Arbeitgeber verbietet surfen am Arbeitsplatz

Noreia

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Salute,

uns hat man auf der arbeit jegliches privates surfen verboten.
Frage: Wie kann der AG berufliches surfen (Bestellungen in Online-System, Recherche etc) von privatem surfen (ebay, Thinkpad-forum etc.) unterscheiden?

Kann und darf der Arbeitgeber (ich bin nicht festangestellt, arbeite auf provisionsbasis bei einer Agentur) meinen USB-Stick, über welchen ich firefox-portable starte, scannen.

Wie kann ich verhindern dass der AG mitbekommt auf welchen Seiten ich privat surfe?

Danke und Grüsse
 
ich lasse also mein tp zu hause
laufen und verbinde mich per fernsteuerung auf meinen Rechner, surfe also nicht am arbeitsplatz sondern streng genommen zu hause...?
Klar, dann müssen u.U. bestimmte Ports freigegeben werden - je nach Weg - und das macht das Firmennetz wieder angreifbar, wenn sich jemand als Man-in-the-Middle in die Verbindung reinhängt. Oder über den offenen Port in der Firmenfirewall zugreift.

Ich weiss, das ist alles relativ unwahrscheinlich - doch je größer ein Unternehmen, desto interessanter. Man denke nur mal an die Geschichte Oracle - SAP, obwohl der Zugriff ja mit Kundendaten erfolgte und somit nicht wirklich ein Hack war.

Du willst surfen obwohl Dir Dein AG das nicht gestattet? Aber das TP willst auch nicht mitnehmen? Und eventuell sind die die 25€ zusätzlich auch zuviel? Also ich weiss nicht, ich würde lieber das TP mitnehmen, als meine Job zu riskieren...
 
hallo,
ich finde die Diskussion hier herrlich.
Es gibt sicher den Fall, das ein ganzes Firmennetzwerk gefärdet wird durch einen einzigen USB-Stick.
Es gibt sicher den Fall, das ein Netzwerk, das den Aufwand nicht lohnt, durch rigide Umsetzung unpassender Datenschutzrichtlinien total geschützt wird.
Einer hat ein Problem, zuwenig sinnvolles an seinem Arbeitsplatz tun zu können und deshalb surfen zu wollen.
Es gibt sehr viele Vorschläge das Problem zu lösen: Entlassung, putzen assen, Zugang zum Internet herstellen.
Ich denke das Problem wird sich bald von selbst lösen: Der TE wird entweder seinen Weg ins Internet suchen und dabei Probleme lösen, die ihn vielleicht bald befähigen, das gesicherte Firmennetzwerk zu knacken und dieses Können z. B. für eine bessere Arbeit einsetzen- oder er wird frustriert die Firma putzen oder weiter herumsitzen seine Kreativität wird verkümmern und das Unternehmen wegen Ineffektivität vom Markt verschwinden.
Wir wissen nicht wie die Geschichte weitergeht...
Vielleicht wird er uns in ein paar Jahren davon berichten...
Es ist schon spannend wohin die gegenwärtig überall sich auftuenden Spannungen uns hinführen werden .
Zu einem modernen Mittelalter mit Kameras, Schleusen und Hexenprozessen oder zu einer neuen Blüte kreativer Nutzung (informations)technologischer Möglichkeiten, die brurtal und ohne Rücksicht das alte, Überlebte wegfegt.- Und sei es durch die erdrückende Innovationsmacht asiatischer Milliardenvölker. Sehr interessant dabei zuzusehen, manchmal sehr schmerzhaft, dazwischenzugeraten.
mfG
rudolfka
 
Das Urteil würde ich hier nicht als Beispiel heranziehen.

Wenn der Arbeitgeber das private Surfen explizit schon verbietet, dann hält man sich auch besser daran (außer, man findet seinen Job zu langweilig...)
 
