eBay: Artikel-Bild -- Abmahnung oder Betrug?

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maui_muc

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Hey Leute,

hat eigentlich nichts mit Thinkpads zu tun aber ich wollte mal um eure Meinung fragen.

Also ich habs ja nicht geglaubt aber jetzt hat es mich erwischt. Gestern hab ich mir ein paar Bilder für meine eBay Auktionen GEKLAUT. Nichts besonderes, nur amateurhaften Scheiß. (Ich war mir schlicht und ergreifen zu faul die Kamera in die Hand zu nehmen)

Dann heute morgen, ich hatte noch nicht mal die Augen richtig offen, kommt irgend so ein Knilch und schreibt folgendes:
... Sie verwenden Sie mein urheberrechtlich geschütztes Foto ...

Daher verlange ich:
1. unverzügliche Entfernung meines Bildes aus Ihrer Aukion bis spätestens ...
2. Entrichtung von Gebühr im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Die Rechtsprechung sieht ca. EUR 100,00 je Bild vor, ich bin mit einer Zahlung von ...

Die Erledigung zu Punkt 1. erwarte ich fristgemäß, Ihre Einverständniserklärung zu Punkt 2 erwarte ich bis spätestens ...
Ich meine, wirklich? Da könnte doch jeder kommen. Um welchen Paragraphen handelt es sich? Braucht es dazu nicht die Justiz oder einen Anwalt oder so?

Es ist doch nur Elektronikschrott und es ist doch nicht der geringste Schaden entstanden. (Btw. kann mir jemand den Wert eines unbegrenzt vervielfältigbaren 'Gutes' verständlich machen, das keinerlei kreativen Gehalt hat?)

Wie reagiert man auf so was? Was würdet ihr tun? Wo kann man Hilfe bekommen?

In meiner Rage hab ich sofort und äußerst beleidigen geantwortet. Das war wohl das dümmste was ich tun konnte. Aniway ...

Gruß, Stefan
 
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Nee, es geht im Text eindeutig um ein Bild. Der Schreiber führt lediglich an, dass die Rechtssprechung roundabout 100€ "je geklautem Bild" vorsieht, das ist aber die einzige Stelle, wo so eine Formulierung auftaucht.
 
Der Nachweis erfolgt über die Originalaufnahmen, die sicherlich in höherer Auflösung und eventuell unbeschnitten vorliegen.
 
leute ich glaube ihr habt euch verlesen. laut eingangspost hat der TE ein paar bilder 'geklaut' und soll je bild 50 taler zahlen
Du interpretierst m.E. in den Startbeitrag Dinge, die nicht drin stehen.

Der zitierte Text spricht nur von einem Bild. Vermutlich stammen die "paar Bilder" von verschiedenen Quellen, und es geht hier (bisher) nur um ein Bild aus einer Quelle.
 
für mich hört es sich nach einem blöff an. Ich würde die mail einfach ignorieren
 
An deiner Stelle würde ich auch seinen Text aus deinem Startpost entfernent. Wenn er schon die Bilder findet, so schafft er das bei dem Thread vielleicht auch.
Ist denn seine eMail auch geschützt?

maui_muc: Hier die Meinung eines Anwalts.
Besten Dank, nicht sonderlich ermutigend.

Der Ton in Deiner Antwort vorab könnte sich zusätzlich kostensteigernd auswirken.
Na, so schlimm war es dann doch nicht. Wüste Beschimpfungen hab ich mir gespart.

... Der zitierte Text spricht nur von einem Bild. Vermutlich stammen die "paar Bilder" von verschiedenen Quellen, und es geht hier (bisher) nur um ein Bild aus einer Quelle.
Ganz genau so ist es. Natürlich sind alle Bilder bereits durch eigene Ersetzt.

Bleib nur zu sagen wunderbar neue Welt! Wir brauchen eine Reform des Urheberrechts.

Ich halte euch über meinen Leidensweg auf dem Laufenden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Teil 1 tut ja nicht weh... und zeigt guten Willen, für Teil 2 sollte er dann schon mal einen Beweis bringen... so er diese hat, hast du ganz schlechte Karten und ein Rechtsstreit wohl eher nicht anzustreben... Kommunikation ist alles ^^

Und eine deswegen eine neue Form des Urheberrechts zu fordern, leicht überzogen... Hättest du ihn vorher gefragt, hätte dich das Nutzungsrecht evtl gar nix gekostet ^^.
 
Zuletzt bearbeitet:
seit wann ist denn ein direktlink auf das bild (welches auch sonst normal zugänglich ist) eine uhrherberrrechtsverletztung?
oder gilt das nur, wenn man auf ebay damit für seine eigene auktion wirbt?

genau zu dem sachverhalt würde ich gerne mal ein paar urteile hören
 
seit wann ist denn ein direktlink auf das bild (welches auch sonst normal zugänglich ist) eine uhrherberrrechtsverletztung?
oder gilt das nur, wenn man auf ebay damit für seine eigene auktion wirbt?

genau zu dem sachverhalt würde ich gerne mal ein paar urteile hören

Nutzung zählt... nicht die Kopie... (zumal da ja auch fremde Ressourcen für deine Zwecke genutzt werden würden)
 
seit wann ist denn ein direktlink auf das bild (welches auch sonst normal zugänglich ist) eine uhrherberrrechtsverletztung?
oder gilt das nur, wenn man auf ebay damit für seine eigene auktion wirbt?

genau zu dem sachverhalt würde ich gerne mal ein paar urteile hören

Das Urheberrecht in der derzeitigen Form ist völlig unbrauchbar im Internet.
 
