Er hat den Artikel auch noch wiedereingestellt... :facepalm: Wollte ihn gerade melden, dabei kann man aus zahlreichen Kategorien auswählen. Leerverpackungen sind aber aber nicht bei den Meldegründen dabei... Interessant sind aber einige Sachen, bei denen mir bisher nicht bekannt war, dass die verboten sind:
- Briefmarken, Banknoten und Münzen
- Weiterverkauf von Veranstaltungstickets
- digital gelieferte Artikel
- Überraschungskisten
Ich kann auch in den Grundsätzen zum Einstellen nichts mehr finden. Ich war fest der Überzeugung, dass der Verkauf von OVPs verboten sei laut eBay Grundsätzen... Offensichtlich gilt inzwischen genau das Gegenteil. Leere OVPs sind erlaubt, müssen aber in der richtigen Kategorie eingestellt werden, die speziell dafür existiert. Hier ist das Ding aber in der Kategorie "Sonstige SSDs" und das Produkt selbst (der Karton) wird mit einer Speicherkapazität von 128GB beworben.