Ich muss mich immer wundern, das manche erstaunt sind, dass während der Arbeit das surfen untersagt, bzw verboten ist... - Niemand käme auf die Idee (?) während der Arbeit ein gutes Buch, Stern oder Spiegel o.ä. auszupacken und dann die Zeit damit zu verbringen.

Wenn man per Stundenlohn/Arbeitszeit bezahlt wird, dann ist privat genutzte Zeit während bezahlter Arbeitszeit gleichbedeutend mit Diebstahl... - Gleich zu setzen mit der Wegnahme von Briefmarken, Büromaterial, oder einfach Dinge aus dem Warenbestand... :D

Das Aufenthalt im Internet jederzeit nach verfolgt werden kann, dürfte mittlerweile jeder wissen - ebenso Zeit und Dauer ist einfach zu beweisen...
 
es gibt menschen, die lesen in der pause tatsächlich zeitung...
unglaublich, aber wahr...
eine wahre unverschämtheit... tststs...
aber noch fieser: es gibt arbeitgeber, die haben sogar zeitungen (auch stern, spiegel usw.) abonniert und beim kaffeeautomaten aufliegen... nur um die armen arbeiter ins verderben zu locken...

wer arbeitnehmer wünscht, die sich auch in der freizeit nicht zu schade sind, ein gedanke an ihre arbeit zu verschwenden, der stösst sich kaum, wenn ein arbeitnehmer, während der arbeitszeit auch mal in eigenem interesse im internet unterwegs ist.
und bei solchen unternehmen wird besser gearbeitet. das hört man an jeder ecke.
und für mich ist so etwas selbstverständlich. 8)
 
Original von techno
Niemand käme auf die Idee (?) während der Arbeit ein gutes Buch, Stern oder Spiegel o.ä. auszupacken und dann die Zeit damit zu verbringen.
Einspruch euer Ehren - berufsmäßig muss der Journalist auch Konkurrenzmedien und andere Fachzeitschriften lesen. Durchaus legal 1-2 Stunden am Arbeitsplatz und natürlich auch entsprechend im Internet surfen (dass man dafür abends länger bleiben muss, steht leider auf einer anderen Karte).

Dann gibt es die internen Publikationsverteiler, bei denen man die Blätter auch ungestraft lesen könnte. In Wahrheit liest man sie abends, statt Dr. House bei seinen Fiesheiten zuzusehen.

Grüße
G.
 
Gerade gesehen und mich an den Thread erinnert:
Surfen und Telefonieren am Arbeitsplatz


Viele Arbeitnehmer nutzen den Internetanschluss im Büro, um auch privat zu surfen und Mails zu versenden. Diese Zeit kann sich schnell zu mehreren Stunden in der Woche aufsummieren, die nicht für das Unternehmen genutzt werden.

Doch wer sich zur Arbeitszeit privat im Netz vergnügt, bewegt sich auf dünnem Eis. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers sind nicht-berufliches Mailen und Surfen sowie private Telefongespräche im Büro verboten.


Surfen und Mailen sind grundsätzlich verboten

Das private Surfen und Mailen am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht erlaubt. Dennoch dulden viele Betriebe die private Nutzung, solange diese in Maßen geschieht. Dass sich das gut auf die Stimmung und die Produktivität auswirkt, beweist eine Studie der Universität Melbourne. Danach sind Mitarbeiter, die während der Arbeitszeit surfen dürfen um neun Prozent produktiver als diejenigen, denen es verboten wird.



