Thinkpad + Kaffee + Haftpflichtversicherung

crazydomi

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29 März 2007
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Hallo zusammen,

neulich hatte mein T42 einen unschönen Kontakt mit einer Tasse Kaffee, die sich in die Tastatur und teilweise ins Display ergossen hat. Resultat ist eine im rechten Bereich etwas klebrige Tastatur, und ein deutlicher Kaffeefleck im Display (Kaffee ist hinter den Displayrahmen gelaufen, und hat sich dann da wohl zwischen die einzelnen Folien im Display reingezogen). Glücklicherweise war ich es nicht selber, sondern jemand anderes. Also die Sache an die Haftpflicht weitergegeben.

Die schickt mir heute unbürokratisch einen Scheck für 100€. Allerdings reichen die 100€ halt nicht zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Display SXGA+ 14 Zoll ca. 100€ + Versand, Tastatur ca. 40€ + Versand, beides bei Ebay, zusammen also so ca. 150-170€. Und ich hab da halt auch geringe Lust großartig draufzuzahlen.

Die Versicherung schreibt in ihrem Brief "Sollten die Reparaturkosten den ausbezahlten Betrag übersteigen, bitten wir vorab um einen Kostenvoranschlag". Eine Reparatur bei IBM wäre ja wohl kaum lohnenswert bei einem geschätzen Restwert von ca. 300€, und man ist ja kein Unmensch, ich wäre ja mit den reinen Teilekosten zufrieden. Garantie ist ja auch keine mehr drauf, also ist eine Selbstreparatur kein Problem. Was ist denn eure Erfahrung bei der Abwicklung von solchen Angelegenheiten über die Versicherung? In meinem Fall ist es die DEVK.

Gruß, crazydomi
 
Unbürokratischer Scheck? :D Das ist halt ne Versicherung. Du musst den WIRKLICHEN Schaden geltend machen und mit Anwalt drohen (eine andere Sprache verstehen Versicherungen leider generell nicht), wenn sie nicht zahlen wollen, und dann, wenn sie sich quer stellen, die Forderungen tatsächlich anwaltlich geltend machen, wobei die Versicherung natürlich auch die Anwaltskosten zu zahlen hat. Ich spreche aus Erfahrung - bei diversen Schäden. Leider ist es in der Versicherungsbrache üblich, auch die offensichtlichsten Schäden entweder gar nicht zu bezahlen bzw. nur ein Taschengeld......bis man die ganze Sache einem Anwalt übergibt. Das ganze hat System und rechnet sich letztendlich für die Versicherungen, denn es gibt ne Menge unerfahrene Geschädigte, die sich abspeisen lassen.
 
[quote='electrochemist',index.php?page=Thread&postID=600601#post600601]mit Anwalt drohen (eine andere Sprache verstehen Versicherungen generell nicht)[/quote]
hmm, also meine versteht auch durchaus andere Sprachen (z. B. freundliches Schreiben mit Aufstellung und Quellenangabe für die benötigten Ersatzteile). Hatte da noch nie irgendwelche Probleme, die Schäden wurden immer in angemessener Höhe reguliert.
 
Hab ich ja geschrieben: Den WIRKLICHEN Schaden geltend machen. Wenn das nicht fruchtet, sofort Anwalt. Das ist Standard.
 
ja und direkt mit Anwalt drohen - das kann ich nicht unbedingt verstehen. Aber ok, ist scheinbar mittlerweile die Mentalität in DE, Maschendrahtzaun lässt grüßen :D
 
Hm....kannst Du nicht lesen? Also nochmal: ERST den wirklichen Schaden geltend machen........DANN Anwalt einschalten, wenn das nicht fruchtet. Da der Threaderöffner schon eine Zahlung erhalten hat (100 Euro) ist davon auszugehen, dass er schon über Phase 1, sprich, den Schaden ohne Anwalt geltend machen, hinaus ist.....

Ansonsten reagieren bestimmte Versicherungen erst überhaupt auf andwaltliche Schreiben. Das ist Tatsache, ganz abgesehen von eventuellen Mentalitäten. (obwohl ich zugeben, dass bei so einem geringen Schaden, wie beim Threaderöffner, von vorneherein einen Anwalt einzuschalten, etwas übertrieben wäre, zu dem ein Anwalt auch keinen Bock hat für die paar Euro füffzig überhaupt ein Schreiben aufzusetzten). Ich habe jetzt keine Lust, meinen Rennradunfall mit 2000 Euro Schaden hier zu posten, aber glaub mir bitte, ich habe auch gaaaanz ganz nette Schreiben verfasst.....ohne jemals eine Antwort erhalten zu haben. Erst ein befreundeter Anwalt brachte die Sache dann zu einem guten Ende.
 
