bedrohung mit anwalt, weil käufer stecker nicht in den tft bekommt? *neue mail*

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Muto

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hi leute,
ich hab hier letztens einen tft vom t41 verkauft. voll funktionsfähig, ohne kratzer ohne nichts.
habs gut verpackt verschickt und da sagt der käufer (9 beiträge im forum), dass das kabel nicht reinpasst, weil ein kleines abgebrochenes plastikteil drinsteckt.
jetzt will er sein geld zurück. ich hab mir nochmal mein kabel angeguckt, und es ist nichts abgebrochen. er sagt, er sei student und er habe nicht soviel geld...und ich bin noch schüler, habe auch nicht soviel geld.

dann kam heute eine nachricht von ihm:

Weitergabe an Anwalt
Ich habe heute mit dem Anwalt meines Vaters gesprochen, weil ich das so nicht auf mir sitzen lasse (auch wenn es sich "nur" um 25€ handelt). Ich gebe Ihnen bis zum 01.07.2010 Zeit, um mir das Geld zurückzuüberweisen. Sollte das Geld dann nicht auf meinem Konto sein, werde ich die Sache dem Anwalt übergeben. Ich habe auch Zeugen (meinen Mitbewohner), der sah, wie ich das Paket öffnete und versuchte den Stecker anzubringen und der weiterhin sah, dass das Anbringen des Steckers nicht funktionierte, da sich besagtes Plastikteil noch im Stecker befand. Anwaltskosten für diese Beratung sind noch nicht angefallen, da mein Vater eine Familienrechtsschutzversicherung besitzt. Aber ansonsten könnte es teuer für Sie werden.
Ich werde auch Ihre Nachrichten nicht mehr lesen, weil mir diese Anschuldigungen zu blöd werden. Wenn ich das Geld bis Donnerstag nicht wieder habe, werde ich das hier abgeben! Sollten Sie mir das Geld rechtzeitig überweisen, werde ich den TFT an Sie zurücksenden.



was soll ich jetzt machen? ich sehe es nicht ein, 25€ zurück zu bezahlen. warum auch? ich hab nichts falsch gemacht.
vielleicht will er mir einfach sein kapputes display zurückschicken? woher soll ich das denn wissen?
 
Nur mal so am Rande: Was wäre passiert, wenn der Käufer einen Fred aufgemacht hätte mit dem Wortlaut "Der Verkäufer hat mir ein am Stecker defektes Display geschickt und will es nicht tauschen"? :rolleyes:
Btw. Es ist schon alles gesagt worden


Gruß
Rüdiger
 
[quote='TP40Neuling',index.php?page=Thread&postID=883039#post883039]Was wäre passiert, wenn der Käufer einen Fred aufgemacht hätte[/quote]

Dann hätten die Mitglieder auf die gleiche faire Art und Weise ihn beraten und die Möglichkeiten aufgezeigt, die er hat oder eben nicht hat.
 
wie schon erwähnt. keine rücknahme, garantie, sonstiges, ausserdem ist der streitwert mal wirklich eine lachnummer.
weise ihn drauf hin. vielleicht noch ein hinweis, dass wir in deutschland sind, nicht in den usa.
popcorn-zeit, yeah :thumbup:
 
jo, so isses. Und sowas

Ich habe heute mit dem Anwalt meines Vaters gesprochen, weil ich das so nicht auf mir sitzen lasse (auch wenn es sich "nur" um 25€ handelt). Ich gebe Ihnen bis zum 01.07.2010 Zeit, um mir das Geld zurückzuüberweisen. Sollte das Geld dann nicht auf meinem Konto sein, werde ich die Sache dem Anwalt übergeben. Ich habe auch Zeugen (meinen Mitbewohner), der sah, wie ich das Paket öffnete und versuchte den Stecker anzubringen und der weiterhin sah, dass das Anbringen des Steckers nicht funktionierte, da sich besagtes Plastikteil noch im Stecker befand. Anwaltskosten für diese Beratung sind noch nicht angefallen, da mein Vater eine Familienrechtsschutzversicherung besitzt. Aber ansonsten könnte es teuer für Sie werden.
Ich werde auch Ihre Nachrichten nicht mehr lesen, weil mir diese Anschuldigungen zu blöd werden. Wenn ich das Geld bis Donnerstag nicht wieder habe, werde ich das hier abgeben! Sollten Sie mir das Geld rechtzeitig überweisen, werde ich den TFT an Sie zurücksenden.

spricht normalerweise der gemeine Gernegroß - häufig anzutreffende Art...
 
jepp meist sind es diejenigen die zumindest nach ihrer Rechtschreibung bei Anwald waren und dann wenn man nach dem Namen des Anwaltes fragt plötzlich gar nicht mehr wissen wie der Name war.