Der Arbeitnehmer aber kein Recht auf privates Surfen. Schließlich wird dabei bezahlte Arbeitszeit missbraucht. Im Streitfall kann es dann schnell gehen: Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbracht, können die Konsequenzen von der Abmahnung bis hin zur Kündigung reichen, auch wenn letztere in der Regel nur im Wiederholungsfall ausgesprochen wird. Problematischer wird es, wenn der Arbeitnehmer privat surft, dabei jedoch vortäuscht zu arbeiten. "Wird er hierbei erwischt, so droht die sofortige Kündigung", weiß Rechtsanwalt Dr. Johannes Schipp vom Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Hier liegt dann eine bewusste Täuschung vor - laut Schipp ein sofortiger Kündigungsgrund. Das generelle Verbot des privaten Surfens und Mailens hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt schon vor Jahren in einem Urteilsspruch bekräftigt (BAG Erfurt 2 AZR 581/04). Hier wurde die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters eines großen deutschen Chemie-Konzerns als rechtskräftig bestätigt. Der Arbeitnehmer hatte während seiner Arbeitszeit stundenlang im Internet gesurft.

http://www.tk-online.de/tk/tk-ratgeber/recht-und-gesetz/surfen-am-arbeitsplatz/193356
 
Dass privates Surfen und Mailen am Arbeitsplatz generell verboten ist, stimmt nicht. Es kommt darauf an was im Arbeitsvertrag steht bzw. ob es entsprechende Anweisungen vom Arbeitgeber gibt.
 
moin,

ich habs jetzt nicht alles durchgelesen.....

aber wo ist das problem? ist doch eigentlich ganz einfach.
der arbeitgeber kauft bzw. mietet die zeit des arbeitnehmers, und in dieser eit muss der sich dann auch ggf. langweilen! es steht ihm ja frei, sich einen anderen arbeitsplatz zu suchen, oder zuhause zu bleiben und zu surfen. zwangsarbeit gibts ja noch nicht, jedenfalls nicht bei bezahlten jobs....


wenn jemand im internet surfen möchte, dann soll er sich gefälligst ein notebook mit gutem akku, den er zuhause auflädt, und nen eigenen umts zugang besorgen, und sein eigenes equipment dazu nutzen.
und wenn er keine zeit dafür hat, weil er seine arbeitszeit per vertrag bereits an den arbeitgeber verkauft hat, dann ist halt in dieser zeit nix mit surfen, wenn der arbeitgeber das nicht will.

was sollen also die diskussionen?


gruß
 
Von Kopernikus können wir uns alle noch eine Scheibe abschneiden!
 
... der Artikel ist keine in Stein gemeisselte Wahrheit, sondern eine Meinungsäusserung eines Interessenvertreters, die auf Urteile gestützt ist. Es ist Richterrecht und es ist Normalität, dass sich Urteiel verschiedener Gerichte verschiedener Instanzen widersprechen können. Da ein Urteil nur zur Regelung eines Einzelfall dienen - es sei den es wäre das höchste Gericht wie z.B. BAG, BGH BVG oder BFH, hier können durchaus Rechtstendenzen festgelegt werden - sind Urteile nur ein Anhaltspunkt einer Gesetzesauslegung.
 
Kopernikus hat recht. Mir kam auch der erste Gedanke, dass man dann halt für die Mittagspause oder Zwischendurch sein eigenes Netbook samt UMTS mitnimmt. Oder man hat ein brauchbares Smartphone dafür.
 
[quote='Threepwood',index.php?page=Thread&postID=668932#post668932]... der Artikel ist keine in Stein gemeisselte Wahrheit[/quote]

Das klingt im Artikel aber anders.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=668952#post668952][quote='Threepwood',index.php?page=Thread&postID=668932#post668932]... der Artikel ist keine in Stein gemeisselte Wahrheit[/quote]

Das klingt im Artikel aber anders.[/quote]
... man kann in einen solchen Artikel auch kein rechtliches Gutachten erwarten. Es gibt auch Urteile die ein geringes privates Surfen in der Pause tolerieren, wenn kein AUSDRÜCKLICHES Verbot besteht. Man müsste die Urteilsbegründung lesen und den genauen Fall betrachen. Da es aber das Bundesarbeitsgericht ist, welches geurteilt hat, hat das schon ein gewisses Gewicht. Ein normales Arbeitsgericht wäre weniger schwerwiegend. ... Meine Meinung ist sowieso, wenn keine Genehmigung oder Gewohnheitsrecht, dann nicht erlaubt. D.h. erst klären/fragen und dann - in den Pausen - surfen. Ich glaube da sind wir und alle einig.
 
