T5xx (T500-550 ohne "p") ThinkPad T550 Schaden am Gehäuse - wieso?

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Tetradrachm

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Salve!

ich habe über Ebay ein Lenovo ThnkPad T550 erfolgreich versteigert und versendet. Nun schreibt der Käufer mich an, dass das T550 einen Schaden hätte oben links neben dem Touchpad. Ich muss dazu sagen, dass der Schaden 100% nicht bei Versand da war. Wer meine Verkäufe hier kennt - wenn ich schreibe TOP Zustand, dann ist das so. Vor allem - so ein Schaden wie auf dem Bild wäre mir 100% aufgefallen!

Es mag wirklich sein, dass ich mal einen Haarriss übersehen werde. Oder das mir ein kleiner Kratzer entgeht. Das kann uns allen mal passieren.
Aber so einen Schaden. Niemals! Ich bin echt schockiert - denn das T550 war ein echtes Schmuckstück in meiner Sammlung.

Folgendes zum Hergang. Das T550 wurde von mir versendet und kam letzten Samstag beim Käufer an. Der Käufer hat es aber nicht selber angenommen, sondern sein "Bekannter" der das T550 für den Käufer einrichtet. Am Sonntag - einen Tag später - kam dann die Beschwerde des Käufers, dass sein Bekannter der Schaden aufgefallen sei.

Der Käufer und Bekannte meinen, dass der Schaden beim Verbau der SSD geschehen sein muss - also als ich eine größere SSD verbaut habe. Dabei muss ich die Schrauben der SSD Halterung zu arg angezogen haben - oder falsche zu lange Schrauben verwendet haben. Ich habe dem Käufer geschrieben, dass die SSD nicht direkt verschraubt wird, sondern von einer Schraube rechts und einem Bügel links mit 2 Schrauben gehalten wird. Diese Schrauben sind aber zu weit auseinander für den Schaden - zudem sind die Schrauben ja sooooo kurz. Die reichen ja nicht mal richtig ins Gehäuse rein.

ThinkPad T550 Wiki innen:
http://thinkwiki.de/images/a/af/T500innen.jpg

Außerdem sind die 2 Schrauben links viel zu weit links außen am Rand. Der Schaden auf dem Bild ist mehr in der Mitte zwischen linkem Rand und dem Touchpad. Wobei wenn ich das Bild gerade ansehe... das T550 liegt doch da auf dem Boden gedreht. Wenn ich das T550 nun umdrehe... die SSD ist dann vor mir rechts?! Weil der Schaden ist ja auf der linken Seite...

Und selbst wenn - das wäre mir nach dem Einbau der SSD ja selber aufgefallen - denn ich hatte das T550 nach dem Einbau der SSD ja noch selber eine Weile im produktiven Betrieb.


Lange Rede - kurzer Sinn. Was meint Ihr von was der Schaden kommen kann?
Kann es sein, dass jemand das T550 an der Seite mit einer Hand hochgehoben hat und dann durch das Gewicht die Haarrisse entstanden sind?
 

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Oder ich nehme das T550 zurück und er bekommt sein Geld wieder. Letzteres wäre mir am liebsten - denn ich habe ein ungutes Gefühl bei der Aktion.

Das ungute Gefühl haben hier wohl auch die meisten, sei "froh", dass der T550 noch funktioniert und z.B. kein gebrochenes Display und auch keinen Flüssigkeitsschaden hat, retourniere das Geld, besorge Dir einen neuen Palmrest und verkaufe in Zukunft besser wieder alles hier. Wer weiß, was bei diesem Käufer als nächstes plötzlich defekt/beschädigt ist...
 
Wer weiß, was bei diesem Käufer als nächstes plötzlich defekt/beschädigt ist...
Deswegen wäre mir eine Rückabwicklung am liebsten. mal sehen, was er heute sagt / schreibt...

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Aktualisiereung.
Habe eben mit dem Käufer telefoniert. Er meint sie waren das nicht mit dem Palmrest. Ich war es auch nicht. Daher meinte der Kunde - er möchte das T550 (ist noch Garantie drauf) zu Lenovo geben. Sprich ich soll es doch bitte bei Lenovo einreichen (ist ja auch egal ob er es einsendet oder ich). Da wenn ich es nicht war und er auch nicht - kein Fremdeinwirken besteht und daher man es als Garantiefall prüfen solle.

Kann mir hier irgendetwas finanziell passieren was ich nicht bedacht habe?

