doku geplante Obsoleszenz

Nee - alleine schon im Rahmen der Garantieleistungen ist es den Herstellern incl. nVidia selbst sehr teuer geworden.
 
*ausgrab*

Immerhin befasst sich endlich mal eine der "populären" Computermagazine mit diesem Thema:
Chip 07/2012 ab Seite 54

Headliner:
Kaum zu glauben: Viele technische Geräte sind so konstruiert, dass sie kurz nach Ablauf der Garantie kaputtgehen. Der Skandal: Das ist durchaus so gewollt
 
In diesem speziellen Fall kann ich Dir leider nicht recht geben :rolleyes:
 
Kommt gerade aktuell über den Ticker: Frankreich will geplante Obsoleszenz als Betrug ahnden.
http://www.energiezukunft.eu/ueber-...lante-obsoleszenz-als-betrug-ahnden-gn102619/

Dass hier die Franzosen voranpreschen, lässt die duldsame und obrigkeitshörige deutsche Mentalität mal wieder alt aussehen. Bin mal gespannt, wie die Franzosen das umsetzen wollen und ob es endlich mal Gefängnis für Unternehmer gibt, die den Verbraucher vorsätzlich betrügen - oder ob selbige mal wieder nach Zahlung von einem Bruchteil des durch den Betrugs gemachten Geldes davon kommen.

Das Problem mit der Nachweisführung würde ich ganz einfach lösen: Es gibt ein Preisgeld von 100.000 EUR für jeden, der die geplante Obsoleszenz balastbar nachweisen kann. Die 100.000 EUR sind dann natürlich von dem betrügerischen Unternehmen zu zahlen. Die geplante Obsoleszenz wäre schneller aus der Welt, als man schauen kann.

Sigi
 
Interessant, vor allem die Idee mit der Nachweisführung!
 
Und woher kommen die 100.000, wenn die überführte Firma nicht mehr genug Geld hat? Bei so einer Regelung würden die entsprechenden Personen eine Firmenform mit geringer Kapitaldecke wählen.
Solche Vorschläge sollte man schon bis zu Ende durchdenken.
 
Und woher kommen die 100.000, wenn die überführte Firma nicht mehr genug Geld hat? Bei so einer Regelung würden die entsprechenden Personen eine Firmenform mit geringer Kapitaldecke wählen.
Solche Vorschläge sollte man schon bis zu Ende durchdenken.

Kommt darauf, an, ob die Geldbuße für den Betrug gegen die Firma oder gegen die Geschäftsführer verhängt wird. Nicht die Firma betrügt, sondern ein Mensch betrügt.

Guido
 
Das würde sich alles ganz einfach lösen lassen.

Vom Hersteller geplante nutzungsdauer(Betriebsstunden o.ä) des Produkts muss auf der Verpackung angegeben sein.
Geht das Gerät innerhalb der Nutzungsdauer kaputt wird kostenlos repariert/ersetzt.

Desweiteren muss die mindestnutzungsdauer vorgeschrieben werden.


Um die Reparierbarkeit zu verbessern muss das Produkt vollständig dokumentiert sein(wie z.B hardware maintenancew manuals) und die Ersatzteil verfügbarkeit gewähleistet sein.
Wenn der Hersteller keine Ersatzteile mehr liefern kann/will, dann müssen die für einen Nachbau nötigen Informationen freigegeben werden.
 
Keine Ahnung ob die Bürokratie mit der Entwicklung mithalten kann.

Denke da an IE Urteil der EU. Als die Herren Schlafmützen sich zu einem Urteil durchgeschnarcht hatten war der Browserkrieg schon längst Geschichte aus Anno Tobak. Oder an die Segnungen der Micro USB Ladegeräte dank EU. Mein Rekord für einmal Handy Volltanken über USB steht bei 10h.

100k EUR Belohnung klingen erst einmal gut aber offenbar sind ein paar k EUR schon Anreiz genug für arbeitslose Anwälte um jetzt schon unhaltbare Zustände zu verursachen.
 
1. Ein gewisser Holland hat im Wahlkampf auch mal 75% Steuern für Unternehmer versprochen....:facepalm:



Das würde sich alles ganz einfach lösen lassen.

Vom Hersteller geplante nutzungsdauer(Betriebsstunden o.ä) des Produkts muss auf der Verpackung angegeben sein.
Geht das Gerät innerhalb der Nutzungsdauer kaputt wird kostenlos repariert/ersetzt.

