Thinkpad + Kaffee + Haftpflichtversicherung

crazydomi

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29 März 2007
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224
Hallo zusammen,

neulich hatte mein T42 einen unschönen Kontakt mit einer Tasse Kaffee, die sich in die Tastatur und teilweise ins Display ergossen hat. Resultat ist eine im rechten Bereich etwas klebrige Tastatur, und ein deutlicher Kaffeefleck im Display (Kaffee ist hinter den Displayrahmen gelaufen, und hat sich dann da wohl zwischen die einzelnen Folien im Display reingezogen). Glücklicherweise war ich es nicht selber, sondern jemand anderes. Also die Sache an die Haftpflicht weitergegeben.

Die schickt mir heute unbürokratisch einen Scheck für 100€. Allerdings reichen die 100€ halt nicht zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Display SXGA+ 14 Zoll ca. 100€ + Versand, Tastatur ca. 40€ + Versand, beides bei Ebay, zusammen also so ca. 150-170€. Und ich hab da halt auch geringe Lust großartig draufzuzahlen.

Die Versicherung schreibt in ihrem Brief "Sollten die Reparaturkosten den ausbezahlten Betrag übersteigen, bitten wir vorab um einen Kostenvoranschlag". Eine Reparatur bei IBM wäre ja wohl kaum lohnenswert bei einem geschätzen Restwert von ca. 300€, und man ist ja kein Unmensch, ich wäre ja mit den reinen Teilekosten zufrieden. Garantie ist ja auch keine mehr drauf, also ist eine Selbstreparatur kein Problem. Was ist denn eure Erfahrung bei der Abwicklung von solchen Angelegenheiten über die Versicherung? In meinem Fall ist es die DEVK.

Gruß, crazydomi
 
[quote='electrochemist',index.php?page=Thread&postID=600610#post600610]Ansonsten reagieren bestimmte Versicherungen erst überhaupt auf andwaltliche Schreiben. [/quote]
Kann ich aus eigener Erfahrung leider nur bestätigen. Grundsätzlich zahlt eine Versicherung unbürokratisch auch nur einen Bruchteil des Schadens aus - frei nach dem Motto "billig davongekommen".

Manchmal sind sie auch über Quote, dann werden gnadenlos selbst berechtigte Anliegen erstmal abgeschmettert.

G.
 
Hi Leute,

danke für eure vielen Antworten und Meinungen. Also gleich n Anwalt ranzitieren fände ich jetzt doch etwas übertrieben bei so Kleinigkeiten. Ich werd mal versuchen ob ich vernünftig mit der Sachbearbeiterin reden kann, mal sehn was dabei raus kommt.

GRuß, crazydomi
 
[quote='NewProggie',index.php?page=Thread&postID=600670#post600670]@Kopernikus:

[ ] Du hast meinen Beitrag verstanden
[ ] Du argumentierst sachlich
[X] Du bist ein Troll[/quote]


naja, das , und der inhalt des vorherigen postings dieses ......, zeigt doch ganz deutlich, dass man sich mit solchen lieber nicht selbst abgibt, da man mit vernünftiger argumentation bei denen nicht weiterkommt!

ab jetzt empfehle ich also jedem, SOFORT einen anwalt einzuschalten, um sich nicht mit solchen abgeben zu müssen.
wenn man im recht ist, zahlt die versicherung den rechtsanwalt auch gern zusätzlich ;)


gruß
 
erst einmal ein allgemeinplatz:

"leider liegt es in der natur des menschen, zu betrügen"

laut wikipedia gaben in anonymen interviews ca. ein viertel aller befragten zu, in mindestens einem fall eine versicherung schon betrogen zu haben.

damit wären wir schon bei 25% versicherungsbetrug. dann die, die bei dem interview, sagen wir mal, zu optimistisch waren, dann sind wir schon bei ungefähr 40% versicherungsbetrug.
nachdem, was man so in seinem "langen" leben so alles erfährt, von kollegen, den nachbarn und aus den medien, bin ich schon fast so weit, dass knapp 50% aller versicherungsfälle getürkt= versicherungsbetrug sind. :thumbdown:

die 80% sind halt aus der sicht eines versicherungs-insiders und da ist es wie im richtigen leben auch: ich glaube nur der statistik, die ich selbst gefälscht habe. :D

aber zurück zum topic
genaue kosten für die ersatzteile, auch die bei ebay erstandenen ersatzteile auflisten, mit einer reellen aufwandentschädigung aufrunden und zur versicherung schicken.

hat bei mir immer geklappt, liegt aber vielleicht auch daran, dass ich zu meinem versicherungsvertreter einen kurzen draht repektive kurzen gang von knapp 500 m habe.


gruß in't huus

gatasa
 
@Gatasa

bei Ebay erstandene Ersatzteile auflisten? das wäre ein klassisches Eigentor :!:
Die Auflistung wird durch einen anständigen KV abgedeckt, darum kümmert man sich nicht selbst...dann wartet man ob die Versicherung auf ein Zweitgutachten durch einen eigenen Sachverständigen besteht. Eine vorherige Reparatur ist nicht ratsam, eher sehr "unklug", um es milde auszudrücken
 