Meine Absicht ist es nicht mich hier zu streiten, ich finde nur dass sich der Autor des Artikels sehr weit aus dem Fenster lehnt, denn so glasklar wie der Artikel es darstellt, ist die Rechtslage keineswegs.
 
Mir ist vollkommen unklar, was es überhaupt hier zu diskutieren gibt... Arbeit ist Arbeit und Freizeit ist Freizeit...

Gleiches gilt für Diebstahl von Büroartikel oderBriefmarken... Werkzeug und Verkaufsartikel.. Warum diskutiert hier niemand darüber ob es " ungerecht" ist oä, irgendwelche Artikel aus dem Verkaufsregal oder der Kasse zu entnehmen... ist doch soviel da und es trifft ja keinen Armen...- niemand diskutiert darüber weil selbst der doofste irgendwelchen Diebststahl daraus erkennt... aber Arbeitszeit anders als zur Arbeit zu benutzen ist wohl zu schwer zu verstehen - irgendwie muss man sich doch über die Blödheit einiger wundern...

Was ist denn so schwer daran die Zusammenhänge zu erkennen....?

Jedoch:

Privates Surfen während der Arbeitszeit kann Produktivität steigern

Surft ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken im Internet, riskiert er damit eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Begründung: der Arbeitnehmer verplempert wertvolle Arbeitszeit für sein privates Vergnügen.
Eine Studie der Universität Melbourne zeigt allerdings, dass eben jene Arbeitnehmer um etwa 9% produktiver sind als jene, die nicht heimlich im Internet surfen.

Laut Brent Coker, dem Autor der Studie, verbessert sich die Konzentration der Arbeitnehmer, wenn sie mal eben kurz zum Privatvergnügen surfen. Der Kopf kann für einen Augenblick abschalten und sich ausruhen und ist danach wieder konzentrierter bei der eigentlichen Arbeit. Der Studie zufolge surfen von 300 Arbeitnehmern 70% während der Arbeit im Internet. Am beliebtesten sind dabei Onlinespiele, Videos auf Youtube und Nachrichtenseiten.
Allerdings bemühen sich viele Firmen mit der Begründung, es schade der Produktivität, diesem Treiben Einhalt zu gebieten und geben dabei Millionen für entsprechende Software aus.

Ob das begründet ist oder nicht, hängt allerdings auch von der Surfdauer ab. Sparsam dosiertes Surfen, das weniger als 20% der eigentlichen Arbeitszeit ausmacht, steigert die Produktivität der Arbeitnehmer. Wer allerdings süchtig nach Surfen im Internet ist, verplempert damit tatsächlich wertvolle Arbeitszeit.
 
Es geht ums private Surfen am Arbeitsplatz, nicht ums private Surfen während der Arbeitszeit.
 
Ich glaube ich habe hier etwas gestartet, was ich nicht wollte. Es wurde im vorherigen Teil nur Allgemein ohne Quellen argumentiert und ich wollte eigentlich nur mal eine Quelle nachliefern und habe damit unabsichtlich eine Diskussion neu angefangen, die eigentlich schon beendet war. Fluch der guten Tat .... Aber die Juristerei kennt viele Stufen von Weiss und Schwarz. Dazu kommen dann noch die verschiedenen Meinungen der Rechtsanwälte, Verwaltungen, Gerichte, Schiedstellen etc. ... plus Forendiskussionen ... :D
Ich denke wir haben alle die gleiche Meinung und auf unserer Arbeit klappt das auch mit den Interessensausgleichen.
Also Frieden und gut ... ;)
Gruss
Threepwood
 
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