTFL etc. räumen den Nutzern mehr oder weniger umfangreiche Rechte, aber auch Pflichten ein - wer sich da nicht dranhält, bekommt was auf die Mütze (z.bsp. gpl-violations).
 
Wie ich schon am Anfang des Threades schrieb:

Zahl die 50€ und lass es dir schriftlich geben das damit die Sache erledigt ist!

Mein Bruder hats 1100€ gekostet .. genau der gleiche Rummel :)

Kannst es drauf ankommen lassen und mächtig auf die Fresse fallen (Anwaltskosten und und und) oder einfach zähneknirschend (warum auch immer) die 50€ zahlen
 
Ich muss meine Aussage aus meinem ersten Post auch etwas revidieren.
Dort schreibe ich: "Dass die Forderung gegen dich trotzdem ziemlich armseelig wirkt und auch noch von einer Privatperson zu kommen scheint, steht wohl außer Frage."

Mir ist die Situation in der Zwischenzeit aber auch nochmal durch den Kopf gegangen und ich bin mittlerweile zu dem Schluss gekommen, dass die Forderung eigentlich gar nicht so verkehrt ist. Nur weil ich es wohl nicht so gemacht hätte, muss es nicht automatisch falsch sein. Und "armseelig" fände ich es auch nur, wenns ihm dabei ums blanke Geld ginge, was ich bei der Summe kaum glauben kann.
Meine Überlegung dazu:

1. Was du getan hast war falsch, daran gibt es nichts zu rütteln.
2. Wenn ich derjenige wäre, von dem du das Bild "geklaut" hättest, dann würde mich das schon auch stören. Ich würde vermutlich keine Forderung gegen dich stellen, aber eine unfreundliche Mail hättest du dir vermutlich auch eingefangen. Die Forderung ist eben der nächste Schritt, der vielleicht bei nicht so gutmütigen Menschen wie mir - berechtigterweise! - auch schon direkt an erster Stelle kommen kann.
3. 50 Euro sind als Forderung in Urheberrechtsgeschichten eigentlich ein Scherz. Da kann man dem Fordernden ja fast noch eine gewisse Gutmütigkeit unterstellen, dass er nicht mehr will. Gute Chancen darauf hätte er im Zweifelsfall ja allemal.
4. 50 Euro sind aber immerhin eine Summe, die einen anscheinend zum Nachdenken bewegt. Und das finde ich wichtig. Denn nach deinen bisherigen Ausführungen in diesem Thread könnte man sich fast zu der Aussage hinreißen lassen, dass das sonst nicht so deine Stärke zu sein scheint. Nichts für ungut.
5. Ich würde an deiner Stelle den Fehler eingestehen. Nicht nur nach außen hin, sondern wirklich ehrlich - denn den Fehler hast du einfach gemacht. Vielleicht wäre mit einer ehrlich gemeinten Entschuldigung und der Erklärung, dass du um deinen Fehler weißt, aber in diesem Moment einfach zu blöd und zu faul warst, und dich hast dazu hinreißen lassen, der Forderer dir gegenüber auch etwas freundlicher gesinnt. Wäre ich der Forderer und würde ich diesen Thread lesen, dann würde ich mir überlegen, ob ich nicht noch anderweitig gegen dich vorgehen kann. Denn es ist wirklich wie moronoxyd schreibt: Du willst eigentlich gar nichts anderes, als deine eigene Meinung bestätigt haben.

Alles natürlich gesetzt dem Fall, dass es sich um keinen Betrugsversuch handelt; wonach es nach der bisherigen Beschreibung aber afair nicht aussieht.

Zahl die 50 Euro, erklär ihm die Situation und entschuldige dich! Und tu das nächste Mal das Richtige!

Gruß, Jonny
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist, wenn man das Bild bearbeitet? Oder ist das Bearbeiten alleine schon nicht erlaubt?
 
@Ethan Das ist das gleiche! Du hast ja trotzdem das Bild des anderen genommen.
 
Dachte ich mir schon.

Hab das vorhin meinem Bruder erzählt, er meinte halt, dass es durchs bearbeiten vielleicht anders wäre.

Aber ok, dachte ich mir auch irgendwie...
 
