bedrohung mit anwalt, weil käufer stecker nicht in den tft bekommt? *neue mail*

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Muto

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hi leute,
ich hab hier letztens einen tft vom t41 verkauft. voll funktionsfähig, ohne kratzer ohne nichts.
habs gut verpackt verschickt und da sagt der käufer (9 beiträge im forum), dass das kabel nicht reinpasst, weil ein kleines abgebrochenes plastikteil drinsteckt.
jetzt will er sein geld zurück. ich hab mir nochmal mein kabel angeguckt, und es ist nichts abgebrochen. er sagt, er sei student und er habe nicht soviel geld...und ich bin noch schüler, habe auch nicht soviel geld.

dann kam heute eine nachricht von ihm:

Weitergabe an Anwalt
Ich habe heute mit dem Anwalt meines Vaters gesprochen, weil ich das so nicht auf mir sitzen lasse (auch wenn es sich "nur" um 25€ handelt). Ich gebe Ihnen bis zum 01.07.2010 Zeit, um mir das Geld zurückzuüberweisen. Sollte das Geld dann nicht auf meinem Konto sein, werde ich die Sache dem Anwalt übergeben. Ich habe auch Zeugen (meinen Mitbewohner), der sah, wie ich das Paket öffnete und versuchte den Stecker anzubringen und der weiterhin sah, dass das Anbringen des Steckers nicht funktionierte, da sich besagtes Plastikteil noch im Stecker befand. Anwaltskosten für diese Beratung sind noch nicht angefallen, da mein Vater eine Familienrechtsschutzversicherung besitzt. Aber ansonsten könnte es teuer für Sie werden.
Ich werde auch Ihre Nachrichten nicht mehr lesen, weil mir diese Anschuldigungen zu blöd werden. Wenn ich das Geld bis Donnerstag nicht wieder habe, werde ich das hier abgeben! Sollten Sie mir das Geld rechtzeitig überweisen, werde ich den TFT an Sie zurücksenden.



was soll ich jetzt machen? ich sehe es nicht ein, 25€ zurück zu bezahlen. warum auch? ich hab nichts falsch gemacht.
vielleicht will er mir einfach sein kapputes display zurückschicken? woher soll ich das denn wissen?
 
Irgendwie liest sich das "Bedrohung" in "Bedrohung mit Anwalt" ein bisschen wie in "Bedrohung mit spitzem Gegenstand"... :D
 
[quote='Snowy',index.php?page=Thread&postID=883127#post883127]
Ich möchte dem Käufer nichts unterstellen aber bei dem Fehlerbild seines Notebooks, wo das Display getauscht werden soll...
(Schlecht, wenn man anhand der vorhandenen Fakten leicht recherchieren kann... :D )[/quote]Aber macht es nicht gerade dann Sinn, sich ein anderes Display zu besorgen???

[quote='Evilandi666',index.php?page=Thread&postID=883096#post883096]

Defakto muss man also nur die Gewährleistung ausschließen als privater Händler? Seh ich das richtig? [/quote]privater Händler, ist das nicht wie gerade Kurve??? ;)
 
Ich würde die 2 € investieren, und ihm per Einwurfeinschreiben schriftlich die Aufforderung zukommen lassen dir Fotos von dem Umstand zu senden.

Kontakt abbrechen darf er übrigens seinerseits nicht. Selbst wenn so ein Fall vor dem Gericht landet, und der Käufer dort zugeben muss, dass er jegliche Schlichtungs- und Kontaktversuche des Verkäufers abgeblockt hat, dann wird der Richter ihn auslachen und seine Klage abweisen.
Du als Verkäufer bist ja gewillt ihm zu helfen, aber er scheint nicht in der Lage Hilfe anzunehmen oder gar umzusetzen.

Andersherum hat der Käufer ja doch schon zugegeben, dass er da mit ner Nadel und sonst was im Stecker rumgeprökelt hat.. damit wäre jede Gewährleistung pfutsch. Vielleicht hat er sich nur dumm angestellt und den Stecker verkehrtherum draufgemacht und dann gemeint da wäre was drin, und jetzt durch seine Selbstversuche den Stecker total verhunzt..
 
[quote='Evilandi666',index.php?page=Thread&postID=883096#post883096]
Defakto muss man also nur die Gewährleistung ausschließen als privater Händler? Seh ich das richtig?[/quote]

Als privater Verkäufer, ja. Die Bezeichnung "Händler" sollte man tunlichst vermeiden ;)
 
du hast doch seine adresse
guck doch mal ob er im telefonbuch steht und wenn ja, ruf ihn mal an :D
kannste dir auch gleich die nummer von papas anwalt geben lassen xD
 
Auch denke ich mal, wird der Jugendfreund hier mitlesen. Zumindest war er vorhin noch angemeldet.

Da kann man ja nur hoffen, dass er sich seine eigenen Gedanken macht, das Eine oder Andere noch einmal überdenkt. Zu dem Schluß kommt, es war ja nicht so das "gelbe vom Ei" war er hier "gucken" gelassen hat.