Nutzung zählt... nicht die Kopie... (zumal da ja auch fremde Ressourcen für deine Zwecke genutzt werden würden)

und was machen suchmaschinen dann?
und alle anderen, sie ein fremdes bild verlinken?

von solchen abmahungen etc hört man aber immer nur bei ebay. und hier würde ich gerne wissen, wie der unterschied begründet wird
 
Wären es meine Bilder gewesen, würdest du den doppelten MFM Satz, plus 100 % Aufschlag wegen fehlender Zustimmung meinerseits, sowie fehlender Namensnennung zahlen.Dazu kämen natürlich noch die Anwaltskosten.
Ergo zahl die 50 Euro, und sei froh so billig davonzukommen.
[h=1][/h]
 
Natürlich nicht.


Er findet neben deinem Schuldeingeständnis hier ja nur evtl. deine kompletten Überlegungen bzgl. deines weiteren Handelns. Wenn dich das nicht stört, dann laß es ruhig.
Nun ja, an meiner Schuld gibt es ja auch nichts zu rütteln. Ich stelle mir nur die Frage ob das denn Rechtens und Verhältnismäßig ist!

Ich hab jetzt mal einen Rechtsanwalt kontaktiert.


Pubser, dein Name scheint auch Programm zu sein. Sofort sympathisch und immer willkommen. So macht zusammenleben Spaß.
 
Guten Tag,

leider sind die Bilder "geklaut" und der Urheber hat Anspruch auf Schadensersatz, jedoch max. 100 €.
Urteil Amtsgericht Köln: Az 137 C 691/10

Ein ähnlicher Fall.
Bei mir wurde schonmal der komplette Text, incl. Rechtschreibfehler, verwendet.
Da hab ich mich ziemlich "gebauchpinselt" gefühlt.
Aber der Fotograf sind das anders, schade.
 
und was machen suchmaschinen dann?
und alle anderen, sie ein fremdes bild verlinken?

von solchen abmahungen etc hört man aber immer nur bei ebay. und hier würde ich gerne wissen, wie der unterschied begründet wird

Es ist wohl ein Unterschied, ob ich ein Vorschaubild benutzte um auf eine Website zu verlinken oder ob ich ein fremdes Bild für meine Zwecke benutze... also ich seh da einen klaren Unterschied...
Ich habe letztens ein Witzbild in einem Forumsbeitrag als eingebunden (nicht kopiert), der Urheber wollte knapp 650€, fein aufgestaffelt in Arbeitsaufwand, Model, usw... 50€ geht da noch ^^
Mein Rechtsempfinden gibt ihm da sogar Recht, das es im Internet praktisch nicht umsetzbar ist, weil einfach die Informationen fehlen um zeitnah ein Nutzungsrecht zu erhalten, weil Bilder (oder sonstwas) normal keinerlei Informationen über ihre Herkunft enthalten... ist nix neues... An der stelle gehört das geltende Recht überarbeitet, völlig korrekt!
 
Wären es meine Bilder gewesen, würdest du den doppelten MFM Satz, plus 100 % Aufschlag wegen fehlender Zustimmung meinerseits, sowie fehlender Namensnennung zahlen.Dazu kämen natürlich noch die Anwaltskosten.
Ergo zahl die 50 Euro, und sei froh so billig davonzukommen.
[h=1][/h]

Du bist ja auch ein ganz lieber. Machst Du gerne Geld, indem Du andere abzockst?
 
ja eben darauf wollte ich hinaus

imho ist der einzige unterschied die kommerzielle nutzung / weiterverbreitung. die ist bei ebay der fall, in nem forum beim rumdiskutieren allerdings nicht.
aber bei suchmaschienen ist es natürlich auch wieder eine art kommerzielle nutzung und weiterverbreitung, da sie mit dem bereitstellen von fremden informationen geld verdienen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist bloß mit dieser Welt los?! :facepalm:

Mir wäre, bis ich von den ersten Beispiel ereignissen gehört hab, nichtmal im Traum eingefallen, jemanden zu ermahnen/anzeigen wenn er mein Bild nimmt.
 
Du bist ja auch ein ganz lieber. Machst Du gerne Geld, indem Du andere abzockst?

was ist an der Durchsetzung seiner Rechte Abzocke?

Geht ihr auch im Supermarkt klauen oder bezahlt ihr da wenigstens? Eben.

Wenn ich Dinge von anderen Leuten nehme, dann habe ich vorher zu fragen. Das haben mir zumindest meine Eltern so beigebracht und bislang bin ich damit immer gut gefahren.


Für den TS: Anwalt konsultieren, mit diesem das weitere Vorgehen absprechen und Zahlungen als Lehrgeld verbuchen. Mit den EUR 50 bist Du noch gut bedient.
 
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