Ich beziehe das auf seinen Kauf! Nicht was Lenovo dann betrifft.

Er hat per PayPal bezahlt.
Ich habe per PayPal das Geld bereits erhalten und auf mein Girokonto gebucht.
Er hat keinen Fall bei Ebay eröffnet. Er hat den Fall bei PayPal nicht gemeldet.

Es sieht so aus, als würde er den Kauf durchziehen wollen.

Man muss natürlich bedenken - ich habe keine Beweise, dass er den Schaden gemacht hat!

Es ist eine rechtlich abgeschlossene Auktion und damit Kaufvertrag. Ich (fürchte) er hat ein Anrecht auf das T550.
Wenn er jetzt partout nicht möchte, das wir den Kaufvertrag rückgängig mache - dann hat er ein Anrecht auf das T550.

Sprich - wenn er nicht einwilligt - kann ich wohl kaum sagen - Herr XXXX ich gebe Ihnen das Geld zurück und wir vergessen das Ganze.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

jetzt wird es richtig seltsam. Warum meldet Dein Gegenueber den Schaden nicht offiziell ueber ebay? Jetzt hast Du erst mal Geld und T550.

Lenovo wird IMHO eine Reparatur auf Garantie ablehnen, wobei ich nicht weiss, ob sie dann noch eine Untersuchungspauschale von Dir haben wollen? Vielleicht kannst Du diese Antwort von Lenovo bereits mit Fotos des Schadens erhalten.

Meine laienhafte Sicht auf den Verlauf: der Kaeufer hat den Schaden Dir gegenueber via Email reklamiert. Es ist aber allein Deine Wahl, ob der Vertrag rueckgaengig gemacht wird oder ob Du eine Reparatur vornimmst und ihm das T550 danach zuschickst. Zumindest ist das so, wenn Du gewerblich handelst. Das sollte bei privat genauso sein.

Mein Vorschlag: via Paypal den Betrag rueckerstatten, eventuell noch das Porto fuer den Rueckversand durch den Kaeufer drauflegen und danach den Kaeufer erst mal ignorieren.
Ausserdem ueber ebay beim Kaeufer die Zustimmung zum Abbruch der Transaktion (wie heisst das noch mal genau?) beantragen, damit ebay von Dir nicht die Auktionsgebuehren verlangt. Ich weiss aber nicht, was passiert, wenn der Kaeufer da nicht zustimmen will. Wird das dann nach Timeout von ebay ohne Kaeuferzustimmung abgebrochen?

Ich leide die ganze Zeit mit Dir mit. Das ist vielleicht eine bloede Geschichte. Vielleicht sollte man hoeherpreisige Thinkpads bei Ebay gar nicht versenden, zumindest nicht, wenn man Paypal anbietet.

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Es ist eine rechtlich abgeschlossene Auktion und damit Kaufvertrag. Ich (fürchte) er hat ein Anrecht auf das T550.
Wenn er jetzt partout nicht möchte, das wir den Kaufvertrag rückgängig mache - dann hat er ein Anrecht auf das T550.

Sprich - wenn er nicht einwilligt - kann ich wohl kaum sagen - Herr XXXX ich gebe Ihnen das Geld zurück und wir vergessen das Ganze.
Doch, das kannst Du nach Reklamation durch den Kaeufer - siehe oben.
 
Doch, das kannst Du nach Reklamation durch den Kaeufer - siehe oben.
Da bin ich aber ganz anderer Meinung. Der Käufer hat seine Pflichten erfüllt und hat das Gerät zwecks Mängelbehebung (Stichtwort Nacherfüllung) zurückgesandt. Den Rücktritt kann der VERKäufer nur in ganz bestimmten Fällen anregen (bspw. Vertragsverletzung bei nicht bezahlen). Ansonsten hat er nachzubessern oder, falls das realistisch gesehen nicht möglich ist, ein gleiches Gerät zu liefern. Einfach Kohle zurück ist an dieser Stelle nicht drin.

Strittig ist, ob der Schaden schon vorher da war, ob er beim Versand passierte oder vom Käufer verursacht wurde - und wie man es jeweils beweist.

P.S.: Wie immer - keine Rechtsberatung.
 
Der Käufer hat seine Pflichten erfüllt und hat das Gerät zwecks Mängelbehebung (Stichtwort Nacherfüllung) zurückgesandt.
Kann man auch anders sehen. Wenn es ein Privatverkauf mit Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme war, kann der Käufer nur noch über den Weg gehen, dass das Gerät einen erheblichen nicht beschriebenen Mangel aufweist. Damit gibt es kein Recht auf irgendwelche Mängelbehebung durch den Verkäufer sondern nur das Recht auf Rückabwicklung Edit: oder ggf. Preisminderung.
 

Da der Schaden recht offensichtlich auf Eigenverschulden zurückzuführen ist, wirst Du wahrscheinlich (selbst wenn Du nichts machen lässt) wohl > 100 EUR für die Begutachtung bezahlen müssen. Selbst ohne Austausch der Teile muss Lenovo ja zumindest das Gerät teilweise zerlegen um den Schaden abschätzen zu können. Die Reparatur bei Lenovo wird ordentlich teuer werden. Wenn man selbst schrauben kann, würde ich es auf keinen Fall machen.

Das Lenovo offensichtlich selbstverschuldete Schäden auf Kulanz repariert ist sehr unwahrscheinlich.



Kann man auch anders sehen. Wenn es ein Privatverkauf mit Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme war, kann der Käufer nur noch über den Weg gehen, dass das Gerät einen erheblichen nicht beschriebenen Mangel aufweist. Damit gibt es kein Recht auf irgendwelche Mängelbehebung durch den Verkäufer sondern nur das Recht auf Rückabwicklung Edit: oder ggf. Preisminderung.

Müsste der Käufer dem Verkäufer dafür nicht nachweisen können, dass der Mangel schon vorher bestand?
Ansonsten könnte man ja munter teure Sachen bei ebay ersteigern und sie beschädigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da bin ich aber ganz anderer Meinung. Der Käufer hat seine Pflichten erfüllt und hat das Gerät zwecks Mängelbehebung (Stichtwort Nacherfüllung) zurückgesandt. Den Rücktritt kann der VERKäufer nur in ganz bestimmten Fällen anregen (bspw. Vertragsverletzung bei nicht bezahlen). Ansonsten hat er nachzubessern oder, falls das realistisch gesehen nicht möglich ist, ein gleiches Gerät zu liefern. Einfach Kohle zurück ist an dieser Stelle nicht drin.
Siehe hier: Kaeufer fordert zur Nacherfuellung auf, Verkaeufer verweigert diese, weil individuelles Einzelstueck, dann hat der Kaeufer das Recht, zurueckzutreten. Du hast recht, das muss vom Kaeufer ausgehen, so wie es dort beschrieben ist.

P.S.: Wie immer - keine Rechtsberatung.
Bei mir auch nicht.
 
Kann man auch anders sehen. Wenn es ein Privatverkauf mit Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme war, kann der Käufer nur noch über den Weg gehen, dass das Gerät einen erheblichen nicht beschriebenen Mangel aufweist. Damit gibt es kein Recht auf irgendwelche Mängelbehebung durch den Verkäufer sondern nur das Recht auf Rückabwicklung Edit: oder ggf. Preisminderung.
So ist es. Wenn das im Angebot stehen würde und man Privatverkäufer ist. Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen.
Und deshalb hätte ich, wie bereits erwähnt, den Fall über PayPal klären lassen.
Wenn der Käufer einen Fall eröffnet, kann grundsätzlich nur eine Rückabwicklung beantragt werden! Zu etwas anderen hat der Käufer keine Chance.
Erst der Verkäufer kann diesen Wunsch annehmen, eine Preisminderung anbieten oder Nachbessern. Geht aber nur bei Privatverkäufern.

Man macht allerdings alles falsch, was man falsch machen kann.
Dumm noch dazu, daß man sich als Eigentümer einer IT-Firma im Angebot outet. Das ist kein Privatverkauf mehr! Gewährleistung ist nicht ausgeschlossen! Der Käufer hat Recht auf Nachbesserung und eben Gewährleistung! Rede von Glück, wenn da nicht noch mehr auf Dich zu kommt (keine Rückgabehinweis, Finanzamt, Umstufung auf gewerbliches ebay-Konto usw).
 
Vorweg - es ist mir völlig klar, dass ich von der Abwicklung her so einige Fehler gemacht habe! Dummerweise bin ich davon ausgegangen das wird so ablaufen wie hier und wenn was nicht passt, dann redet man offen darüber. So bin ich hier auch immer gut gefahren mit. Dumm gedacht von mir.

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Die Sache ist - da mir das zu blöde ist und ich kein Freund von einem Rechtstreit bin, würde ich wie schon geschrieben, trotz finanziellem Verlust, das T550 einfach zurück nehmen. Und der Käufer bekommt sein Geld. Natürlich von mir aus auch mit seinen Versandkosten. Das Geld selber spielt da (inzwischen) keine Rolle (mehr) für mich (in diesem Fall).

Und irgendwie denke ich, dass der Käufer direkt wahrscheinlich wirklich nichts von dem Schaden mitbekommen hat. Nochmals, das Gerät ging ja erst mal an seinen Bekannten, der für ihn das T550 einrichten sollte. Und irgendwoher müssen ja die 2 Kratzer auch herkommen. Könnte also gut sein, das sein Bekannter da Mist gebaut hat und alles abstreitet.

Ich mag mich irren - aber die Telefonate mit dem Käufer - erwecken den Eindruck, dass er selber da nichts mit zu tun hat. Ich würde ihn vom Alter auch um die 50 schätzen. Er ist Ingenieur. Und braucht das T550 für seine selbständige Arbeit. ich mag da irgendwie nicht an einen (bewussten) Betrüger denken. Immerhin hat er den Fall weder Ebay noch PayPal gemeldet, ich habe das Geld und auch noch das T550 nun. Ein "Betrüger" würde eher nicht den Fall nicht melden, das Geld immer noch bei mir lassen und dann auch noch das T550 zurück senden.

Immerhin hat der Käufer aktuell gar nichts.

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Die Frage ist. Kann ich vom Kaufvertrag "zurück treten" oder nicht?
Kann der Käufer auf Erfüllung pochen? Dann kauft er sich ein anderes T550 und stellt den Differenzbetrag mir in Rechnung.
Immerhin hat er ein T550 mit WWAN und 500er SSD bekommen. Und es könnte durchaus sein, dass er für ein anderes Ersatzgerät mehr bezahlen muss, als in meiner Auktion.

Andererseits. Wer hat den Schaden nun verursacht? Der Bekannte und der Käufer sagen, sie nicht. Ich sage - ich aber auch nicht. Ich habe auch Zeugen, die mir bestätigen, dass der Schaden sehr wahrscheinlich nicht da war. Sehr wahrscheinlich - mehr können die Käufer auch nicht sagen. Das ist also eher eine Patt Situation.

Dazu kommt jetzt der "Schaden" am Display Deckel. Den ich sowohl mit Bilder als unter Zeugen beim Auspacken nach Rücknahme dokumentiert habe.

Die Frage ist - kann ich jetzt doch abbrechen. Denn der Palmrest Schaden ist eine Patt Situation.
Aber der Display Deckel Schaden ist jetzt eine andere Sache noch dazu.
Eigentlich entspricht jetzt der Gegenstand (T550) gar nicht mehr der ursprünglichen Sache.

Ach scheiß Situation.

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Ich nehme das T550 morgen mal zum TP Treffen mit. Mal sehen was die Anderen zu dem Schaden sagen.
 
Die Frage ist. Kann ich vom Kaufvertrag "zurück treten" oder nicht?
Wenn der Käufer dem Rücktritt zustimmt...ja.
Kann der Käufer auf Erfüllung pochen? Dann kauft er sich ein anderes T550 und stellt den Differenzbetrag mir in Rechnung.
Auch das kann er.

Was soll das ganze Halbwissen dem Threaderöffner nutzen?
Es darf verbessert werden.
Es hilft (eventuell) beim nächsten Verkauf.
 
Frage zwischendurch, der Käufer hat per Paypal bezahlt oder sein Bekannter? Hast du an die Adresse des paypalbezahlers oder an eine andere verschickt?
 
Frage zwischendurch, der Käufer hat per Paypal bezahlt oder sein Bekannter? Hast du an die Adresse des paypalbezahlers oder an eine andere verschickt?
Der Käufer hat bezahlt.
Es ging an die Adresse, welche bei der PayPal Zahlung angegeben war.

Das ist ja legitim.

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Nachtrag.

Auf dem TP Treffen meinten die Anwesenden auch, dass es eher ein Schaden vom Anheben an der linken Kante ist. Wahrscheinlich der Daumen oben am Palmrest, zwei drei Finger unten und dann direkt an der Kante - womöglich mit offenen Displaydeckel (Schwerpunkt und Gewicht noch weiter nach hinten) dann herum getragen / hoch gehoben.

Habe aber eben mit dem Käufer telefoniert. Er ist - endlich - mit einem Kaufabbruch einverstanden. Sprich wir werden über Ebay den Kauf nun abbrechen offiziell. Das T550 habe ich ja bereits. Das Geld bekommt er zurück. Ich habe jetzt wieder mein T550 - zwar mit Schaden - aber einem blauen Auge davon gekommen. Wird mir eine Lehre sein für kommende Verkäufe.
 