Das kennen wir in ähnlicher Form doch schon, zB bei Autos mit den Verbrauchsangaben. Haben diese Angaben irgendwas mit der Praxis zu tun? Nö . Also wird es wohl ähnlich mit der Angabe einer Nutzungsdauer sein.

Desweiteren muss die mindestnutzungsdauer vorgeschrieben werden.

Im Prinzip das Gleiche wie zuvor, siehe zb die Kennzeichnung von Lebensmitteln "Beim Verzehr einer Portion decken sie x% des Tagesbedarfs". "Bei 1x Staubsaugen die Woche auf nach DIN-ISO verschmutzen Böden der Qualitätsstufe ABC hält unser Produkt 28 Monate" .... hilft das weiter??


Um die Reparierbarkeit zu verbessern muss das Produkt vollständig dokumentiert sein(wie z.B hardware maintenancew manuals) und die Ersatzteil verfügbarkeit gewähleistet sein.

Für welchen Zeitraum willst Du dass den fordern? Etwa 28 Monate, siehe oben, oder besser gleich 28 Jahre? Und was meinst Du wer die so entstehenden Koten tragen soll ?
Ansonsten lässt sich sowas natürlich fordern, die Konsequenzen werden aber in Form von (gewaltig) steigenden Produktpreisen folgen. Jeder der mal mit Produktentwicklung zu tun hatte, weiß, dass die Kosten für das eigentliche Produkt (Rohstoffe + bloße Herstellung) den geringsten Teil des Produktpreises ausmachen. Wenn ich nun noch einen gewaltigen "Dokumentations- und Reparatur-Overhead" zwangsweise dazu packe, hat das sicher eine ähnliche Dimension wie das Produkt-Engineering selbst.
Bei den Ersatzteilen ist es ähnlich; natürlich kostet das Ersatzteil selbst oft nur wenige Cent, das drumrum mit Lagerhaltung, Vertrieb macht es aber um ein x-faches teurer, insbesondere wenn ich eine schnelle Verfügbarkeit des Ersatzteils will und es das auch für 10 Jahre alte Produkte noch geben soll. Und das ganze für einen Toaster, der neu gerade mal 10 EUR gekostet hat? Oder würdest Du deine 10 Jahre alte TV-Röhre, die damals 1000 EUR gekostet hat, heute noch für 50 EUR reparieren oder für 300 EUR lieber einen neuen HD-TV kaufen?


Wenn der Hersteller keine Ersatzteile mehr liefern kann/will, dann müssen die für einen Nachbau nötigen Informationen freigegeben werden.[

Das ist sicher schön für Bastler, für die Zeit keine Rolle spielt und die das nötige handwerkliche Geschick und ggf. auch das Werkzeug haben. Meiner Oma hilft das wenig. Die braucht einen geschulten Kundendienst-Monteur, der sicher einen Stundenlohn von um die 20 EUR hat. Wenn er regulär beschäftigt ist und alle Sozialabgaben, Kosten für Werkstatt, ggf An- und Abfahrt dazu kommen, geht für den Endverbraucher nix unter 50 EUR/h.
Das kann also auch nur funktionieren, wenn man obiges umsetzt und eine TV-Gerät wieder 2-3.000 EUR kostet, dann sind ein paar 100 EUR für Reparatur natürlich drin.... wollen wir das wirklich???


Grüße Thomas
 
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Kommt darauf, an, ob die Geldbuße für den Betrug gegen die Firma oder gegen die Geschäftsführer verhängt wird. Nicht die Firma betrügt, sondern ein Mensch betrügt.