Das einzige, was durch eine Bearbeitung evtl. anders werden könnte ist, dass das Bild so stark verändert ist, dass die Urheberrechtsverletzung nicht mehr klar ersichtlich bzw. nachvollziehbar ist.
Eine Urheberrechtsverletzung bleibt es aber trotzdem.
 
was für eine Wallung wegen so einem Kleinkram. Rechnet mal die Zeit zusammen die alle, mich eingeschlossen, dazu gebraucht haben um alles zu lesen und dann auch noch zu antworten. "Ironie an " Welch volkswirtschaftlicher Schaden ist da entstanden. Was hätte in der Zeit alles produktives entstehen können. Sollte man dem TE auch noch in Rechnung stellen." Ironie aus ". Wegen solch einem Kokolores werden Anwälte bezahlt und Gerichte überlastet. Diese ganze Abmahnerei gegen Entgelt ist doch mittlerweile zu einem Geschäftsbereich geworden und jeder Hinz und Kunz meint sich daran anhängen zu müssen. Ich würde es ja noch verstehen wenn es um Eingriffe in die Privatsphäre ( Ablichtung meiner Person ) ginge, aber doch nicht wegen der Abbildung eines Gebrauchsgegenstandes. Irgendwo hört es auch auf. Die Forderung bewegt sich auch in einem Rahmen in dem kein so großer Schaden entstanden sein kann. Zahl 50 € und gut ist. Ist dann so um den Dreh wo wann sich denkt, OK ich zahl mal und hab alles vom Hals. Jetzt frage ich mich, war der fordernden Person Ihr geistiges Eigentum nicht mehr wert oder geht es um die schnelle Abzocke weil bei dem Betrag kein größerer Widerstand zu erwarten ist. Bzw. ist die fordernde Person wirklich der Rechteinhaber ? Prüft man das bei der Summe nach ? Oder ist man froh mit der Zahlung von evtl. Konsequenzen befreit zu sein und zahlt deshalb ohne die Angelegenheit weiter zu prüfen.
Eigentlich stellt sich mir die Frage nicht wirklich. Ha, da ist ein Bild das ich fotografiert habe und das jemand anderes verwendet. Da gibt es doch was mit Urheberrecht oder so. Ich verlang einfach mal . Probieren kann man es ja, wenns nicht klappt lass ich es halt oder geh ich eben zum Anwalt. Wenigstens habe ich es versucht.
Wo sind wir nur hingekommen ? Living in America ?!
Mein Kommentar ist so überflüssig wie die ganze Diskussion ( um allen Meinungsgegnern die Mühe einer Antwort zu sparen ).

Um irgendwelchen Bemerkungen zuvor zu kommen : Nein, ich gehöre keiner Partei oder Religionsgemeinschaft an.
 
Im Opensource Bereich haben wir auch diese Diskussion über den Begriff Freiheit der sich in zwei Lizenzmodellen unterschiedlich ausdrückt, ebenfalls. GPL vs. BSD. Die einen sagen es soll doch alles frei sein. Auch wenn dann ein anderer damit Geld verdient. Na das passt doch oder?

Die andere Fraktion sagt, Frei ja, aber kein Freibier und die Freiheit muss insofern eingeschränkt werden, damit ein anderer damit keinen Missbrauch gestalten kann. Das passt natürlich denjenigen, die sich gerne fremd bereichern wollen natürlich überhaupt nicht und behaupten dann, das die GPL ja gar nicht frei wäre. Stimmt sie will nämlich Schmarotzertum ausschliessen.

GPL - Argh they are using my code.
BSD - Cool they are using my code.

;)
 
@HPL:

Alibiargumentation? Hach, genau solche Leute meine ich! Das eine ist Recht, das andere der gesunde Menschenverstand.
Da ich nun sehe, wie viele hier so drauf sind werde ich meiner Mutter ihren Laptop wieder wegnehmen, denn ich kann nicht erwarten, das sie nun erstmal das Urheberrecht studiert neben den allgmeinen Gesetztestexten zum privaten Handel und den allgemeinen Lizenschwierigkeiten, die so ein Internetdevice sowieso mitbringt.

Auch wenn das Recht auf (beispielsweise) deiner Seite ist, so muss man dieses nicht immer auf Biegen und Brechen druchsetzen oder ausnutzen. In solchen Fällen kann und sollte man auch mal ein Auge zudrücken, denn wir sind doch eigentlich immer noch Menschen?!
Verhältnismäßigkeit? Warum ist dieses Bild denn 50 Euro wert? Verhältnismäßig wäre es, wenn es eine deutlichen Hinweis gäbe, dass er das Bild entfernen soll und eine "Schadensforderung" könnte man dann noch androhen, sollte er der ersten Forderung nicht nachkommen. Aber wir diskutieren hier über persönliche Meinungen, das Gesetz ist auf der Seite des Abmahnenden, das will ich nicht streitig machen.
Edit: Da es dreisterweise auch vom TE zugegeben wurde, das er wissentlich eine Straftat begangen hat, dürfte er ruhig 25 € dem Forum spenden (als Strafe). ;)
Ich störe mich eigentlich eher an dem Verhalten der Abmahnenden, die ihr Recht sofort in Verbindung mit Geldforderungen durchsetzen. Das riecht für mich einfach nur nach: Ah, da kann ich noch Geld machen...

