Ich glaube, Du verwechselst hier Gewaehrleistung und Garantie. Gewaehrleistung ist vom Haendler. Diese ist gesetzlich und laeuft 24 Monate nach Rechnungsdatum aus. Nach 12 Monaten musst Du den Beweis erbringen, dass der Fehler von Anfang an vorlag; davor muss der Haendler den Beweis erbringen. Zusaetzlich zur Gewaehrleistung gibt es noch die Garantie, die so gut wie immer vom Hersteller gegeben wird. Diese ist freiwillig, kann so lange betragen, wie der Hersteller das moechte und der Hersteller kann seine Garantiebedingungen selber bestimmen. Das sind bei Apple 12 Monate, diese koennen vor Ablauf auf maximal 36 Monate (3 Jahre) durch den Kauf eines Apple Care Protection Plans erweitert werden. Die Garantie darf die Gewaehrleistung nicht einschraenken.