Guido

Richtig. Das hat nun zumindest in Deutschland folgende Konsequenz:
1. Eine Firma selbst kann also rein gesetzlich gar nicht betrügen. Es kann bestenfalls Bußgelder wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben geben, siehe zb Skandale in der Lebensmittelbranche. Für die Obsoleszenz bedeutet das also, dass es entsprechender gesetzlicher Vorgaben bedarf, was ich bei er Vielzahl verschiedenster Produkte für entweder unmöglich halte oder die Vorgaben sind so allgemein gefasst, dass es quasi unmöglich ist ein Verschulden nachzuweisen. Beides hilft also nicht weiter.
2. Wir kaufen ein Produkt von einer Firma und nicht von einer Person. Aber gemäß dem Fall, dass wirklich betrügerisches Verhalten zunächst mal einer Person (juristisch gesehen Straftat!, 1 ist "nur" Ordnungswidrigkeit) vorliegt, muss dies erst mal nachgewiesen werden. Bestand wirklich die Absicht mit dem angebotenen Produkt (wissentlich) zu betrügen oder "hat hier nur jemand schlampig gearbeitet" und darum miese Qualität produziert?
3. Nehmen wir an der Geschäftsführer der Firma XY will wirklich betrügen. Was ist denn dann mit den Konstrukteuren, die dieses Produkt entwerfen, was mit denjenigen die es herstellen? Sind das alles Mittäter, die wegen Beihilfe zu bestrafen sind?
4. Nr 3 zeigt schon, dass eine vernünftige Abgrenzung gar nicht möglich ist. Das Ganze wird noch extremer, wenn der Hersteller des Produktes im Ausland sitzt. Soll dann der Einzelhandel (egal ob kleiner lokaler Händler, großer Elektronik-Markt oder Internet-Händler) verantwortlich/zuständig sein, weil der Hersteller für den Einzelverbraucher gar nicht greifbar ist?
5. Punkt 2 meint rein den strafrechtlichen Aspekt, wovon der Verbraucher zunächst mal nichts hat. Zumindest in Deutschland existiert noch das Zivilrecht, das für den Fall greift, wenn "jemand schlampig gearbeitet hat". Gelingt mir hier der entsprechende Nachweis, habe ich Anspruch auf entsprechenden Schadensersatz. Das ist übrigens nach geltender Gesetzeslage bereits heute der Fall, Stichwort "Pfusch am Bau".


Grüße Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt gerade aktuell über den Ticker: Frankreich will geplante Obsoleszenz als Betrug ahnden.
http://www.energiezukunft.eu/ueber-...lante-obsoleszenz-als-betrug-ahnden-gn102619/

Dass hier die Franzosen voranpreschen, lässt die duldsame und obrigkeitshörige deutsche Mentalität mal wieder alt aussehen.

Hab ich da was überlesen oder falsch verstanden? Wo liest du denn sowas in dem verlinkten Beitrag. Für den Fall Frankreich wird hier wird sogar selbst betont , dass abzuwarten bleibt ob und wie der Nachweis überhaupt erfolgen kann. Für Deutschland wird nur erwähnt, dass man das Ergebnis einer Studie abwartet. Die wiederum verlinkte Studie (geb's zu, hab die 100 Seiten nur überflogen) ist für mich als Techniker eher politisch motiviert und enthält nur scheinbare Fakten bzw. Behauptungen. Von einer wirklich nachgewiesenen geplanten Obsoleszenz konnte ich nichts entdecken.
Ein nutzloses Gesetz (weil ggf. nichts nachzuweisen ist) halte ich für reine Verschwendung und taugt nur zur Blendung der Wähler àla die da Oben tun was. Zum Zustand der französischen Regierung sage ich jetzt nichts weiter, aber ich habe lieber ein recht gut funktionierendes deutsches Wirtschaftssystem und eine "blasse" Regierung dazu, als eine kränkelnde Wirtschaft und eine politische Führung, die mehr mit Affären glänzt und kaum Akzeptanz im Volk hat. Wie ich schon sagte, so ein Gesetz taugt nur als Blendgranate fürs eigene Volk. Die von dir gewählte Ausdrucksweise halte ich nur für billige Polemik, die bestenfalls für den Stammtisch taugt, aber nicht für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema Obsoleszenz.


Bin mal gespannt, wie die Franzosen das umsetzen wollen und ob es endlich mal Gefängnis für Unternehmer gibt, die den Verbraucher vorsätzlich betrügen - oder ob selbige mal wieder nach Zahlung von einem Bruchteil des durch den Betrugs gemachten Geldes davon kommen.

Wenn es überhaupt soweit kommt. Der Artikel spricht ja selbst davon, dass die Nachweisführung der Knackpunkt ist.


Das Problem mit der Nachweisführung würde ich ganz einfach lösen: Es gibt ein Preisgeld von 100.000 EUR für jeden, der die geplante Obsoleszenz balastbar nachweisen kann. Die 100.000 EUR sind dann natürlich von dem betrügerischen Unternehmen zu zahlen. Die geplante Obsoleszenz wäre schneller aus der Welt, als man schauen kann.

Sigi

Nein, wir haben statt dessen eine doppelte Klagewelle ungeahnten Ausmaß. Zuerst gegen die angeblich "betrügerischen Unternehmen", denen mit Sicherheit nichts nachzuweisen sein wird und dann gegen die Klagenden wegen Rufschädigung und Behauptung falscher Tatsachen.

Grüße Thomas
 
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