BTW: Hoffentlich verklagt mich Professor Farnsworth zukünftig nicht, weil ich sein Foto über eine dritte Seite dupliziert habe. Natürlich dient es dokumentarischen Zwecken und sollte somit erlaubt sein ;-) Trotzdem bleibt dein Prof. Urheber und kann über das Nutzungsrecht frei bestimmen, das kann ihm nämlich nicht genommen werden.

Nein, denn er dürfte als eine Person von öffentlichem Interesse gelten und hat nur eingeschränkte Rechte an seinen Bildern. Als Protagonist einer bekannten Serie und weltberühmter Wissenschaftler sollte diese Regel anwendung finden.
Dazu kommt, das es ihm schon genommen werden kann, da er eine Person der Zeitgeschichte darstellt. Auch diese haben zu dokumentarischen Zwecken keine Rechte an personendarstellenden Bildern, setzt aber auzch voraus, das er der Urheber ist.

Aber das könnte das Problem sein, denn ein angenommener Fotograf/Kamermann dürfte der Urheber sein und nicht er. Da müsste man dann wieder schauen, ob dieser im Auftrag gehandelt hat und ob er die Rechte wirklich persönlich besitzt oder sein Auftrag oder Arbeitgeber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, denn er dürfte als eine Person von öffentlichem Interesse gelten und hat nur eingeschränkte Rechte an seinen Bildern.[...]
Aber das könnte das Problem sein, denn ein angenommener Fotograf/Kamermann dürfte der Urheber sein und nicht er. Da müsste man dann wieder schauen, ob dieser im Auftrag gehandelt hat und ob er die Rechte wirklich persönlich besitzt oder sein Auftrag oder Arbeitgeber.

Urheber ist nicht der oder das auf dem Bild (welches nun seine Mutter wäre) sondern der Bildersteller.
Dieser darf aber auch nicht so ohne weiteres von jemandem eine Bild machen. Unterschiede davon listest du selber auf.

Man muss hier auch nicht nen Fass aufmachen vonwegen "meiner Mutter den Laptop wegnehmen" und "böses Internet" und der "Umgang" damit. Zu (fast) allen Bildern im Netz gibt es neben dem normal gültigen Recht sicher noch die ein oder anderen AGBs und Nutzungsbestimmungen. Auch bei Google.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Bin mal gespannt was passiert wenn man mal bei dem einen oder anderen User hier die Mittagspause auf deren Terrasse im Liegestuhl verbringt...
 
Head schrieb:
Hach, genau solche Leute meine ich! Das eine ist Recht, das andere der gesunde Menschenverstand.

Der gesunde Menschenverstand und die genossene Erziehung sollte jedem wohl aufzeigen das ich mich nicht an anderen Leuten Eigentum vergreife. Ob das nun physisch materiell vor mir sich befindet oder ob es wie es im Internet ist ein virtuelles Produkt ist. Recht bezieht sich nun mal auf beide Dinge und hat darin keine Einschränkungen. Somit kann ich mich nur fragen wo ist dein Menschenverstand? Klaue nicht, dann gibts auch keinen Ärger. Sollte wohl verständlich genug sein.

Da ich nun sehe, wie viele hier so drauf sind werde ich meiner Mutter ihren Laptop wieder wegnehmen, denn ich kann nicht erwarten, das sie nun erstmal das Urheberrecht studiert neben den allgmeinen Gesetztestexten zum privaten Handel und den allgemeinen Lizenschwierigkeiten, die so ein Internetdevice sowieso mitbringt.

Argumentation setzen Sechs. Deine Frau Mutter kann alles tun und lassen was sie auch im realen Leben macht. Dazu gehört lass die Finger von anderen Leuten Eigentum. Unter Garantie kennt sich deine Frau Mutter damit aus. Bei dir bin ich mir da nicht so sicher.

Auch wenn das Recht auf (beispielsweise) deiner Seite ist, so muss man dieses nicht immer auf Biegen und Brechen druchsetzen oder ausnutzen.

Drehen wir es doch mal um. Was treibt einige Leute dazu unter biegen und brechen sich am materiellen oder geistigen Eigentum anderer Leute zu vergreifen. Richtig, Nichts!

In solchen Fällen kann und sollte man auch mal ein Auge zudrücken, denn wir sind doch eigentlich immer noch Menschen?!

Komm mir hier nicht mit piep piep wir haben uns alle doch so lieb. Klau nicht, dann gibts auch nichts hinter die Ohren.
 
