X1 Carbon X1 Carbon 4th / Riss im Deckel

KingKill

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Hallo zusammen,

eigentlich war ich mit meinem X1C 4th wirklich zufrieden (Bis auf die super schnell speckig werdende Trackpointtaste) und es wirkte besser als das 3er wo einem ja direkt das Bezel entgegen kam.

Nun musste ich gerade feststellen das ich in meinem Deckel schon einen Riss habe - und das obwohl das Gerät quasi nicht bewegt wird und sonst aussieht als wäre es frisch aus dem Karton.

Pic:


Das kann es doch jetzt nicht sein oder ? Das Teil ist wirklich sau teuer, und Lenovo erzählt immer wieder von den tollen Materialen die sie verwenden, und jetzt reißt das Teil einfach so mal nach gerade mal einem halben Jahr.

Garantie vermutlich auch keine Chance weil es Lenovo mir in die Schuhe schiebt oder ?

Langsam verliere ich dann doch die Geduld mit Lenovo, und werde demnächst mein Glück vlt eher bei Microsoft suchen....
 
Das Gerät ist ca 3/4 Jahr alt.

Reparatur hatte es erst eine, die war ca vor 3 Monaten.
 
Innerhalb des ersten Jahres liegt IIRC die Beweislast beim Hersteller. Da der Fehler nun innerhalb des Jahres (zweifach) aufgetreten ist, ist der Hersteller verpflichtet sich dem anzunehmen. Er hat dann die Chance den Fehler ein drittes Mal zu reparieren, sollte dies nicht gelingen kannst du ohne Probleme vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ich hab leider die Gesetze nicht parat, habe vor 4 Jahren allerdings auch so einen Fall erleben dürfen.
 
Aber wie vorgehen Lenovo sagt ich hab es kaputt gemacht, schick ich es ein gibt's ne Rechnung über Reparatur...

Gegen so ein Saftladen würde man wohl nur mit Anwalt ankommen.
 
Aber wie vorgehen Lenovo sagt ich hab es kaputt gemacht, schick ich es ein gibt's ne Rechnung über Reparatur...

Gegen so ein Saftladen würde man wohl nur mit Anwalt ankommen.

Falls keine Einigung möglich erschiene, wäre ein Anwalt für einen so hochwertigen (ja, ja - zumindest wohl teuren) Artikel gar nicht abwegig. Bei vielen anderen Produkten lohnt sich so etwas ja tatsächlich kaum, selbst wenn sie sich formal noch innerhalb der Garantiezeit befinden und man kann davon ausgehen, daß dies Kalkül der Hersteller ist.

Etwas Aufwand ist damit natürlich dennoch verbunden, im Gegenzug wirkt dieser Schritt aber oft auch entlastend für die Betroffenen, weil sie das Problem abgeben können und sich nicht mehr so den Kopf darüber zerbrechen.

Zunächst würde ich aber gemeinsam mit dem Händler andere Lösungsmöglichkeiten ausloten.
 
Gute Chancen auf Schadensersatz hat man nur innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung, da innerhalb dieses Zeitraums vermutet wird, dass der Schaden bereits bei Lieferung (Gefahrenübergang) bestanden hat (§§ 363, 474, 476 BGB). In der Zeit danach muss der Käufer das beweisen, was für ihn von Vorteil ist.
Die Kosten für einen Anwalt (plus Sachverständigen ?!) schätze ich zu hoch ein, dass es sich lohnen würde. Viele Hersteller können es sich leisten, das Problem auszusitzen.

Kann man nur mit den Füßen abstimmen.
 
