Der Thread für "Alles was zu kurz für einen eigenen Thread ist"

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Aviator

Meisterhoppler
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20 Juni 2007
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5.242
Hi Leute,

da schon danach gefragt wurde wo er abgeblieben ist, habe ich mich entschlossen einen neuen zu eröffnen. Aber tut mir bitte einen Gefallen und haltet euch an die Forenregeln.

Ansonsten erklärt sich der Thread, glaube ich, ganz von selbst.

Gruß

Aviator
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
dürfen sie ja jetzt nicht mehr
ich würde mal dort anrufen und fragen was die zum schwärzen nehmen:)
 
Wie viele Tage habe ich üblicherweise Zeit um bei einem Gewerblichen Verkäufer (ebay z.B.) das Geld zu überweisen? (Es ist nichts genaues angegeben)

also, klar, so schnell wie möglich, aber gibt es eine Mindestzeit die er "laut Gesetz" warten "muss"?


jemand? ^^
 
hi, Adun
seit dem 01.01.2012 gibt es ein neues recht: http://www.anwalt.de/rechtstipps/gesetz-ueber-die-zahlungsfristen_025894.html so wie ich das lese, gab es vorher eine zahlungsfrist bis 30 tage, die jetzt nicht mehr so starr gilt, sondern in den agbs oder sonst wo schmort.
hatte ich aber so auch nicht auf der pfanne, hatte noch was von 30 tagen im kopf.

gruß in't huus

gatasa

edit: 30 tage bleibt doch noch bei geschäften zwischen unternehmen und personen, in gesonderten fällen auch länger. aber der anwalt, der das geschrieben hat, geht auch von einem zahlungsziel von 30 tagen aus (sofern nichts anderes geschrieben/u nterschrieben wurde).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen,

wieviel Tage gebt ihr einen Ebay-Käufer Zeit um zu zahlen? Ich gehe nach 5 Werktagen ohne Antwort davon aus das er nicht mehr zahlen will und würde Ebay einen nicht bezahlten Artikel melden um meine Verkaufsprovision zurückzubekommen.

In meinem Fall wäre ich froh wenn der Käufer nicht zahlt da der Artikel unter Wert rausging. Kann man sich mit dem Käufer über Ebay einigen das er ihn nicht mehr nehmen muss und ich trotzdem die Provision zurückerhalte?

Gruß
Bounty
 
Ich würde einfach mal mit Ihm kontakt aufnehmen. Vielleicht hat er es ja ersteigert und irgendwie nicht registriert,
dass er den Artikel erworben hat.

Ja, man kann die Kaufabwicklung Rückgängig machen, sodass zu die Verkaufsporvision zurückerhällst. (Wenn der Käufer damit einverstanden ist, geht das!)

Aber ich glaube nicht, dass der Verkäufer nicht zahlen will ... vielleicht hat er den Betrag ja erst überwiesen. (Dauert 1-2 Tage, bis die Überweisungen durch sind)
 
Nö, ich würde nichts schreiben in deinem Fall ;)
Ich würde noch ein paar Tage warten (bis die 5 Tage vorbei sind) und dann so handeln wie du es sagtest ;)
 
Glauben heißt "nicht wissen".
Wenn ich im Urlaub auf dem TPT ein Produkt in der Bucht schieße, kann ich auch nicht sofort überweisen, da ich meine iTAN-Liste nicht überallhin mitschleppe :facepalm:

Also rechne mit max. 14 Tagen.
 
Hat das jeder?

btw.: Ich hätte aber zumindest die Zahlungsverzögerung per PN mitgeteilt.
 
Ja, man hört so vieles. Ich hatte aber, als Verkäufer, noch nie Probleme damit.
 
Neue Frage: sind Entkopplungskits für 3,5"-Platten standardisiert? Also passen die für jedes Gehäuse? Möchte mir nicht x Sets kaufen und hoffen, das eins davon passt.
 
Der Käufer hatte den Artikel letzten Sonntag ersteigert und sofort die Kaufabwicklung gestartet. Er wird in den nächsten Tagen überweisen. Auf eine freundliche Nachfrage ob er schon dazu gekommen ist die Zahlung anzuweisen kam keine Reaktion.

Eine kurze Reaktion des Käufers würde mir ja reichen.

Gruß
Bounty
 
Ah ok.

Geht mir grad ähnlich. Hab am Sonntag ein Auto verkauft. (Schrottreife kiste)
Aber der Käufer hat sich auch noch nicht gemeldet. Werde Ihn aber bald anschreiben.
 
Wie ist denn das, wenn ich einen COA Sticker habe von WIN 7, aber keine Originalen Medien. Laut Marktplatzregeln darf ich dann damit nicht handeln. Aber Win 7 ist doch legal als Download verfügbar, das heißt, wenn ich eine DVD mit Win7 dazugebe, dann ist das ein originales Microsoft Medium, zwar kein hübnscher Aufdruck aber OS und COA Sticker ist doch dabei - sorry, das verwirrt mich etwas :pinch:
 
Wie ist denn das, wenn ich einen COA Sticker habe von WIN 7, aber keine Originalen Medien. Laut Marktplatzregeln darf ich dann damit nicht handeln. Aber Win 7 ist doch legal als Download verfügbar, das heißt, wenn ich eine DVD mit Win7 dazugebe, dann ist das ein originales Microsoft Medium, zwar kein hübnscher Aufdruck aber OS und COA Sticker ist doch dabei - sorry, das verwirrt mich etwas :pinch:
Hier im Marktplatz ist das nicht erlaubt, weil eine selbstgebrannte DVD kein Originalmedium ist.

Auch Microsoft selber würde hier meckern: Die DVD-ISOs von Digital River sind zwar Originale, aber nicht für jede beliebige Lizenz gedacht.
Für Microsoft würde hier vermutlich eine unerlaubte Vermengung von Lizenzbestandteilen vorliegen, weil die DVD-Images nicht zu den OEM-COAs gehören.
Microsoft erwartet, daß du den COA immer nur mit dem Installationsmedium nutzt, mit dem er geliefert wurde.

Deutsche Gerichte haben dazu m.W. bisher nichts gesagt.
 
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