Abwarten und ein kühles Getränk zu sich nehemen, wird dich wohl sehr wahrscheinlich am weitesten bringen.


bis denn vom Sven
 
Wäre er beim Anwalt gewesen, hätte dieser ihn sicher aufgeklärt, das im Falle der Rückabwicklung du das Recht hast die Ware zur Prüfung einzufordern und danach das Geld zurück überweist sofern deine Prüfung das gleiche ergibt wie der Käufer behauptet. Ist zwar für den Käufer eher blöd, aber es läuft so und nicht andersrum ab.

Ist aber nur meine Meinung zum Thema, bin natürlich kein Experte ;)

Ich würde garnicht reagieren. Passiert sowieso nichts.

Und bitte schick mir den Namen per PN, damit der gleich auf die Blacklist kann. ;)
 
[quote='neikloe',index.php?page=Thread&postID=883043#post883043]wie schon erwähnt. keine rücknahme, garantie, sonstiges[/quote]
Wie Ingope schon sagte: Einige Leute hier scheinen die Bedeutung des Gewährleistungsausschlusses falsch zu verstehen.
Du bist als Verkäufer immer noch verpflichtet, die Ware in dem Zustand zu liefern, der verabredet war.

Ausschließen tust du nur, daß der Kunde sich x Wochen später meldet und sagt: "Die Ware schien zwar anfangs ok zu sein, aber jetzt habe ich Fehler entdeckt und du musst die jetzt beheben", oder daß er die Ware zurückgibt, weil es doch nicht das ist, was er sich vorgestellt hat.



Disclaimer: Das oben ist eine allgemeine Aussage. Ich mache damit in keinster Weise eine Aussage über den in diesem Thread konkret angesprochenen Fall.
IANAL, wenn Leute mit Ahnung von der Juristerei einen Fehler in meinen Aussagen finden dürfen sie ihn gerne richtigstellen.
 
Weiterhin checkens einige auch nicht, dass man die Rücknahme & Gewährleistung ausschließen muss.

Und nicht die Garantie, die bietet man nämlich nicht automatisch an, wenn man sie nicht ausschließt...

Edit: Rücknahme = Rückleistung ... oh man die Hitze! ;)
 
Ja, den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu kennen wäre auch hilfreich ;)
 
ja, Foto ist ne gute Idee. Schreib ihm, er solle das Plastikteil mit ner Pinzette rausziehen, dann mit einem guten Makroobjektiv knipsen und anschließend wieder reinstecken. Dann soll er Dir das Foto schicken. Woraufhin Du ihm dann eine Anleitung schickst, wie man ein solches Plastikteil mit ner Pinzette aus dem Stecker rauszieht. :D
 
Für alle Beteiligten, aber natürlich besonders für den "Käufer" hier ein Kommentar aus dem letzten Jahrtausend: Helmut Qualtinger mit dem mehr als passenden Lied "Der Papa wird's schon richten"
http://www.youtube.com/watch?v=hTS6-lt9UBo&feature=related
Und danach bitte wieder alle runter auf den Teppich. Wenn der Käufer jemand aus dem Forum ist, wird er ja wohl so viel Anstand haben, erst einmal eine Regelung über einen Moderator zu versuchen, bevor hier irgendwelche VatiHatEinenAnwaltOrgien gefeiert werden. Ich kann's nicht glauben, HED
 
[quote='Evilandi666',index.php?page=Thread&postID=883055#post883055]Weiterhin checkens einige auch nicht, dass man die Rückleistung & Gewährleistung ausschließen muss.

Und nicht die Garantie, die bietet man nämlich nicht automatisch an, wenn man sie nicht ausschließt...[/quote]

Zur Rücknahme sind nur gewerbliche Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher verpflichtet, Privatverkäufer nicht. Die Form ist dabei weniger wichtig, den einschlägigen Gerichtsurteilen zufolge ist nicht die exakte Formulierung, sondern der erkennbare Wille entscheidend - Verweis auf "EU-Gesetzgebung", Ausschluß der Garantie u.ä. Unsinn wurde schon als wirksam anerkannt, wobei das natürlich immer vom Richter abhängt.