HPL, Deine Argumentation ist ja wohl um Meilen schlechter, als die von Head... :facepalm:

Und was soll der Zweit-letzte Punkt? Auch mal wieder nichts verstanden... :huh:

Was treibt einige Leute dazu unter biegen und brechen sich am materiellen oder geistigen Eigentum anderer Leute zu vergreifen.
 
wie schon gesagt, fragen kostet nix... und das mit dem urheber und verwertungsrecht ist eigentlich gaaaanz einfach,... wenn man nur eigene dinge verwendet. ;)

die internetuser müssen sensibilisiert werden. meiner meinung nach aber lieber durch selbst erworbene einsicht (beim hochladen oder einbinden von content, explizit nach den rechten fragen usw, dann muss sich der user damit beschäftigen), als durch härtere strafen...

und vorallem sollten die verwerter aufhören ehrliche kunden zu verarschen...
 
Nur als Ergänzung: Natürlich nehme ich meiner Mutter nicht den Laptop weg, ist überspitzt dargestellt um deutlich zu machen, worauf ich hinaus will. ;)
Nicht jeder sieht eine einfache Aufnahme eines Telefons als so sehr zu schützendes Gut, das dort gleich eine Abmahnung drohen könnte. Auch nicht jeder, der seine Handycam zückt fragt eventuell (deutlich) mit abgelichtgete Personen, ob diese etwas dagegen haben und ob das Bild veröffentlich werden darf (hier mal Facebook als beispiel herangezogen). Das dürfte die meisten wohl nicht tangieren.

Und meine Frau Mutter kann eben nicht all das tun, was sie im Leben auch macht:
* Sie würde vielleicht aus dem Otto-Katalog ein Bild ausschneiden, dieses dann auf eine Blatt Papier kleben und dieses an einem schwarzen Brett aushängen, weil sie einen eben solchen Gegenstand verkaufen möchte. Daran würde sie wohl niemand stören.
* Sie könnte auf dem Flohmarkt Dinge ohne wenn und aber kaufen und verkaufen. (Natürlich ist auch der Flohmarkt kein rechtsfreier Raum, aber da rennen nicht so viele Leute mit Anwälten rum)
* Sie kann Musik/Fotos/Bilder alles zuhause kopieren und einem Freund/Bekannten in die Hand drücken..
....etc, etc...alles rechtlich fragwürdig, aber es stört sich keiner daran. Und solange sowas nicht im größeren Stil gemacht wird, wird sich auch wohl kaum einer daran stören. Und das ist mein Verständnis von Verhältnismäßigkeit.

Ausserdem muss es erstmal in ein jeden Bewusstsein, das sie ja einen "Diebstahl begehen", obwohl sie nichts entwendet haben (das Foto ist ja nur kopiert worden und nicht entwendet).
Das da nun jemand kommt und sagt "Ne, das darfst du nicht, gib mir Geld!" dürfte immernoch für viele neu sein. Vielleicht erkennen sie da eine Missetat, aber das da rechtlich gleich die Keule geschwungen wird ist wohl das wirklich neue.
Woher sollen sie sowas auf dem Alltag kennen? Man wird nicht von einem Bäcker verklagt, wenn man seine Brötchen nachbackt oder wenn man sein Garagentor genauso wie der Nachbar anmalt. Also wo ist da der praktische Bezug zum Alltag?

Erst seit die Content-Industrie mit schweren Geschützen durch die Gewässer der User kreuzt, meinen auch diese ein Stück vom Kuchen abhaben zu wollen, so empfinde ich es zumindest. Überall wird wegen jedem Mist abgemahnt, sei es wegen illegalen Downloads (das kann ich ansatzweise noch verstehen), aber auch woanders; in meinem Firmenkreis und Bekanntenkreis (ebenfalls Firmeninhaber) wird abgemahnt, was das zeug hält. Die Suchen nur nach Fehlern der anderen, um denen eine Abmahnung reinzudrücken. Kindergarten, mehr fällt mir dazu nicht ein...

Und ja, ich komme dir mit piep, piep, piep! m(

Nur weil man recht hat, muss man nicht automatisch auf dieses bestehen.
(Nochmals sei erwähnt: Ich möchte den TE nicht in Schutz nehmen, sondern die Geldforderung des Abmahnenden anprangern!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm..wird aber ein schwieriger Fall, vor allem das es Grundrezepte gibt und im grunde jedes Brötchen individuell ist... ;)

Edit:
Denkt man genauer darüber nach; jedes individuell, das schafft ja wieder ganz neue Möglichkeiten, denn jedes ist ein Kunstwerk. Wäre ich nur Anwalt.. ;)

Edit2:
Man könnte sie als Kunstwerke sehen und Apple-like alle Abmahnen, Verklagen, deren Brötchen meinen zu ähnlich sehen?! ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben