Vermutung! Vermieter unerlaubt in der Wohnung- Welches preisgünstiges Überwachungssystem?

Vulcan Bad Girl

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Vermutung! Vermieter unerlaubt in der Wohnung- Welches preisgünstiges Überwachungssystem?

Hallo

Wie ich schon oben in der Überschrift erwähnt habe, gibt es berechtigte Verdachtsmomente,
dass sich eine Person, eventuell sogar mein Vermieter oder sein Sohn unerlaubt und fast unerkannt in meiner Wohnung aufhält.

Zur Situation:

Ich wohne in einem ehemaligen 1 Familienhaus was zu einem 2 Familienhaus umgebaut wurde.
Somit wohne ich in der 1.Etage und im ausgebauten Dachgeschoss.
Beide Wohneinheiten( Etagen) von mir sind durch 2 verschieden Türen zu begehen.
Mein Vermieter wohnt neben an und sein Sohn ( Single ca 38 Jahre alt) wohnt im Haus mit mir im Erdgeschoss und im ausgebauten Keller.

Mehrfach ist mir aufgefallen das meine Wohnungtüren obwohl ich immer 1 mal abschliesse, wenn ich abends nach Hause komme,
nicht mehr abgeschlossen sind. Genauso sind Fenster die morgens noch geöffent waren abends einfach wie aus Geisterhand z.B. nach Regen geschlossen.
Des weiteren habe ich vor längerer Zeit in der späten Nacht ein Wasserbett zerlegt in meine Wohnung getragen und dieses selbstständig aufgebaut. 3 Tage später klingelte mein Vermieter bei mir und sagte... Frau XXXX sie haben ein Wasserbett.
Ich werde es prüfen lassen ob sie das ohne meine Zustimmung aufstellen dürfen und sofern ja.... erwarte ich einen Nachweiss ihrer Versicherung, das es versichert ist.

Diese Begebenheiten und noch einige Andere hier nicht Erwähnte lassen die Vermutung zu, das sich jemand sehr gut in meiner Wohnung auskennt bzw. dort ungefragt ein und aus geht.

Somit suche und brauche ich eine preiswerte Lösung die bei meiner Abwesenheit beide Türen im " Auge" behält und bei Bewegung das Ganze aufzeichnet. Da beide Türen direkt über einander liegen und es auch fast daneben 2 Fenster gibt, käme auch eine Kabellösung in Frage. PC und X32 wären zum Aufzeichnen vorhanden.

Vielleicht gibt es ja auch ein preiswertes komplett System. Wer weiss Rat ????

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Danke und liebe Grüsse vom bösen mädel
 
Wie wäre es wenn du einfach das Schloss austauscht? Als Mieter ist das dein Recht. Google mal danach! ;)
 
Wozu der Aufwand? Enfach das Schloss an der Wohnungstüre austauschen (lassen)!

Der Vermieter darf die Dir überlassenen Räume ohne deine Zustimmung nicht betreten. Es sei denn, es ist Gefahr in Verzug.

Die Aufstellung eines Wasserbettes ist vorab mit dem Vermieter abzustimmen (wegen der Statik, Tragfähigkeit der Decken) und eine Hausratversicherung mit entsprechendem Deckungsumfang ist unbedingt empfehlenswert.
 
[quote='AndreasMO',index.php?page=Thread&postID=685712#post685712]Als Mieter ist das dein Recht. Google mal danach! ;)[/quote]Das wäre jetzt meine Frage, da ich ab 1.11. auch in einem kleinen möblierten Appartement wohnen werde.
Darf man einfach ohne das Wissen und Zustimmung des Vermieters sein Zimmer/Wohnungsschloss wechseln? Und wenn man auszieht, wieder das alte Schloss einbauen?
 
Das nützt wahrscheinlich nichts

1. erwartet mein Vermieter immer einen Schüssel zu haben.
Er begründet das damit, sofern es einen Wasserschaden gäbe, könnte er sofort reagieren.

2. die obere Türe im Dachgeschoss ist eine normale Türe mit einem alten Schlüssel, wie so ein Kellerschlüssel. Halt so etwas ganz einfaches mit einem Bart oder so ähnlich darn. Bekommt jedes Kind auf

3. Wenn wirklich jemand unerkannt in meiner Wohnung rum laufen sollte, finde ich das es eine Frechheit ist, die nicht ungestraft von statten gehen sollte und wenn es nur ist, das ich ihm das Bildmaterial zeige und ihn auffordere es in Zukunft zu unterlassen
 
Falls du mal ausser Haus bist und dein Laptop in der Wohnung bleibt schliesse eine Webcam an und
installier eine Software die bei Bildänderung (-> Bewegung) die Bilder speichert.
Wäre bei vorhandener Webcam umsonst und falls der Laptop nicht zu laut kühlt unauffällig und billig.
Zauberwort Motion detection.
Freeware zb Dorgem.
Aber Schlösser austauschen ist natürlich der Königsweg :D
 
[quote='Vulcan Bad Girl',index.php?page=Thread&postID=685718#post685718]Das nützt wahrscheinlich nichts

1. erwartet mein Vermieter immer einen Schüssel zu haben.
Er begründet das damit, sofern es einen Wasserschaden gäbe, könnte er sofort reagieren.

2. die obere Türe im Dachgeschoss ist eine normale Türe mit einem alten Schlüssel, wie so ein Kellerschlüssel. Halt so etwas ganz einfaches mit einem Bart oder so ähnlich darn. Bekommt jedes Kind auf

3. Wenn wirklich jemand unerkannt in meiner Wohnung rum laufen sollte, finde ich das es eine Frechheit ist, die nicht ungestraft von statten gehen sollte und wenn es nur ist, das ich ihm das Bildmaterial zeige und ihn auffordere es in Zukunft zu unterlassen[/quote]

Zu1. ist nicht zulässig. Der Vermierter darf keinen Schlüssel haben, wenn du das nicht möchtest.

Zu 3. Dabei handelt es sich um Einbruch. Du solltest dich vielleicht an die Polizei wenden.
 
[quote='Cortis',index.php?page=Thread&postID=685719#post685719]Aber Schlösser austauschen ist natürlich der Königsweg :D[/quote]

Meines Wissens nach hat der Vermieter den Anspruch auf einen Schlüssel, auch wenn das Schloss ausgewechselt wird. Es ist sein Gebäude, der Mieter nutzt den Raum, allerdings muss der Vermieter für den "Notfall" die Möglichkeit des Zutritts haben.

Somit wäre die Aktion überflüssig.

Die Meinung eines Juristen hier im Forum wäre natürlich gut.
 
Schloss austauschen ist sicherlich das einfachst- einen Schließzyliner in einer offenen Tür austauschen ist auch einfach, da braucht man eigentlich nicht mal einen Schlüsseldienst für.
Meine Vermieterin ist ja auch sher neugierig und kommt dauernd mit Bedenken, ob ich auch genügend lüfte, weil die Fenster immer zu sind, wenn sie schaut....
Aber mit Mietrecht scheint sie sich auszukennen, weil sie mir sogar angeraten hatte, den Schließzylinder auszutauschen (wohl auch weil ein Vormieter nicht alle Schlüssel abgeleifert hat, und weil man die ja auch nachmachen lassen kann).
Klingt ja auch eher danach, als ob Deine Vermieter gar nicht wissen, dass sie nicht rein dürfen, sondern in gutem Willen reinschneien, um eben die Fenster zuzumachen... Weis sie halt drauf hin dass Du es nicht willst, wechsel die Schlößer und gib ihnen die Telefonnummer einer Person Deiner Wahl, bei der ein Ersatzschlüssel liegt, falls mal die Waschmaschine leckt (oder eben das Wasserbett), während Du nicht da bist....
Edith: delius kam mit einem Bedenken: zur Not kann man den Vermietern auch einen Schlüssel in einem versiegelten Umschlag überreichen, mit dem Hinweis das die Benutzung ohne gewichtigen Grund nicht erwünscht ist...
Und als Frau mit einem 38 jährigen Mitbewohner, der noch bei seinen Eltern wohnt, würde ich die Bude mal von einem Profi nach Voyeurcams absuchen lassen- nicht dass Du einen Internet (oder Privat-) auftritt hast, von dem Du gar nichts weisst.
 
Zum Thema Vermieter und Schlüssel behalten:

http://www.immothek24.de/Mietrecht_spezial/schluessel_1.html (Dritter Punkt)

Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel zurückbehalten (AG Ellwangen vom 12.04.1991 – C 229/90 – 12, WuM 1991, 340; AG Tecklenburg vom 03.07.1991 – 11 C 11/91, WuM 1991, 579), es sei denn, der Mieter ist ausdrücklich damit einverstanden. Die Auffassung der Gegenmeinung, der Vermieter sei zum Behalt eines Schlüssels berechtigt, weil er auch zur Gefahrenabwehr verpflichtet sei (Lammel, Wohnraummietrecht, 2.Aufl. § 535 Rdn. 127) überzeugt nicht, da der Vermieter hierfür nicht notwendigerweise auf den Schlüssel angewiesen ist und der Mieter ohnehin für eine Zutrittsmöglichkeit zur Wohnung im Gefahrenfall jedenfalls bei längerer Abwesenheit sorgen muss.
 
Mein Wasserbet steht nun ein Jahr, da hat er sich nun daran gewöhnt. Somit scheidet Wasserbett verbieten aus.


Weiterhin gehts mir auch darum zu wissen, wer oder was in meiner Wohnung sein Unwesen treibt.

Bei meinem Vermieter ( ist noch vom alten Schlag) ist das bestimmt nur Neugierde ob meine Wohnung und somit sein Haus ordentlich behandelt wird. Er ist auch derjenige, der wenn er die Jahresabrechnung bringt... mal schnell auf steht und meine Wohnzimmer oder Küchen-Schränke aufmacht( je nach dem in welchem Raum wir uns befinden und rein schaut. Wir diskutieren jedesmal das er das nicht darf und ich es auch nicht möchte. Aber er ist uneinsichtig. Und wie gesagt, bei Ihm habe ich das Gefühl es geht ihm wirklich nur um Sauberkeit udn Ordnung, damit sein Haus in einem ordentlichen Zustand bleibt. Aber sein Sohn ist das schon anders

Denn bei seinem Sohn geht es um reine Neugierde und " informiert" sein. ER ist nämlich wie ein altes " Waschweib"
Der Gedanke das der eventuell in meinen ganz persönlichen Sachen rum schnüffelt ist nicht schön
 
[quote='delius',index.php?page=Thread&postID=685723#post685723][quote='Cortis',index.php?page=Thread&postID=685719#post685719]Aber Schlösser austauschen ist natürlich der Königsweg :D[/quote]

Meines Wissens nach hat der Vermieter den Anspruch auf einen Schlüssel, auch wenn das Schloss ausgewechselt wird. Es ist sein Gebäude, der Mieter nutzt den Raum, allerdings muss der Vermieter für den "Notfall" die Möglichkeit des Zutritts haben.

[/quote]Der Mieter hat Hausrecht.
Punkt.
Das heisst man muss dem Vermieter keine Möglichkeit geben bei eigener Abwesenheit in die Wohnung zu können.
BIn kein Jurist aber Mieter.
 
Aus diesem LInk dürfe dieser Abschnitt am besten treffen. ;)
3. DARF DER VERMIETER EINEN SCHLÜSSEL BEHALTEN?
Der
Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel zurückbehalten (AG Ellwangen
vom 12.04.1991 – C 229/90 – 12, WuM 1991, 340; AG Tecklenburg vom
03.07.1991 – 11 C 11/91, WuM 1991, 579), es sei denn, der Mieter ist
ausdrücklich damit einverstanden. Die Auffassung der Gegenmeinung, der
Vermieter sei zum Behalt eines Schlüssels berechtigt, weil er auch zur
Gefahrenabwehr verpflichtet sei (Lammel, Wohnraummietrecht, 2.Aufl. §
535 Rdn. 127) überzeugt nicht, da der Vermieter hierfür nicht
notwendigerweise auf den Schlüssel angewiesen ist und der Mieter
ohnehin für eine Zutrittsmöglichkeit zur Wohnung im Gefahrenfall
jedenfalls bei längerer Abwesenheit sorgen muss.



Zu einem Betreten der Wohnung ohne Einverständnis des Mieters ist der
Vermieter aber auch in diesem Fall nicht berechtigt. Betritt der
Vermieter mit Hilfe eines Zweit- oder Universalschlüssels ohne Wissen
und Willen des Mieters die Wohnung, begeht er nicht nur
Hausfriedensbruch, sondern gibt dem Mieter einen Grund zur fristlosen
Kündigung des Vertrages (LG Berlin vom 09.02.1999 – 64 S 305/98, WuM
1999, 332; AG Heidelberg vom 06.11.1975 – 23 C 144/75, WuM 1978, 69).
Dein Vermieter darf keinen Schlüssel besitzen. Ich würde mit ihm reden und ihn darauf hinweisen.

Wie ist dein Verhältnis zu deinem Vermieter?
 
[quote='delius',index.php?page=Thread&postID=685723#post685723]Meines Wissens nach hat der Vermieter den Anspruch auf einen Schlüssel, auch wenn das Schloss ausgewechselt wird. Es ist sein Gebäude, der Mieter nutzt den Raum, allerdings muss der Vermieter für den "Notfall" die Möglichkeit des Zutritts haben.
[/quote]

Meine Eltern vermieten Wohnungen und haben sich folgendes überlegt (und machen es auch so):
Der "Notschlüssel" kommt in einen Umschlag. Der Umschlag wird zugeklebt. Der Mieter unterschreibt dann auf den Klebekanten.
Meine Eltern können den Umschlag also nur öffnen, indem sie den Briefumschlag zerstören.
Dieser Lösung haben bisher noch alle Mieter zugestimmt.
Stefan
 
Also ich würde an deiner Stelle schlicht umziehen. Das Vertrauensverhältnis ist (vorsichtig ausgedrückt) stark belastet und zudem beschreibst Du ihn als uneinsichtig.
Wohnung mit Vermieter im Haus gibt früher oder später immer Streß.
 
Wenn du eine einfache Überwachung willst, währe so was bestimmt was.
http://i-catcher-sentry.softonic.de/

Eine kleine Software die Bilder bei Veränderung per Webcam macht. Die Software ist 21 Tage lauffähig.
Die sollte ohne Probleme auf dem X32 laufen.
Ich hab die mal gerade ausprobiert und ich denke die ist sehr gut dafür zu gebrauchen.

Gruß,
Flubb0r
 
zum allgemeinen Verständnis mal eine " nette" Begebenheit aus der vorletzten Woche

Da kam meine Nachbarin und erzählte mir, dass der Sohn meines Vermieters sie gefragt hätte
ob sie ( die Nachbarin) schon einmal in meine Mülltonne rein geschaut hätte.
Sie verneinte. Daraufhin meinte der Sohn des Vermieers das müsse sie mal tun.
Darin würde es nämlich aussehen wie " Sodum und Gomorra.
ER hätte nämlich da letzte Woche auch mal rein geschaut und hätte das Grauen bekommen
Er hätte sofort die Tonne mal ausgeräumt.... aus gewaschen ......und dann den Müll wieder sortiert rein getan.

DAS ist KEIN Witz sondern TATSACHE !

Und ich behandel meine Restmülltonnebestimmt nicht anders als alle anderen Menschen dieser Welt.
Ich sammel meine Restmüll in der Küche im Mülleiner in einer Tüte und bringe diese dann runter in die Restmüll Tonne
 
Bei solch "fürsorglichen" Zeitgenossen dürften Video-Beweise eher das Gegenteil des Gewünschten bewirken.
 
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