Eine Fristsetzung von drei Tagen dürfte auch nicht angemessen und wirksam sein, da Online-Überweisung laut gesetzlicher Regelung bis zu drei (Bank-) Tage dauern dürfen, wobei der Tag der Überweisung und der Buchung nicht immer mitgezählt werden müssen. Ein übergeordnetes Interesse oder Dringlichkeit, die kostenverursachende Expressüberweisungen o.ä. erfordern würden, kann ich zumindest nicht erkennen - wegen der 25 Euro wird die Familie des Käufers eher nicht in Existenznot geraten ;)

Eine Nachweispflicht bzgl. des Mangels hat natürlich der Käufer, außerdem muß er Muto die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
 
[quote='Muto',index.php?page=Thread&postID=882962#post882962]Weitergabe an Anwalt
Ich habe heute mit dem Anwalt meines Vaters gesprochen, weil ich das so nicht auf mir sitzen lasse (auch wenn es sich "nur" um 25€ handelt). Ich gebe Ihnen bis zum 01.07.2010 Zeit, um mir das Geld zurückzuüberweisen. Sollte das Geld dann nicht auf meinem Konto sein, werde ich die Sache dem Anwalt übergeben. Ich habe auch Zeugen (meinen Mitbewohner), der sah, wie ich das Paket öffnete und versuchte den Stecker anzubringen und der weiterhin sah, dass das Anbringen des Steckers nicht funktionierte, da sich besagtes Plastikteil noch im Stecker befand. Anwaltskosten für diese Beratung sind noch nicht angefallen, da mein Vater eine Familienrechtsschutzversicherung besitzt. Aber ansonsten könnte es teuer für Sie werden.
Ich werde auch Ihre Nachrichten nicht mehr lesen, weil mir diese Anschuldigungen zu blöd werden. Wenn ich das Geld bis Donnerstag nicht wieder habe, werde ich das hier abgeben! Sollten Sie mir das Geld rechtzeitig überweisen, werde ich den TFT an Sie zurücksenden.[/quote]




tzzzzzz oh mein Gott :rolleyes: also Richtig kiddy like. Wenns mal nicht so gut läuft gleich zu Papa rennen.

mach dir da keine Gedanken. Der Redet nur blödes Zeug um dich einzuschüchtern.
 
[quote='vorlaeufig',index.php?page=Thread&postID=883077#post883077][quote='Evilandi666',index.php?page=Thread&postID=883055#post883055]Weiterhin checkens einige auch nicht, dass man die Rückleistung & Gewährleistung ausschließen muss.

Und nicht die Garantie, die bietet man nämlich nicht automatisch an, wenn man sie nicht ausschließt...[/quote]

Zur Rücknahme sind nur gewerbliche Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher verpflichtet, Privatverkäufer nicht. Die Form ist dabei weniger wichtig, den einschlägigen Gerichtsurteilen zufolge ist nicht die exakte Formulierung, sondern der erkennbare Wille entscheidend - Verweis auf "EU-Gesetzgebung", Ausschluß der Garantie u.ä. Unsinn wurde schon als wirksam anerkannt, wobei das natürlich immer vom Richter abhängt.

Eine Fristsetzung von drei Tagen dürfte auch nicht angemessen und wirksam sein, da Online-Überweisung laut gesetzlicher Regelung bis zu drei (Bank-) Tage dauern dürfen, wobei der Tag der Überweisung und der Buchung nicht immer mitgezählt werden müssen. Ein übergeordnetes Interesse oder Dringlichkeit, die kostenverursachende Expressüberweisungen o.ä. erfordern würden, kann ich zumindest nicht erkennen - wegen der 25 Euro wird die Familie des Käufers eher nicht in Existenznot geraten ;)

Eine Nachweispflicht bzgl. des Mangels hat natürlich der Käufer, außerdem muß er Muto die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.[/quote]

Defakto muss man also nur die Gewährleistung ausschließen als privater Händler? Seh ich das richtig?
 
danke leute für den beistand :thumbsup:

ich hab ihm ne mail geschickt, dass ich ein foto haben will... er hat die mail aber noch nicht geöffnet.




hab ihm auch vorher schon gesagt, dass er es mit einer pinzette rausziehen soll, aber er kann es nicht machen, weils zu klein ist. mit einer nadel würde man es fühlen.
 
