Vermutung! Vermieter unerlaubt in der Wohnung- Welches preisgünstiges Überwachungssystem?

Vulcan Bad Girl

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Vermutung! Vermieter unerlaubt in der Wohnung- Welches preisgünstiges Überwachungssystem?

Hallo

Wie ich schon oben in der Überschrift erwähnt habe, gibt es berechtigte Verdachtsmomente,
dass sich eine Person, eventuell sogar mein Vermieter oder sein Sohn unerlaubt und fast unerkannt in meiner Wohnung aufhält.

Zur Situation:

Ich wohne in einem ehemaligen 1 Familienhaus was zu einem 2 Familienhaus umgebaut wurde.
Somit wohne ich in der 1.Etage und im ausgebauten Dachgeschoss.
Beide Wohneinheiten( Etagen) von mir sind durch 2 verschieden Türen zu begehen.
Mein Vermieter wohnt neben an und sein Sohn ( Single ca 38 Jahre alt) wohnt im Haus mit mir im Erdgeschoss und im ausgebauten Keller.

Mehrfach ist mir aufgefallen das meine Wohnungtüren obwohl ich immer 1 mal abschliesse, wenn ich abends nach Hause komme,
nicht mehr abgeschlossen sind. Genauso sind Fenster die morgens noch geöffent waren abends einfach wie aus Geisterhand z.B. nach Regen geschlossen.
Des weiteren habe ich vor längerer Zeit in der späten Nacht ein Wasserbett zerlegt in meine Wohnung getragen und dieses selbstständig aufgebaut. 3 Tage später klingelte mein Vermieter bei mir und sagte... Frau XXXX sie haben ein Wasserbett.
Ich werde es prüfen lassen ob sie das ohne meine Zustimmung aufstellen dürfen und sofern ja.... erwarte ich einen Nachweiss ihrer Versicherung, das es versichert ist.

Diese Begebenheiten und noch einige Andere hier nicht Erwähnte lassen die Vermutung zu, das sich jemand sehr gut in meiner Wohnung auskennt bzw. dort ungefragt ein und aus geht.

Somit suche und brauche ich eine preiswerte Lösung die bei meiner Abwesenheit beide Türen im " Auge" behält und bei Bewegung das Ganze aufzeichnet. Da beide Türen direkt über einander liegen und es auch fast daneben 2 Fenster gibt, käme auch eine Kabellösung in Frage. PC und X32 wären zum Aufzeichnen vorhanden.

Vielleicht gibt es ja auch ein preiswertes komplett System. Wer weiss Rat ????

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Danke und liebe Grüsse vom bösen mädel
 
[quote='votreCanoo',index.php?page=Thread&postID=688751#post688751]Wird langsam Zeit das hier dicht gemacht wird :!:
Ist doch schon alles gesagt oder geschrieben und ob Probleme mit seinem Vermieter was in einem Thinkpad Forum zu suchen haben lass ich mal offen. :wacko:[/quote]

Wenn du das so siehst, schön für dich, allerdings finden andere User den Thread anscheinend informativ. Ich ebenso.

Und so viel Raum nimmt der Thread-Verweis auf der Startseite ja nun auch nicht ein, dass du gleich stolpern musst ;)

Zumal nicht die Problematik "Mieter - Vermieter" im Vordergrund steht, sondern der technische Aspekt einer Überwachung.
 
neue Schlösser reinbauen und abwarten ob der Vermieter kommt und sich beschwert weil er nicht mehr in deine Wohnung kommt.....wie er das wohl dann begründet ohne Notfall :D
 
Wenn du wüsstest, was für Vermieter so alles ein "Notfall" ist. :D

Im Falle meines Vaters war es, während seiner Abwesenheit (Krankenhaus), ein "auf Kippe" offenstehendes Küchenfenster.
Als ich wenig später nach dem rechten schaute, fing mich die Vermieterin auch gleich ab und beschwerte sich, dass dies offenstand und sie ja nicht für die Katz heizen möchte. Daher "musste" sie natürlich in die Wohnung. Alerdings war es draussen gerade mal etwas frisch und die Heizungen aus. :rolleyes:
Nach Rücksprache mit meinem Vater wechselte ich gleich mal das Schloss. Dauerte nicht lange bis Madame Theater machte. Könnten wir ja nicht einfach machen, wäre ja ihr Haus, sie müsste doch in die Wohnung kommen, vielleicht müssen ja auch mal Handwerker rein - Fensterrahmen streichen oder so... 8|

Lustigerweise weiß sie durchaus, an wen sie sich bei solch "Problemchen" wenden konnte. Ein Anruf und jemand von uns kommt zur Wohnung.

Gezwungenermaßen hat sie sich letztlich damit abgefunden, da auch der Mieterschutzverein ihr bestätigte, dass Mieter durchaus das Recht haben das Schloss auszutauschen. Erst Recht wenn der Vermieter unerlaubterweise die Wohnung betritt - in dem Fall empfiehlt es der Mieterschutz sogar.

Und sowas von einer Person, welche schon seit Jahren Wohnungen vermietet und nach eigenen Angaben auch nen Rechtsanwalt in der Familie hat. Sollte man doch annehmen, die gute Frau würde etwas besser bescheid wissen was sie darf und was nicht...
 
Habe erst ein Jahr Vermieterprobleme hinter mir (Brandschaden und seine Folgen) und kann ebenfalls bestätigen:

- betritt der Vermieter die Wohnung ohne dein Wissen / Einverständnis -> Hausfriedensbruch! Kann sich ne Freiheitsstrafe einhandeln der Gute :rolleyes:
- Schlösser auswechseln erlaubt, sofern es nicht ein Mehrfamilienhaus mit so nem Schließsystem ist, bei dem ein Hausmeister engagiert ist (hier muss dir der Vermieter dann alle Schlüssel überreichen! Du hast Hausrecht!)
- du musst den Vermieter nicht in die Wohnung lassen!!! Er muss mit dir einen Termin zur Besichtigung ausmachen! Und wenn einer verhindert ist, obliegt es demjenigen für einen Alternativtermin zu sorgen! Der Vermieter darf schon garnicht in deinen Sachen herumstöbern! Im Jahr stehen ihm nur eine begrenzte Anzahl an Besuchen zu, d.h. er darf nicht jede Woche die Wohnung besichtigen!
- Das Argument: "Ich muss doch im Falle eines Schadens in die Wohnung können!" zieht nicht, da ihm das nur gestattet ist, sofern von deiner Wohnung eine akute Gefahr für einen größeren Schaden ausgeht (Rauchentwicklung, Wasseraustritt, Gestank etc...). Für alle weiteren Dinge wie Reperaturen, Malerarbeiten, etc. muss er dich frühzeitig (glaub zwei bis vier Wochen) schriftlich darüber in Kenntnis setzen, andernfalls kannst du den Herren Handwerkern den Zutritt verweigern und das solltest du dann auch! Denn sonst gibst du stillschweigend dein Einverständnis für das Betreten deiner Wohnung und die Notwendigkeit dieser Arbeiten!



Prinzipiell ist es als Mieter immer so, dass man schnell in die Lage kommt, eine Gratwanderung vollziehen zu müssen. Es gibt Vermieter, mit denen man ein "gütlich freundschaftliches Verhältnis" pflegt, was die Durchsetzung der eigenen Interessen sehr oft erschwert, da man niemand auf den Schlips treten möchte.

Ich werde es in Zukunft so halten:
- von Anfang an darauf hinweisen, dass ich ein "verständnisvoller" Mieter bin, der stets an einer gütlichen Einigung interessiert ist
- dem Vermieter in einem freundlichen Ton klarmachen, dass ich meine mieterlichen Rechte sehr gut kenne und auf diese bestehe, denn beim Geld (Sachschäden, Mietminderungen, etc.) hört die Freundschaft bekanntlich auf
- sollte ich den Verdacht bekommen, dass der Vermieter denkt, er könne mit mir machen was er wolle (sowas wie: "Ja, den Schlüssel brauch I doch für Reperaturen und so") werde ich ihm in einem sachlichen und äußerst ausdrucksstarken Schreiben den eigenen Standpunkt klarmachen und dies mit §§ 535 BGB aufwärts begründen

Ein allzu freundschaftliches Mieter-Vermieter-Verhältnis gibt es immer öfter, ist jedoch nervenaufreibend, wenn's mal wirklich zu Interessenkonflikten kommt. Sachlich bleiben, Mietrecht in der Rechtschutzversicherung vor Unterzeichnung des Mietvertrages abschließen und schon kann quasi nix mehr schiefgehn.

Also, viel Erfolg beim weiteren Vorgehen ;)
 
Und ? Wie ist Stand der Dinge ? Gibt es von dem Vermietersöhnchen ein Video auf youtube ?
 
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