Der Thread für "Alles was zu kurz für einen eigenen Thread ist"

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Aviator

Meisterhoppler
Themenstarter
Registriert
20 Juni 2007
Beiträge
5.242
Hi Leute,

da schon danach gefragt wurde wo er abgeblieben ist, habe ich mich entschlossen einen neuen zu eröffnen. Aber tut mir bitte einen Gefallen und haltet euch an die Forenregeln.

Ansonsten erklärt sich der Thread, glaube ich, ganz von selbst.

Gruß

Aviator
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... Ein Kaufvertrag kommt jedoch nicht Zustande, wenn der Verkäufer keine Schuld dafür trägt, dass der Artikel nicht mehr verfügbar ist, etwa bei einem Hausbrand oder Ähnliches ...

Meine Nichte/der Hund/die Katze hats vom Tisch geworfen. Nu isses im Eimer. Kann ich nix für, mach brech ich die Auktion ab. Steht so in den Regeln, darf ich. Altermativ fällt mir ein Fehler in meinem Angebot auf. Irgendeine komische Begründung findet sich schon, deshalb meine obige Aussage, die so "absolut falsch" garnicht ist wie ich finde.
Wie erfolgreich natürlich sowas ist und auf der Kehrseite ob der Höchstbietende irgendwas bekommt (Schadensersatz) steht auf einem anderen Blatt.

Das heißt: Auf keinen Fall den Artikel anderweitig verkaufen, das kann richtig Ärger geben.

Wenn mit "anderweitig" nicht an den Höchstbietenden gemeint ist: So es der keinen gibt (keine Gebote) sollte das noch gehen. Weil kein Bieter = kein Vertrag.
Und dann gibts ja auch noch den Sonderfall Sofortkauf bei nicht erreichtem Mindestpreis, da kriegt auch jemand andres als der Höchstbieter den Artikel.
Wobei es da wahrscheinlich so ist, dass durch Gebot < Mindestpreis noch garkein Vertrag zustandekommt.
 
Leider auch schon mehrfach gehabt. Insbesondere bei ein paar seltenen Artikeln, z.B. einem ALR Jordan Classic Subwoofer. Seltenes Teil, zumindest was den Gebrauchtmarkt auf eBay betrifft. Man bietet mit und plötzlich ist die Auktion weg. Auf Nachfragen antwortet der Verkäufer dann nicht mehr.
Umgekehrt habe ich es schon genau so gehabt. Habe vor 'ner Weile einen großen Haufen an Kleinteilen verkauft. Nicht mehr benötigte Sachen, die hier nur rumliegen. Modellbau, PC, Klimagerät, usw. Alles quer Beet. Ich habe bei ca. 20% der Auktionen Anfragen bekommen, ob ich die Auktion nicht beenden könne und derjenige würde die Sache sofort kaufen. Das spart natürlich eBay Gebühren, wird dann oft noch vorgeschlagen. Dass man jegliche Form von Käufer- und Verkäuferschutz damit auch über den Haufen wirft, erzählt natürlich keiner ;)
Ich bin vermutlich einer der wenigen ehrlichen Verkäufer, aber ich habe nie nach so einer Anfrage außerhalb von eBay verkauft. Wenn schon Gebote auf den Artikel waren (und sei es 1€), habe ich auch freundlich abgelehnt. Waren noch keine Gebote da, habe ich mich tatsächlich per Nachrichten mit dem Käufer auf einen Preis geeinigt, danach eine Sofort-Kaufen-Option mit genau diesem Preis bei dem Artikel hinzugefügt und dann hat der Käufer es gekauft. Da noch keine Gebote vorlagen, finde ich diese Option dann noch fair.
 
Meine Nichte/der Hund/die Katze hats vom Tisch geworfen. Nu isses im Eimer. Kann ich nix für, mach brech ich die Auktion ab. Steht so in den Regeln, darf ich. Altermativ fällt mir ein Fehler in meinem Angebot auf. Irgendeine komische Begründung findet sich schon, deshalb meine obige Aussage, die so "absolut falsch" garnicht ist wie ich finde.
Wie erfolgreich natürlich sowas ist und auf der Kehrseite ob der Höchstbietende irgendwas bekommt (Schadensersatz) steht auf einem anderen Blatt.

So einfach ist es eben nicht! Ein kleiner Fehler (oder der Hund oder die Nichte, die irgendwas kaputt gemacht hat) berechtigt nicht zum Abbruch einer laufenden Auktion mit Geboten. Du machst Dich damit dem Höchstbietenden schadensersatzpflichtig.

Wenn mit "anderweitig" nicht an den Höchstbietenden gemeint ist: So es der keinen gibt (keine Gebote) sollte das noch gehen. Weil kein Bieter = kein Vertrag.