Gute Chancen auf Schadensersatz hat man nur innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung, da innerhalb dieses Zeitraums vermutet wird, dass der Schaden bereits bei Lieferung (Gefahrenübergang) bestanden hat (§§ 363, 474, 476 BGB). In der Zeit danach muss der Käufer das beweisen, was für ihn von Vorteil ist.
Das ist richtig und ergänzend sei erwähnt, daß diese Regelung nur das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Händler betrifft und entsprechende Ansprüche gemäß BGB daher nur gegenüber diesem, nicht jedoch gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden können. Daher würde ich bevorzugt eine Lösung mit dem Händler anstreben - Reparatur, Austausch oder Rückgabe sei mal dahingestellt. Mit seriösen Händlern - und dazu kann man ok1 wohl auf jeden Fall zählen - ist eine Übereinkunft sicher in friedlicher und entspannter Weise möglich. Manchmal ist es auch genau umgekehrt und der Hersteller tritt kulanter und kundenorientierter auf, aber im Falle von Lenovo kann man davon leider nicht ausgehen.

Die Kosten für einen Anwalt (plus Sachverständigen ?!) schätze ich zu hoch ein, dass es sich lohnen würde. Viele Hersteller können es sich leisten, das Problem auszusitzen.

Kann man nur mit den Füßen abstimmen.

Ein gewisses Risiko des Scheiterns sollte auch der größte Optimist mit einkalkulieren. Allerdings hilft manchmal bereits ein Zeichen an den Gegner, es mit der Sache wirklich ernst zu nehmen. Ein solches Zeichen kann schon ein Schreiben des Anwalts sein. Die Kosten dafür sollten hier durch den ansonsten anzunehmenden Wertverlust mehr als ausgeglichen werden. Man sollte dann aber notfalls auch bereit sein, die Sache in dieser Richtung konsequent weiterzugehen.
 
@ KingKill: Wenn Du Lust hast, kann ich Dir diesen ganzen Rechtsscheiß bis ins letzte Detail erklären, denn was ich hier lese, ist zum Teil paradox. Du kannst mir per PM 'ne Telefonnummer senden und ich rufe dich von meinem Firmentelefon während unserer Geschäftszeiten (Campuspoint) an. Gleich mache ich aber erstmal genüsslich Feierabend.

Und ja, ich habe massiv viel Erfahrung! Klagen, Gutachten, Regressforderungen,... mein täglich Brot.
 
@courierwood: Danke für das Angebot, aber ich habe weder eine Rechtsschutzversicherung noch wirklich nerven das ganze so anzugehen, auch wenn es vlt. besser wäre.

@andere: Wie gesagt ich hab für die harte Tour schlicht keine nerven. Und ja, mein Recht ist nur gegenüber ok1, aber was soll ich tun wenn Andy sagt er macht nichts mehr ?
 
@courierwood: Danke für das Angebot, aber ich habe weder eine Rechtsschutzversicherung noch wirklich nerven das ganze so anzugehen, auch wenn es vlt. besser wäre.

@andere: Wie gesagt ich hab für die harte Tour schlicht keine nerven. Und ja, mein Recht ist nur gegenüber ok1, aber was soll ich tun wenn Andy sagt er macht nichts mehr ?

Hat er das denn gesagt oder ist das ein Was-wäre-wenn-Szenario? Im Falle von Letzterem wäre das genau diese Art von Kopfkino, die einen zermürben kann. Ich würde mich da zunächst freundlich (aber bestimmt ;)) um eine Einigung bemühen. Sollte tatsächlich kein Willen zur Einigung erkennbar sein, bleiben dessen ungeachtet Deine rechtlichen Ansprüche bestehen. Du bist in diesem Fall kein Bittsteller, sondern ein Kunde und Vertragspartner und da gibt es halt Rechte und Pflichten auf beiden Seiten. Also keine Panik, eine Lösung ist so oder so zu erreichen!

Allgemein hast Du natürlich auch gegenüber dem Hersteller die Ansprüche, die in den Garantiebestimmungen festgelegt sind. Einerseits kann der Hersteller diese zwar weitgehend frei bestimmen, doch dann muß er sich andererseits auch selbst an diese Regelungen halten. Auch freiwillige Garantieleistungen können im Nachhinein nicht verweigert werden (und könnten gegebenenfalls eingeklagt werden). Darüber lohnt es sich aber erst dann Gedanken zu machen, wenn alle Stricke reißen.

In diesem Sinne wünsche ich Dir in dieser Sache eine positive Überraschung!
 