[quote='deeptrancer',index.php?page=Thread&postID=600602#post600602]hmm, also meine versteht auch durchaus andere Sprachen (z. B. freundliches Schreiben mit Aufstellung und Quellenangabe für die benötigten Ersatzteile). Hatte da noch nie irgendwelche Probleme, die Schäden wurden immer in angemessener Höhe reguliert. [/quote]

Dem kann ich zustimmen!
Ich würde es ebenfalls erst einmal auf diese Weise versuchen.

Grüße,
sonny
 
[quote='electrochemist',index.php?page=Thread&postID=600601#post600601]Du musst den WIRKLICHEN Schaden geltend machen und mit Anwalt drohen[/quote]

[quote='electrochemist',index.php?page=Thread&postID=600610#post600610]Hm....kannst Du nicht lesen? Also nochmal: ERST den wirklichen Schaden geltend machen........DANN Anwalt einschalten, wenn das nicht fruchtet.[/quote]

wo habe ich mich da verlesen? Scheint so, als hättest Du Probleme, Dich deutlich zu formulieren. Aber ist ja auch schon spät ;)
 
Das ganze ist eigentlich ganz eindeutig: TP zur Reparaturwerkstatt tragen (nix ebay usw.); Kostenvoranschlag machen lassen (falls nötig) und dann die wirklichen Kosten geltend machen.

Wenn man dahin schreibt: "Kaffee über Notebook gelaufen; bitte um Schadenausgleich" ist klar, dass die zu wenig zahlen. Das ist ungefähr so, als ob ich in nen Laden gehe und mir der Verkäufer anbietet, mir den Preis für z. B. den neuen BMW selber auszusuchen. Ein Wunder, dass sie überhaupt 100 Euro gezahlt haben.
 
Den wirklichen Schaden zahlt keine Versicherung dieser Welt...Schmarrn

Was die löhnen ist der Restwert, lass dir ein Angebot von RS machen für das gleiche Modell. Parallel dazu noch einen Kostenvoranschlag für die REP. einreichen, zahlen werden die den Wiederbeschaffungswert
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=600624#post600624]Den wirklichen Schaden zahlt keine Versicherung dieser Welt...Schmarrn
[/quote]

Schmarrn. Natürlich zahlen sie den wirklichen Schaden (der Restwert ist im Übrigen der wirkliche Schaden, aber das nur am Rande) und wenn Du Glück hast, sogar etwas mehr; deswegen gibt es im Übrigen so viele Versicherungsbetrüger.

Es existiert im Übrigen keinerlei Problem: Kostenvoranschlag einreichen - gut is. Wenn nich, Anwalt. Aber selber bei ebay zu Teile zusammen suchen zu wollen......da ist klar, dass die Versicherung, ohne jeglichen Beleg bzw. Einschätzung der Kosten, zu wenig zahlt.
 
na, dann viel Glück. Hast du das schonmal mit deiner KFZ-Haftpflicht versuch? die lachen dich aus. Wenn der Reparatur-KV die Wiederbeschaffungskosten übersteigt, dann löhnen die diese Differenz/Mehrkosten zum Wiederbeschaffungs/Marktwert nicht.
 
Ich weiss nicht, wovon Du sprichst, aber wenn wir schon beim Thema KfZ-Haftpflicht sind: Ich denke, jeder hat schon von den Unfallbetrügern gehört, die Unfälle provozieren, um die Haftpflicht der Gegenseite abzuzocken. Alleine, dass sowas existiert, zeigt, dass man in der Regel ein gutes Geschäft macht als Haftpflichtgeschädigter. Das ist allgemein bekannt im Übrigen.

Und nochwas: Ich bin mir nicht mal sicher, ob bei einem Haftpflichtschaden in allen Bereichen immer nur der Zeitwert ersetzt wird. Bei meinen Rennradunfall, weiss ich ganz sicher, dass der volle Neupreis erstattet wurde. Bei einem Haftpflichtschaden wird der Wiederbeschaffungswert angesetzt; dieser kann durchaus vom Zeitwert abweichen.
 
ich wollte nur darlegen, das alle Versicherungen gleich agieren, wenn du einen KV für das TP einreichst über sagen wir mal 1000 Euronen - du bist also der Meinung das zahlen die?
 
Kostenvoranschlag muss natürlich von der Reparaturwerkstatt gemacht werden. Die geben dem Geschädigten dann den KV mit und der Geschädigte reicht ihn dann ein. Man kann natürlich auch einfach in der Werkstatt reparieren lassen und dann die Rechnung bei der Versicherung einreichen. Das würde ich allerdings nicht machen, denn dann könnte die Versicherung sagen, es hätte ja auch billiger bei einer anderen Werkstatt sein können. Die Aufregung ist allerdings völlig übertrieben hier. Keine Versicherung stellt sich quer wegen so Kleckerbeträgen ca. 200 Euro. Das zahlen die und gut is. Allerings natürlich nicht ohne Kostenvoranschlag bzw. einem Beleg über die tatsächlichen Schadenskosten.
 
ja klar, aber der KV wird den Zeitwert bei weitem überschreiten!
Das wird sehr schwierig da mehr als schätzungsweise 250,00 herauszuholen. Ich meinte ja auch nur das die Versicherung die realen Kosten einer Reparatur im Regelfall nicht übernehmen wird. Dafür ist das TP 42 einfach zu alt. Die rücken den durchschnittlichen Wiederbeschaffungswert eines Gebrauchten T42 raus...
 
Richtig. Aber KV bzw. das Schadensgutachten kann ja auch heissen, dass da drin steht: "Reparatur lohnt nicht mehr." Das wäre mit Sicherheit ein weiterer Riesenvorteil für den Versicherungsnehmer, denn dann hat er Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatz, also unter Umständen sogar ein neues TP, obwohl man ja zugeben muss, dass auch der TP-Gebrauchtmarkt so ein Modell hergibt. Bei meinem Rennrad war es so, dass es ein Totalschaden war und ich den vollen Neupreis bekommen habe, obwohl das Teil ca. 2 Jahre alt war.
 
Ich würde das TP zum Kostenvoranschlag zu IBM schicken und mir außerdem ein Angebot eines Shops für ein selbiges Modell geben lassen. Dazu noch ein freundliches Schreiben mit deinem Vorschlag der Selbstreperatur. Es sei denn, sie zahlen lieber den (niedrigeren?) Neubeschaffungspreis und du richtest es eben von dem Geld wieder her.
Gruß Max
 
Rennrad nach 2 Jahren voll bezahlt?, dann hast du eine super Versicherung. Eins ist klar, mit 100 Euronen lässt man sich hier natürlich nicht abspeisen.
Wenn so ein Fall wie der hier beschriebene auftritt, ist der erste Schritt der Kostenvoranschlag. Wenn du das Geld bar ausgezahlt bekommen möchtest, zieht die Versicherung die MWST vom KV ab.
 
Bei Haftpflichtschaden muss der Ausgangszustand wiederhergestellt werden. Mein Rennrad hab ich in die Werkstatt getragen; die haben den Schaden dokumentiert (Totalschaden, Reparatur lohnt nicht); ich habe die Kaufquittung und diese Schadensdokumentation eingereicht, gut war. Wo is das Problem? Wo hätte ich denn ein Rennrad herbekommen sollen, als mir ein neues, gleichwertiges zu kaufen? Wohl keine Versicherung wird verlangen ich soll mich auf dem Gebrauchtmarkt für Rennräder umschauen. Es war im Übrigen nicht meine Versicherung, die gezahlt hat, sondern die Versicherung der Gegenseite (Auto hat mir die Vorfahrt genommen und hat mich über die Motorhaube hüpfen lassen), was ja auch logisch ist.

Ganz anders sieht es natürlich aus bei zum Beispiel Vollkaskoschäden beim Auto. Ich hatte kürzlich einen. Ein Wi..... hat mir meinen nagelneuen Golf zerkratzt. Da kriegt man die Reparaturkosten ersetzt und zahlt noch den Eigenanteil von 300 Euro und wird auch noch in der Schadensklasse hochgesetzt. Der Ausgangszustand wird also nicht wiederhergestellt. Aber Haftplichtschaden ist ne ganz andere Sache. Zur Not muss da halt der Neuwert bezalt werden, wenn man nur so gleichwertigen Ersatz beschaffen kann.

Wenn ich nun diesen Wi.......in die Finger kriegen würde, (was natürlich nicht passieren wird), müsste er natürlich haften und mir ALLES bezahlen (Eigenanteil, Hochsetzung Schadensklasse, Fahrtkosten, Stress ;) , Wertminderung, da das Fahrzeug nicht mehr "unfallfrei" ist, usw.)
 
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