Und wenn man de Faden weiterspinnt, dann kommt evt. noch eine gütliche Einigung, Entschuldigung auf PN Weg-er soll ja nicht das Gesicht vollends verlieren und sich sein Lebtag täglich kasteien (es sei denn er braucht das und genießt diese Stunden- o.k. ich werde unsachlich-sorry :pinch: ), dabei heraus!

Schöner wäre es schon...ein Harmonie-Besessener

Bike-Mike ^^ !
 
@ Gary

Anderes Display besorgen ist ja ok.
Problema:
Leider endet dies bei einigen Zeitgenossen meist in Reklamation einer angebllichen Defektlieferung und das bei
einer ggf. stattfindenden Rückabwicklung auf wundersame Weise nicht das ursprünglich gelieferte Teil seinen Rückweg
findet, sondern das ausgebaute Defektteil...
Somit hatte der Käufer in meiner vorstehenden Schilderung sowohl das funktionierende Teil und sein Geld.
Ist wie gesagt ein Problema zur Erklärung und keine Unterstellung diesen Fall betreffend.

Cu
Snowy
 
Hier geht es ja wieder ab...

Kann man nicht - um des lieben Friedens Willen - sich darauf einigen, dass der Käufer ggf. ein neues Displaykabel erhält? Mal davon ausgegangen, das lässt sich separat tauschen und ist wirklich so billig (hatte glaube ich Mornsgrans gesagt).

Das Anwalts-Bla-Bla ist übrigens etwas unsinnig. Der Käufer ist vollständig in der Darlegungs- und Beweislast, darum poltet er wohl etwas. Ich würde einfach versuchen, das Problem gütlich aus der Welt zu schaffen, gerade auch weil es ja anscheinend nur um das Kabel geht, das wohl nicht die Welt kosten dürfte.

Grüße,
Cunni
 
[quote='Snowy',index.php?page=Thread&postID=883188#post883188]@ Gary

Anderes Display besorgen ist ja ok.
Problema:
Leider endet dies bei einigen Zeitgenossen meist in Reklamation einer angebllichen Defektlieferung und das bei
einer ggf. stattfindenden Rückabwicklung auf wundersame Weise nicht das ursprünglich gelieferte Teil seinen Rückweg
findet, sondern das ausgebaute Defektteil...
Somit hatte der Käufer in meiner vorstehenden Schilderung sowohl das funktionierende Teil und sein Geld.
Ist wie gesagt ein Problema zur Erklärung und keine Unterstellung diesen Fall betreffend.

Cu
Snowy[/quote]War auch in keinsterweise als Verteidigung des Käufers für sein Verhalten gedacht, nur konnte ich an dem Umstand ein neues anderes Display zu benötigen nichts "belastendes" finden.

Das Problem sehe ich allerdings auch und auch das der Käufer mit ner Nadel im Stecker "rumgestochert" haben soll, das würde mir als Verkäufer schon zu denken geben. Und den Kontakt komplett abzubrechen und dann eine Frist von 3 Werktagen für eine Rücküberweisung zu setzen. *Ohne Worte*


Edit: Wie sieht der Stecker nun eigentlich aus? Ich kenne nur das Display vom X60 und da würde man schon mit Geduld etwas aus dem Stecker entfernen können... Denn ein neues Kabel würde doch auch nicht in den Stecker passen, oder hab ich jetzt den Knall nicht gehört und bin voll daneben?
 
Wenn da nicht gerade irgendjemand mit Gewalt etwas in den Stecker reingesteckt hat, dann wird man es ebenso leicht wieder herausbekommen wie es dort hineigelangt ist.

Ich finde es nur verwerflich, dass der Käufer offensichtlich schon eigene "Reparaturversuche" unternommen hat. Jetzt wäre es sogar bei einem gewerblichen Händler mit der Gewährleistung durch - die gilt nämlich nur für das Produkt, nicht für Anwenderfehler.
 
[quote='Muto',index.php?page=Thread&postID=883105#post883105]ich hab ihm ne mail geschickt, dass ich ein foto haben will... er hat die mail aber noch nicht geöffnet.[/quote]
Wenn er die E-Mail nicht öffnet ist das sein Problem.

Er kann nicht innerhalb 3 Tagen sein Geld zurück verlangen und mit Anwalt drohen ohne Dir bewiesen zu haben, dass er eine Ware erhalten hat die der Beschreibung nicht entspricht. Aus 25 € darf er nicht in vier Tagen einen Streitwert von 500 € machen. Das Gesetzt verpflichtet einen schon den Streitwert erst einmal klein zu halten.

1.) Er sollte Dir schon per Bild etc. beweisen, dass das Display wirklich kaputt ist.
2.) Wenn er eine Zahlungsaufforderung sendet muss die Frist angemessen sein.

Hast Du bzw. über Deine Eltern keine Rechtsschutzversicherung. So etwas bringt dann die erste Lebenserfahrung: "Wie streite ich mich mit meinen Mitbewohnern auf der Erde." Dann kannst Du die Sache ganz gelassen sehen und Dich erst mal zurück lehnen.