Ich habe ihm den Fall geschildert mit Verweis auf den Thread. Er hat mit Lenovo geredet, diese lehnen einen Reparatur (Wie beim ersten mal ab). Nun meinte er ich könnte es einschicken, müsste die Kosten für die Reparatur aber dann tragen.
 
Das würde ich nicht empfehlen, da der Riss dann eventuell wieder auftritt. Dass es zum zweiten Mal gerissen ist, deutet für mich darauf hin, dass irgendwas mit dem Gerät nicht stimmt. Zwei Monate sind eine extrem kurze Zeit, wenn das Gerät an der Stelle wirklich so empfindlich wäre, dann würde es hier hunderte Betroffene geben.
 
Manchmal ist es auch genau umgekehrt und der Hersteller tritt kulanter und kundenorientierter auf, aber im Falle von Lenovo kann man davon leider nicht ausgehen.
So ist es!

Ein gewisses Risiko des Scheiterns sollte auch der größte Optimist mit einkalkulieren. Allerdings hilft manchmal bereits ein Zeichen an den Gegner, es mit der Sache wirklich ernst zu nehmen. Ein solches Zeichen kann schon ein Schreiben des Anwalts sein. Die Kosten dafür sollten hier durch den ansonsten anzunehmenden Wertverlust mehr als ausgeglichen werden. Man sollte dann aber notfalls auch bereit sein, die Sache in dieser Richtung konsequent weiterzugehen.

Gegenwehr ist immer gut, nur liegen die Kosten dabei auch geschätzt bei 200 Euro. Der Spaß könnte es einem Wert sein, oder man steckt das Geld in eine vernünftige, letztmalige Reparatur und verkauft das ThinkPad.

Wenn Du Lust hast, kann ich Dir diesen ganzen Rechtsscheiß bis ins letzte Detail erklären, denn was ich hier lese, ist zum Teil paradox.

Was soll daran paradox sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe ihm den Fall geschildert mit Verweis auf den Thread. Er hat mit Lenovo geredet, diese lehnen einen Reparatur (Wie beim ersten mal ab). Nun meinte er ich könnte es einschicken, müsste die Kosten für die Reparatur aber dann tragen.

Ist natürlich eine unbefriedigende Antwort. Ich würde da jedoch auf einer Reparatur im Rahmen der Gewährleistung bestehen, denn bezüglich des wiederholten Auftretens des Fehlers schließe ich mich der Meinung von ibmthink an. Das ist nicht normal - also entweder ein ärgerlicher, äußerst dummer Zufall, zweimal ein anfälliges Bauteil erwischt zu haben oder es stimmt tatsächlich etwas nicht mit Deinem Gerät. In beiden Fällen ist das ganz klar ein Mangel, den Du nicht akzeptieren mußt.

Legst Du denn überhaupt auf eine neuerlichen Reparaturversuch wert? Evtl. wäre eine andere einvernehmliche Lösung in diesem Fall zielführender (Tausch, Rückgabe)? Vielleicht könnte man unter Einbeziehung von ok1 auch eine eingehende Prüfung des Geräts hinsichtlich möglicher Ursachen für den Defekt vereinbaren.
 
Ich glaub ja auch das was faul ist, weil beim ersten mal 6 Monate (vlt früher und nicht bemerkt) und jetzt 2 Monate, und das bei mir wo das Ding wirklich null fordert.

Nein, lege keinen Wert auf die Reparatur, würde das Gerät sofort abgeben/zurückgeben, aber daran wird ok1 nun gar kein Interesse haben. Und ok1 ist ja in Form von Andy zu 100% schon miteinbezogen. Ich bin ja von seiner Antwort auch nicht begeistert, vermute aber das sie schon bei der ersten Reparatur die Kosten getragen haben, da Lenovo diese ja schon abgelehnt hat.
 