Genau das ist mit anderweitig gemeint.

Und dann gibts ja auch noch den Sonderfall Sofortkauf bei nicht erreichtem Mindestpreis, da kriegt auch jemand andres als der Höchstbieter den Artikel.
Wobei es da wahrscheinlich so ist, dass durch Gebot < Mindestpreis noch garkein Vertrag zustandekommt.

Das stimmt. Ein Vertrag kommt bei diesen unsichtbaren Mindestpreisen gar nicht zustande, wenn der Mindestpreis nicht erreicht ist.
 
CMaster, wenn ich mich recht erinnere, sprachen sie davon bzw. zeigten sie den Vorgang, durch einen gefakten Bieter die Auktion bis zum versteckten Höchstgebot treiben zu können, da ja der Verkäufer weiss, bis wohin der Höchstbietende im äussersten zu gehen bereit ist. So in etwa, glaub ich, war das. Dadurch, dass der Verkäufer immer wieder heimlich das jeweilige (automatische) Höchstgebot einsehen kann, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet (falls Ebay das noch immer nicht korrigiert haben sollte)
 
Zuletzt bearbeitet:
CMaster, wenn ich mich recht erinnere, sprachen sie davon bzw. zeigten sie den Vorgang, durch einen gefakten Bieter die Auktion bis zum versteckten Höchstgebot treiben zu können, da ja der Verkäufer weiss, bis wohin der Höchstbietende im äussersten zu gehen bereit ist. So in etwa, glaub ich, war das. Dadurch, dass der Verkäufer immer wieder heimlich das jeweilige (automatische) Höchstgebot einsehen kann, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet (falls Ebay das noch immer nicht korrigiert haben sollte)

Ja, stimmt, so geht das (also mit Zweitaccount).
 
was soll man da jetzt sagen?
schimpfen wegen dem klettband?
zum 1000sten mal zu nem backup raten?
#
Sorry, aber du tust ja so, als wäre es ein Verbrechen. Was soll ich denn falsch gemacht haben? Ich finde die Lösung ziemlich optimal, du kannst mir aber gerne sagen, wie du die HDD befästigt hättest, so dass man sie auch noch abnehmen kann. :facepalm:

Und ich werde definitiv kein BackUp von einer TV-HDD machen, dafür ist mir der Speicherplatz zu schade und die Daten zu unwichtig. Aber solche klugen Sprüche haben mir schon einige als Antwort gegeben...

@ Adun: Das Programm wird gerade heruntergeladen, ich teste es dann gleich mal. :)
 
Wenn die Daten so unwichtig sind, kannst Du die Platte doch direkt formatieren und dann auf Funktionsfähigkeit prüfen... :confused:
 
Jetzt geht das nächste Problem am W520 los. Fan Error beim Start. Lustigerweise nur dann, wenn man's nicht gebrauchen kann ... :mad:

VoS bemühen? Sind noch 3 1/2 Monate Garantie.
 
So einfach ist es eben nicht! Ein kleiner Fehler (oder der Hund oder die Nichte, die irgendwas kaputt gemacht hat) berechtigt nicht zum Abbruch einer laufenden Auktion mit Geboten. Du machst Dich damit dem Höchstbietenden schadensersatzpflichtig.

Das geht aber hieraus: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html doch nicht hervor? Andere Artikel dazu von ebay selbst habe ich da nämlich nicht gefunden.
Das was da steht (und nur darauf nehme ich Bezug) ist eben für mich schwammig formuliert und führt eben zu interessanten Begründungen.
Mir kommt das aber auch widersprüchlich vor, denn das:

ebay schrieb:
Angebote läuft noch länger als 12 Stunden

Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden.

stimmt ja definitiv nicht immer.

Alternativ lass ich eben jemanden, den ich kenne (s.u.) das ganze ersteigern und bin eh raus aus der Sache.
Dass das nicht so ganz in Ordnung ist ist klar, andererseits wird der Anteil derer, die gegen sowas vorgehen auch verschwindend gering sein. Da wird wohl auch der Kostenaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

... da ja der Verkäufer weiss, bis wohin der Höchstbietende im äussersten zu gehen bereit ist. ...

Das Maximalgebot (!= Höchstgebot, also das was im Angebot angezeigt wird) sollte eigentlich niemandem bekannt sein, ausser dem, der es abgegeben hat.
Dieses kann ich aber auch als Käufer einfach herausfinden, ich gebe einfach einen viel zu hohen Betrag ein und ziehe das ganze nacher wegen Fehleingabe zurück. Kann man machen, aber nach einer Anzahl X sperrt einem ebay diese Möglichkeit. Kann man natürlich mit nem Zweitaccount betreiben, geht aber wie gesagt nicht allzu oft in kurzer Zeit. Spätestens wenn der nächste das Maximalgebot des ersten übertrifft ist eh dessen (derzeitiges) Maximalgebot bekannt.