@crazydomi: Du musst wissen, was Du machst. In Deinem Fall würde ich - zum jetzigen Zeitpunkt - keinen Anwalt einschalten. Warum auch? Die Versicherung weist Dich ja sogar noch drauf hin, wie Du zu Deinem Geld kommen würdest. Es sieht nicht mal im Entferntesten danach aus, dass sich die Versicherung quer stellen würde, was die bei solchen Kleckerbeträgen in der Regel auch nie machen. Wenn Du selber keinen Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen willst, sondern unbedingt, aus was für Gründen auch immer, die Selbstreparatur mit selbst zusammen gekauften Ersatzteilen bei ebay vorziehst, ist das allein Dein Problem. Allerdings versteh ich Deine Frage dann hier nicht. Es ist nunmal die normale Prozedur, dass man einen KV bei der Versicherung einreicht. Wenn Du selbst reapieren willst, Dein Problem, allerdings darfst Du dich dann nicht beschweren, wenn Dir die Versicherung "zu wenig" auszahlt.

Nochmal zum Thema Anwalt: Bei nicht wenigen Schadenfällen bezahlt die Versicherung sogar automatisch einen Anwalt, den man sich auch nehmen sollte, weil man als Laie gar nicht einschätzen kann, welche Ansprüche man überhaupt hat. Bei meinem hier mehrfach zitierten Rennradunfall war das so. Mein befreundeter Anwalt sagte mir, dass ich von Anfang an zu ihm hätte kommen sollen und dass die Versicherung auf jeden Fall verpflichtet ist, auch den Anwalt zu zahlen. Aber das nur am Rande. Und das hat nun nichts mit irgendeiner Mentalität von wegen die bösen Deutschen sind solche Spassbremsen und kommen immer gleich mit Anwalt usw.
 
Kann meinem Vorredner nur aus der Seele reden . Hier wird sich im ersten Thread direkt alleine die Antwort gegeben, denn wenn die Kosten höher als 100€ sind, werden die höheren Kosten nach Einreichung eines Kostenvoranschlages übernommen......

Wie auch immer, nur Eines sei gesagt: Der Anwalt kostet DICH und nicht die Versicherung Geld, denn es handelt sich um keinen Unfall, bei dem die Anwaltskosten sofort ersatzfähig sind (der zitierte Rennradunfall).

Von daher Sparschwein zerschlagen und die Fuffi's rausgeholt, wenn es zum Anwalt gehen sollte :)

Moinsen!
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=600629#post600629]na, dann viel Glück. Hast du das schonmal mit deiner KFZ-Haftpflicht versuch? die lachen dich aus. Wenn der Reparatur-KV die Wiederbeschaffungskosten übersteigt, dann löhnen die diese Differenz/Mehrkosten zum Wiederbeschaffungs/Marktwert nicht.[/quote]und ob die zahlen .. hatte nen 97er ford .marktwert kein 1700,- euros . winter mir ist jemand in die seite gerutscht . schaden naja ich sag mal 400,- also zum freundlichen reparateur und der das volle programm ,neue tür (verzogen seitenaufprallschutz),seite lackieren komplett, neue zierleisten usw. summe der rechnung 1990,- eur

man sagte mir hinter vorgehaltener hand ( bis zur summe x zahlen die immer ohne nachzzufragen oder gutachten zu erstellen)



mein tip werkstatt reparieren lassen rechnung einreichen und du wirst dein geld bekommen
 
@todims

vorher reparieren lassen und dann einreichen? das ist aber ein gewagtes Spiel. Was bestimmte Summen angeht...du hast Recht, sagen wir mal beim Auto ca. bis 2000 Euronen, da schicken die meist keinen Gutachter
 
Bei den Notebook Schäden ist die Vorgehensweise der Versicherer stark abweichend.
Manche belassen es bei der Einschätzung <500€ = Bagatellschaden.
Andere versuchen die Flut dieser Schäden mit der (vermutet) hohen Betrugsquote konsequent einzudämmen.
Da wird jedes Notebook angefordert und in einem "Labor" untersucht, auf Plausibilität des geschilderten Ereignisses
und Vorschäden.
Ich persönlich würde mein Gerät allerdings nicht aus der Hand geben.
Ich hatte mal so ein "Gutachten" in der Hand.
Da war exakt aufeführt wann wo welchen Flüssigkeit eingetreten ist, welche Schrauben schonmal gelöst wurden,
auf welche Stelle er schonmal gefallen ist,....
Das Fazit war, dass das Gerät schon im Vorfeld defekt gewesen sein musste und das der Sturz vom Tisch nicht stattgefunden
haben kann - also Ablehnung und Kündigung des Versicherungsvertrage!
 
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