@TS: Nimm's mir nicht übel, aber wie Du Dich jetzt verhältst, ist auch alles andere, als die feine Art!

https://www.ebay.de/itm/Lenovo-Thin...299259?hash=item2f0ee4333b:g:XvEAAOSwYc5Z7zy-

Zitat: Die 2 Macken sehen auf dem Bild schlimmer aus als sie sind.

Weiter vorne im Fred schreibst Du, dass der Schaden real weit aus schlimmer ist, als auf den Bildern zu sehen.

Dein Drang nach einem max. Verkaufspreis in Ehren, aber ehrlich ist das nicht und für jemand, der erst gerade Stress hinter sich hat, offensichtlich nix gelernt. Auf dass Du nicht ins nächste Szenario schliderst:D

Edit: Wenn man Dein Bewertungsprofil so anscahut, sind da ja schon auch ein "paar massive Rote" drunter...waren aber sicher die anderen Schuld.


 
Zuletzt bearbeitet:
@TS: Nimm's mir nicht übel, aber wie Du Dich jetzt verhältst, ist auch alles andere, als die feine Art!
https://www.ebay.de/itm/Lenovo-Thin...299259?hash=item2f0ee4333b:g:XvEAAOSwYc5Z7zy-
Zitat: Die 2 Macken sehen auf dem Bild schlimmer aus als sie sind.
Weiter vorne im Fred schreibst Du, dass der Schaden real weit aus schlimmer ist, als auf den Bildern zu sehen.
Dein Drang nach einem max. Verkaufspreis in Ehren, aber ehrlich ist das nicht und für jemand, der erst gerade Stress hinter sich hat, offensichtlich nix gelernt. Auf dass Du nicht ins nächste Szenario schliderst:D
Edit: Wenn man Dein Bewertungsprofil so anscahut, sind da ja schon auch ein "paar massive Rote" drunter...waren aber sicher die anderen Schuld.


Erstens. Ist das nicht mein (alleiniger) Ebay Account. Den nutze ich nur mit jemand Anderem zusammen, da ich eigentlich ungerne über Ebay verkaufe. Aber es gibt hier nun mal Marktplatzregeln, an die ich mich auch halten muss. Sprich - ich kann hier keine 2 ThinkPads pro Monat verkaufen. Das ist eben so - daran muss ich mich halten. Dann verkaufe ich diese eben über Ebay. Aber wie gesagt - ist nicht mein alleiniger Account. Zu Bewertungen - sag ich nur - schau Dir hier meine tadellosen Bewertungen an.

Zweitens. Schau Dir hier meine Bewertungen an. Ich bin extrem empfindlich was jeden Kratzer angeht. Macken und Kratzer sind für mich an ThinkPads eine Katastrophe! Daher auch meine sehr guten Bewertungen hier.

Was ich damit sagen will - wenn ich solche Kratzer oder Dellen habe - dann ist das für mich eine Katastrophe und ich bekomme Schnappatmung! Daher hatte ich hier im Thread ja auch Schnappatmung wegen den 2 Macken am Palmrest und den 2 parallelen Kratzer am Displaydeckel.

Auf dem ThinkPad Treffen hat man mich dann aber bisschen herunter geholt. Dass die 2 Kratzer auf dem Displaydeckel Andere überhaupt nicht so schlimm finden. Dass man die kaum sieht und ich das zu penibel nehme. Und ebenso die 2 Macken auf dem Palmrest. Auch die sind sichtbar, aber beileibe nicht so schlimm wie ich das empfinde.

Wahrscheinlich setze ich bei gebrauchten Geräten doch zu hohe Ansprüche und bin zu empfindlich.
Und das ist jetzt schlimm?

Und nachdem man mir versichert hat, dass real das Ganze zwar ärgerlich ist aber der Schaden doch nicht so dramatisch ist - denke ich bin bei gebrauchten Geräten zu empfindlich und entsprechend habe ich das so rein gesetzt. Du meinst wenn zig Leute meinen "sorry, aber das ist jetzt real doch nicht so schlimm" - soll ich bei Ebay rein schreiben - meine Güte ganz schlimmer Fehler? Oder was?

In diesem Sinne - erst mal nachfragen - dann Urteilen...