Das Vorgehen, mithilfe von Fake/Freundesaccounts hochzubieten ist vermutlich so alt wie ebay selbst. So kann man natürlich beeinflussen, wieviel man letztendlich für einen Artikel bekommt bzw auch sichergehn, dass er nicht für weniger weggeht. Wenn der "Freund" eben dann am Ende Höchstbieter ist, wird das ganze rückabgewickelt und der Artikel wandert wegen Spassbieter erneut zu ebay. Jo, ist nicht die feine englische Art, wird aber so gemacht und die Trennung ist da nie ganz einfach. Alles bekannt und führt zu oft auch unberechtigten Anschuldigungen, weil, welch seltsames Vorgehen bei einer Auktion, ein und derselbe Bieter mehrfach auf denselben Artikel bietet. Das gerade geltende Höchstgebot inklusive Gebotsverlauf sieht übrigens jeder Käufer, im Gegensatz zum Verkäufer sehen die jedoch keine vollständigen Namen, sondern nur Kürzel, die mit den Ebaynamen oft nichts zu tun haben.

Wenn man natürlich wie oben genannt das Maximalgebot herausgefunden hat, kann man natürlich mit dem Zweitaccount bis kurz drunter bieten. Funktioniert aber wie bereits gesagt nicht allzu oft in kurzer Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das geht aber hieraus: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html doch nicht hervor? Andere Artikel dazu von ebay selbst habe ich da nämlich nicht gefunden.
Das was da steht (und nur darauf nehme ich Bezug) ist eben für mich schwammig formuliert und führt eben zu interessanten Begründungen. Alternativ lass ich eben jemanden, den ich kenne (s.u.) das ganze ersteigern und bin eh raus aus der Sache.
Dass das nicht so ganz in Ordnung ist ist klar, andererseits wird der Anteil derer, die gegen sowas vorgehen auch verschwindend gering sein. Da wird wohl auch der Kostenaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

Ich verweise mal auf diesen Thread: http://www.auktionshilfe.info/thread_7596p1

Viele gehen gegen Abbrecher vor.
 
Ich werde jetzt auf jeden Fall den Verkäufer auffordern, mir für mein aktuelles Gebot das Thinkpad zu überlassen.
Seine Begründung für die Beendigung und Neueinstellung war ein Schreibfehler in der Titelzeile (Thinkpad 410 statt Thinkpad T410) ist nach dem vom CMaster verlinkten Topic kein unverschuldeter Fehler und deshalb ist der Vertrag gültig
 
gibt es eigentlich eine Möglichkeit zu prüfen, ob eine Win7 Lizenz bereits benutzt wird?
Habe da einen Verkäufer gefunden, der nur Lizenzen verkauft. --> kein Versand, nur email mit Code
Kann ich das bei einem Kauf nachprüfen, oder gibt mir Windows bei der Eingabe einen Hinweis, ob die Lizenz bereits benutzt wird?
 
Nein.

Bei dieser Art "Lizenz" wäre ich eh vorsichtig. - Ab Windows 95 bis Windows 7 ist der COA-Sticker verbindlich als Lizenznachweis (Ausnahme: ein Downgrade von Windows 8 auf Windows Vista oder Windows 7 - bei anderen Downgrades zählt der COA der "downgegradeten" Version).

Die Weitergabe eines Codes legt den Verdacht nahe, dass es sich um einen Teil einer Volumenlizenz handelt, wie sie für Unternehmen und Bildungseinrichtungen erteilt werden. Diese Volumenlizenzen dürfen nicht aufgesplittet werden und die Rechtslage ist hier m.E. nicht so eindeutig geklärt, wie bei den OEM-/Systembuilder-Versionen, die nach deutscher Rechtssprechung von der Hardware getrennt verkauft werden dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es eine Möglichkeit den lästigen Beep beim Starten über F12 zuverlässig zu verhindern?
Seit kurzem piept da mein L530 nämlich wieder, obwohl PasswortBeep und KeyboardBeep im Bios deaktiviert sind :mad:
 
Es gibt im BIOS oft noch andere Beep-Events, die man ändern kann, z.B. Powerstate etc.

Und diesen noch:
220px-Seitenschneider.JPG
:D
 
Danke Morns
an letzteren hab ich auch schon gedacht, allerdings ist mir da mein L530 zu schade für :D
die anderen Beep Events kann ich leider nicht im Bios finden (liegt wohl an dem eher abgespeckten UEFI des L530 :( )
 
Gerade ist mein DisplayPort zu HDMI-Kabel gekommen. Very cool, damit kann man Video am Fernseher schauen, und am Laptop trotzdem was anderes machen. :D
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben