So einfach ist es eben nicht! Ein kleiner Fehler (oder der Hund oder die Nichte, die irgendwas kaputt gemacht hat) berechtigt nicht zum Abbruch einer laufenden Auktion mit Geboten. Du machst Dich damit dem Höchstbietenden schadensersatzpflichtig.
Das geht aber hieraus:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html doch nicht hervor? Andere Artikel dazu von ebay selbst habe ich da nämlich nicht gefunden.
Das was da steht (und nur darauf nehme ich Bezug) ist eben für mich schwammig formuliert und führt eben zu interessanten Begründungen.
Mir kommt das aber auch widersprüchlich vor, denn das:
ebay schrieb:
Angebote läuft noch länger als 12 Stunden
Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden.
stimmt ja definitiv nicht immer.
Alternativ lass ich eben jemanden, den ich kenne (s.u.) das ganze ersteigern und bin eh raus aus der Sache.
Dass das nicht so ganz in Ordnung ist ist klar, andererseits wird der Anteil derer, die gegen sowas vorgehen auch verschwindend gering sein. Da wird wohl auch der Kostenaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
... da ja der Verkäufer weiss, bis wohin der Höchstbietende im äussersten zu gehen bereit ist. ...
Das Maximalgebot (!= Höchstgebot, also das was im Angebot angezeigt wird) sollte eigentlich niemandem bekannt sein, ausser dem, der es abgegeben hat.
Dieses kann ich aber auch als Käufer einfach herausfinden, ich gebe einfach einen viel zu hohen Betrag ein und ziehe das ganze nacher wegen Fehleingabe zurück. Kann man machen, aber nach einer Anzahl X sperrt einem ebay diese Möglichkeit. Kann man natürlich mit nem Zweitaccount betreiben, geht aber wie gesagt nicht allzu oft in kurzer Zeit. Spätestens wenn der nächste das Maximalgebot des ersten übertrifft ist eh dessen (derzeitiges) Maximalgebot bekannt.
Das Vorgehen, mithilfe von Fake/Freundesaccounts hochzubieten ist vermutlich so alt wie ebay selbst. So kann man natürlich beeinflussen, wieviel man letztendlich für einen Artikel bekommt bzw auch sichergehn, dass er nicht für weniger weggeht. Wenn der "Freund" eben dann am Ende Höchstbieter ist, wird das ganze rückabgewickelt und der Artikel wandert wegen Spassbieter erneut zu ebay. Jo, ist nicht die feine englische Art, wird aber so gemacht und die Trennung ist da nie ganz einfach. Alles bekannt und führt zu oft auch unberechtigten Anschuldigungen, weil, welch seltsames Vorgehen bei einer Auktion, ein und derselbe Bieter mehrfach auf denselben Artikel bietet. Das gerade geltende Höchstgebot inklusive Gebotsverlauf sieht übrigens jeder Käufer, im Gegensatz zum Verkäufer sehen die jedoch keine vollständigen Namen, sondern nur Kürzel, die mit den Ebaynamen oft nichts zu tun haben.
Wenn man natürlich wie oben genannt das Maximalgebot herausgefunden hat, kann man natürlich mit dem Zweitaccount bis kurz drunter bieten. Funktioniert aber wie bereits gesagt nicht allzu oft in kurzer Zeit.