Nachtrag. Hast Du Dir mal die Bewertungen durch gelesen? Da ging es nicht um schlechte Ware oder schlecht beschriebene Ware. Sondern vor allem um verspätete Lieferung, wenn die Käufer nicht innerhalb 2 Tagen die Ware hatten, weil man als Privater halt mal auch 3-4 Tage nicht zum Versenden kommt. Oder Leute die gar über die Feiertage bezahlen und sich wundern wieso man nicht sofort in den Ferien versendet. Oder Leute die gar nicht bezahlen und Dir dann eine Bewertung rein drücken. Das ist eben Ebay. Und kommt bei über 300 Verkäufen dummerweise vor. Wie gesagt - schau Dir hier meine Verkäufe an. Dann red weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nimm's mir nicht übel, aber Deine Antwort macht das Ganze für mich nicht besser - eher im Gegenteil.

Ist aber meine rein persönliche, subjektive Meinung.


Einen Link o.ä. für einen zweiten Account finde ich nicht - muss ich aber auch nicht finden - für mich persönlich reichen die Roten von dem Account schon aus. Wie ich schon geschrieben habe, es sind "ja immer die anderen" und zudm macht halt auch der Ton die Musik und Dein Ton ist da mit Verlaub schon sehr provokant.

Dann: Ebay-Account mit jemandem teilen, gewerblich verkaufen (und bei der Menge und gleichartigen Waren ist das rein juristisch, gewerblich) und dann als "Privatverkauf"...um es mit Deinen Worten zu sagen: Ja ne, is klar.

Nach dem Fred hier und dem Bewertungsprofil würde ich bei Dir keine Tafel Schokolade kaufen. Klingt jetzt hart, ist aber so. Aber der Vorteil bei ebay widerrum ist, was interessiert die Meinung eines Einzelnen, Du wirst das TP schon verkaufen.:)

Nix für ungut...
 
Glaub mir - ich würde eher an Dich nicht verkaufen.
Und bin Gott sei Dank auch nicht angewiesen an Deines Gleichen zu verkaufen ;)
 
Ist auch recht einfach sich ein "Urteil" aus der Ferne zu bilden - ohne die Fakten selber prüfen zu können ...
Aber ich belasse es dabei. Ich habe mein T550 wieder. Ich muss damit Leben mit dem erneuten Verkauf und mit dem Käufer klar kommen.
Meine Bewertungen und ehrlichen Beschreibungen hier im Forum bei den Geräten und dem Feedback der Käufer sprechen für sich - aber das kann man bei einer schwarz / weiß Denke und einer Sicht die man unbedingt so sehen will - wie man sie sehen will - ausblenden und missachten. Ich bin dann selber raus hier - bringt eh nichts. Das eigentliche Thema hat sich eh erledigt - da ich mich mit dem ursprünglichen Käufer geeinigt habe. Von dem her. Ihr müsst ja nichts kaufen bei mir. Freies Land und so.

Aber vielleicht kramt Ihr noch ein paar Sachen raus oder findet etwas verwerfliches ;)
Wenn Ihr paar Zitate oder Aussagen oder sonst was sucht, werdet Ihr sicherlich noch die eine oder anderer Verfehlung finden... und die virtuelle Verurteilung kann beginnen ;)

In diesem Sinne...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ole258

Schönen Dank, dass du extra den eBay-Link herausgesucht hast. Da hat jemand sehr viel Zeit für ne private Hexenjagd. Nevermind.
eBay ist eben schon eine sehr merkwürdige Plattform, deshalb kaufe ich da auch nichts mehr bzw. habe auch keinen Account mehr.
Wie dem auch sei, die negativen Bewertungen des TEs auf eBay finde ich jetzt auch nicht verwerflich. So was schaukelt sich in eBay gerne mal hoch. Aber bis auf vielleicht eine Sache (Smartphonecase, Gegenwert 5 Euro?) konnte ich da auch nichts Weltbewegendes entdecken.

Was die Kratzer angeht, so gehe ich mal davon aus, dass die Bilder auf eBay den gegenwärtigen Zustand des Notebooks wiedergeben. Insofern kann ich nur zustimmen und finde diese selbst nicht so schlimm. Wo liegt jetzt das Problem? Dass der TE keine Kratzer auf Notebooks mag und diese für ihn persönlich einen erheblichen Mangel darstellen? Weshalb er das Notebook eben loswerden mag? Auf eBay. Der Ramsch und Schrottplattform?

Wird Zeit, dass der Thread zugemacht wird.
 
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