was wäre, wenn der Dieb den Notebook ohne aufzumachen weiterverkauft hätte ? währe der ahnungslose Käufer dann nicht zu Unrecht als Dieb bezeichnet worden ?
das sind so kleine spitzfindigkeiten die man im einzelnen betrachten muss.
wenn man etwas gestolenes kauft heisst das nicht das es dann automatisch mein eigentum wird/ist.
erwischt mich die polizei dabei etwas gestohlenes gekauft zu haben, ist dann ausschlaggebend wie sehr ich meine sorgfalspflicht nicht beachtet habe oder in wie weit ich abschätzen kann das es sich um gestohlene ware handelt.
das muss man dann auch gegenüber der polizei "belegen" können.
kann man das nicht ist man "automatisch" mittäter.
beispiel: dir wird auf der strasse ein premium laptop angeboten der weit über 1000 euro kostet bei normalem erwerb.
du aber auf der strasse dafür nur 120 bis 150 euro bezahlen müsstest, kann man mit gesundem menschenverstand davon ausgehen das der laptop gestohlen ist.
kaufst du den bist du gesetzlich gesehen mitschuldig.
es sei denn wie oben erwähnt, du hast eine glaubhafte erklährung das es für dich nicht möglich war dahinter eine betrügerische absicht zu sehen /erkennen.
für diejenigen deren Daten existenz wichtig sind, sollten mal über ein Backup und verschlüsselung gedanken machen und für das Notebook gibt es genug schlösser
die schlösser taugen nichts, und du hast deinen laptop zu hause an der leine ?
selbst wenn ich ein backup habe, heisst das nicht automatisch das der verlust des laptops so ohne weiteres finaziel verkraftbar ist. es geht ja mit dem diebstahl auch um materiellen verlust. sowohl bei der hardware als auch eventuell bei den daten.
den emotionellen asbekt (wie man sich als bestohlener fühlt) ist da noch nicht einberechnet und gesetzlich gesehen gibt es dafür eigentlich keine genugtun.
beispiel: misshandelte kinder leiden an den folgen oft lebenslang der täter ist nach wenigen jahren raus.......
wer will da nur annähernd eine gerechte situation schaffen aufbauend auf den gesetzen. das geht gar nicht, da ich noch nicht mal die lebenslangen folgekosten geltend machen kann, und der vater staat auch nicht das geld gibt für lebenslange therapien, damit sich das ehemalige opfer irgendwie durch leben kämpfen kann.
ich persönlich hätte nichts gegen einen öffentlichen pranger, denn es bleibt ja im grossen und ganzen jedem selbst überlassen ob er sich auf /in dem pranger wiederfinden würde.
... das währe eine "kleine" abgeltung die die bösen jungs machen müssten, gemessen an dem was sie anrichten.