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Soweit ich weiß nicht, gibt aber im Forum glaub auch nicht so extrem viele X1 4th.
Ändert aber ja nix an der Grundproblematik das Lenovo unverschämt ist.
Leider kann ich in dieser Hinsicht nicht helfen; ich bin kein Anwalt. Ich kann in so einem Fall nur die Empfehlung geben, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ich wäre nicht überrascht, wenn schon ein Schreiben auf dem Briefbogen einer Kanzlei Bewegung in die Sache bringt (es also gar nicht bis zum Rechtsstreit kommt). Meine Meinung ist aber nur die eines juristischen Laien, wobei ich interessiert genug bin, um zu wissen, daß bestimmte Regelungen so klar und deutlich gehalten sind, daß sie eigentlich keinen Spielraum für unterschiedliche Meinungen bieten.Bist Du Anwalt? Dein Text könnte von einem stammen. Ich persönlich bin davon überzeugt das sich Lenovo hier kaum um eine kostenlose Reparatur drücken kann, wenn sie keinen unsachgemäßen Gebrauch nachweisen können. Abgeblockt wird so eine Reparatur natürlich erst mal, gibt ja immerhin genug die sich das gefallen lassen.
Tja, das kann man so oder so sehen. Es ist schwierig nachzuweisen, dass es sich hierbei um einen Fehler von Lenovo handelt.
in dubio pro reo / in dubio mitius ist aus dem Strafrecht - Du stehst aber wohl nicht unter Anklage oder?Wäre da Im zweifel für den Angeklagten nicht die bessere Lösung?
Aber du kannst das gerne so sehen, aber so macht sich eine Firma mit einem eh schon nicht sooo tollen rufen halt nicht gerade mehr Freunde.
"wir haben das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und können Ihnen versichern, dass ihr genanntes Problem nicht mehr auftritt".
@iveau: Wenn wir ehrlich sind wird es wohl bei fast allen Herstellern so sein. Ich hatte bisher nur an sich mit dem MS Support sehr positive Erfahrungen.