Widerruf DSL Anschluss

sl500

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Ahoi,

hab hier mal ne Frage wie es denn aussieht wenn man seinen DSL-Anschluss widerrufen will...

Szenario:

- 1&1 Surf & Phone Flat SPECIAL (bis 16k, Telefonflat, 100Gb Traffic) bestellt für die Butze im Studentenwohnheim
- vorher lag nen Alice Anschluss an, hatte dort meisten um die 12k teilweise 14k (ja ich weiss Alice schaltet anders als T-Com bei gleicher Dämpfung)

- Anschluss wurde heut geschalten...oh Wunder:

dsl_1und1.png


Ziemlich hohe Dämpfung, und ich befürchte auch das da nix mehr zu machen ist... [/quote] 3.072 kbit/s bis 32 dB (aus Wiki)[/quote]

Habe schon 1und1 angeschrieben die sollen das Prüfen ob da was geht, und wenn nicht werde ich vom Widerrufsrecht gebrauch machen ( komme moir irgendwie verarscht vor....kenn ja die Sache mit BIS zu 16.000 aber ich hab ja nicht mal 6.000...das hätten sie mir ja sagen können, denn eine Prüfung kann ja durch die Telekom stattfinden, und somit hätte man mir sagen können das mir ein Tarif bis 6.000 reichen würde.

So sehe ich nicht ein 25€ (5€ Regionalzuschlag) für bis zu 16k zu zahlen ich aber nichtmal 6k erreiche.....


Wie gut stehen meinen Chancen aus dem Vertrag (wenn notwendig) rauszukommen?

http://www.dsl-dachs.de/dsl-vertrag-widerrufen.html

Hört sich ja schonmal gut an....


Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
14 tage schon rum? wenn nicht reicht fuer's erste eine email hinschicken und dann zur sicherheit einen brief als einschreiben, dass der vertrag gekuendigt wird...wenn nicht, dann kannste dich hinten anstellen, versuche auch grad aus einem vertrag rauszukommen..
 
14 Tage von? Anschluss wurde heut geschalten...eher konnte ich ja auch net prüfen was anliegt...und auf der dsl-dachs Seite steht ja, das die Bereitstellung des DSL-Ports nicht schon als Dienstleistung betrachtet werden kann...
 
Die Widerrufsfrist beginnt meiner Wissens erst mit "erhalt der Sache". Aber ohne Gewehr :P

Vermutlich werden die dir erstmal n günstigeren Preis anbieten etc.
 
Tja hab ja die miese Leitung erst heute erhalten...

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail zu Ihrer Bandbreite. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Wir verstehen Ihren Wunsch nach einer höheren Bandbreite für Ihren 1&1 DSL-Anschluss.

Zurzeit kann der Ausbau des DSL-Netzes für eine Anhebung der Bandbreite bei Ihnen zu Hause nicht durchgeführt werden. Die technischen Gegebenheiten hierfür sind aktuell nicht gegeben. Selbstverständlich informieren wir Sie entsprechend, sobald eine höhere Bandbreite zur Verfügung steht. Die Schaltung wird dann automatisch für Sie veranlasst.

Haben Sie weitere Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Kundenservice

1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
D-56410 Montabaur

blabla
 
14 tage von erhalt der widerrufserklaerung bzw. der erhalt der ersten leistung bzw. erhalt der zugangsdaten. je nachdem was als erstes eintraf
 
Widerrufsbelehrung kam am 26.09.2011 per Mail...ist aber relativ schnuppe da ich technisch auf 6000k begrenzt werde (das was der DSLAM mir sagt) ich aber für 16k zahle....
 
Also bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht mit Erbringung der Leistung, steht auch so in deinem Link.

Erst wenn die Leitung tatsächlich geschalten ist, kann von Erbringung der Dienstleistung gesprochen werden. Schaltet der Anbieter den Anschluss vorzeitig, also ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, endet die Widerrufsfrist allerdings auch dann, wenn der Kunde den Anschluss nutzt, sich also z.B. in das Internet einwählt.
 
@grobie: wo ist denn das zitat her? koennte mir nuetzlich sein
@sl500: ja, du hast BIS ZU 16k gebucht...von daher zaehlt meiner meinung nach der tag an dem du die widerrufsbehlerung erhalten hast (hey, ich will dich nicht shclecht reden, nur du musst daran denken dass du aus einem vertrag rauswillst, die meisten unternehmen zicken da ziemlich rum)
 
Was stand denn genau in der Widerrufsbelehrung? Nicht die übliche "14 Tage ab Erhalt dieser Widerrufsbelehrung oder Erbingen der Leistung" Floskel? So dass die 14 Tage erst bei Schaltung der Leitung gelten...? Würde ja in Bezug auf Fernabsatzgesetz/Testen nen Sinn ergeben...
 
@scherbe

das mit den bis zu 16.000 k/Bit ist mir klar....aber wenn ich technisch schon auf 6.000 k/Bit begrenzt werde (was die ja anscheinend wussten, siehe Mail) können Sie mir nicht bis zu 16k sondern eben nur bis zu 6k anbieten...das nen Unterschied ;-)
Und wie gesagt Zitat aus meinem Link, Frist erst ab Erhalt der eigentlichen Leistung....wie sollte ich denn mit der Zustellung der Mail am 26.09.2011 auch nur ansatzweise die Möglichkeit haben ob die Leitung ok ist? Das war ne Standardmail mit PDF Anhang (damit se sich rechtlich auf der sicheren Seite sehn, wie es im Link steht) aber selbst der Schalttermin ging mir erst 3 Tage später per Mail ein....

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Und da die Hardware erst am 11.10.2011 versendet wurde bin ich im grünen Bereich :-P
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sieht doch super aus:

"Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. "
 
Der Zusatz is geil^^

Besondere Hinweise:
Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
 
Er hat aber keine Ware sondern eine Dienstleistung bestellt!

bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Und hier gilt dann die Erfüllung der Informationspflicht und diese ist mit Eingang der Widerrufsbelehrung erfolgt.
 
Ja selbst wenns so ist das ich ne Dienstleitung bestellt habe...die schicken ne automatisch generierte Mail ca. 30min später nachdem bei denen die Bestellung rein ist und packen da die Widerrufsbelehrung rein....Schalttermin dann knapp nen Monat später....wie soll man da denn widerrufen bevor man überhaupt die "Dienstleistung" in Anspruch nehmen kann?
 
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