Moin,

erst das mit dem "Der Mindestpreis ist nicht erreicht..." und jetzt das. Du hast wirklich Glück. ;(

Ich kann mir denken, was in dem Stecker ist: Eine kleine Styropourkugel vielleicht?!
Dazu müßte aber auch irgendwo bei der Verpackung so etwas zu gegen gewesen sein.
Deswegen vielleicht so einen Aufstand zu machen :thumbdown:

Leider kennt man die ganze Kommunikation nicht. Aber für den Spruch mit dem Anwalt ein großes herzliches Danke von mir an den Käufer.
Die Gerichte haben so schon genug zu tun.
25 Euro? Die werden in Deutschland noch nicht mal verstreckt, oder?
Ich denke man kann auch vernünftig miteinander reden.

Dem Verkäufer vorzuwerfen, dass etwas defekt war kann auch teuer werden...
1. Der Verkäufer wird auch einen Zeugen benennen können, der nicht zur Familie gehört.
2. Der Käufer müßte die Absicht beweisen und nicht nur unterstellen.
3. Der Verkäufer kann auch Anzeige gegen den Käufer stellen wegen ungerechtfertigter Anschuldigung.
4. Die Anwälte feiern ein Freudenfest.

Die gesetzte Frist ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig.
Die Überweisung kann 3-5 Werktage dauern.

Ich möchte dem Käufer nichts unterstellen aber bei dem Fehlerbild seines Notebooks, wo das Display getauscht werden soll...
(Schlecht, wenn man anhand der vorhandenen Fakten leicht recherchieren kann... :D )

Woher soll der Verkäufer wissen, dass das Display bei dem Einbauversuch nicht kaputt gegangen ist?!

Cu
Snowy
 
Witzig aber der wird nichts kommen...

Der wird wegen 25 Euro nicht vor Gericht ziehen. Das Risiko, dass er verliert ist viel zu groß und die Rechtschutzverischerung wird ihm vermutlich noch sagen, dass er nicht mehr zuhause wohnt und dann kein Schutz für ihn besteht. Hat ja was von Mitbewohner gefasselt. Die Rechtschutz springt auch nur ein, wenn Erfolgsaussichten bestehen und auch erst recht nicht für 25 Euro. Ich würde ihm als Versicherung dann lieber die 25 Euro geben und ihn dann aus der Versicherung werfen. :D
 
[quote='Muto',index.php?page=Thread&postID=883105#post883105]er hat die mail aber noch nicht geöffnet.[/quote]
Das funktioniert nur, wenn der benutzte Mailclient Empfangsbestaetigungen unterstuetzt, bzw das eingeschaltet ist.
Es ist also keine zuverlaessige Geschichte.
 
PN's werden per Mail ja inhaltlich auch übertragen - insofern - wenn du PN meinst und er diese nicht "im
Forum abgeholt hat", hat er sie möglicherweise trotzdem als Mail gelesen.

Könnte das Platikteil ein Rest des Verpackungsmaterials sein, das dort reingerutscht ist?[quote='Muto',index.php?page=Thread&postID=883105#post883105]
er hat die mail aber noch nicht geöffnet.

[/quote]
 
[quote='Muto',index.php?page=Thread&postID=883105#post883105]hab ihm auch vorher schon gesagt, dass er es mit einer pinzette rausziehen soll, aber er kann es nicht machen, weils zu klein ist. mit einer nadel würde man es fühlen.[/quote]
Wenn man mit einer Nadel im Stecker rumstochert, überraschen mich Probleme nicht. :|

Auf ein Foto würde ich auch bestehen.

Wenn du kulant sein willst, schlage im vor, die Versandkosten auszulegen und das Display als versichertes Paket zurückzuschicken. Wenn das Paket angekommen ist, dann überweist du ihm den Kaufpreis und die Versandkosten zurück. Natürlich vorbehaltlich nur, wenn der beschriebene Fehler auch wirklich vorhanden ist. Du glaubst nicht, wie viele Käufer mit angeblich defekter Ware zuerst mit Drohungen um sich geworfen haben und dann auf diesen Vorschlag plötzlich nie wieder etwas von sich hören haben lassen...

Grundsätzlich scheint dein Käufer an einer schnellen Lösung nicht interessiert zu sein. Wer mit einem Anwalt droht und damit tönt, die eMails nicht mehr zu lesen... Das spricht eigentlich für sich.
 
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