Ich nehme aber stark an, dass man lange suchen muss um einen Anwalt zu finden der die Angelegenheit bei einen Streitwert von 25 € übernimmt. Die fühlen sich ja total überfordert;-)

Gruß Flexibel
 
also.. er hat die mail gelesen, aber nicht geantwortet.

ich habe ihm ja nur das panel geschickt...er bekommt sein altes kabel nicht rein..
an meinem alten kabel ist nichts abgebrochen.


PS: ich glaube, meine eltern haben eine rechtschutzversicherung.. muss sie nochmal fragen.
 
Nochmal zum Verständnis für alternde Forenmitglieder ;) :
Du hast das nackte Panel ohne Kabel und Deckel verkauft?
Er will sein T43 XGA-Displaykabel an dem von Dir verkauften T41 XGA Panel anschließen und bekommt es nicht angeschlossen?
 
hab ihm nur das "nackte" panel verkauft. auch kein deckel.

er will wahrscheinlich sein t43 kabel in ein t41 panel anschließen..
ich wollte ihm erst für einen etwas höheren preis das komplette display verkaufen (antennen, kabel, deckel, scharniere usw)
aber dann wollte er nur das panel.
 
Man müsste die Rechtschutz umbenennen in "Versicherung gegen dumme Mitbewohner der Erde"
 
Sag ihm doch er soll es dir zurück schicken, du prüfst es und zahlst dann das Geld zurück.
Du hast absolut das Recht das so zu fordern. Gabs mal nen Artikel innner C't zu, falls du die ab und zu liest, ist aber länger her.

@Gary: Ich habs aber auch mit Begriffen - meinte natürlich privater Verkäufer.
 
Nach 55 Beiträgen gehe ich von einer Fehlbedienung des Käufers aus. Kann schlecht sein, dass du beim Abziehen deines Kabels ein Plastikteil in den mickrig kleinen Löchern übrig gelassen hast. Weiß einer von den Technikern, ob das 43er Kabel in das verkaufte Panel passt? Im Wiki sehe ich zwei unterschiedliche Panels für die T4 er Serie, wobei das Panel für T43 eine andere FRU hat. Wenn es so ist, hat der Käufer ein falsches Panel zu einem falschen Kabel gekauft. Shit happens.

Gruß
Rüdiger
 
[quote='TP40Neuling',index.php?page=Thread&postID=883541#post883541]Weiß einer von den Technikern, ob das 43er Kabel in das verkaufte Panel passt?[/quote]
Diesbezüglich warte ich noch auf eine Antwort von tom_k.
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=883563#post883563]Diesbezüglich warte ich noch auf eine Antwort von tom_k.[/quote]

Der Einfachheit halber die Antwort direkt hier:
Ich weiss es nicht.

Unterschiedliche FRUs im HMM heisst niemals automatisch passt/funzt auch nicht,
laut http://www.thinkwiki.org/wiki/TFT_display gibts fürs t43 ein xtra XGA display,
das vermutlich aber kompatibel ist,
ich würde es jedenfalls ohne grosse Bedenken riskieren dies an ein T41 Displaykabel + mobo anzuschliessen,
vice versa wie in diesem Fall natürlich ebenfalls.

Für mich liest sich das interpretiert wie "passt nicht weil Fremdkörper im Weg",
"stecker passt nicht" scheint weniger der Fall zu sein.
Ein Fremdkörper kann irgendwann zB als Teilchen der Verpackung oder erst im Haushalt der Käufers
zwischen die Pins(wenn ich das richtig interpretiere) gelangt sein
Der postcounter hat imo mit Kompetenz wenig zu tun.

Gruss tom_k
 
Völlig inakzeptables Verhalten

Die Displays von T40 bis T43 sind doch untereinander alle austauschbar, soweit ich mich erinnere.

Am Displaykabelstecker kann man unmöglich was abbrechen, das geht physisch nicht. Ich schätze er kriegt ihn nicht rein, weil es eine Fummelarbeit ist (merke ich auch immer wieder) und dann denkt man, es passt nicht.

Laut Deiner Informationen zu seinem Verhalten kannst Du beruhigt sein, er dürfte nicht die geringste Chance haben. Zudem verweigert er jeglichen Kontakt und sabotiert Bemühungen zum Beheben des Meinungsunterschieds. Solche Leute gibt es leider, entweder kleinliche "Gotthilf Penibel" oder aggressive Streithansel.
Du kannst
a.) entweder nichts unternehmen und warten bis er sich wieder beruhigt. Danach mal freundlich nachfragen, was genau das Problem ist.
oder
b.) ihn einfach ins Messer laufen lassen, er wird auf seinen Anwaltskosten hängen bleiben. Streitwert EUR 5,- für das Kabel, EUR 150,- Anwaltskosten.

Ich habe jetzt leider auch so einen idiotischen Fall mit einem absurden Käufer: Er kauft was, bezahlt per Paypal, Paket geht auf Reise, und kurz danach findet er woanders ein günstigeres Angebot und fordert die sofortige Stornierung und Rückabwicklung. Jetzt habe ich den Stress mit einem eingefrorenen Paypal Konto und Papierkrieg. Bei solchen Fällen möchte man am liebsten ein paar "bulgarische Möbelpacker" zum Käufer schicken. X(
 
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