Bekloppte/ bedenkliche Thinkpad Angebote/ Transaktionen bei E-Bay

McPixl

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da es ja immer mal Angebote gibt wo man sich wirklich fragt was derjenige igentlich verkauft , bzw. warum eigentlich so vile horrende summen für etwas bieten was um einiges billiger bekommt habe ich mal diesen thread aufgemacht.
hier mal ein ein 266 bzw. 272 mhz T20
 
Na das relativiert das ganze schon ein wenig...

Trotzdem sollte der Preis noch was runter :)
 
Danke für die Info Samy. Wenns so weit ist und ich es dann nochmal finden sollte stell ich es bei interessanten Angeboten rein @ puntohgt ;)
 
Wieso haben die gleich 4 Shop's wenn die - der Aussage nach - damit schon fast überfordert sind? Ein Shop reicht doch um Sachen zu verkaufen...
 
Ebayfrage: Ich habe von privat ein T61 über die Bucht gekauft, nun entspricht das Gerät in seinem beschriebenen Zustand nicht der Realität... Der Verkäufer hat keinerlei Wiederrufsrechtsklauseln in sein Angebot geschrieben, kann ich es zurückgeben und mein Geld zurückfordern?
 
[quote='shapishico',index.php?page=Thread&postID=822626#post822626]Ebayfrage: Ich habe von privat ein T61 über die Bucht gekauft, nun entspricht das Gerät in seinem beschriebenen Zustand nicht der Realität... Der Verkäufer hat keinerlei Wiederrufsrechtsklauseln in sein Angebot geschrieben, kann ich es zurückgeben und mein Geld zurückfordern?[/quote]

Als Erstes würde ich dem Verkäufer eine Mail zukommen lassen, wo du auf die Mängel sachlich aufmerksam machst. Wenn dieses Ansinnen fruchtlos ist, würde ich einen Streitfall in Ebay aufmachen, dann wird der Verkäufer gezwungen in einer bestimmten Zeit zu antworten. Falls die Bezahlung über Paypal gelaufen ist, musst du die Unstimmigkeit Paypal melden, wo du auch bei Nichtbeantwortung durch den Verkäufer ein Anrecht hast, entschädigt zu werden.

Gruß
Rüdiger
 
Ganz interssant in diesem Zusammenhang wäre auch wie das Gerät in der Artikelbeschreibung beschrieben wurde.
Bei Paypal ist glaube ich das Problem dass die nur anbieten das Geld zu erstatten und der Artikel zurückgeschickt werden muss, es wird also nicht angeboten einen Teil des Kaufpreises zu erstatten um mögliche Schäden reparieren zu lassen (war zumindest bei mir mal so). Möchte mich aber nicht festlegen.
 
In der Aktualität wie es bei mir ist, war ich mit 50 Euro bei Paypal einverstanden (Teilbetrag). Nachdem der Verkäufer sich nicht bei Paypal gemeldet hatte, erstattete Paypal mir die 50 Euro. Einen Tag nach Ablauf des Ultimatums ist der Verkäufer erwacht und forderte das Gerät zurück, nun antworte ich mal nicht ;)

Gruß
Rüdiger
 
[quote='shapishico',index.php?page=Thread&postID=822626#post822626]Ebayfrage: Ich habe von privat ein T61 über die Bucht gekauft, nun entspricht das Gerät in seinem beschriebenen Zustand nicht der Realität... Der Verkäufer hat keinerlei Wiederrufsrechtsklauseln in sein Angebot geschrieben, kann ich es zurückgeben und mein Geld zurückfordern? [/quote]
Ja. Selbst wenn er den üblichen Satz von wegen "Privatverkauf, keine Rückgabe, keine Gewährleistung" reingeschrieben hätte, ist trotzdem eine Rückabwicklung möglich, wenn das Teil nicht der Beschreibung entspricht. Das muß dann natürlich schon eine gravierende Abweichung sein, wo keiner behaupten kann, das wäre gar kein Mangel. Aussagen über den optischen Zustand sind natürlich immer dehnbar, was für den einen ok ist, kann für den anderen ein k.o. Kriterium sein.
 
Vor allem: Muss nur Online Telefonisch aktieviert werden

Is klar... Und das funktioniert natürlich :D
 
[quote='applecookie',index.php?page=Thread&postID=823080#post823080]Guckt Euch das mal an.

Sind die besoffen? Was sind denn das für Preisvorstellungen?

http://cgi.ebay.de/IBM-ThinkPad-X41...eripheriegeräte_Notebooks?hash=item53e05a1930

[/quote]Unglaublich, diese Preisvorstellungen. Ich habe dem Verkäufer viorgeschlagen, den Preis von 2.000 € auf 600 € zu senken (das ist immer noch hoch bei 999 € für ein nagelneues x200). Bin auf die Antwort gespannt. :rolleyes:
 
[quote='Pommbaer',index.php?page=Thread&postID=822502#post822502]Wieso haben die gleich 4 Shop's wenn die - der Aussage nach - damit schon fast überfordert sind? Ein Shop reicht doch um Sachen zu verkaufen...[/quote]Heutzutage nix ungewöhnliches mehr, dass ein Shop unter mehreren Namen im Internet auftaucht. Teilweise, um als spezialisierter Markenshop zu wirken, teilweise auch einfach mit unterschiedlichem Service und daraus unterschiedlichen Preisen der Produkte selbst! D.h. Shopname A & B sind der gleiche Laden. Im Laden A kosten TP XY 500 Euro, im Laden B 600, obwohl es aus dem selben Lager kommt. Dafür hat Laden B evtl. eine kostenlose Service-Hotline mit vielen Mitarbeitern, sodass man schnell "versorgt" wird, während bei A nur eine teure 0180er-Hotline exisitiert.
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrübergang

"Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam."

Aber wie sich das jetzt bei einem VK in NL verhält, weiss ich nicht.
 
[quote='puntohgt2008',index.php?page=Thread&postID=824759#post824759]http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrübergang

"Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam."

Aber wie sich das jetzt bei einem VK in NL verhält, weiss ich nicht.[/quote]
bgb gilt auch für niederländische verkäufer, die nach deutschland verschicken? guck an!
 
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