Das würde ich nicht empfehlen, da der Riss dann eventuell wieder auftritt. Dass es zum zweiten Mal gerissen ist, deutet für mich darauf hin, dass irgendwas mit dem Gerät nicht stimmt. Zwei Monate sind eine extrem kurze Zeit, wenn das Gerät an der Stelle wirklich so empfindlich wäre, dann würde es hier hunderte Betroffene geben.

Meine Erfahrung mit Kohlefaser ist begrenzt, aber soweit ich mich entsinne, ist dieses Material je nach Herstellungsprozess "gerichtet". Soll heißen: Es würde einen Unterschied machen, von wo die Belastung kommt. Ein Beispiel, dass man sich leichter vorstellen kann: Bei einem Stück Fleich sieht man etwas anderes, je nachdem ob man mit oder durch die Faser schneidet (und wenn man mit der Faser schneidet wird es beim Braten auch noch zäh, aber das ist ne andere Geschichte).
Wenn der Deckel des X1 aus einer gerichteten Kohlefaser gemacht wird kann es sein, dass eine Fehlstellung der Scharniere (und die muss man noch nicht einmal mit dem bloßen Auge sehen) den Deckel die ganze Zeit unter Zug setzt. Von Spannungsverteilung im dreidimensionalen System habe ich noch weniger Ahnung als von Kohlefaser, aber das Schadensbild an KingKills X1 spricht da eine deutliche Sprache.

Und ich bin auch der Meinung, dass KingKill auf seine Rechte als Kunde bestehen sollte. Die Gesetze sind da recht eindeutig. Weiterhin kommt hinzu, dass erstmal jemand glaubhaft darlegen muss, wie der Kunde es schaft, genau diese zwei Stellen kaputt zu bekommen, der Rest vom Notebook aber wie aus dem Ei gepellt aussieht. Schläge und Stürze erzeugen nämlich andere Schadensbilder. Natürlich ist das für den Händler blöd. Aber der Kunde hat in diesem Fall ja im Hochpreissegment eingekauft und das gute Recht entsprechende Qualität zu bekommen.

Es ist wirklich schade, dass Lenovo derart abgebaut hat. Für mich war ein Grund bei Lenovo zu bleiben, dass ich drei Jahre Garantie für Lau auf mein Gerät bekommen und man vom Dell-Service ausnahmlos Schlechtes hört. Langsam macht es echt gar keinen Spaß mehr sich privat noch einen Rechner zu kaufen der mehr als 200€ kostet.
 
Und ich bin auch der Meinung, dass KingKill auf seine Rechte als Kunde bestehen sollte. Die Gesetze sind da recht eindeutig.

Das wäre dann nach einem zweiten, erfolglosen Reparaturversuch der Rücktritt vom Kauf (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB).
Gibt es auch im englischsprachigen keine Berichte über Schadensbilder dieser Art?
 
Noch mal zu der ersten Reparatur: Liegt da durch den Reparaturbetrieb eigentlich noch eine unabhängige Absicherung vor? Es ist doch immer vorstellbar, unglücklicherweise ein Montagsteil verbaut zu bekommen. Oder es wird eine Schraube zu fest angezogen, eine Leiterbahn beschädigt usw. Wenn dann nach einer Zeit Auswirkungen bemerkbar werden, müßten Schäden dann nicht behoben werden? Es gibt ja sicherlich solche Fälle und im Einzelfall wäre es wohl schwierig einen Nachweis zu führen. Hier betrifft es nun sogar das ausgetauschte Teil selbst. Könnte das auch noch ein Ansatz sein, um den Reparaturbetrieb von einer Beseitigung des Mangels zu überzeugen?
 
Helfen könnte, wenn auf der Auftragsbestätigung der ersten Reparatur etwas in der Richtung "Gewährleistungsfall" stehen würde. Daraufhin würde die Verjährungsfrist (Werkvertrag, §§ 631, 634a BGB) wieder 2 Jahre laufen, mit den gleichen Bedingungen wie von Beginn an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf dem Schein steht nur "Garantiereparatur", und unten "Per Vorkasse bezahlt".

Ich vermute stark das Ok1 die Rechnung getragen hat, da Lenovo sich weigerte....
 
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